Baden-Württemberg verbietet Messer im öffentlichen Nahverkehr – bis zu 10.000 Euro Strafe

Ob Taschenmesser oder Küchenmesser – im öffentlichen Nahverkehr Baden-Württembergs sind sie künftig tabu. Die Landesregierung hat ein umfassendes Mitführverbot beschlossen. Wer dagegen verstößt, muss mit hohen Bußgeldern rechnen.

Ludwigsburg (red) – Der Ministerrat von Baden-Württemberg hat ein Verbot für das Führen von Waffen und Messern in Verkehrsmitteln des öffentlichen Personennahverkehrs beschlossen. Das teilte das Innenministerium am Donnerstag mit.

ANZEIGE

Ausnahmen gelten unter anderem für Einsatzkräfte sowie für die berufliche Nutzung oder den Transport in verschlossenen Behältnissen.

ANZEIGE

Das Verbot umfasst alle Arten von Messern unabhängig von der Klingenlänge, darunter auch Taschenmesser und Küchenmesser. Betroffen sind Busse, Bahnen und andere Verkehrsmittel des Nahverkehrs.

ANZEIGE

Die Stadt- und Landkreise können zudem an bestimmten Orten zusätzliche Verbotszonen einrichten.

Bei Verstößen droht ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro. Die Polizei wird stichprobenartige Kontrollen durchführen.

Innenminister Thomas Strobl betonte, die Maßnahme diene der Sicherheit der Fahrgäste im dicht gedrängten Nahverkehr.