Senioren im Straßenverkehr besonders gefährdet

Jeder zweite bei Unfällen getötete Fußgänger oder Radfahrer in der EU ist 65 Jahre alt oder älter. Insgesamt entfallen mehr als ein Viertel aller Verkehrstoten auf diese Altersgruppe, teilt Sicherheits-Experte Dekra mit. Ältere Verkehrsteilnehmer seien in Sachen Verkehrssicherheit potenziell benachteiligt, sagt EU-Verkehrskommissarin Adina Valean.

Bei der Präsentation des Dekra-Verkehrssicherheitsreports 2021 “Mobilität im Alter” sagte die Kommissarin: “Fortschritte bei Technologie und Gesetzgebung zielen darauf ab, Verkehrsteilnehmer abzusichern und Leben zu retten.” Aber man müsse zur Kenntnis nehmen, dass ältere Menschen eher ältere Fahrzeuge fahren, die nicht mit den neuesten Systemen ausgestattet sind.

“Wenn ihre Fahrzeuge innovative Assistenzsystemen verbaut haben, fällt es manchen Fahrerinnen und Fahrern, gerade aus älteren Altersgruppen, schwerer, sie zu nutzen.” Leider seien ältere Menschen auch bei getöteten ungeschützten Verkehrsteilnehmern überrepräsentiert.

Moderne Fahrerassistenzsysteme (ADAS – Advanced Driver Assistance Systems) haben das Potenzial, die Verkehrssicherheit insgesamt zu verbessern, insbesondere mit Blick auf ungeschützte Verkehrsteilnehmer, aber auch auf ältere Autofahrerinnen und Fahrer. Dekra-Vorstandschef Stefan Kölbl stimmt dem EU-Parlament in seiner Forderung zu, ADAS in die anstehende Weiterentwicklung der Gesetzgebung zur Fahrzeugüberwachung einzubeziehen.

“Das Potenzial kann nur ausgeschöpft werden, wenn diese Systeme über den gesamten Lebenszyklus eines Fahrzeugs verlässlich funktionieren”, betont Kölbl. Das bedeute, dass Fahrzeugüberwacher wie Dekra in der Lage sein müssten, die Systeme regelmäßig zu prüfen. Die Fahrzeugüberwachung der Zukunft brauche dafür die Methoden und den rechtlichen Rahmen.

Lars Wallerang / glp

Autoversicherung: Wechseln lohnt sich

Noch einmal die Kfz-Versicherung überprüfen und bis zum 30. November zu einem guten und günstigen Anbieter wechseln. Das empfiehlt der Geldratgeber Finanztip allen Autofahrern. Einleuchtender Grund: “Hier lässt sich Geld sparen.” Laut einer aktuellen Erhebung der TH Rosenheim liegt der Tarif-Unterschied und damit das Sparpotenzial zwischen dem teuersten und dem günstigsten Anbieter bei zirka 50 Prozent – sowohl bei Neuabschlüssen, als auch bei einem Wechsel.

Den besten Preis finden Versicherte laut der Experten, wenn sie mit den richtigen Häkchen bei den richtigen Merkmalen abschließend die Anbieter vergleichen – und dann den günstigsten Versicherer auswählen. Mit diesen acht Tipps geht das ganz einfach.

– Fahrerkreis klein halten

Wenn der Autohalter jeden ans Steuer lässt, wird die Versicherung im Schnitt doppelt so teuer, als wenn zusätzlich nur noch der Partner fährt. Besonders Fahranfänger treiben die Kosten nach oben.

– Ein Jahr im Voraus zahlen

Wer seine Beiträge jährlich bezahlt, spart gegenüber der monatlichen Zahlweise durchschnittlich neun Prozent. So viel Zinsen gibt es auf keinem Festgeldkonto der Welt.

