Bäume und Sträucher rechtzeitig schneiden: Stadt Ludwigsburg erinnert an wichtige Fristen

Der meteorologische Frühling steht vor der Tür – und mit ihm die Frist, Bäume, Sträucher und Hecken in Ludwigsburg rechtzeitig zu schneiden. Ab dem 1. März beginnt die Schutzperiode für die Natur, und wer bis dahin nicht handelt, könnte Ärger mit der Verkehrssicherungspflicht bekommen. Erfahren Sie, warum rechtzeitiger Rückschnitt nicht nur für die Sicherheit sorgt, sondern auch Kosten spart!

Ludwigsburg – Der meteorologische Frühlingsanfang steht bevor – und damit auch der Beginn der naturschutzrechtlichen Schutzperiode für Bäume, Sträucher und Röhrichtbestände, die am 1. März beginnt und bis Ende September dauert. Wer Hecken oder Bäume in größerem Umfang schneiden möchte, sollte dies noch bis Ende Februar erledigen, da größere Schnittmaßnahmen während der Schutzperiode nur in Ausnahmefällen erlaubt sind. Form- und Pflegeschnitte sind jedoch auch in dieser Zeit erlaubt. Darauf weist die Stadtverwaltung Ludwigsburg hin.

Besonders wichtig ist der Rückschnitt aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht: Grundstückseigentümerinnen sind verpflichtet, wuchernde Bäume und Sträucher zurückzuschneiden, besonders wenn diese in Gehwege, Straßen oder Feldwege hineinragen. Dies ist nicht nur eine Frage der Ordnung, sondern auch der Sicherheit. Denn zu weit überhängende Äste können Verkehrszeichen und Ampeln verdecken, was eine Gefahr für Verkehrsteilnehmerinnen darstellt. Besonders für landwirtschaftliche Fahrzeuge außerhalb der Ortschaften kann es problematisch werden, wenn Hecken und Sträucher den Weg versperren und dabei oft Schäden an Nachbargrundstücken entstehen.

Auch Fußgänger*innen sind betroffen: Herabhängende oder überstehende Äste können zu Verletzungen führen oder Kleidung beschädigen. Auf Gehwegen sollten mindestens 2,50 Meter und auf Fahrbahnen oder Feldwegen mindestens 4,50 Meter freigehalten werden.

Wer seine Pflanzen nicht pflegt, könnte für mögliche Schäden verantwortlich gemacht werden, die durch unzureichende Pflege entstehen. Haftpflichtversicherungen übernehmen keine Schäden, die durch grob fahrlässiges Verhalten verursacht werden.

Ein weiterer praktischer Hinweis: Privathaushalte aus dem Landkreis Ludwigsburg können ihr Schnittgut kostenlos am Häckselplatz „Aldinger Weg“ in Oßweil abliefern. Der Häckselplatz ist dienstags bis freitags von 14 bis 17 Uhr sowie samstags von 10 bis 17 Uhr geöffnet.