Bundestag entscheidet über Transplantationsgesetz: 7 Fakten zur Organspende

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Große Spannung vor der heutigen Abstimmung im Bundestag über eine Neuregelung der Organspende in der Bundesrepublik

Heute berät der Deutsche Bundestag abschließend über zwei konkurrierende Gesetzesentwürfe, die eine Neuregelung der Organspende vorsehen. Ein Gesetzesentwurf umfasst die Einführung der doppelten Widerspruchslösung, der andere Entwurf die Weiterentwicklung der bestehenden Zustimmungslösung. Franktionsoffen soll in dieser 2. Lesung des Bundestags über die Entwürfe abgestimmt werden. Ebenfalls zur Abstimmung steht ein Antrag um die Vertrauenslösung. Am 25. September 2019 hatte sich der Ausschuss für Gesundheit bereits zu den Gesetzesentwürfen positioniert. Er empfahl über die Gesetzentwürfe sowie den Antrag im Plenum einen Beschluss zu fassen.

Widerspruchslösung von Gruppe um Spahn und Lauterbach

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Ein Entwurf wurde von einer fraktionsübergreifenden Gruppe um Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) und dem stellvertretenden SPD-Fraktionsvorsitzenden Prof. Dr. Karl Lauterbach (SPD) eingebracht. Er sieht die Einführung der so genannten doppelten Widerspruchslösung vor. Nach der soll jeder automatisch zum Organspender werden, der dem nicht zu Lebzeiten widersprochen hat. Alle Personen ab 16 Jahren sollen demnach ausführlich informiert werden und sich als Spender bundesweit registrieren können– es sei denn, sie widersprechen.

Der Widerspruch soll in einem bundesweiten Register dokumentiert werden können. Den Eintrag können die Betroffenen jederzeit selbst erstellen, bearbeiten und auch löschen. Liegt kein Widerspruch vor, so werden die Angehörigen befragt, ob ihnen ein schriftlicher Widerspruch oder ein der Organ- oder Gewebeentnahme entgegenstehender Wille bekannt ist. Ist dies nicht der Fall, ist die Organspende zulässig. Bei Minderjährigen und Menschen, die nicht in der Lage sind Bedeutung und Tragweite einer Organ- oder Gewebespende zu erkennen, gelten veränderte Regelungen.

Etwa 9.500 Menschen stehen in Deutschland auf der Warteliste für ein Spenderorgan. Die meisten von ihnen warten auf eine Spenderniere. 2018 gab es bundesweit 955 Organspenderinnen und Organspender. Das entspricht 11,5 Organspenden je eine Million Einwohner. In Europa führt Spanien regelmäßig die Statistiken zur Organspende an. 2017 kamen dort auf eine Million Einwohner 46,9 Organspenderinnen und Organspender.

7 Fakten zum Thema Organspende:

  • In 2019 warteten rund 9500 Menschen auf lebensrettende Organe
  • 3 Menschen sterben durchschnittlich jeden Tag
  • In EU-Ranking liegt die Bundesrepublik weit hinter Spanien, Kroatien, Slowenien, Norwegen und Polen
  • In Deutschland spenden durchschnittlich 11,2 Menschen pro einer Millionen Einwohner
  • Spanien liegt mit 48 Organspenden auf eine Millionen Einwohner an der Spitze
  • In 20 der 28 EU-Länder gilt eine Widerspruchslösung
  • Seit 1963 gab es über 135.000 Organtransplantationen in Deutschland

Quelle: Deutsche Stiftung Organspende

 

red