– Nicht zu viele Kilometer angeben

Wer weiß schon genau, wie viele Kilometer er oder sie im Jahr fährt? Auf Vergleichsportalen gibt so mancher ein paar Tausend Kilometer mehr an – sicherheitshalber. Dumm nur, dass das den Preis treibt: 20.000 Kilometer Fahrleistung sind etwa 22 Prozent teurer als 10.000 Kilometer. Wer doch etwas mehr fährt, kann seine Angabe hinterher anpassen. Dann wird der Beitrag nachberechnet.

– Keine Kasko ohne Selbstbeteiligung

Wer kleine Schäden selbst zahlt, entlastet die Versicherung von viel Bürokratie – und spart dabei. “Wir empfehlen mindestens 300 Euro Selbstbeteiligung bei der Vollkasko und 150 Euro bei der Teilkasko”, sagt Barbara Weber, Versicherungsexpertin von Finanztip. “Letzteres senkt die Beiträge im Schnitt um 18 Prozent.”

– Über die Werkstattbindung nachdenken

Die Werkstattbindung bringt im Schnitt zehn Prozent Rabatt. Allerdings hat sie auch Nachteile: Manchmal ist der Weg zu Partnerwerkstätten der Versicherung weiter, Wartezeiten sind länger. Auch stellen sich Hersteller zuweilen bei Garantie- oder Kulanzfällen quer, wenn schon freie Werkstätten am Auto gearbeitet haben.

– Auf diese vier Merkmale achten

Die Versicherung sollte auch grobe Fahrlässigkeit absichern, Marderschäden und deren Folgen – und nicht nur bei Unfällen mit Wild, sondern auch mit Kühen und Schafen (“erweiterte Wildschäden”). Außerdem sollte die Deckungssumme für die Haftung 100 Millionen Euro betragen.

– Immer zweimal vergleichen

Jeder Anbieter kalkuliert etwas anders. Deswegen gibt es nicht den einen Anbieter, der am günstigsten für alle ist. Es hängt immer vom Einzelfall ab. Die Finanztip-Experten haben deshalb jeweils im September und Oktober getestet, wie Versicherte am besten vorgehen.

Das Ergebnis: Autofahrer sollten zweimal einen Preis anfordern. Zunächst bei einem Vergleichsportal. Seit Jahren liefern für Autoversicherungen die Anbieter Check24 und Verivox den besten Überblick. Leider sind dort nicht alle preiswerten Versicherungen aufgelistet – der Direktversicherer Huk24 etwa fehlt. Der hat sich in unserem Test aber besonders hervorgetan: Er konnte in mehr als jedem dritten Fall das Angebot eines der beiden Portale noch unterbieten. Deshalb sollte jeder dort ein zweites Angebot anfordern. Das kann sich auch für E-Autofahrer lohnen: Ohne doppelten Vergleich ist auch hier die Abweichung zum besten Preis hoch.

– Richtig kündigen

Im Allgemeinen gilt: Erst die Bestätigung des neuen Versicherers abwarten, dann die alte Versicherung kündigen. Die Kündigung muss bis zum 30. November beim alten Versicherer sein. Im Normalfall genügt die “Textform”, dann reicht eine E-Mail an den Versicherer aus. Die E-Mail sollten Versicherte speichern und ausdrucken. Folgende Angaben muss die Kündigung enthalten: Name und Adresse des Kunden, die Adresse des Versicherers, das Datum, die Versicherungsnummer und das Kennzeichen.

Rudolf Huber / glp

Bußgeld an der Strom-Tankstelle

Auch das Falschparken an Elektro-Ladesäulen wird jetzt dank der neuen Bußgeldverordnung mit einem Bußgeld in Höhe von 55 Euro geahndet. Der Automobilclub ACE erklärt, was E-Autofahrende beim Parken beachten müssen.

“In den Städten ist das öffentliche Ladenetz für E-Autos mittlerweile recht gut ausgebaut. Aber die Zahl an E-Autos wächst deutlich”, so der ACE-Vorsitzende Stefan Heimlich. Insofern sei das Problem dringlich, wenn die Plätze an den Ladesäulen zugeparkt und damit nicht nutzbar seien. Hier müssten nicht nur Autofahrende mit Verbrenner-Fahrzeugen, sondern auch E-Mobilisten aufeinander Rücksicht nehmen.

