Bundeskabinett beschließt Apothekenreform: Mehr Befugnisse, weniger Bürokratie

Die Bundesregierung hat eine umfassende Apothekenreform beschlossen. Ziel ist es, Vor-Ort-Apotheken wirtschaftlich zu stärken, Bürokratie abzubauen und die Versorgung vor allem im ländlichen Raum zu sichern. Künftig sollen Apotheken unter anderem impfen dürfen, leichter Zweigstellen gründen und für Teilnotdienste finanziell unterstützt werden.

Berlin (red) – Das Bundeskabinett hat den Entwurf für eine Apothekenreform beschlossen. Das Gesetz sieht Maßnahmen zur Stärkung des flächendeckenden Netzes von Vor-Ort-Apotheken vor, um die Arzneimittel- und Gesundheitsversorgung der Bevölkerung zu verbessern, teilte das Gesundheitsministerium mit. Insbesondere sollen öffentliche Apotheken im ländlichen Raum gestärkt und Bürokratie abgebaut werden, teilte das Bundesgesundheitsministerium mit.

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Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) sagte, dass Apotheken vor Ort ein elementarer Teil der Arzneimittelversorgung und der gesundheitlichen Daseinsvorsorge seien. „Ziel ist es, sie von unnötiger Bürokratie zu befreien und ihre wirtschaftliche Situation zu verbessern.“ Die Kompetenzen der Apotheken sollten breiter genutzt werden, um den Menschen ein niedrigschwelliges Versorgungsangebot zu machen. „Erfahrungen in anderen Ländern zeigen etwa, dass Impfungen in Apotheken zu deutlich höheren Impfquoten führen können“, so Warken.

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Zu den wesentlichen Regelungen des ApoVWG gehören unter anderem die Einführung eines Zuschusses für Teilnotdienste in ländlichen Gebieten, die Erleichterung der Gründung von Zweigapotheken und die Möglichkeit, dass Apotheken Impfungen mit bestimmten Impfstoffen durchführen können. Zudem wird Apotheken die Abgabe bestimmter verschreibungspflichtiger Arzneimittel ohne ärztliche Verschreibung unter bestimmten Bedingungen ermöglicht.

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