Achtung Vermieter: Ab sofort gilt in Ludwigsburg die Mietpreisbremse

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Wohnungssuchende dürfen ein wenig aufatmen, wenn es um den Mietpreis geht. Bei Abschluss eines neuen Mietvertrags darf der Vermieter ab sofort die Miete künftig nur um so viel erhöhen, dass sie maximal 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt. Das hatte die Landesregierung bereits am 26. Mai bei der Überarbeitung ihrer sogenannten Gebietskulisse für 52 neue Städte und Gemeinden, darunter Ludwigsburg, beschlossen, so dass die Mietpreisbremse in Baden-Württemberg nun insgesamt für 89 Städte und Gemeinden Gültigkeit hat.

Ausschlaggebend für die Aufnahme in die Gebietskulisse für die Mietpreisbremsbegrenzungsverordnung ist ein Gutachten, das das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau in Stuttgart in Auftrag gegeben hatte, anhand dessen untersucht wurde, ob die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnraum in den Städten und Gemeinden gefährdet bzw. angespannt ist. Dafür spielen in dem Gutachten fünf Indikatoren eine Rolle: der Wohnungsversorgungsgrad basierend auf den Daten von 2018, die Wohnungsversorgung von Neubürgern aus 2018, die Mietbelastung (Bruttowarm), die Höhe und Entwicklung von Angebotsmieten im Zeitraum 2012/13 bis 2017/18 und als letzter Indikator die Mietpreisdifferenz 2018 bzw. Angebots- und Vergleichsmieten. In Ludwigsburg wurde gleich bei allen fünf Indikatoren eine Anspannungstendenz festgestellt.

Allerdings gibt es Ausnahmen, die die festgesetzte Mitpreisbremse außer Kraft setzen. Sie greift nicht, wenn der vorherige Mietpreis bereits deutlich über dem 10-Prozent-Niveau der Vergleichsmiete gelegen hat. Bezieht man einen Neubau oder eine umfassend modernisierte Wohnung, unterliegt der Vermieter ebenfalls nicht der Mietpreisbremse. Sollte ein Vermieter seine Mietforderungen tatsächlich überzogen haben, obwohl die Wohnung unter die Mietpreisbegrenzungsverordnung fällt, ist der Mieter berechtigt, eine zu viel gezahlte Miete zurückzuverlangen. Zur besseren Einordnung der eigenen Miete, kann man den für Ludwigsburg geltenden Mietspiegel kostenlos aus dem Internet herunterladen unter www.ludwigsburg.de/mietspiegel. Alternativ kann er im Rathaus als Druckversion bestellt werden.

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Eine Neuerung, die noch in Planung ist, ist das Vorhaben, künftig die neue Gebietskulisse den Landesverordnungen zur Kappungsgrenze und zur verlängerten Kündigungssperrfrist bei Mietwohnungen, die in Eigentum umgewandelt werden, zugrunde zu legen. Das bedeutet, dass die Bestandsmieten um maximal 15 Prozent binnen drei Jahren erhöht werden dürfen. Das sind für Ludwigsburg 5 Prozent weniger als bislang. Erhöht werden soll dagegen die bisherige Kündigungssperrfrist von drei Jahren. Wer seinen Mietern nach Umwandlung der Miet- in eine Eigentumswohnung wegen Eigenbedarfs kündigen will, kann dies in Zukunft frühestens fünf Jahre nach der Umwandlung tun.

Bei Rückfragen zum Thema Miete kann man sich an die Stadt wenden. Ansprechpartner ist der Fachbereich Bürgerschaftliches Engagement, Soziales und Wohnen. Telefon: (07141) 910-2221 oder Mail: mietspiegel@ludwigsburg.de

Patricia Leßnerkraus