Klarer Grundsatz dabei: Die Stromer dürfen nur während des Ladevorgangs an der Ladesäule stehen. Danach muss die Ladesäule wieder für andere freigemacht werden. Darauf zielt die Ahndung dieses Verstoßes durch ein Bußgeld ab. Heimlich: “An einer Tankstelle würde auch niemand auf die Idee kommen, nach dem Tanken an der Zapfsäule zu parken und seine Einkäufe zu erledigen. Diese Selbstverständlichkeit muss auch für die Ladesäulen gelten.”

Aktuell können E-Autos an ausgewiesenen Parkplätzen noch kostenlos geparkt werden, wenn sie auch zum Laden angeschlossen ist. An öffentlich zugänglichen Ladesäulen sind dazu nur Fahrzeuge berechtigt, die auch über ein Elektro-Kennzeichen verfügen. Ob es sich dabei um einen Plug-in-Hybrid oder ein “reines” Elektro-Auto handelt, ist unerheblich.

Wer wie lange auf einem Ladesäulen-Parkplatz stehen darf, wird immer durch die vorhandenen Verkehrszeichen geregelt. So kann beispielsweise durch entsprechende Beschilderung die Parkdauer begrenzt werden. Wer länger parkt, riskiert ein Bußgeld – auch wenn das Auto noch nicht vollgeladen ist. Wird der Parkplatz über die Ladedauer hinaus blockiert, verlangen einige Ladesäulen-Anbieter nicht selten eine empfindliche Stand- beziehungsweise Blockiergebühr. Unberechtigt parkende Fahrzeuge könnten sogar abgeschleppt werden.

Rudolf Huber / glp

TÜV-Report: Weniger erhebliche Mängel

Der TÜV kann in Sachen Sicherheit bei den Autos auf deutschen Straßen eine positivere Bilanz als zuletzt ziehen. Denn laut TÜV-Report 2022 sinkt die durchschnittliche Quote der erheblichen Mängel (EM) um zwei Prozentpunkte auf 17,9 Prozent. Sorgenkinder bleiben, trotz leichter Verbesserungen, die Beleuchtung sowie Fahrwerkskomponenten.

Der Gesamtsieger im Report 2022 ist derselbe wie in den vergangenen beiden Jahren: der Mercedes GLC, gefolgt von der Mercedes B-Klasse, dem VW T-Roc sowie Porsche 911 und Mercedes SLC. Die Sachverständigen der verschiedenen TÜV-Unternehmen werteten für die Mängelstatistik 2021 die Untersuchungsergebnisse von 9,6 Millionen Fahrzeugen aus. Die HU-Plakette erhalten Fahrzeuge, die mängelfrei waren oder nur geringe technische Mängel aufweisen. Über alles waren 72,9 Prozent der Fahrzeuge bei der HU mängelfrei, weitere 9,1 Prozent der Fahrzeuge wiesen geringe Mängel auf.

Unverändert bleibt die Streuung der Mängelquoten in den verschiedenen Fahrzeug- und Altersklassen relativ breit. Bei Fahrzeugen bis drei Jahren Alter haben im Schnitt 4,7 Prozent aller Fahrzeuge erhebliche Mängel. Die Spanne reicht dabei aber von 1,5 bis 11,6 Prozent bereits bei diesen relativ jungen Pkw. Bis fünf Jahre reicht die Spanne von 2,1 bis 16,8 Prozent, bis sieben Jahre von 3,3 bis 23,3 Prozent, bis neun Jahre von 7,7 bis 31,8 Prozent sowie bis elf Jahre von 12,5 bis 36,8 Prozent.

“Mehr Hauptuntersuchungen, weniger erhebliche Mängel – das ist zusammengefasst das Ergebnis des neuen TÜV-Reports. Eine positive Sicherheitsbilanz, für die Haupt- und Abgasuntersuchung die Grundlage bilden”, sagt Jürgen Wolz, Leiter Service Line Retail und Amtliche Tätigkeiten Deutschland bei der Division Mobility TÜV Süd.

