Diese zusätzlichen Corona-Regeln sind ab Montag, 29. März gültig

Weil die Corona-Infektionszahlen auch in Baden-Württemberg weiter klettern, hat die Landesregierung eine neue Verordnung festgelegt. Diese ist ab Montag 29. März gütlig.

Aktuelle Änderungen der Corona-Verordnung

RKI meldet am Montag mehr Corona-Neuinfektionen

Binnen 24 Stunden meldeten am Montag die Gesundheitsämter dem Robert Koch-Institut insgesamt 9.872 Corona-Neuinfektionen. Außerdem wurden innerhalb eines Tages weitere 43 Menschen, die im Zusammenhang mit dem Coronavirus gestorben sind verzeichnet. Im Vergleich zum vergangenen Montag ist das ein Anstieg um mehr als 2.000 Fälle. Vor genau einer Woche waren 7.709 Neuinfektionen und 50 Todesfälle registriert worden. (Stand: 29.03.)

Der Höchstwert von 1.244 neuen gemeldeten Todesfällen war am 14. Januar erreicht worden. Bei den binnen 24 Stunden registrierten Neuinfektionen war mit 33.777 am 18. Dezember der höchste Wert gemeldet worden – darin waren jedoch 3.500 Nachmeldungen enthalten.

Die Zahl der binnen sieben Tagen an die Gesundheitsämter gemeldeten Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner (Sieben-Tage-Inzidenz) steigt laut RKI auf 134,4. In der Vorwoche am Montag lag der Wert bei 107. Ihr bisheriger Höchststand war am 22. Dezember mit 197,6 erreicht worden.

Insgesamt haben sich seit Beginn der Corona-Krise laut RKI mindestens 2.782.273 Menschen in Deutschland nachweislich mit dem Virus Sars-CoV-2 infiziert. Die Zahl der Todesfälle im Zusammenhang mit einer Corona-Infektion liegt nach RKI-Angaben bei 75.913. Das sind 43 mehr als am Vortag. Rund 2.494.800 (+10.200) Menschen haben die Infektion nach RKI-Schätzungen überstanden. (Stand: 29.03.)

red

Corona-Obergrenze in Stuttgart überschritten – verschärfte Maßnahmen treten ab Mittwoch in Kraft

Die Corona-Fallzahlen liegen in der Landeshauptstadt Stuttgart seit mehreren Tagen über einer Sieben-Tages-Inzidenz von 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner. Aus diesem Grund zieht die Stadt nun die in der Corona-Verordnung des Landes vorgesehene „Notbremse“. Damit sind Einschränkungen für Bereiche des öffentlichen Lebens verbunden. Das hat die Stadt am Sonntag, 28. März, bekannt gegeben.

Bereits am Freitag, 26. März, lag die Sieben-Tages-Inzidenz in Stuttgart drei Tage in Folge über dem Schwellenwert von 100. Die Stadt hatte mit der Umsetzung der „Notbremse“ aber noch die neue Corona-Verordnung des Landes abgewartet, die für das Wochenende angekündigt war, um eine Übereinstimmung der Maßnahmen sicherzustellen.

Da die Maßnahmen „ortsüblich bekanntgemacht“ werden müssen, gelten sie ab dem zweiten Werktag nach formaler Veröffentlichung: Die verschärften Corona-Regeln greifen folglich ab Mittwoch, 31. März. Sollte die Inzidenz an fünf aufeinander folgenden Tagen wieder unter 100 liegen, können die Beschränkungen aufgehoben werden. Verschlechtern sich die Zahlen hingegen weiter, könnte es zu noch weitreichenderen Maßnahmen – wie beispielsweise nächtlichen Ausgangsbeschränkungen – kommen.

Aktuell liegt die Sieben-Tages-Inzidenz in Stuttgart bei 103,0 (Stand 27. März, 16 Uhr).

Diese Verschärfungen sind ab Mittwoch gültig – Bitte klicken

red

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RKI meldet am Samstag mehr als 20 000 Corona-Neuinfektionen

Binnen 24 Stunden meldeten die Gesundheitsämter dem Robert Koch-Institut insgesamt 20.472 Corona-Neuinfektionen. Außerdem wurden innerhalb eines Tages weitere 157 Menschen, die im Zusammenhang mit dem Coronavirus gestorben sind verzeichnet. Im Vergleich zum vergangenen Samstag ist das ein Anstieg um mehr als 4.000 Fälle. Vor genau einer Woche waren 16.033 Neuinfektionen und 207 Todesfälle registriert worden. Gestern wurden 21.573 Fälle gemeldet. (Stand: 27.03.)

