Ab sofort: Wieder erweiterte Maskenpflicht in der Ludwigsburger Innenstadt

ANZEIGE

Die Zahl der Neu-Infektionen mit Corona steigt weiter, vor allem die verschieden die Mutationsvarianten sorgen für ein hohes Risiko. Im Hinblick auf die Corona-Pandemie sind wir mitten in der dritten Welle. Im Landkreis Ludwigsburg lag die Sieben-Tage-Inzidenz – also die Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen – gestern bei einem Wert von 107,4, in der Stadt bei 107,9 (Stand 25.03.2021, 16 Uhr). Deshalb hat der Landkreis auf Wunsch der Stadtverwaltung für Teile der Ludwigsburger Innenstadt wieder eine erweiterte Maskenpflicht beschlossen, teilte das Ludwigsburger Rathaus am Freitag mit.

Erweiterte Maskenpflicht in Teilen der Ludwigsburger Innenstadt gilt ab sofort

Laut Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg ist insbesondere in den Fußgängerzonen, auf den Parkplätzen vor Einkaufszentren und Geschäften, während des Wochenmarktes und auch im öffentlichen Nahverkehr sowie an den Haltestellen und in Geschäften eine Maske zu tragen (in Fußgängerzonen reicht eine Alltagsmaske, ansonsten muss es eine medizinische Maske sein). Der Landkreis hat für die Ludwigsburger Innenstadt nun eine Allgemeinverfügung erlassen, die laut einer Pressesprecherin ab sofort gilt.

ANZEIGE

Demnach ist zusätzlich zu den oben genannten Bereichen in folgenden Straßen und Plätzen eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen: in der Bahnhofstraße beginnend auf Höhe der Ecke Leonberger Straße bis zur Kreuzung Schillerstraße/Hoferstraße/Uhlandstraße, in der gesamten Myliusstraße, in der gesamten Schillerstraße, auf dem gesamten Schillerplatz, in der gesamten Mathildenstraße, in der gesamten Arsenalstraße, in der Wilhelmstraße im Bereich zwischen Ecke Arsenalstraße und Kreuzung Schlossstraße/Schorndorfer Straße/Stuttgarter Straße sowie in der Körnerstraße im Bereich zwischen Ecke Wilhelmstraße und der Kreuzung Lindenstraße.

>Hier der Link zum Lageplan<

Die Maskenpflicht aus der Allgemeinverfügung gilt nur in der Zeit von 7 bis 20 Uhr und sofern ein Abstand von 1,5 Metern zu anderen Personen nicht eingehalten werden kann. Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr sind davon befreit, genauso wie Personen, denen aus gesundheitlichen oder sonstigen zwingenden Gründen das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung nicht möglich ist. Auch beim Essen und Trinken sowie bei sportlicher Betätigung, zum Beispiel beim Joggen oder während des Fahrradfahrens, muss keine Maske getragen werden.

Diese Allgemeinverfügung tritt automatisch außer Kraft, sobald der Wert der Sieben-Tage-Inzidenz im Landkreis Ludwigsburg von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner mindestens sieben Tage lang unterschritten wird. Im Übrigen gelten weiterhin die jeweiligen Regelungen der Corona-Verordnungen des Landes Baden-Württemberg in der jeweils aktuellen Fassung.

red

Quelle: Stadt Ludwigsburg