Einen wichtigen Grund für sinkende Mängelquoten sehen die Fachleute von TÜV Süd auch in dem sich wandelnden Mobilitätsverhalten. Car-Sharing, Abo-Fahrzeuge oder Dauervermietung – für solche Fahrzeuge gibt es Wartungsverträge. Ein weiterer Grund ist eine pandemiebedingt reduzierte Laufleistung der meisten Fahrzeuge. “Mehr Wartung und geringere Laufleistungen in der Gesamtflotte haben zur Verbesserung der Mängelquote beigetragen”, resümiert Wolz.

Getrübt wird die Bilanz von den Themenbereichen Licht und Fahrwerk. An der Beleuchtung und den Fahrwerkskomponenten gibt es gegenüber dem vergangenen Betrachtungszeitraum lediglich geringe Verbesserungen. Und Fahrwerksmängel sind dabei keineswegs nur bei günstigeren oder ganz alten Autos zu finden. Selbst Modelle deutscher Premiumhersteller fallen nicht selten bereits in den ersten Jahren durch höhere Mängelquoten beim Fahrwerk auf.

Die Gründe? Immer mehr Komfort und Sicherheit sowie mehr Fahrdynamik und immer schwerere Autos fordern hier ihren Tribut. Wolz: “Die Fahrwerke sind in den vergangenen Jahren wesentlich komplexer geworden. Größere Fahrzeuge und mehr Gewicht erfordern Leichtbau selbst bei den Achskomponenten. Dazu kommt ein ständig steigender Kostendruck. Komfort, Sicherheit, Kosten – das ist das Dreieck, das Fahrwerksentwickler austarieren müssen.”

Die hohe Komplexität des Fahrwerks und mehr Kilos führen wiederum dazu, dass ein unachtsamer Umgang, wie Bordsteinrempler oder mangelnde Wartung, sich schneller bemerkbar macht und dann von den Sachverständigen bemängelt wird.

Andreas Reiners / glp

Goldenes Lenkrad: Elektromobilität ist Trumpf

Die 45. Verleihung des Goldenen Lenkrads zeigt, was in der Branche zählt: Die Elektromobilität wird immer wichtiger. Denn über die Hälfte der Gewinner sind Elektrofahrzeuge. Verliehen wurden die Preise am Dienstag durch “Bild am Sonntag” und die europäische “Auto-Bild-Gruppe”.

Insgesamt waren es zwölf Goldene Lenkräder in den Kategorien Klein- und Kompaktwagen, Klein- und Kompaktwagen Elektro, SUV, SUV Elektro, Mittel- und Oberklasse, Mittel- und Oberklasse Elektro, Sportwagen, Vans/Familienlenkrad, Schönstes Auto, Innovation des Jahres sowie Bestes Auto unter 25.000 Euro und Bestes Auto unter 35.000 Euro.

Großer Gewinner war Cupra. Gleich in drei Kategorien wurden Fahrzeuge der spanischen Marke aus dem VW-Konzern zum Sieger gewählt: Der Cupra Leon wurde bester Klein- und Kompaktwagen, der Cupra Born in derselben Fahrzeugklasse für Elektro ausgezeichnet, während der Cupra Formentor VZ5 als bester SUV prämiert wurde. Der Skoda Enyaq iV errang das Goldene Lenkrad bei den SUV für Elektro.

Die Preise für die besten Fahrzeuge der Mittel- und Oberklasse gingen an den Porsche Panamera sowie Mercedes EQS(Elektro). Bester Sportwagen wurde der BMW M4 Competition. Der Audi e-tron GT elektrifizierte die Leser auch optisch und wurde zum schönsten Auto gewählt. Bestes Auto unter 25.000 Euro wurde der Opel Mokka-e, bestes Auto unter 35.000 Euro der Toyota GR Yaris. Auch für eine Experten-Jury mit Eltern und Kindern steht Umweltbewusstsein in Verbindung mit Platz ganz vorne, wie die Auszeichnung des Mercedes EQV mit dem “Familienlenkrad” bewies.