Der Höchstwert von 1.244 neuen gemeldeten Todesfällen war am 14. Januar erreicht worden. Bei den binnen 24 Stunden registrierten Neuinfektionen war mit 33.777 am 18. Dezember der höchste Wert gemeldet worden – darin waren jedoch 3.500 Nachmeldungen enthalten.

Die Zahl der binnen sieben Tagen an die Gesundheitsämter gemeldeten Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner (Sieben-Tage-Inzidenz) steigt laut RKI auf 124,9 (Vortag: 119,1). In der Vorwoche am Samstag lag der Wert bei 100. Ihr bisheriger Höchststand war am 22. Dezember mit 197,6 erreicht worden.

Insgesamt haben sich seit Beginn der Corona-Krise laut RKI mindestens 2.755.225 Menschen in Deutschland nachweislich mit dem Virus Sars-CoV-2 infiziert. Die Zahl der Todesfälle im Zusammenhang mit einer Corona-Infektion liegt nach RKI-Angaben bei 75.780. Das sind 157 mehr als am Vortag. Rund 2.477.500 (+9.900) Menschen haben die Infektion nach RKI-Schätzungen überstanden. (Stand: 27.03.)

red

RKI meldet mehr als 21 000 Corona-Neuinfektionen am Freitag

Binnen 24 Stunden meldeten die Gesundheitsämter dem Robert Koch-Institut insgesamt 21.573 Corona-Neuinfektionen. Außerdem wurden innerhalb eines Tages weitere 183 Menschen, die im Zusammenhang mit dem Coronavirus gestorben sind verzeichnet. Im Vergleich zum vergangenen Freitag ist das ein Anstieg um mehr als 5.100 Fälle. Vor genau einer Woche waren 17.482 Neuinfektionen und 226 Todesfälle registriert worden. Gestern wurden 22.657 Fälle gemeldet. (Stand: 26.03.)

Der Höchstwert von 1.244 neuen gemeldeten Todesfällen war am 14. Januar erreicht worden. Bei den binnen 24 Stunden registrierten Neuinfektionen war mit 33.777 am 18. Dezember der höchste Wert gemeldet worden – darin waren jedoch 3.500 Nachmeldungen enthalten.

Die Zahl der binnen sieben Tagen an die Gesundheitsämter gemeldeten Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner (Sieben-Tage-Inzidenz) steigt laut RKI auf 119,1(Vortag: 113,3). In der Vorwoche am Freitag lag der Wert bei 96. Ihr bisheriger Höchststand war am 22. Dezember mit 197,6 erreicht worden.

Insgesamt haben sich seit Beginn der Corona-Krise laut RKI mindestens 2.734.753 Menschen in Deutschland nachweislich mit dem Virus Sars-CoV-2 infiziert. Die Zahl der Todesfälle im Zusammenhang mit einer Corona-Infektion liegt nach RKI-Angaben bei 75.623. Das sind 183 mehr als am Vortag. Rund 2.467.600 (+11.400) Menschen haben die Infektion nach RKI-Schätzungen überstanden. (Stand: 26.03.)

red

Corona-Impfung am liebsten beim Hausarzt

Rund drei Viertel der Bevölkerung möchten wissen, wo ihr Impfstoff produziert wurde. 72 Prozent wollen selbst entscheiden, womit sie geimpft werden. So heißt es im aktuellen Gesundheitsmonitor des Bundesverbandes der Arzneimittel-Hersteller (BAH).

Noch deutlicher fällt der Bürgerwunsch auf die Frage aus, wo und von wem die Deutschen die Dosis gegen Corona verabreicht bekommen wollen: Bevorzugte Anlaufstelle ist mit 87 Prozent die Praxis des Haus- oder Facharztes. 73 Prozent würden sich auch im regionalen Impfzentrum, 68 im Krankenhaus und 42 beim Apotheker stechen lassen.

“Dass der Haus- und Facharzt noch vor den regionalen Impfzentren als bevorzugter Ort für eine Impfung gegen das Covid-19-Virus an erster Stelle steht, ist verständlich. Hier wurde über lange Zeit ein besonderes Vertrauensverhältnis aufgebaut”, so Dr. Hubertus Cranz, Hauptgeschäftsführer des BAH.

Die grundsätzliche Bereitschaft, sich gegen das Covid-19-Virus impfen zu lassen, liegt bei 72 Prozent und ist im Vergleich zum Vorjahr um sechs Prozent gestiegen. 57 Prozent der Deutschen möchte sich lieber heute als morgen schützen lassen. Allerdings: Zwölf Prozent möchten sich gar nicht impfen lassen und zehn Prozent haben sich noch nicht entschieden.

Rudolf Huber / glp

Ab Freitag wieder Termine für Corona-Impfungen – Minister Lucha macht wenig Hoffnung auf schnelles Impfen

Ab Freitag (26. März) soll es in Baden-Württemberg wieder möglich sein Termine für Corona-Impfungen zu buchen. Nach Angaben des Gesundheitsministeriums nimmt am Freitagvormittag ab 8Uhr die zentrale Impfterminvergabe unter der Telefonnummer 116117 und online auf www.impfterminservice.de wieder den Betrieb auf.

