Auftragsbestand im Verarbeitenden Gewerbe im März zurückgegangen

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Wiesbaden (dts) – Der Auftragsbestand im Verarbeitenden Gewerbe ist im März zurückgegangen. Nach vorläufigen Angaben sank er gegenüber dem Februar preisbereinigt um 1,3 Prozent, teilte das Statistische Bundesamt am Freitag mit. Betrachtet man den durchschnittlichen Auftragsbestand im gesamten 1. Quartal 2023, so nahm dieser gegenüber dem 4. Quartal 2022 um 1,0 Prozent ab.

Der Rückgang des Auftragsbestands im Vormonatsvergleich kam insbesondere durch die Entwicklung der Auftragsbestände im Bereich der Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenteilen zustande. Diese sanken im März 2023 kalender- und saisonbereinigt im Vergleich zum Vormonat um 2,5 Prozent. Positiv entwickelten sich hingegen die Auftragsbestände im Bereich der Herstellung von Metallerzeugnissen (+2,5 Prozent).

Die offenen Aufträge aus dem Inland sanken im März 2023 gegenüber Februar 2023 um 1,2 Prozent, der Bestand an Aufträgen aus dem Ausland um 1,4 Prozent. Bei den Herstellern von Investitionsgütern ging der Auftragsbestand um 1,4 Prozent zurück. Bei den Herstellern von Vorleistungsgütern lag der Auftragsbestand 1,3 Prozent niedriger, im Bereich der Konsumgüter stieg er leicht um 0,3 Prozent.

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Im Vergleich zum Vorjahresmonat März 2022 lag der Auftragsbestand kalenderbereinigt 1,2 Prozent niedriger, so die Statistiker. Im März 2023 sank die Reichweite des Auftragsbestands auf 7,4 Monate (Februar 2023: 7,5 Monate). Bei den Herstellern von Investitionsgütern fiel die Reichweite auf 10,5 Monate (Februar 2023: 10,7), bei den Herstellern von Vorleistungsgütern blieb die Reichweite unverändert bei 3,8 Monaten und bei den Herstellern von Konsumgütern stieg die Reichweite leicht auf 3,6 Monate (Februar 2023: 3,5 Monate).

Die Reichweite gibt an, wie viele Monate die Betriebe bei gleichbleibendem Umsatz ohne neue Auftragseingänge theoretisch produzieren müssten, um die vorhandenen Aufträge abzuarbeiten. Sie wird als Quotient aus aktuellem Auftragsbestand und mittlerem Umsatz der vergangenen zwölf Monate im betreffenden Wirtschaftszweig berechnet, so das Bundesamt.