Bundesverwaltungsgericht: Ludwigsburgs Plan zur Luftreinhaltung auf dem Prüfstand – droht Fahrverbot für Dieselautos?

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VON UWE ROTH

An diesem Mittwoch (26. Mai) konzentriert sich Ludwigsburgs Kommunalpolitik auf Leipzig. Dort wird vor dem Bundesverwaltungsgericht verhandelt, ob die Stadt genug für die Luftreinhaltung getan hat, um das bereits lange drohende Fahrverbot für Diesel-Fahrzeuge endgültig zu verhindern. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) bezweifelt das weiterhin und hat das Verfahren in letzter Konsequenz bis zur höchsten Verfahrensinstanz vorangetrieben. Angeklagt ist das Land Baden-Württemberg, das für die Luftreinhaltung verantwortlich ist. Die Stadt ist beigeladen. Bürgermeister Michael Ilk repräsentiert Ludwigsburg vor Gericht. Die Folgen des Verfahrens hat am Ende die Kommunalpolitik zu tragen.

Ob die Bundesrichter an diesem Mittwoch nur verhandeln oder sogar schon ein Urteil sprechen, ist ungewiss. Das Gericht ordnet im schlimmsten Fall für Ludwigsburg eine Fortschreibung des Plans zur Luftreinhaltung an. Da die Stadt so ziemlich alles ausgereizt hat, um die Stickstoffdioxid (NO2)-Werte in der Luft zu senken, bliebe wohl nur als letzte Option ein Verbot für Diesel-Fahrzeuge übrig. Denn Diesel-Motoren auch neuerer Euro-Normen werden als Verursacher einer erhöhten Belastung mit diesem Giftstoff ausgemacht. Stickstoffoxide sind laut Umweltbundesamt verantwortlich sowohl für zahlreiche Schäden in der Umwelt wie auch an der menschlichen Gesundheit. Die Höchstgrenze ist von der Europäischen Union vorgegeben.

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Im Zentrum des Verfahrens steht eine Luftmess-Station, die in der Vergangenheit viele überhöhte NO2– und Feinstaub-Werte und heftigen Diskussionsstoff für Fahrverbote geliefert hat, die es aber schon länger nicht mehr gibt: Der Standort an der Friedrichstraße wurde ersatzlos aufgegeben. Die offizielle Begründung lautet, dass es an diesem Straßenabschnitt über einen längeren Zeitraum Baustellen gebe. Daher seien die Messwerte wegen veränderter Verkehrsströme nicht realistisch. Aber auch wenn die Straße nach der Baustellenzeit wieder komplett freigegeben ist, soll es keine neue Mess-Station geben. Zuletzt hatte die Station in der Friedrichstraße zufriedenstellende Werte registriert. Die Stadtverwaltung sah das ärgerliche Problem beseitigt.

Doch dem war nicht so. Ein neuer Verkehrs-Hotspot hat sich in der Stadt aufgetan, der der DUH vor Gericht gewichtige Argumente für ein Fahrverbot liefern könnte: die Schlossstraße gegenüber dem Residenz-Schloss. Dort werden die Grenzwerte weiterhin überschritten. Wie Ludwigsburg24 berichtete, sollen in den kommenden Tagen XXL-Schadstoff-Filter von Mann und Hummel am Straßenrand aufgestellt werden. Die Ventilatoren absorbieren Stickstoffdioxid als auch Feinstaub aus der Luft. Die Landesregierung finanziert die Anschaffung weitgehend. Es ist schließlich in ihrem Interesse, dass die DUH mit ihrer Klage abgewiesen wird. Ob das Leipziger Bundesgericht die Last-Minute-Aktion der Stadt im Kampf gegen Abgase in seine Meinungsfindung einfließen lässt, bleibt abzuwarten.

Die Stadtverwaltung hatte vor wenigen Tagen in einer Mitteilung betont, dass die Filter „eine Reihe von Maßnahmen ergänzen“, die Ludwigsburg – in Zusammenarbeit mit dem Land Baden-Württemberg – schon zur Luftreinhaltung getroffen habe. Dazu gehörten die Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV), Tempolimits auf Hauptverkehrsstraßen, der Ausbau der Radinfrastruktur sowie die Digitalisierung der Verkehrsleitsysteme.

Mit dem Stadtticket und einem verbesserten Busfahrplan sei der ÖPNV in Ludwigsburg „deutlich attraktiver“ geworden. Außerdem setze die Stadt auf separate Busspuren, auf denen die Busse am Stau vorbeifahren könnten. Diese gäbe es bereits in der Schorndorfer Straße und in der Schlossstraße. Weitere sollen folgen. „Damit sollen mehr Menschen zu einem Umstieg auf die öffentlichen Verkehrsmittel bewegt werden.“

Tempolimits sorgten für weniger Schadstoffe, betont die Stadt. Erfahrungen aus anderen Städten zeigten den positiven Effekt: Bis zu fünf Prozent weniger Stickstoffdioxid würden dadurch ausgestoßen. In der Schlossstraße werde die zulässige Höchstgeschwindigkeit bereits von 50 auf 40 Stundenkilometer reduziert, versichert die Stadt. Auch auf der Friedrichstraße und weiteren Teilen der B 27 sei das der Fall. Für alle anderen Hauptverkehrsstraßen in Ludwigsburg seien Tempolimits „im Grundsatz“ beschlossen.

Auch der kontinuierliche Ausbau der Radinfrastruktur sei der Stadt sehr wichtig, heißt es in der Stellungnahme weiter. Dazu gehörten neue Radwege wie der in der Marbacher Straße oder Ludwigsburgs erste Fahrradstraße, die Alleenstraße. Weitere Verbesserungen für den Radverkehr seien geplant. Für einen flüssigeren Verkehr und damit ebenfalls für weniger Schadstoffausstoß sorge die Digitalisierung der Verkehrs-Leitsysteme. Alle Ampel-Anlagen im Stadtgebiet – es sind mehr als 100 – seien mittlerweile mit einer digitalen Technik ausgestattet. Diese sorge dafür, dass die Ampelschaltungen optimal aufeinander abgestimmt seien. Stopp-and-Go-Verkehr werde so vermieden.

Die Stadtverwaltung stellt in ihrer Mitteilung fest: „Die Summe der Maßnahmen zeigt bereits eine positive Wirkung. Seit Beginn des Jahres sind auch die Schadstoffwerte an der Schlossstraße stetig gesunken – obwohl die Verkehrsmengen nach den pandemiebedingten Verringerungen wieder zugenommen haben.“