52.300 Mini-Jobber im Kreis Ludwigsburg: Mehr Geld ab Januar – aber Kritik an unfairer Behandlung

Mehr Lohn ab Januar, aber weiter viele offene Fragen: Rund 52.300 Mini-Jobber im Landkreis Ludwigsburg profitieren vom höheren Mindestlohn. Die Gewerkschaft NGG warnt jedoch davor, geringfügig Beschäftigte weiterhin als Arbeitnehmer zweiter Klasse zu behandeln – besonders in der Gastronomie und zulasten von Frauen.

Ludwigsburg. Rund 52.300 Mini-Jobberinnen und Mini-Jobber sind im Landkreis Ludwigsburg beschäftigt. Sie profitieren ab Januar von der Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 13,90 Euro pro Stunde, was einem monatlichen Plus von rund 47 Euro bei einer 10-Stunden-Woche entspricht.

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Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) weist darauf hin, dass Mini-Jobber trotz der Erhöhung häufig mit geringeren Rechten und schlechterer Absicherung arbeiten. Besonders in der Gastronomie, wo im Landkreis rund 6.360 Menschen in Mini-Jobs tätig sind, sei der Anteil geringfügig Beschäftigter hoch.

Kritisch sieht die NGG die strukturellen Folgen: Mini-Jobs verdrängten reguläre Vollzeitstellen und böten keinen umfassenden Sozialversicherungsschutz. Die Gewerkschaft fordert daher eine Reform des Mini-Job-Systems, damit Beschäftigte auch bei kurzer Arbeitszeit vollständig sozialversichert sind.

Besonders betroffen seien Frauen, die überproportional häufig in Mini-Jobs arbeiten. Die NGG warnt, dass viele dadurch langfristig in berufliche Sackgassen und niedrige Rentenansprüche geraten könnten.

red

Verwendete Quelle: Pressemitteilung NGG