Bund und Länder beschliessen neue Corona-Maßnahmen

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Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder haben am Dienstag über die weiteren Schritte im Kampf gegen die Corona-Pandemie beraten. Auf einer Pressekonferenz informierten Merkel, Markus Söder (CSU) und Peter Tschentscher (SPD) über die getroffenen Maßnahmen.

Bund und Länder wollen schnell und regional angepasst handeln, um die Zahl der Neuinfektionen in der Corona-Pandemie niedrig zu halten. “Aber wir wissen, dass vor uns die schwierigere Zeit liegt, die Herbst- und Wintermonate”, betonte Bundeskanzlerin Merkel nach einer Videokonferenz am Dienstag mit den Regierungschefinnen und -chefs der Länder.

Die steigenden Infektionszahlen seien Grund zur Beunruhigung. Aber man wisse, dass man sich dem mit den richtigen Maßnahmen auch entgegenstellen könne, sagte Merkel. Deshalb habe man heute darüber beraten, welche Botschaften man an die Menschen in Deutschland senden könne. “Denn wir wissen, dass wir all das nur durchsetzen können, wenn es eine Bereitschaft der Menschen gibt, den Regeln zu folgen und einen Beitrag dazu zu leisten, dass sich die Pandemie nicht weiter ausbreitet.”

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Man habe sich klar darauf verständigt, dass “wir Prioritäten haben: Wir wollen die Wirtschaft am Laufen halten und wir wollen, dass Kinder in Schulen und Kitas gehen können soweit wie möglich”, so Merkel.

Das sind die wichtigsten getroffenen Maßnahmen im Überblick:

  • Feiern in öffentlichen oder angemieteten Räumen sollen auf maximal 50 Teilnehmer beschränkt werden. Dies gelte, wenn in einem Landkreis innerhalb von sieben Tagen mehr als 35 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner auftreten, sagte Bayerns Ministerpräsident Söder.
  • In privaten Räumen soll es demnach keine Vorschriften zur Teilnehmerzahl geben. Es werde jedoch dringend empfohlen, in privaten Räumen keine Feierlichkeit mit mehr als 25 Teilnehmern durchzuführen.
  • Ab einer Infektionsrate von mehr als 50 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohnern sollen Feiern in öffentlichen oder angemieteten Räumen auf 25 begrenzt werden. Für private Räume wird in diesem Fall dringend empfohlen, keine Feierlichkeiten mit mehr als zehn Teilnehmern durchzuführen. 
  • Falschangaben in Restaurants und anderen Gastwirtschaften sollen künftig mit einem Bußgeld von mindestens 50 Euro bestraft werden können. Merkel sagte, das sei “kein Kavaliersdelikt”. Konkretes regeln die Länder. Schleswig-Holstein etwa will bis zu 1.000 Euro verlangen.

red

Quelle: Bundesregierung