Alles, was Recht ist: Worüber Nachbarn streiten

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Nicht immer ist zwischen Nachbarn alles Friede, Freude, Eierkuchen. Manchmal kommt es zum Streit. Sogar wegen Kleinigkeiten, die sich aber im Laufe der Zeit immer weiter hochschaukeln. Dann müssen die Richter ein Machtwort sprechen.

So ist es beispielsweise nicht erlaubt, im Rahmen des Winterdienstes den Schnee vom eigenen Grundstück ohne Rücksprache auf das Nachbarsanwesen zu räumen. Doch wenn es sich um eine Menge von ein oder zwei Schaufeln handelt, dann stellt das nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS keine nennenswerte Belästigung dar. (Amtsgericht München, Aktenzeichen 213 C 7060/17)

Folgendes hatte sich zugetragen: Ein Grundstückbesitzer ließ über den Rechtsanwalt seinen Nachbarn abmahnen, weil dieser immer wieder Schnee auf sein Anwesen geschaufelt habe. Er solle nun eine Unterlassungserklärung abgeben, dass er dies in Zukunft nicht mehr tun werde.

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Doch tatsächlich nachweisen konnte der Kläger über einen Zeitraum von mehreren Wintern nur das Ablegen von jeweils ein bis zwei Schaufeln. Mit diesen winzigen Mengen wollte sich das Gericht nicht auseinandersetzen.

Das Abladen von ein bis zwei Schaufeln Schnee auf das Grundstück des Klägers könne zwar geeignet sein, den Betroffenen zu provozieren, stellte das Amtsgericht fest. Aber die Menge habe keine Auswirkungen auf die rechtliche oder tatsächliche Herrschaftsmacht des Klägers. Es handle sich ja letztlich nur um einige Liter Wasser. Die Klage wurde abgewiesen.

Ralf Loweg / glp