Dabei bittet das Ministerium weiterhin um Geduld. Mit den derzeitigen Liefermengen werden täglich rund 35.000 Menschen in Baden-Württemberg geimpft. Für die nächsten Wochen sind diese Termine schon zu einem großen Teil vergeben, viele davon an Menschen über 80 Jahren von der Warteliste. Es werden nur Termine eingestellt, die durch angekündigte Lieferungen von Impfstoff gesichert sind, teilt das Ministerium mit. Doch bisher sind die Lieferankündigungen von Herstellern und Bund für den April noch unkonkret. Auch dadurch sei das Angebot gerade knapp. Sobald die Lieferankündigungen für den April konkreter werden, können auch mehr Termine eingestellt werden, heißt es in der Mitteilung weiter.

“Mehrfaches Anrufen oder Aufrufen der Onlineplattform am gleichen Tag ist nicht notwendig und bringt nicht schneller einen Termin” – Gesundheitsminister Manfred Lucha (Grüne)

Gesundheitsminister Manne Lucha: Derzeit erhalten rund 35.000 Menschen jeden Tag in unseren Impfzentren und durch die Mobilen Impfteams ihre Impfung. Wenn wir ausreichend Impfstoff bekommen, sind in unseren Zentren 60.000 bis 80.000 Impfungen pro Tag machbar. Allerdings: Aktuell sind rund 2 Millionen Menschen im Land impfberechtigt. Es ist verständlich, dass jede und jeder Impfberechtigte möglichst schnell einen Impftermin möchte. Ich möchte Sie trotzdem herzlich darum bitten: Mehrfaches Anrufen oder Aufrufen der Onlineplattform am gleichen Tag ist nicht notwendig und bringt nicht schneller einen Termin.

Angesichts der knappen und noch unsicheren Impfstoffmengen kann derzeit jeden Tag lediglich ein Bruchteil der Berechtigten einen Termin erhalten. Die Lieferzahlen für April lassen nur ein überschaubares Angebot zu – schließlich wollen wir nur Termine vergeben, die sicher stattfinden können, weil dann auch der Impfstoff da ist“, so Minister Lucha.

Ein Großteil der über 80-Jährigen aus der ersten Priorität ist in Baden-Württemberg nach Angaben des Gesundheitsministeriums bereits geimpft. Dennoch gibt es noch ein beträchtlich Anzahl Menschen dieser Altersgruppe, die nicht auf der Warteliste standen und im Moment noch keinen Impftermin haben.

Im Pilotprojekt „Impfen in Praxen“, das das Sozialministerium gemeinsam mit der Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg auf den Weg gebracht hat, werden in rund 40 Praxen im Land über 80-Jährige Patientinnen und Patienten – und wo diese bereits geimpft sind, auch über 70-Jährige – bereits bei ihrem Hausarzt geimpft. Interessierte Kommunen können nach dem MIT-Konzept des Landes in Kooperation mit dem jeweiligen Impfzentrum Vor-Ort-Impfaktionen direkt in der Kommune organisieren. Auch hier werden derzeit nur über 80-Jährige geimpft.

Ausschließlich für Menschen über 80 Jahren gibt es auch in Zukunft die Möglichkeit, sich auf eine Warteliste setzen zu lassen, wenn zum Zeitpunkt des Anrufs kein Termin frei ist. Diese werden in Zukunft mit exklusiv für das Callcenter verfügbaren Terminen abgearbeitet.

red

Quelle: Sozialministerium Baden-Württemberg

RKI meldet mehr als 22 000 Corona-Neuinfektionen am Donnerstag

Binnen 24 Stunden meldeten die Gesundheitsämter dem Robert Koch-Institut insgesamt 22.657 Corona-Neuinfektionen. Außerdem wurden innerhalb eines Tages weitere 228 Menschen, die im Zusammenhang mit dem Coronavirus gestorben sind verzeichnet. Im Vergleich zum vergangenen Donnerstag ist das ein Anstieg um mehr als 5.100 Fälle. Vor genau einer Woche waren 17.504 Neuinfektionen und 227 Todesfälle registriert worden. Gestern wurden 15.813 Fälle gemeldet. (Stand: 25.03.)

Der Höchstwert von 1.244 neuen gemeldeten Todesfällen war am 14. Januar erreicht worden. Bei den binnen 24 Stunden registrierten Neuinfektionen war mit 33.777 am 18. Dezember der höchste Wert gemeldet worden – darin waren jedoch 3.500 Nachmeldungen enthalten.