Darüber hinaus vergab eine weitere Fachjury ein Goldenes Lenkrad für die “Beste Innovation” des Jahres an die Elektro-Achse des Technologie-Zulieferers Schaeffler. Die Einheit aus Elektromotor und Getriebeachse ermöglicht durch ihren modularen Aufbau und kompakte Bauform die einfache Elektrifizierung unterschiedlicher Fahrzeugplattformen.

Alle Preisträger “Das Goldene Lenkrad 2021”

Klein- und Kompaktwagen: Cupra Leon

Klein und Kompaktwagen Elektro: Cupra Born

Mittel und Oberklasse: Porsche Panamera

Mittel- und Oberklasse Elektro: Mercedes EQS

SUV: Cupra Formentor VZ5

SUV Elektro: Skoda Enyaq iV

Sportwagen: BMW M4 Competition

Van/Familienlenkrad: Mercedes EQV

Schönstes Auto: Audi e-tron GT

Bestes Auto unter 25.000 Euro: Opel Mokka-e

Bestes Auto unter 35.000 Euro: Toyota GR Yaris

Beste Innovation: Schaeffler Elektro-Achse

Andreas Reiners / glp

Teurer Spaß: Was Raser und Falschparker zukünftig zahlen müssen

Vorrangig Raser und Falschparker werden mit den Änderungen der Buß- und Verwarngelder ab dem 9. November 2021 verschärft zur Kasse gebeten. So kostet dann eine Überschreitung der Geschwindigkeit innerorts um beispielsweise 16 bis 20 km/h 70 statt wie bisher 35 Euro.

Außerorts schlagen 16 bis 20 km/h zu schnelles Fahren mit 60 statt 30 Euro zu Buche. Wer innerorts 31 bis 40 km/h zu schnell unterwegs ist, dem droht nach wie vor ein Fahrverbot von einem Monat. Das Bußgeld erhöht sich allerdings um 100 Euro von 160 auf 260 Euro.

Die höchste Strafe droht bei einer Geschwindigkeitsübertretung innerorts um über 70 km/h. Drei Monate Fahrverbot, zwei Punkte in Flensburg und 800 Euro Strafe statt wie bisher 680 Euro warten auf Verkehrssünder. Außerorts werden hierfür statt wie bisher 600 Euro nun 700 Euro fällig und auch hier gibt es zwei Punkte in Flensburg und drei Monate Fahrverbot.

Das unberechtigte Parken auf Schwerbehinderten-Parkplätzen beispielsweise kostet nun 55 statt wie bisher 35 Euro, ebenso wie das Parken an unübersichtlichen Stellen – zum Beispiel in scharfen Kurven: Dies kostet nun 35 Euro anstatt wie bisher 15 Euro.

Neu ist außerdem eine Geldbuße von 55 Euro für unberechtigtes Parken auf einem Parkplatz für Elektro- und Carsharing-Fahrzeuge.

Beim Überholen von Fahrradfahrern, Fußgängern und E-Scootern muss künftig ein Mindestabstand von 1,5 Metern innerorts sowie zwei Metern außerorts eingehalten werden. Wer im Falle eines Staus die Rettungsgasse nicht bildet oder diese zum schnelleren Vorankommen missbraucht, zahlt künftig ein Bußgeld von 200 bis 320 Euro, erhält außerdem ein Fahrverbot von einem Monat und zwei Punkte in Flensburg.

Neben all den aufgeführten Neuerungen gilt eine Regel unverändert. Sie bewährt sich jeden Tag immer wieder und sollte von allen Menschen, die am Verkehr teilnehmen, stets beherzigt werden: “Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.” So heißt es in Paragraf 1 der Straßenverkehrsordnung.

Solveig Grewe / glp

Bußgeldbescheid – und dann?

