Camping in der Wildnis: Was ist erlaubt?

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Wer in Zeiten der Corona-Pandemie auf Nummer sicher gehen will, der setzt beim Sommerurlaub auf Camping, und das in der Wildnis. Der Sicherheits-Abstand zum Trubel ist damit nämlich automatisch gewährleistet. Doch was ist genau erlaubt? ARAG-Experten beleuchten die rechtliche Lage fürs Zelten in Deutschland und im europäischen Ausland.

In Deutschland regeln die jeweiligen Landeswaldgesetze, was im Einzelnen verboten oder erlaubt ist. Generell ist wildes Campen in den meisten Bundesländern nicht gestattet. Die Regelungen beziehen sich dabei ausdrücklich auf das Zelten. In der Praxis gilt: Je häuslicher man sich einrichtet, mit desto mehr Unmut muss man rechnen, wenn man erwischt wird. Wer sich an einige Regeln hält, dem stehen aber auch Möglichkeiten offen, sein Zelt in der freien Natur aufzuschlagen.

Ungeachtet des generellen gesetzlichen Verbotes können Wald- oder Grundstücksbesitzer in den meisten Bundesländern das Zelten auf ihrem Land erlauben. Wo das Zelten im Wald nicht kategorisch verboten ist, verlangt das Gesetz die Zustimmung der zuständigen Forstbehörde. Fragen kostet auch dort nichts!

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Absolut tabu ist rücksichtsloses Verhalten in der Natur. Entstandener Müll darf nicht in Wald und Flur hinterlassen werden. Die Spuren der Toilettengänge sollten unbedingt vergraben und Lärm und Krach so gut es geht vermieden werden. Offenes Feuer ist – vor allem in den Sommermonaten – im Abstand von weniger als 100 Metern zum Waldrand streng verboten. Dazu gehören neben Lagerfeuern, Kerzen und Fackeln auch Campingkocher! Bei Brandgefährdung versteht das Gesetz keinen Spaß, mahnen die Experten. Neben empfindlichen Ordnungsgeldern sind in bestimmten Fällen sogar Haftstrafen möglich. Naturschutzgebiete, Nationalparks, landwirtschaftliche Nutzflächen, Industriegebiete und militärische Sperrzonen kommen für das Camping auf keinen Fall in Frage. Auch Jäger freuen sich meist nicht über Störenfriede in ihren Revieren.

Einfacher ist es im Ausland. Vor allem im Norden Europas ist Zelten in der freien Natur relativ unproblematisch. So sind Norwegen und Schweden bekannt für das sogenannte “Jedermannsrecht”: Solange niemand gestört und nichts zerstört wird, ist das Zelten und Lagern gestattet. Doch auch beim “Jedermannsrecht” gibt es Einschränkungen – man sollte sich also vorher genau informieren. Weniger bekannte Paradiese für Wildcamper sind Schottland oder Irland und die baltischen Staaten. Dänemark wählt einen etwas anderen Weg: In 40 dafür ausgewiesenen Wäldern haben unsere nördlichen Nachbarn sogenannte Naturlagerplätze eingerichtet.

Andreas Reiners