Bei Inzidenz über 100 – “Indirekte Testpflicht” ab 19. April an Schulen in Baden-Württemberg

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Die Osterferien in Baden-Württemberg gehen diese Woche zu Ende. Das Kultusministerium hat jetzt die Marschrichtung für das weitere Vorgehen an Schulen vorgegeben.

Die baden-württembergische Landesregierung hat am Mittwoch beschlossen, die Teststrategie des Landes nun abermals zu erweitern. Nach den Osterferien, also ab dem 12. April, stehen nicht nur für Beschäftigte an Schulen und Schulkindergärten, sondern auch für Schülerinnen und Schüler anlasslose Schnelltestmöglichkeiten zur Verfügung. Grundlage waren nach Angaben des Kultusministeriums zwei Gesprächsrunden mit Verbänden, Beratungsgremien, Schulleitungen, Eltern- und Schülervertretungen.

“Indirekte” Testpflicht

Im Rahmen der Teststrategie soll an den Schulen im Land nach den Osterferien zunächst eine einwöchige Startphase gelten: In der Woche ab dem 12. April sollen alle in den schulischen Präsenzbetrieb sowie in die Notbetreuung einbezogenen Personen das dann vorgehaltene Testangebot zunächst noch auf freiwilliger Basis in Anspruch nehmen können. Mit der zweiten Kalenderwoche nach den Osterferien, also ab dem 19. April, soll in Stadt- und Landkreisen an den Schulen eine inzidenzabhängige “indirekte” Testpflicht eingeführt werden: Ein negatives Testergebnis soll dann Voraussetzung für die Teilnahme am Präsenzunterricht an öffentlichen Schulen und Schulen in freier Trägerschaft sein, so das Ministerium. Einbezogen in die Testungen sind grundsätzlich sowohl die Schülerinnen und Schüler aller Klassen und Jahrgangsstufen – von der Grundschule bis hin zu allen beruflichen Bildungsgängen – als auch das gesamte an den Schulen vor Ort tätige Personal. Ebenso gelten die Regelungen für Kinder, die an den Schulen die Notbetreuung (Klasse eins bis einschließlich sieben) in Anspruch nehmen, heißt es seitens dem Ministerium.

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Testkapazitäten und Wechselunterricht

In Stadt- und Landkreisen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz über 100 sei ein negatives Testergebnis Voraussetzung für die Teilnahme am Präsenzunterricht. Wenn es das Infektionsgeschehen zulässt, sollen alle Klassenstufen ab dem 19. April zu einem Wechselbetrieb aus Präsenz- und Fernunterricht zurückkehren. “Die Ausgestaltung des Wechselbetriebs erfolgt nach den bereits bekannten Grundsätzen. Die Entscheidung über die konkrete Umsetzung obliegt dabei der Schulleitung”, so das Ministerium weiter.

Tests sollen an den Schulen durchgeführt werden

Das Kultusministerium hat die Schulen am Mittwoch informiert und zudem eine Handreichung mit weiteren Details zu den Selbsttestungen erarbeitet. Um ein möglichst niederschwelliges Angebot zu machen, sollen die Tests in der Regel an der Schule durchgeführt und von schulischem Personal angeleitet und beaufsichtigt werden, so das Ministerium. Die Selbsttests finden in Abstimmung mit dem Schulträger in der Schule statt.

red

Quelle: Kultusministerium Baden-Württemberg