Die Zahl der binnen sieben Tagen an die Gesundheitsämter gemeldeten Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner (Sieben-Tage-Inzidenz) steigt laut RKI auf 113,3 (Vortag: 108,1). In der Vorwoche am Donnerstag lag der Wert bei 90. Ihr bisheriger Höchststand war am 22. Dezember mit 197,6 erreicht worden.

Insgesamt haben sich seit Beginn der Corona-Krise laut RKI mindestens 2.713.180 Menschen in Deutschland nachweislich mit dem Virus Sars-CoV-2 infiziert. Die Zahl der Todesfälle im Zusammenhang mit einer Corona-Infektion liegt nach RKI-Angaben bei 75.440. Das sind 288 mehr als am Vortag. Rund 2.456.200 (+10.900) Menschen haben die Infektion nach RKI-Schätzungen überstanden. (Stand: 25.03.)

red

Ruhetage über Ostern gekippt – Kanzlerin bittet um Verzeihung

❌Eilmeldung❌

“Bundeskanzlerin Angela Merkel hat die am Montag beschlossene “Osterruhe” zurückgenommen. Es habe zu viele Fragen gegeben, die in der Kürze der Zeit nicht hätten gelöst werden können. “Dieser Fehler ist einzig und allein mein Fehler”, sagte Merkel heute. Die Idee sei mit bester Absicht beschlossen worden, so aber nicht umsetzbar. “Das bedauere ich und bitte um Verzeihung”, so die Kanzlerin weiter.

Bei der Bund-Länder-Konferez vom vergangenen Montag hatte die Kanzlerin Merkel gemeinsam mit den Länderchefinnen und Länderchefs zunächst einen umfangreichen Lockdown über die Ostertage beschlossen.

red

Wer zahlt die Fahrt zum Impfen?

Besonders auf dem Land kann das nächste Corona-Impfzentrum weit vom eigenen Zuhause entfernt liegen. Viele ältere Menschen stellt das aktuell vor ein Problem, wenn sie sich gegen das Coronavirus impfen lassen möchten. Einige von ihnen sind in der Bewegung eingeschränkt und möchten Bus- und Bahnfahrten vermeiden oder sie haben kein Auto. Wenn die Betroffenen die Taxikosten nicht aufbringen können, ist es hilfreich, wenn die Krankenkasse die Fahrtkosten übernimmt – das ist aber nicht in allen Fällen möglich, so die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD).

Ob sie die Fahrkosten zum Impfzentrum übernehmen, entscheiden Krankenkassen selbst, denn nach aktueller Rechtslage ist nicht klar, ob es sich dabei um eine Krankenkassenleistung handelt. Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen hat zwar empfohlen, dass die Krankenkassen die Kosten für bestimmte Personengruppen übernehmen. Verpflichtend ist das allerdings nicht.

Laut der Empfehlung sollen Krankenkassen für gesetzlich Versicherte, die pflegebedürftig oder in der Mobilität eingeschränkt sind, die Taxikosten zum Impfzentrum übernehmen. Voraussetzung ist, dass die Betroffenen einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen “aG”, “Bl” oder “H” haben oder in den Pflegegrad 3 (mit dauerhaft eingeschränkter Mobilität), 4 oder 5 eingestuft sind. Weiterhin ist erforderlich, dass die Schutzimpfung gegen das Coronavirus in der Region nicht durch ein mobiles Impfteam oder durch anderweitige Maßnahmen der Bundesländer (zum Beispiel in Form von Impfbussen) sichergestellt wird. Informationen dazu erhalten Betroffene bei den Corona-Hotlines der Bundesländer, heißt es bei der UPD.

Einzelne Bundesländer haben eigene Möglichkeiten dafür vorgesehen, Fahrten zu den Impfzentren zu organisieren. So bietet das Land Berlin beispielsweise für Senioren ab 80 Jahren einen kostenlosen Taxitransfer an, sofern diese einen Impftermin vereinbart haben. Ob ein ähnlicher Service auch im Bundesland der Betroffenen angeboten wird, sollten diese individuell bei der jeweiligen Corona-Hotline erfragen.

Versicherte, die sich die Fahrkosten zum Impfzentrum erstatten lassen möchten, sollten am besten im Vorfeld bei ihrer Krankenkasse erfragen, ob sie generell diese Kosten übernimmt. Falls ja, ist es eine weitere Voraussetzung, dass der Arzt ihnen vorab eine Krankenfahrt verordnet. Nach dieser ärztlichen Verordnung können Betroffene vorläufig bis zum 31. März 2021 auch per Telefon fragen. Sie wird dann per Post zugestellt werden. Sobald die ärztliche Verordnung vorliegt, benötigen die Versicherten keine Zustimmung der Krankenkasse mehr.

Rudolf Huber / glp