Bericht: Kartellamt zweifelt an Effektivität des Tankrabatts

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Das Bundeskartellamt hat offenbar Zweifel, dass die von Anfang Juni bis Ende August geltende Steuersenkung für Benzin und Diesel greifen wird. Das berichtet die “Welt” unter Berufung auf eine Stellungnahme der Bonner Behörde vom 12. Mai. Darin heißt es, dass man nicht ausschließen könne, “dass aufgrund der eingeschränkten Wettbewerbsintensität im Kraftstoffmarkt von den Anbietern die Preise vor dem Absenkungsdatum unabhängig von tatsächlichen Mehrkosten zunächst angehoben werden, um in der Folgezeit eine augenscheinlich stärkere Senkung des Abgabepreises durchführen zu können”.

Auf Nachfrage der Zeitung teilte Behördenchef Andreas Mundt mit, dass die Mineralölkonzerne gesetzlich nicht verpflichtet seien, die Steuersenkung eins zu eins weiterzugeben. “Illegales Verhalten können wir dagegen abstellen und mit Bußgeldern belegen”, so Mundt. Aber hohe, auch sehr hohe Preise infolge des Ukraine-Krieges ließen sich nicht verbieten.

Ob die Konzerne ihre Marktmacht ausnutzen würden, um die Preise in wirklich missbräuchlicher Art und Weise hochzusetzen, sei alles andere als einfach nachzuweisen. Deshalb hatte Mundt kürzlich eine “Untersuchung mit dem Fokus auf die Raffinerie- und Großhandelsebene” in Auftrag gegeben, um die Entwicklung bei den Spritpreisen zu beobachten. Vor diesem Hintergrund forderte ADAC-Verkehrspräsident Gerhard Hillebrand von den Mineralölkonzernen, dass sie “die Energiesteuer-Senkung an die Verbraucher weitergeben” und eine Versorgung ohne Engpässe sicherstellen.

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“Autofahrer sind gut beraten, zum Monatsanfang ihren Tank noch teilweise gefüllt zu haben, um nicht zwingend in den ersten Tagen nach der Umstellung tanken zu müssen”, sagte Hillebrand der “Welt”. Es könne dazu kommen, dass sich die Preissenkung erst schrittweise an den Zapfsäulen niederschlagen werde. Der befristete Tankrabatt stößt unterdessen selbst bei den Parteien auf Kritik, die im Bund die Regierung stellen.

So sagte Baden-Württembergs Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) der Zeitung: “Der Tankrabatt ist eine kurzfristige Hilfe, sie löst aber die grundsätzlichen Probleme nicht. Spätestens seit dem Ukraine-Krieg muss jedem klar sein: Wir müssen weniger Erdöl verbrauchen.” Mit dem Rabatt würden zwar die kriegsbedingten Kostensteigerungen abgemildert, aber die Spritpreise blieben dennoch hoch.

“Jeder weiß, dass Spritschlucker-Autos jetzt nicht mehr die richtige Wahl sind”, so Hermann. Der Tankrabatt dürfe nicht dazu führen, dass “Geld für Investitionen in nachhaltige Mobilität, also öffentlichen Verkehr, Fuß- und Radverkehr fehlt”. Hermann zufolge profitieren vom Tankrabatt vor allem Vielfahrer, die ein eigenes Auto haben.

Niedersachsens Verkehrsminister Bernd Althusmann (CDU) wirft der rot-grün-gelben Bundesregierung vor, sie mache ein “Ampel-Experiment mit ungewissem Ausgang”. Eine Entlastung für die Autofahrer sei zwar richtig, doch fehle ein durchdachtes Gesamtkonzept. “Der Tankrabatt fällt ausgerechnet in die Urlaubszeit. Und am Ende des Sommers kommt dann das böse Erwachen”, sagte Althusmann der “Welt”. Den Zeitraum des Tankrabatts von nur drei Monaten hält er für zu kurz. “Der Tankrabatt ist nicht nachhaltig – und wie es danach weitergehen soll, hat die Ampel bislang nicht verraten.”

Zum 1. Juni seien Engpässe an Tankstellen zu befürchten, weil eine riesige Nachfrage auf ein beschränktes Angebot treffen werde. “Warteschlangen und Unmut sind garantiert. Sinnvoller wäre es, die Energiesteuer für zwei Jahre zu senken”, so Althusmann.

Der Tankrabatt wird den Steuerzahler insgesamt voraussichtlich 3,15 Milliarden Euro kosten, weil der Bund dadurch Mindereinnahmen hat. Das sorgt auch für Kritik vom Bund der Steuerzahler. Präsident Reiner Holznagel sagte der Zeitung: “Kurzfristige Maßnahmen bedeuten nur einen hohen Bürokratie-Aufwand und keine langfristigen, strukturellen Entlastungen in der Breite – genau diese Entlastungen wären aber fair.”

Sinnvoller als ein Tankrabatt wäre eine Angleichung des Einkommensteuertarifs. Zudem sollte die Entfernungspauschale für Pendler von derzeit 38 Cent “auf mindestens 40 Cent pro Kilometer angehoben werden”. Und das sollte “bereits ab dem ersten Kilometer” gelten. Bisher ist dies erst ab dem 21. Kilometer der Fall – und für die ersten 20 Kilometer gilt eine Regelung mit 30 Cent.

red / dts