Alkoholverbot am Bahnhof: Warum es in Ludwigsburg nicht überall gilt

Die Deutsche Bahn will den Alkoholkonsum bis Mitte Oktober an ihren Bahnhöfen bundesweit untersagen. Auch Ludwigsburg ist betroffen. Doch ausgerechnet dort gibt es eine Besonderheit: Die Empfangshalle gehört nicht der Bahn. Das Verbot gilt deshalb nur in den Bereichen, für die der Konzern selbst verantwortlich ist.

Von Ayhan Güneş – 13.25 Uhr

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Ludwigsburg. Auf dem Bahnsteig ein Bier trinken – das soll künftig auch am Ludwigsburger Bahnhof nicht mehr erlaubt sein. In der Empfangshalle könnte die Sache dagegen anders aussehen.

Der Grund ist ungewöhnlich: Die Bahnhofshalle befindet sich nach Angaben eines Sprechers der Deutschen Bahn in Privatbesitz. Dort kann die Bahn ihr geplantes Alkoholkonsumverbot deshalb nicht über das eigene Hausrecht durchsetzen.

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Das bestätigte ein Bahnsprecher am Montag auf Anfrage von Ludwigsburg24.

Betroffen sind in Ludwigsburg demnach vor allem die Bereiche, für die die Deutsche Bahn selbst verantwortlich ist. Dazu zählen die Bahnsteige und die Treppenaufgänge.

Noch kein genauer Starttermin für Ludwigsburg

Bundesweit will die Bahn das Alkoholverbot bis zum 15. Oktober an ihren Bahnhöfen umgesetzt haben. In Baden-Württemberg betrifft die neue Regelung nach Angaben des Unternehmens 691 Stationen.

Wann genau das Verbot in Ludwigsburg startet, steht allerdings noch nicht fest.

Einen konkreten Termin für den Bahnhof konnte der Bahnsprecher gegenüber Ludwigsburg24 nicht nennen. Die Umsetzung erfolgt schrittweise.

Reisende sollen unter anderem über Durchsagen am Bahnhof sowie durch Mitarbeiter vor Ort auf die neue Regelung hingewiesen werden.

Bahnhofskneipe ja, Bahnsteig nein

Bundesweit sorgt das Konzept bereits für Diskussionen. Der Fahrgastverband Pro Bahn begrüßt das Alkoholverbot grundsätzlich, sieht aber einen Widerspruch bei der Gastronomie in Bahnhöfen.

Denn innerhalb lizenzierter Bahnhofslokale darf weiterhin Alkohol ausgeschenkt und getrunken werden. Auf Bahnsteigen und in den von der Bahn kontrollierten Bahnhofshallen soll der Konsum dagegen verboten sein.

„In der Kneipe darf man so viel trinken, wie man will, davor nicht einmal ein Radler“, kritisierte Pro-Bahn-Ehrenvorsitzender Detlef Neuß gegenüber der „Rheinischen Post“.

In Ludwigsburg kommt eine weitere Besonderheit hinzu: Weil die Empfangshalle nicht der Deutschen Bahn gehört, reicht deren Hausrecht dort nicht aus.

Platzverweis bei Verstößen

Die Bahn will mit der neuen Regelung für mehr Sicherheit und Ordnung an ihren Stationen sorgen. Das Verbot betrifft den direkten Konsum von Alkohol auf Bahnsteigen und in anderen Bereichen, in denen die Deutsche Bahn das Hausrecht besitzt.

Originalverschlossene alkoholische Getränke dürfen weiterhin mitgeführt werden.

Wer trotz Verbots Alkohol konsumiert, muss mit einem Platzverweis rechnen. Bei wiederholten Verstößen kann nach Angaben der Bahn auch ein Hausverbot ausgesprochen werden.

Für Ludwigsburg bedeutet die neue Regelung damit vor allem eines: Das Alkoholverbot kommt – aber nicht überall dort, wo Reisende den Bahnhof als ein zusammenhängendes Gebäude wahrnehmen.


Verwendete Quellen: Deutsche Bahn / Gespräch von Ludwigsburg24 mit einem DB-Sprecher / dts Nachrichtenagentur unter Berufung auf „Rheinische Post“ und „Bild“