Am 26. Mai sind Europa- und Kommunalwahlen – Wer darf wählen?

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Am Sonntag, 26. Mai 2019, stimmen die Ludwigsburger Bürgerinnen und Bürger in 59 Wahlbezirken der Stadt über die neue Zusammensetzung des Europäischen Parlaments, der Regionalversammlung Stuttgart, des Kreistags im Kreis Ludwigsburg und des Gemeinderats Ludwigsburg ab. In der Stadt sind rund 70.000 Menschen wahlberechtigt.

Wichtig: Wählen kann nur, wer im Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein besitzt. Als Nachweis erhalten die Wahlberechtigten eine Wahlbenachrichtigung. Diese Benachrichtigungen werden zurzeit zugestellt. Wer bis Sonntag, 5. Mai, keine Benachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, kann von Montag, 6. Mai, bis Freitag, 10. Mai, um 12 Uhr beim Wahlbüro des städtischen Fachbereichs Bürgerdienste das Wählerverzeichnis einsehen und Einspruch einlegen.

Grundsätzlich kann man nur in dem Wahllokal wählen, das in der Wahlbenachrichtigung angegeben ist. Wer in einem anderen Wahlbezirk oder durch Briefwahl wählen möchte, benötigt einen Wahlschein. Der Wahlschein beziehungsweise die kompletten Briefwahlunterlagen sind auf Antrag beim Wahlbüro erhältlich. Sie können schriftlich, am einfachsten mit dem Rücksendeformular aus der Wahlbenachrichtigung, im Internet unter www.ludwigsburg.de/wahlen (Stichwort „Briefwahl und Wahlschein-Antrag“), per E-Mail (wahlen@ludwigsburg.de) oder persönlich im Wahlbüro beantragt werden. Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich.

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Die Internetbeantragung auf www.ludwigsburg.de/wahlen ist erst nach Erhalt der Wahlbenachrichtigung möglich, weil Wählernummer und Wahlbezirk angegeben werden müssen. Der schriftliche Antrag kann entweder in einem frankierten Umschlag an den Fachbereich Bürgerdienste geschickt werden oder in einen der Briefkästen der Stadtverwaltung am Rathaus oder den Bürgerbüros Neckarweihingen und Poppenweiler eingeworfen werden. Die Bürgerbüros nehmen Anträge auch während der üblichen Sprechzeiten entgegen und leiten sie an das Wahlbüro weiter.

Wer den Antrag für einen anderen stellt oder dessen Unterlagen abholen will, benötigt neben dessen unterschriebener Wahlbenachrichtigung auch eine schriftliche Vollmacht. Eine Person darf für die Europawahl aber nicht für mehr als vier andere Personen Anträge stellen oder Unterlagen abholen.

Den Bürgerinnen und Bürgern, die am Wahltag im Urlaub sind, können die Briefwahlunterlagen auch an den Urlaubsort nachgesandt werden. Die Wahlunterlagen müssen so rechtzeitig zurückgeschickt werden, dass sie am Wahltag bis spätestens 18 Uhr im Wahlbüro eingehen. Im Bereich der Deutschen Post AG werden Briefwahlunterlagen für die Wähler übrigens kostenfrei befördert. Es ist auch möglich, schon bei Abholung der Briefwahlunterlagen vor Ort zu wählen.

Das Wahlbüro des Fachbereichs Bürgerdienste befindet sich in der Wilhelmstraße 9. Das Wahlbüro hat am Montag von 7.30 bis 16 Uhr, am Dienstag und Mittwoch von 7.30 bis 13 Uhr sowie 14 bis 16 Uhr, am Donnerstag von 8 bis 18 Uhr und am Freitag von 7.30 bis 12 Uhr geöffnet. Am Freitag, 24. Mai, hat das Wahlbüro außerdem von 13 bis 18 Uhr geöffnet. Erreichbar sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Wahlbüros unter den Telefonnummern 07141 910-2409, 07141 910-4410 und 07141-4411 oder per E-Mail an wahlen@ludwigsburg.de.