Bundesrat hat beschlossen: Maklerkosten werden geteilt

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Jetzt ist es endgültig: Wer ein Haus oder eine Wohnung kauft, muss nur noch maximal die Hälfte der Maklerkosten zahlen. Der Bundesrat hat jetzt einen entsprechenden Gesetzesbeschluss des Bundestages gebilligt.

Damit können Verkäufer künftig nicht mehr die volle Provision auf den Käufer abwälzen. Außerdem muss der Käufer seinen Anteil erst bezahlen, wenn der Verkäufer seine Provisionszahlung nachgewiesen hat. Beauftragen beide Vertragsseiten einen Makler, müssen sie nach dem Gesetzesbeschluss automatisch jeweils die Hälfte der Maklerkosten zahlen.

“Neu ist auch, dass für Maklerverträge über Häuser und Wohnungen künftig die Textform vorgeschrieben ist, um Unklarheiten zu vermeiden”, heißt es aus dem Bundesrat. Ziel des Gesetzes sei es, Immobilienkäufer vor einer Zwangslage zu schützen. Außerdem solle die Absenkung der Erwerbsnebenkosten die Bildung von Wohneigentum erleichtern.

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Das Gesetz wird jetzt über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung vorgelegt. Danach kann es im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Sechs Monate nach der Verkündung soll es in Kraft treten.

Rudolf Huber