Ausrichter der Landesgartenschauen von 2031 bis 2036 stehen fest – Ludwigsburg nicht dabei

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Die Ausrichtungsorte für die Landesgartenschauen und Gartenschauen in Baden-Württemberg von 2031 bis 2036 stehen fest. Von den eingegangenen 17 Bewerbungen erhielten Benningen/Marbach, Bretten, Offenburg, Bad Mergentheim, Riedlingen und Rastatt den Zuschlag. Das gab das Staatsministerium am Dienstag bekannt.

Die Stadt Ludwigsburg, die sich ebenfalls für die Ausrichtung einer Landesgartenschau beworben hatte und dabei das Jahr 2034 für die Durchführung favorisierte – 80 Jahre, nachdem durch die Gartenschau 1954 das Blühende Barock entstand – ging leer aus. Den Zuschlag für die Ausrichtung im Jahr 2034 bekam Bad Mergentheim.

Der Ministerrat hat in der Sitzung vom Dienstag entschieden, in welchen Städten und Gemeinden im Zeitraum 2031 bis 2036 die Landesgartenschauen oder Gartenschauen in Baden-Württemberg ausgetragen werden, heißt es in der Mitteilung des Ministeriums. „Mit Landesgartenschauen und Gartenschauen werden wir auch zukünftig den Städten und Gemeinden ermöglichen, eine Antwort auf die Herausforderungen der Zukunft zugeben und sie dabei unterstützen, nachhaltig mehr Grün zu schaffen“, sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann. „In der aktuellen Legislaturperiode konnten wir mit der Ministerratsentscheidung von heute und dem Beschluss aus dem Sommer 2018 insgesamt sechs Landesgartenschauen und fünf Gartenschauen in dieser Legislaturperiode vergeben. Das ist eine Bilanz, die sich sehen lässt und mit der unsere Gartenschauen weit in die Zukunft gesichert sind. Ich freue mich, dass wir damit die lange Tradition fortsetzen können.“

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Gartenschauen haben weitreichende Zukunftsperspektive

„Für die Städte und Kommunen sind diese Großprojekte wahre Konjunkturprogramme, mit denen das Gesicht der Austragungsorte nachhaltig verändert werden kann“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk. „Die besucherstarken Großevents bieten die einmalige Möglichkeit, das Image einer Stadt und Region aufzupolieren und sich von der besten Seite zu zeigen. Darüber hinaus leisten sie einen Beitrag, um unsere Städte und Gemeinden für Mensch und Natur lebenswert zu halten. Sie sind mitentscheidend für den Wohn-, Arbeits- und Freizeitwert und für die Lebensqualität einer ganzen Region.“ Insbesondere in Zeiten des Klimawandels seien Grün- und Freiräume essentiell. Sie würden einen Beitrag leisten, um die Resilienz der Städte zu verbessern und diese für Mensch und Natur lebenswert zu halten. Grüne Infrastruktur sei das Instrument schlechthin, um ökologischen, ökonomischen und sozialen Nutzen zu generieren.

Mit 17 Bewerbungen sehr gute Ausgangslage

Landesgartenschauen und Gartenschauen seien in Baden-Württemberg nach wie vor gefragt, so der Minister: „Mit 17 Bewerbungen – davon acht für die Ausrichtung einer Landesgartenschau und neun für die Ausrichtung einer Gartenschau – hatten wir eine sehr gute Ausgangslage.“ Alle Bewerberstädte wurden in den vergangenen Monaten von einer Fachkommission besucht. Auch die betroffenen Ministerien haben sich mit den Machbarkeitsstudien auseinandergesetzt. Die Expertise der Fachkommission als auch die Rückmeldungen der berührten Ressorts waren Grundlage für die Entscheidungsfindung im Kabinett. „Leider konnten nicht alle Städte einen Zuschlag erhalten. Ich bin überzeugt, dass die Mühe und Arbeit aber nicht umsonst war. Denn die erstellten Machbarkeitsstudien enthalten wertvolle Ideen und Impulse für die Weiterentwicklung der Kommunen. Diese sind eine gute Basis, einzelne Projekte auch ohne eine Gartenschau umzusetzen“, betonte Minister Hauk.

Landesgartenschau und Gartenschau 2031 bis 2036

2031 Bretten Gartenschau
2032 Offenburg Landesgartenschau
2033 Benningen/Marbach Gartenschau
2034 Bad Mergentheim Landesgartenschau
2035 Riedlingen Gartenschau
2036 Rastatt Landesgartenschau

Landesgartenschauen und Gartenschauen finden in Baden-Württemberg im Wechsel statt. Über das Landesprogramm „Natur in Stadt und Land“ wird den ausrichtenden Städten und Kommunen ein Zuschuss in Höhe von maximal fünf Millionen Euro für eine Landesgartenschau und für eine Gartenschau in Höhe von maximal zwei Millionen Euro gewährt.

red