Ärger mit Online-Angeboten

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Wer online nach einem Flug oder einem Veranstaltungs-Ticket sucht, erhält oft den Hinweis, dass das Kontingent knapp sei oder zeitlich begrenzt. Verbraucher kennen es: Es werden Hinweise eingeblendet, dass sich angeblich zahlreiche weitere Nutzer das Angebot ansehen. Auf diese Weise kann bei den Nutzern der Eindruck entstehen, dass sie sich zügig für das Angebot entscheiden müssen. Experten sprechen bei diesen Methoden vom sogenannten “Pressure Selling”, also dem Bestellen unter Druck.

Zeitliche Limits und Hinweise auf Knappheit können Verbraucher zu vorschnellen Buchungen veranlassen. In einer aktuellen Umfrage geben mehr als die Hälfte der Befragten an, dass sie sich dem Druck ausgesetzt fühlen, die Buchung schnell abzuschließen.

Bei Angabe eines angeblich knappen Restbestands sind es konkret 45 Prozent, bei einer zeitlichen Begrenzung des Angebots sogar 55 Prozent. Die Einblendungen führen je nach Methode darüber hinaus bei zwischen 18 und 37 Prozent der befragten Nutzer zu dem Gefühl, sich deshalb vor einer Buchung nicht ausreichend über andere Angebote oder die Vertragsbedingungen informieren zu können.

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Tatjana Halm, Teamleiterin Marktwächter Digitale Welt in der Verbraucherzentrale Bayern, warnt: “Verbraucher sollten sich von solchen Methoden nicht beeindrucken lassen. Häufig findet man auf anderen Portalen weitere Angebote.” Die Juristin betont, dass Plattformbetreiber wettbewerbswidrig handeln, wenn sie bei den Hinweisen falsche Angaben machen. Denn wenn über die Anzahl der verfügbaren Angebote getäuscht wird, kann es den Verbraucher davon abhalten, weiter zu vergleichen. Weil er meint, schnell entscheiden zu müssen, entgeht ihm dadurch möglicherweise ein besseres Angebot.

Ralf Loweg