Ab dem 09. November gilt der neue Bußgeldkatalog und viele Ordnungswidrigkeiten werden damit teurer. Aber Bußgeldbescheide sind fehleranfällig und anfechtbar. In welchem Bundesland Bußgeldbescheide am häufigsten angefochten werden, hat die Verbraucherrechts-Kanzlei rightmart herausgefunden. Demnach werden die meisten Einsprüche gegen Ordnungswidrigkeiten in Baden-Württemberg erhoben. Bremer beschweren sich am seltensten über einen Bußgeldbescheid.

Ob es an der sprichwörtlichen schwäbischen Sparsamkeit liegt? Von 2.359 Beschwerden gegen Bußgeldbescheide wurden 524 und damit die meisten von Personen aus Baden-Württemberg erhoben. An zweiter Stelle des Rankings steht Nordrhein-Westfalen mit 411 Einsprüchen. Die Bayern liegen im Ranking auf Platz drei und waren 279 Mal mit einem Bußgeld nicht einverstanden.

Die wenigsten Einsprüche wurden in nördlichen Bundesländern erhoben. Bremen kommt auf insgesamt 13 und damit die wenigsten Beschwerden gegen Bußgeldbescheide. Mecklenburg-Vorpommern liegt mit 18 Einsprüchen auf dem zweitletzten Platz. Die Hansestadt Hamburg ist mit 26 Beschwerden an drittletzter Stelle des Rankings.

Doch was können Betroffene beim Erhalt eines Bußgeldbescheides tun? Laut der Experten kann sich eine Prüfung häufig lohnen, weil auch dem Ordnungsamt oder der Polizei Fehler unterlaufen können. Teilweise fehlen auf den Bescheiden beispielsweise wichtige Daten oder das Foto einer Blitzerkamera ist unscharf.

Wird der Bußgeldbescheid vom Gericht aufgehoben und der Beschuldigte freigesprochen, entfällt das Bußgeld, die Kosten für die anwaltliche Beratung werden von der Staatskasse übernommen. Kommt es nicht zu einer gerichtlichen Aufhebung, müssen die Kosten vom Beschuldigten oder seiner Rechtsschutzversicherung übernommen werden. Wichtig dabei ist, dass man nur eine relativ kurze Frist von 14 Tagen für den Einspruch hat. Diese Frist beginnt ab dem Tag, an dem der Bußgeldbescheid im Briefkasten landet.

Rudolf Huber / glp

60 Prozent der Deutschen für Tempolimit

Ganz offensichtlich will eine mögliche Ampel-Koalition exakt am Mehrheitswillen der Deutschen vorbei entscheiden – jedenfalls beim Thema Tempolimit. Das soll ja auf Wunsch der FDP nicht kommen. Dabei unterstützen immer mehr Menschen eine solche Maßnahme. Das zeigt laut tagesschau.de der ARD-DeutschlandTrend für das ARD-Morgenmagazin.

Gefragt nach sinnvollen Maßnahmen zum Umwelt- und Klimaschutz sage demnach eine deutliche Mehrheit (60 Prozent), ein Tempolimit von 130 Kilometern pro Stunde auf Autobahnen gehe in die richtige Richtung. Dieser Wert sei im Vergleich zum Juni um drei Prozentpunkte gestiegen.

38 Prozent der Befragten halten ein generelles Tempolimit hingegen für den falschen Weg. Auf noch deutlichere Ablehnung stößt eine mögliche weitere Erhöhung des Benzinpreises: 78 Prozent sind dagegen, 19 Prozent dafür. Höhere Energiepreise sehen wiederum 84 Prozent kritisch, nur 14 Prozent können sich mit einer solchen Maßnahme anfreunden.

Die Steckdose ist günstiger als die Zapfsäule

Der neue Car Cost Index 2021 ist da. Und er zeigt, dass der Unterhalt für Elektrofahrzeuge vom Kleinwagen bis zur gehobenen Mittelklasse günstiger ist als für herkömmliche Antriebe. Der jährliche Index von LeasePlan beleuchtet die Gesamtbetriebskosten (TCO) von Fahrzeugen – einschließlich Treibstoff/Strom, Wertverlust, Steuern, Versicherung und Instandhaltung – in insgesamt 22 europäischen Ländern.

