
Stuttgart, 17. Juli 2024 – Im Landtag von Baden-Württemberg wurde vergangene Woche ein wegweisendes Rettungsdienstgesetz verabschiedet, das für mehr Rechtssicherheit sorgen und die Chancen der Digitalisierung nutzen soll. Innenminister und stellvertretender Ministerpräsident Thomas Strobl betonte die Bedeutung des neuen Gesetzes für die Patientenversorgung im Land: „Das Wohl der Patientinnen und Patienten steht für uns im Mittelpunkt. Mit unserem neuen Rettungsdienstgesetz stellen wir die Weichen für eine zukunftsfähige und noch schnellere, am Wohle des Patienten orientierte Notfallhilfe.“
Verkürzte Planungsfristen und moderne Planungsinstrumente
Eine der zentralen Neuerungen ist die Anpassung der Planungsfrist: Künftig soll das erste Rettungsmittel innerhalb von zwölf Minuten am Notfallort eintreffen, und zwar in 95 Prozent der wirklichen Notfälle. „Das ist freilich ambitioniert – doch wir verbessern damit die Versorgung“, sagte Strobl. Diese klare Frist ersetzt die bisherige ungenaue Zeitspanne von zehn bis 15 Minuten und schafft so mehr Planungssicherheit.
Differenzierte Notfallversorgung und prähospitale Zeiten
„Nicht jeder Notfall ist gleich“, erklärte Strobl weiter. Während bei schweren Notfällen wie Herzinfarkten oder Schlaganfällen schnelle Maßnahmen erforderlich sind, könne bei weniger dringenden Fällen wie einem gebrochenen Schlüsselbein der Gang ins Krankenhaus ausreichend sein. Auch die sogenannte Prähospitalzeit – die Zeit bis zur Ankunft im richtigen Krankenhaus – wird künftig stärker berücksichtigt. Hochqualifizierte Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter erhalten erweiterte Befugnisse, um bestimmte Medikamente eigenständig zu verabreichen.
Einführung des telenotärztlichen Systems
Ein weiterer innovativer Ansatz ist das telenotärztliche System, das ab dem nächsten Jahr in Pilotstandorten in Ludwigsburg und Freiburg eingeführt wird. „Wir wollen, dass die Menschen im Notfall schnellstmöglich Hilfe bekommen“, betonte Strobl. Notärztinnen und Notärzte können dann aus der Ferne die Behandlung steuern und medizinische Maßnahmen delegieren. „Das ist gut für die Patientinnen und Patienten und hilft solange, bis die Notärztinnen und Notärzte am Einsatzort eintreffen“, so Strobl.
Bewährte Förderpraxis und finanzielle Unterstützung
Die bisherige Förderpraxis bleibt bestehen. Innenminister Strobl versicherte, dass die Finanzierung des Rettungsdienstes weiterhin auf zwei Grundsäulen beruht: der Förderung von Investitionsmaßnahmen durch das Land und der Finanzierung der Benutzungsentgelte durch die Krankenkassen. Diese Förderung umfasst Baumaßnahmen für Rettungswachen sowie die Beschaffung von Rettungsmitteln im Bereich der Berg- und Wasserrettungsdienste.
red