Baden-Württemberg plant ab 22. Februar schrittweise Öffnung von Grundschulen und Kitas

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In Baden-Württemberg sollen ab 22. Februar die Grundschulen und Grundstufen der Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren wieder schrittweise für den Präsenzunterricht geöffnet werden – gesetzt den Fall, dass die Infektionszahlen es zulassen.  Auch die Kitas und Einrichtungen der Kindertagespflege sollen zu einem Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen zurückkehren. Das gab die Landesregierung am Donnerstag bekannt.

Auf Basis des Bund-Länder-Beschlusses vom 10. Februar 2021 plant die Landesregierung, die Grundschulen und Grundstufen der Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) von 22. Februar 2021 an wieder schrittweise für den Präsenzunterricht zu öffnen. Auch die Kitas und Einrichtungen der Kindertagespflege sollen ab dem 22. Februar 2021 zu einem Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen zurückkehren. Die Schulen und Einrichtungen sind heute auf direktem Wege über diese Entscheidung informiert worden. „Die Entscheidung, die Grundschulen und Kitas wieder zu öffnen, ist ein wichtiger Schritt für die Familien im Land, die in der aktuellen Situation eine enorme Last tragen“, sagt Kultusministerin Eisenmann. Sie werbe bereits seit vielen Wochen für diesen Schritt und habe ihre differenzierte Haltung bei diesem sensiblen und wichtigen Thema deutlich zum Ausdruck gebracht. Die Ministerin ergänzt: „Auch vor dem Hintergrund der Studienlage und der Einschätzung von Virologen, dass Kinder im Alter bis zehn oder zwölf Jahren keine Treiber der Pandemie und seltener mit dem Corona-Virus infiziert sind, können wir diesen Schritt nun gehen.“ Perspektivisch beabsichtige das Land, in einem nächsten Schritt auch an den weiterführenden Schulen Präsenzunterricht im Wechselmodell anzustreben – sofern es das Infektionsgeschehen zulasse.

Für die Kindertageseinrichtungen und die Einrichtungen der Kindertagespflege bedeutet dies, dass sie ab 22. Februar 2021 keine Notbetreuung mehr anbieten müssen. Für sie gelten wieder die gleichen Regeln für den Betrieb, die vor der Schließung der Einrichtungen maßgeblich waren, wie etwa eine möglichst konstante Gruppenzusammensetzung und weitere Maßnahmen, die in den gemeinsamen Schutzhinweisen der Unfallkasse Baden-Württemberg, des Landesgesundheitsamts Baden-Württemberg und des Kommunalverbands Jugend und Soziales Baden-Württemberg enthalten sind.

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Konzept für den Wiedereinstieg im Überblick:

  • An den Grundschulen soll ab dem 22. Februar 2021 ein Wechselbetrieb mit je zwei Klassenstufen pro Woche starten. Zwei Klassenstufen sollen dabei jeweils in die Präsenz kommen, die beiden anderen Klassenstufen lernen von zu Hause aus. Dabei sollen die Klassen, die im Präsenzunterricht an den Schulen sind, jeweils geteilt werden.
  • Beispielsweise könnten in der letzten Februarwoche die Klassenstufen 1 und 3 und in der ersten Märzwoche die Klassenstufen 2 und 4 Präsenzunterricht erhalten. Die zwei Klassenstufen, die in Präsenz unterrichtet werden, können auch anders gekoppelt werden, hier erhalten die Schulen schulorganisatorisch den nötigen Spielraum, um den Gegebenheiten vor Ort möglichst gut Rechnung tragen zu können.
  • Der Präsenzunterricht soll in möglichst konstanten Gruppen (Kohortenprinzip) erfolgen.
  • Vorrang haben die Fächer Deutsch, Mathematik und Sachunterricht sowie in Klassenstufe 4 die Vorbereitung auf den Übergang auf die weiterführende Schule. Sportunterricht findet nicht statt.
  • Der Präsenzunterricht soll jeweils mindestens 10 Unterrichtsstunden pro Woche umfassen, gerne aber auch mehr, wenn dies die Schule ermöglichen kann. Ergänzt wird der Präsenzunterricht durch Lernmaterialien für alle Klassenstufen im Fernlernen.
  • Es wird weiterhin eine Notbetreuung geben für diejenigen Kinder, die jeweils nicht im Präsenzunterricht sind und Anspruch auf Notbetreuung haben.
  • Für die Schülerinnen und Schüler besteht weiterhin keine Präsenzpflicht, das heißt, die Eltern können wie bisher darüber entscheiden, ob die Schulpflicht in Präsenz oder im Fernlernen erfüllt wird.

Wechselunterricht auch für Abschlussklassen

Schülerinnen und Schüler, die in diesem Jahr ihre Abschlussprüfungen ablegen, werden von 22. Februar 2021 an ebenfalls im Wechsel von Präsenz- und Fernunterricht unterrichtet. Die Schulen entscheiden dabei selbst über den Umgang des Präsenzangebots.

red / Baden-Württemberg.de