Banken haften nicht immer bei Online-Betrug

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Betrugs-Gefahr beim Online-Banking

Wer seine Kontrollmöglichkeiten beim Online-Banking nicht nutzt, bleibt auf dem Schaden durch mögliche Betrügereien sitzen. Denn Banken haften nicht für alle Verluste, die durch illegale Transaktionen entstehen. Das hat jetzt ein Gericht entschieden.

In dem speziellen Fall war ein Bankkunde laut der ARAG Experten dazu aufgefordert worden, eine Testüberweisung durchzuführen. Der Grund: Seine Bank hatte angeblich einen neuen Verschlüsselungsalgorithmus eingeführt. Dazu sollte er die Transaktionsnummer (TAN), die er per SMS auf sein Mobiltelefon erhalten hatte, bestätigen. Das tat der Mann und überwies 8.000 Euro als vermeintlichen Test.

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Was ihn letztlich viel Geld kostete und viel Ärger bereitete: Er hatte vor der “Test”-Überweisung nicht die Ziel-IBAN aus der SMS kontrolliert. Sonst wäre ihm aufgefallen, so das Gericht, dass das Geld an ein polnisches Konto geschickt wurde. “Aufgrund dieser Leichtsinnigkeit hatte er keinen Anspruch auf Erstattung der Summe durch seine Bank”, so die Finanzexperten. (Oberlandesgericht Oldenburg, Az.: 8 U 163/17) cid/rhu