Augen auf bei Desinfektionsmitteln

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Desinfektionsmittel finden in der Corona-Krise reißenden Absatz. Normalerweise gelten für diese Mittel komplexe Zulassungsverfahren, gegenwärtig sind die aber teilweise außer Kraft gesetzt. Die Corona-Pandemie hatte zu Produkt-Engpässen geführt, in solchen Situationen erlaubt die Biozid-Verordnung der Europäischen Union nationale Ausnahmegenehmigungen. Die Folge: Branchenfremde Hersteller können dann kurzfristig auf Desinfektionsmittel umsatteln – ohne deren Wirkung nachweisen zu müssen.

Hautverträglichkeit ist ein weiteres Qualitätsmerkmal. Verbrieft wird diese gewöhnlich von dermatologischen Instituten, da gibt es Zeugnisse. Genau danach sollten Verbraucher also jetzt beim Hersteller fragen – nach einem dermatologischen Gutachten. Immerhin übt die Haut eine wichtige Barrierefunktion aus. Sie hindert Keime daran, in den Körper einzudringen. Die Haut darf also keinesfalls Schaden leiden. Deshalb enthalten hochwertige Erzeugnisse auch immer Rückfetter und Feuchthaltemittel.

Und so funktioniert die Anwendung: Die Desinfektionslösung muss die gesamte Handfläche benetzen – inklusive Nagelbett, Fingerraum, Handrücken. 30 Sekunden lang verreiben, so hat das Coronavirus keine Chance – zumindest bei dieser Art der Übertragung.

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Ralf Loweg