
Zur Landtagswahl am 8. März bietet die Stadt Ludwigsburg gezielte Unterstützung für Menschen mit Behinderung an. Blinde und sehbehinderte Wähler können kostenfreie Stimmzettelschablonen anfordern, zudem ist eine Hilfsperson bei der Stimmabgabe erlaubt. Alle Wahllokale sowie das Wahlbüro sind mit dem Rollstuhl erreichbar.
Von Redaktion – 09.05 Uhr
Ludwigsburg. Zur Landtagswahl am 8. März 2026 informiert die Stadt Ludwigsburg über besondere Unterstützungsangebote für Menschen mit Behinderung. Ziel sei es, eine gleichberechtigte Teilnahme an der Wahl zu ermöglichen, heißt es in einer Mitteilung der Stadtverwaltung.
Für sehbehinderte und blinde Menschen bieten die Blinden- und Sehbehindertenverbände kostenlos sogenannte Stimmzettelschablonen an. Diese können unter der Telefonnummer 0761/36122 angefordert werden. Die Schablone wird auf den Stimmzettel gelegt; die Felder für das Kreuz sind ausgespart und mit tastbaren Erläuterungen in großer Schrift versehen. Zusätzlich wird eine Audio-CD kostenlos bereitgestellt, die die Nutzung der Schablone erklärt und den vollständigen Inhalt des Stimmzettels aufspricht. Auch wird darauf hingewiesen, falls eine entsprechende Lochung nicht mit einem Wahlvorschlag belegt ist.
Darüber hinaus können sich Wählerinnen und Wähler im Wahllokal oder bei der Briefwahl von einer Person ihres Vertrauens helfen lassen. Dies gilt für Menschen, die nicht lesen oder schreiben können oder aufgrund einer Beeinträchtigung das Kreuz nicht selbst setzen, den Stimmzettel nicht falten oder nicht eigenständig in die Wahlurne einwerfen können. Die Wahl darf durch die Hilfsperson nicht beeinflusst werden. Der Wahlvorstand ist vor der Stimmabgabe über die Hilfeleistung zu informieren. Auch ein Mitglied des Wahlvorstands kann als Hilfsperson benannt werden. Jede Hilfsperson ist zur Geheimhaltung verpflichtet.
Wie die Stadt weiter mitteilt, sind alle Wahllokale in Ludwigsburg sowie das Wahlbüro in der Wilhelmstraße 1 barrierefrei und mit dem Rollstuhl erreichbar.