In den meisten europäischen Ländern können Elektrofahrzeuge der Kompakt- und Mittelklasse in puncto Kosten mit Benzinern und Verbrennern mithalten. Und in den wenigen Ländern, in denen E-Autos preislich noch nicht in derselben Liga wie Verbrenner spielen, hat sich der Preisunterschied zwischen E-Autos und Dieseln/Benzinern deutlich verringert. Setzt sich der Trend weiter fort, werden Elektrofahrzeuge in allen untersuchten Ländern, einschließlich osteuropäischen Märkten wie Rumänien und Polen, so schätzt LeasePlan, Mitte der 2020er Jahre auf demselben Kostenniveau liegen.

Im vergangenen Jahr lag der Unterhalt für ein Elektroauto in Deutschland noch knapp über dem Diesel und dem Benziner. Jetzt ist ein reiner Stromer in der gehobenen Mittelklasse mit 760 Euro monatlichen Kosten genau 200 Euro günstiger als ein Diesel (960 Euro) und mehr als 100 Euro als ein Benziner (878 Euro).

Auch ein Plug-in-Hybrid liegt mit insgesamt 851 Euro Unterhalt deutlich unter dem Diesel, ist vergleichbar mit dem Benziner, aber fast 100 Euro teurer als ein reines E-Auto. Dieses Bild zeigt sich auch in bei den Kleinwagen (Elektro: 570 Euro, Diesel: 618 Euro, Benziner: 589 Euro) und in der Kompaktklasse (Elektro: 618 Euro, Diesel: 735 Euro, Benziner: 715 Euro).

Andreas Reiner / glp

Urteil: Versicherung zahlt bei “Werkstatt-Klau”

Das Landgericht Oldenburg hat die Rechte von Autofahrern gegenüber Versicherungen gestärkt: Denn wer seinen Autoschlüssel in den Briefkasten einer Werkstatt einwirft und das Fahrzeug dort abstellt, erhält von der Kaskoversicherung bei Diebstahl den Schaden ersetzt. Ausnahme: Wenn erkennbar war, dass der Autoschlüssel nicht sicher vor dem Zugriff Dritter ist, handelt der Autobesitzer grob fahrlässig und verliert seinen Versicherungsschutz. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Landgerichts vom 14. Oktober 2020 (AZ: 13 O 688/20), wie die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilt.

Der Fall: Der Kläger stellte sein Auto an einem Sonntag auf dem Parkplatz des Autohauses ab. Am Montag sollte es repariert werden. Er warf den Autoschlüssel absprachegemäß in den Briefkasten des Autohauses. Dieser war in die Fassade integriert und befindet sich selbst im Gebäude. Gegen Diebstahl war der Briefkastenschlitz durch ein gezacktes Metallteil gesichert. Außerdem hatte er zwei gegenläufig Schrägen. Der Kläger meinte nun, in der Nacht zum Montag sei sein Fahrzeug gestohlen worden. Die Versicherung warf ihm grobe Fahrlässigkeit vor und wollte nicht zahlen.

Der Kläger war gegen seine Teilkaskoversicherung erfolgreich. Er hatte, so das Gericht, den Diebstahl bewiesen und hat Anspruch auf Schadensersatz. Grundsätzlich sei zwar anerkannt, dass jemand grob fahrlässig handle, wenn er den Autoschlüssel in den Briefkasten eines Autohauses einwirft. Es komme aber auf die Umstände des Einzelfalls an. Dabei beurteilte das Gericht die Frage, ob bei dem Kläger der Verdacht aufkommen musste, der Schlüssel sei nicht hinreichend gesichert.

Das verneinte das Gericht. Der Briefkasten war in das Gebäude eingebaut und auch ansonsten gesichert und beleuchtet. Daher habe der Mann nicht damit rechnen müssen, dass der Schlüssel entwendet werden könne. “Bei diesem äußeren Bild mussten dem Kläger keine Zweifel kommen, dass der Schlüssel von unbefugten aus dem Briefkasten herausgenommen werden würde”, so das Gericht.

Rudolf Huber / glp

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