Auch Radfahrer können Punkte kassieren

Da sich alle Verkehrsteilnehmer an die Vorschriften Straßenverkehrsordnung (StVO) halten müssen, können auch Radfahrern bei Verstößen dagegen Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog drohen. Das sind in der Regel Bußgelder zwischen 5 bis 35 Euro. Ab einem Bußgeld von 60 Euro ist man mit einem Punkt in Flensburg dabei.

Grundsätzlich muss ein Fahrrad nach der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) verkehrssicher sein und unter anderem über eine Klingel, zwei getrennte Bremsen und verschiedene Beleuchtungseinrichtungen verfügen. Wer mit einem Fahrrad unterwegs ist, das diesen Ansprüchen nicht genügt, fährt mit einem nicht verkehrssicheren Fahrrad und riskiert dadurch ein Verwarngeld zwischen 20 und 35 Euro.

Entgegen landläufiger Meinung können Radler bei schweren Verkehrsordnungswidrigkeiten wie Rotlichtverstößen Punkte in Flensburg sammeln. Somit bleibt „Rowdytum auf dem Fahrrad“ auch nicht immer frei von Konsequenzen für den PKW-Führerschein. Und für Radfahrer ohne Fahrerlaubnis kann ebenfalls ein Punktekonto in Flensburg eröffnet werden. Wer dann später doch den Führerschein machen möchte, kann durch solche Eintragungen nicht unerhebliche Probleme bekommen.

Eine riskante Fahrweise und rücksichtsloses Fahren mit dem Rad können den Führerschein kosten. Der Verlust der Fahrerlaubnis droht, wenn man mit über 1,6 Promille Rad fährt. Und schon bei einem Promillewert über 0,3 können die Behörden Strafanzeige stellen, wenn ein Radfahrer durch eine unsichere Fahrweise auffällt. Dann kann auch eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) zur Feststellung der Fahreignung angeordnet werden. Insofern dürfte sich die vielfach verbreitete Meinung, der Heimweg mit dem Rad wäre auch angetrunken noch möglich, gegebenenfalls als riskant herausstellen.

Weitere wichtige Tatbestände aus dem Bußgeldkatalog fürs Fahrrad sind eine nicht angepasste Geschwindigkeit und die Nutzung von Handys auf dem Rad. Das Telefonieren mit dem Handy ist ebenso wie das Tippen von Nachrichten oder das Suchen von Musik nicht gestattet. Erlaubt ist dagegen, beim Fahrradfahren Musik zu hören, wenn dadurch nicht der Verkehr oder die Umgebung gestört werden.

mid/asg

 

Autowäsche zu Hause: Das müssen Sie beachten, um Bußgelder zu vermeiden

Mit den ersten Sonnenstrahlen steht bei vielen Autofahren auch die eingehende Pflege des eigenen Fahrzeugs auf dem Programm. Der Auto Club Europa (ACE) welche Bestimmungen in Bezug auf die Autowäsche zu Hause unbedingt beachtet werden sollten.

Autos dürfen in einigen Regionen nur unter strengen Auflagen im eigenen Garten von Hand gewaschen werden, da schnell umweltschädliche Stoffe wie Öl oder Benzin ins Grundwasser gelangen könnten. Ob und unter welchen Voraussetzungen das Auto zu Hause auf dem eigenen Grundstück gewaschen werden darf, ist von Region zu Region unterschiedlich. Teilweise ist das Abspritzen des Fahrzeugs mit klarem Wasser erlaubt, sofern das entstehende Abwasser nicht in die Kanalisation oder ein offenes benachbartes Gewässer gelangt. Was erlaubt ist, muss der jeweiligen örtlichen Satzung entnommen werden.

In einigen Regionen muss auch der Wochentag berücksichtigt werden: So ist es in Baden-Württemberg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Berlin und Bremen sonntags und an Feiertagen verboten, öffentlich wahrnehmbare Aufgaben wahrzunehmen, wozu auch die Autowäsche zählt. Andere Bundesländer verbieten das Autowaschen an einzelnen Feiertagen oder erlauben zumindest die Nutzung vollautomatisierter Waschanlagen.

Das Bußgeld ist ebenfalls regional unterschiedlich und beginnt häufig bei 25 Euro, in Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen aber auch erst ab 500 Euro. Im Extremfall können, wie in Sachsen bis zu 100.000 Euro fällig werden. Die Höhe des Bußgelds richtet sich dabei nach der Gefahr, die für die Umwelt entsteht.

Auf Privatgrundstücken ist eine Motorwäsche, das Waschen mit chemischen Reinigungsmitteln und technischen Hilfsmitteln wie Dampfstrahlern sowie die Wäsche innerhalb von Wasserschutzgebieten generell verboten. Lediglich Staubsaugen, feine Politur auftragen und mit Wasser die Scheiben reinigen, ist im eigenen Garten erlaubt.
Da das Waschen auf der Straße in der Regel als genehmigungspflichte Sondernutzung angesehen wird und zudem gemäß der Straßenverkehrsordnung (StVO) das Beschmutzen oder Benetzen der Straße verboten ist, ist das Waschen auf der Straße praktisch kaum möglich.

Wer sein Auto ausgiebig waschen möchte, muss also zwangsläufig einen dafür vorgesehenen Waschplatz aufsuchen. Nur so kann das bei der Fahrzeugwäsche anfallende Abwasser aufgefangen werden. Geeignet sind dafür Waschanlagen mit und ohne Selbstbedienung.

Auch wenn das Waschen von Hand in einigen Regionen unter Einhaltung entsprechender Auflagen erlaubt ist, empfiehlt der ACE, das Fahrzeug nur in Waschanlagen zu waschen, um zu verhindern, dass die Umwelt nicht unnötig belastet wird. Bei jeder Autowäsche besteht die Gefahr, dass sich umweltschädliche Stoffe wie Öl und Benzin vom Auto lösen und doch irgendwie über unbefestigten Boden ins Grundwasser gelangt. Auch für diejenigen, die ihr Auto lieber per Hand waschen, gibt es entsprechende Waschanlagen.

mid/asg