Am Mittwoch und Donnerstag erwarten Meteorologen 40Grad – Hitzefrei?

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In der brütenden Sommerhitze kann selbst sonst eher beschauliche Büroarbeit zu einer schweißtreibenden Angelegenheit werden. Denn Klimaanlagen sind längst nicht an jedem Arbeitsplatz Standard. Wie sieht es unter diesen Umständen mit Hitzefrei aus?

Im Gesetz findet man zumindest nichts zum Thema Hitzefrei für Arbeitnehmer. Ein Recht auf Erleichterungen am Arbeitsplatz kann der Arbeitnehmer allerdings aufgrund der allgemeinen Fürsorgepflicht des Arbeitgebers geltend machen, die in § 618 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) verankert ist. Was dort steht, erklären ARAG-Experten.

Der Arbeitgeber muss dafür Sorge tragen, dass seine Arbeitnehmer am Arbeitsplatz gegen Gefahren für Leben und Gesundheit geschützt sind. So soll die Lufttemperatur in Arbeitsräumen 26 Grad Celsius nicht überschreiten. Bei darüber liegender Außentemperatur darf in Ausnahmefällen die Lufttemperatur höher sein. Bei extremer Hitze wird man dem Arbeitnehmer das Recht zugestehen müssen, seine Arbeitsleistung unter Aufrechterhaltung des Lohnanspruchs zurückzuhalten.

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Da der Arbeitgeber für die hohen Außentemperaturen nicht verantwortlich ist, sollte der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung aber nur nach Rücksprache mit dem Arbeitgeber, dem Betriebsrat oder einem Rechtsanwalt zurückhalten, raten die Experten. Abgeraten werden muss davor, dass der Arbeitnehmer wegen der Hitze einfach das Erbringen seiner Arbeitsleistung verweigert. Der Arbeitnehmer riskiert in diesem Fall, dass er nicht beweisen kann. Die Gefahr eine Abmahnung oder sogar eine Kündigung zu kassieren, wäre für den Arbeitnehmer dann einfach zu hoch.

Arbeitnehmer genießen also selbst bei “Affenhitze” keinen automatischen Anspruch auf Arbeitsbefreiung oder Verkürzung der Arbeitszeit oder Verlängerung der Pausen. Verlangt werden können aber Maßnahmen zur Verminderung der Temperatur. Der Arbeitgeber muss dafür sorgen, dass sich keine Gesundheitsgefahren einstellen und muss in der übermäßigen Hitze auch Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit seiner Arbeitnehmer treffen. Hierzu zählen das Aufstellen von Ventilatoren, mehr Pausen oder die Bereitstellung von Getränken. wid/rlo