Nachdem der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim die Regelung der landesweiten Ausgangsbeschränkungen gekippt hatte, hat die Landesregierung in Baden-Württemberg mit Beschluss vom 10. Februar 2021 die Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) erneut geändert. Ab Donnerstag, 11. Februar 2021 darf man auch ohne trifftigen Grund das Haus verlassen. Die Ausgangsbeschränkungen zwischen 5 und 20 Uhr werden aufgehoben.
Die Gesundheitsämter vor Ort können jedoch nächtliche Ausgangsbeschränkungen von 21 bis 5 Uhr per Allgemeinverfügung umsetzen, wenn die 7-Tage-Inzidenz von 50 Neuinfektionen mit dem Coronavirus je 100.000 Einwohner sieben Tage in Folge in einem Land- oder Stadtkreis bei einem diffusen Infektionsgeschehen überschritten ist und bei Berücksichtigung aller bisher getroffenen anderen Schutzmaßnahmen die wirksame Eindämmung der Verbreitung von Erkrankungen mit dem Coronavirus ansonsten gefährdet ist
red