Buschmann lehnt gesetzliche Änderungen bei Indexmietverträgen ab

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Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) lehnt gesetzliche Änderungen bei Indexmietverträgen zum jetzigen Zeitpunkt ab: Er sehe hier keinen “unmittelbaren Regulierungsbedarf”, sagte der FDP-Politiker den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Mittwochausgaben). Forderungen nach einer stärkeren Regulierung dieser an die Inflation gekoppelten Verträge klängen zwar populär, so Buschmann. Zur Wahrheit gehöre aber, dass Mieterverbände sich noch bis vor Kurzem positiv zu Indexmietverträgen geäußert hätten.

Gerade in Ballungsgebieten seien die allgemeinen Lebenshaltungskosten über viele Jahre deutlich langsamer gestiegen als die ortsüblichen Vergleichsmieten. Mieter mit Indexmietverträgen hätten deswegen häufig besser dagestanden als Mieter mit normalen Mietverträgen. Buschmann räumte ein, dass sich das gerade ändere.

Er wolle die Lage deswegen zumindest “im Blick behalten”. Als Reaktion auf Forderungen von SPD und Grünen nach einer Verschärfung der Mietpreisbremse verwies Buschmann auf andere noch nicht umgesetzte Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag: Er habe den Eindruck, “dass manche mit ihrer Aufregung möglicherweise nur über eigenen Versäumnisse in der Wohnungsbaupolitik hinwegtäuschen wollen”, sagte Buschmann. Neben den Anpassungen im Mietrecht habe sich die Ampel-Koalition auch zum Ziel gesetzt, 400.000 neue Wohnungen im Jahr zu bauen.

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“Da hinken wir leider deutlich hinterher”, kritisierte der Justizminister. “Dabei wäre ein größeres Mietraumangebot das Wirksamste, um steigende Mieten zu vermeiden.”

red