Ab 19. April: Baden-Württemberg beschließt Ausnahmen für vollständig Corona-Geimpfte

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In Baden-Württemberg soll es ab dem 19. April für vollständig Corona geimpfte Personen Ausnahmen geben. Damit folgt das Land den Empfehlungen des Robert Koch-Instituts.

Das Robert Koch-Institut (RKI) hat vergangene Woche seine Empfehlungen zum Umgang mit geimpften Personen aktualisiert. Demnach ist für Personen, die vollständig gegen COVID-19 geimpft sind, eine Ausnahme von der Pflicht zur Absonderung vorzusehen. Gleiches gilt für Personen, die bislang eine Impfstoffdosis erhalten und darüber hinaus in der Vergangenheit eine COVID-19-Erkrankung durchgemacht haben.

Ausnahmeregelungen für Geimpfte

„Wir setzen in Baden-Württemberg die Empfehlungen des RKI um. Die Landesregierung wird nun die Corona-Verordnung Absonderung und die Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne entsprechend anpassen. Es wird eine Ausnahmeregelung in die jeweiligen Verordnungen aufgenommen, wonach sich geimpfte, symptomlose Personen künftig nicht mehr in Absonderung begeben müssen, wenn sie Kontakt zu einem COVID-19-Fall hatten. Gleiches gilt für Einreisende aus sämtlichen Risikogebieten im Ausland“, sagte Gesundheitsminister Lucha. Nach der RKI-Empfehlung gilt ein Impfschutz als vollständig, wenn seit der letzten vorgeschriebenen Impfdosis 14 Tage vergangen sind. Anerkannt werden alle in der EU zugelassenen Impfstoffe. Die Änderungen werden diese Woche vorgenommen und sollen am nächsten Montag, 19. April, in Kraft treten.

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Weitere Änderungen im Hinblick auf geimpfte Personen ergeben sich für stationäre Einrichtungen der Pflege. Hier können bei einer Durchimpfungsrate von 90 Prozent der Bewohnerinnen und Bewohner wieder mehr Besuche ermöglicht werden. Die Hygienemaßnahmen, insbesondere die qualifizierte Maskenpflicht und die Testung vor Zutritt für Besucherinnen und Besucher gelten aber weiterhin fort.

Auf Betreiben einer gemeinnützigen Einrichtung im Landkreis Lörrach wird das Land dem Vergleichsvorschlag des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH) vom 6. April 2021 weitestgehend zustimmen. „Wir sind an einer für alle Beteiligten zufriedenstellenden Einigung interessiert. Dabei gilt es, das Bedürfnis älterer geimpfter Menschen nach Normalisierung genauso im Blick zu behalten wie alle Erkenntnisse des Gesundheitsschutzes“, so Lucha.

red

Quelle: Landesregierung Baden-Württemberg