Ab heute Corona-Testpflicht: Das müssen Flugreisende nach Deutschland jetzt wissen

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Ab Mittwoch 30. März sind Flugreisende dazu verpflichtet, vor der Einreise nach Deutschland ein negatives Testergebnis vorzuweisen, der maximal 48 Stunden alt ist. Die Regelung soll vorerst bis zum 12. Mai gelten.

Die Einreise nach Deutschland per Flugzeug ist ab Mittwoch (30. März.) nur noch mit einem negativen Corona-Test möglich. Eine entsprechende Änderung der Coronavirus-Einreiseverordnung trat um Mitternacht in Kraft. Die neue Vorschrift gilt unabhängig von der Corona-Lage in dem Land, aus dem jemand nach Deutschland fliegt. Der Corona-Test darf bei der Einreise nicht länger 48 Stunden alt sein. Die Maßnahme ist zunächst bis zum 12. Mai befristet.

Bundeskanzlerin Merkel (CDU) und die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Bundesländer hatten am 22. März beschlossen, dass die Testpflicht als Einreisevoraussetzung bei Flügen kommen soll. Am Freitag hatte Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) die Umsetzung ab dem 30. März bekanntgegeben.

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Und so sehen die Regelungen aus: 

  • Die Regelung gilt für alle einreisenden Flugreisenden. Crews sind von dieser Verpflichtung nicht betroffen.
  • Reisende müssen sich verpflichtend vor Abreise durch eine “zugelassene Stelle” im Ausland testen lassen. Sofern dies nicht möglich ist, kann die Airline vor Abreise eine den Anforderungen entsprechende Testung durchführen oder durchführen lassen und im Fall einer Negativtestung eine Beförderung vornehmen.
  • Der Test darf grundsätzlich höchstens 48 Stunden vor der Einreise vorgenommen worden sein.
  • Flugreisenden müssen die Kosten der Tests selbst tragen.
red