Anklage gegen AfD-Abgeordneten Moosdorf wegen Hitlergrußes im Bundestag

Die Berliner Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen den AfD-Bundestagsabgeordneten Matthias Moosdorf erhoben. Ihm wird vorgeworfen, während einer Bundestagssitzung einen Parteikollegen mit einem Hitlergruß begrüßt zu haben. Der Bundestag hatte zuvor die Immunität des Abgeordneten aufgehoben. Nun muss das Amtsgericht Tiergarten über die Zulassung der Anklage entscheiden.

(red) – Die Berliner Staatsanwaltschaft hat vor dem Amtsgericht Tiergarten Anklage gegen den AfD-Bundestagsabgeordneten Matthias Moosdorf erhoben. Hintergrund sei der Vorwurf des Verwendens verfassungswidriger Kennzeichen, teilte die Behörde am Montag mit.

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Konkret soll er am 22. Juni 2023 während einer laufenden Sitzung des Bundestages einen Parteikollegen im Bereich der Garderobe am Zugang Ost zum Reichstagsgebäude mit einem „Hackenschlag“ und dem sogenannten „Hitlergruß“ begrüßt haben. Dem Angeschuldigten soll dabei laut Staatsanwaltschaft bewusst gewesen sein, dass die verbotene Grußform für andere im Eingangsbereich wahrnehmbar war.

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Der Bundestag hatte bereits im Oktober 2025 die Immunität des Abgeordneten aufgehoben.

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