Black Friday: Zwischen Schnäppchen und schwarzen Schafen

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Der Black Friday lockt Schnäppchenjäger in die Läden und Online-Shops. 37 Prozent der Deutschen planen laut Statista am Cyber-Wochenende online auf Schnäppchenjagd zu gehen. Im stationären Einzelhandel wollen sich allerdings nur elf Prozent der Befragten auf Einkaufstour begeben. Aber nicht jedes Angebot ist preislich attraktiv.

Experten des Versicherungsunternehmens ARAG warnen vor allzu blauäugigen Käufen: Bei extrem hohen Rabatten sollten Sie sich den Preis besonders gut anschauen. Um den Deal richtig einordnen zu können, ist es hilfreich, den üblichen Marktpreis zu kennen. Preissuchmaschinen im Internet können beim Vergleich helfen.

Sehr hohe Preisnachlässe ergeben sich oft dadurch, dass das vermeintliche Schnäppchen und die unverbindliche Preisempfehlung (UVP) des Händlers gegenübergestellt werden. Doch die UVP ist selten der Endpreis, den der Handel für ein Produkt aufruft.

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Das größte Schnäppchen, der tiefste Preis, der einzigartige Rabatt, Top-Preise ohne Ende – es winken nicht nur großartige Angebote, sondern auch einige unseriöse Deals. Nach Auskunft der Experten können Sie unseriöse Online-Händler oft schon an ihrem Internetauftritt erkennen: Es tauchen ungewöhnliche Schreibweisen oder gar Rechtschreibfehler auf, es fehlt ein Impressum oder es fehlen Angaben zu Allgemeinen Geschäftsbedingungen und eine Widerrufsbelehrung.

Tipp: Achten Sie auf die Bezahlung. Hier sollte keine Vorkasse geleistet werden, sondern per Lastschrift, auf Rechnung oder mit Bezahldiensten wie beispielsweise “PayPal” bezahlt werden. Auf keinen Fall sollte man sich unter Druck setzen lassen, weil angeblich nur noch wenige Teile verfügbar seien oder sich gleichzeitig zig andere Kunden dieses Produkt ansehen.

Oft sind die rabattierten Waren mit dem Hinweis versehen, dass diese vom Umtausch ausgeschlossen seien. Das ist nach Angaben der Experten aber nicht ganz richtig. Der Händler muss Ware zurücknehmen, wenn sie fehlerhaft ist – egal ob reduziert oder nicht. Wenn eine Preisreduzierung allerdings ausdrücklich mit “Ware mit kleinen Fehlern”, “2. Wahl” oder “Fehlfarben” begründet wird, kann man sich später nicht auf diesen Fehler an der Ware berufen.

Lars Wallerang / glp