Champs-Elysées oder doch Hagia Sophia? Die teuersten und günstigsten Parkplätze Europas im Vergleich

Paris/Istanbul: Parken in Paris? Das kann richtig ins Geld gehen – vor allem in der Nähe der berühmten Champs-Elysées. Mit über 18 Euro pro Stunde gehören die Parkplätze in dieser exklusiven Lage zu den teuersten in ganz Europa. Das zeigt eine aktuelle Untersuchung der Mietwagenplattform Mietwagencheck (mietwagen-check.de). Für die Analyse wurden die durchschnittlichen Parkkosten an insgesamt 4.100 bewirtschafteten Stellplätzen rund um die 100 beliebtesten Sehenswürdigkeiten in Europa und Deutschland ausgewertet. Klar wird: Wer in Paris luxuriös einkauft, zahlt auch für das Auto einen stolzen Preis.

Neben der Champs-Eysees dominieren vor allem an den Londoner Sehenswürdigkeiten die hohen Parkkosten. Besonders teuer wird der Stopp bei den Cabinet War Rooms: Für das Parken am Museum, dessen Räume im zweiten Weltkrieg als Kommandozentrale der britischen Regierung dienten, werden stündlich 18,05 Euro fällig.

Im nachgefragten Viertel Covent Garden muss mit ähnlich hohen Preisen in Höhe von 14,27 Euro gerechnet werden. 13,74 Euro kostet das Parken am Tower of London – pro Stunde. Preislich und räumlich hoch hinaus geht es beim London Eye: An den Parkplätzen in der Nähe des Riesenrads werden im Schnitt 11,81 Euro pro Stunde verlangt.

Nur 91 Cent zahlen Urlauber im Schnitt pro Stunde für einen Parkplatz am Schiefen Turm von Pisa. Wer Glück hat, findet sogar bei einer der insgesamt 13 kostenlosen Parkmöglichkeiten ganz in der Nähe einen Parkplatz. Mit einem Stundenpreis von 1,19 Euro lässt es sich auch an der Hagia Sophia Moschee in der türkischen Metropole Istanbul preiswert parken. Die nahegelegene sogenannte Yerebatan-Zisterne ist mit stündlich 1,39 Euro ähnlich günstig.

Die Top-Fünf der Sehenswürdigkeiten mit den günstigsten Parkmöglichkeiten komplettiert die Budapester Fischerbastei Halaszbastya. Um das Auto im Burgviertel der Stadt zu parken, müssen pro Stunde im Schnitt lediglich 1,52 Euro entrichtet werden.

Im Hinblick auf die Preise unweit der Sehenswürdigkeiten in Deutschland muss vor allem in der Hauptstadt tief in die Tasche gegriffen werden: An der Siegessäule im Herzen der Stadt zahlen Gäste auf privat bewirtschafteten Parkplätzen im Schnitt 12,94 Euro pro Stunde – Spitzenwert im Deutschland-Vergleich. Mit dem Berliner Hauptbahnhof reiht sich ein weiterer Standort der Hauptstadt oben ein (11,12 Euro).

Die Schlösser Neuschwanstein und Hohenschwangau gehören zu den wichtigsten Publikumsmagneten des Landes. Wer die beiden beliebten und benachbarten Bauwerke besuchen möchte, sollte sich jedoch auf kostenintensive Parkplätze gefasst machen: Im Schnitt zahlen Besucher zehn Euro pro Stunde. Ebenfalls zehn Euro kostet ein Parkplatz pro Stunde an der Allianz-Arena. Die Spielstätte des Rekordmeisters FC Bayern München gehört damit deutschlandweit zu den teuersten Sehenswürdigkeiten im Vergleich.

Ohne sämtliche Parkkosten lassen sich hingegen fünf andere Sehenswürdigkeiten besuchen. Dazu gehören die Zeche Zollverein in Essen, der Stuttgarter Fernsehturm und der Nürnberger Justizpalast. Auch am Berliner Olympiastadion können Besucher kostenlos parken. Allerdings mit einer Ausnahme: Einige der Parkangebote öffnen nachfragebedingt nur zu Veranstaltungen, kosten aber bis zu 10 Euro. Kostenlos parkt es sich auch am Münchner Schloss Nymphenburg. Die Parkplätze in der Nähe des Baudenkmals, das zu den Wahrzeichen der bayrischen Landeshauptstadt zählt, sind mit einer Entfernung von 26 Gehminuten kostenlos verfügbar.

mid/asg

Grüne kritisieren Union-Pläne zu Grenzzurückweisungen als rechtlich unhaltbar

Berlin – Grünen-Innenexpertin Irene Mihalic hat den Vorschlag der Union, unter Berufung auf Artikel 72 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union direkt an der Grenze Geflüchtete zurückzuweisen, als “abwegig” kritisiert. “Der nationale Notstand hat nach der Rechtsprechung des EuGHs sehr enge Grenzen und wurde noch nie gerichtlich bestätigt”, sagte Mihalic im Hinblick auf den einschlägigen Artikel den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Mittwochausgaben).

Rechtlich möglich wäre nur die Änderung der europäischen Gesetze wie der Dublin-Verordnung. “Das Berufen auf Art. 72 AEUV ist abwegig.” Unionspolitiker Thorsten Frei hatte unter anderem mit Verweis auf Art. 72 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union argumentiert, dass Zurückweisungen direkt an der Grenze mit geltendem Recht vereinbar seien.

Grundsätzlich, erklärte Mihalic, seien Zurückweisungen von Asylsuchenden an der Grenze nach Europa-Recht nicht zulässig, da hier die Dublin-Verordnung anwendbar sei und im Rahmen des Asylverfahrens der zuständige Mitgliedstaat bestimmt werden müsse. “Das ist in der Regel nicht ganz einfach und es wäre auch praktisch unmöglich, dies an der Grenze durchzuführen”, sagte die erste parlamentarisches Geschäftsführerin der Grünen im Bundestag.

“Ein vielversprechender Weg wäre die Kooperation mit den Mitgliedstaaten bei Migration und Asyl zu verbessern, wie zum Beispiel durch gemeinsame Grenzpatrouillen”, sagte sie. Zurückweisungen im großen Stil und die nötigen Kontrollen an der Grenze würden “voraussichtlich das ganze System unter übergroßen Druck setzen”, glaubt die Grünen-Politikerin. “Auch wenn die EU-Regelungen nicht zufriedenstellend funktionieren, sind sie immer besser für Deutschland als nationale Alleingänge.”

red

Kinderhilfswerk kritisiert geplante Abschaffung von Sozialleistungen für geflüchtete Kinder

Berlin – Das Deutsche Kinderhilfswerk zeigt sich entsetzt über die geplante Abschaffung von Sozialleistungen für Geflüchtete, die unter die Dublin-III-Verordnung fallen.

“Es steht zu befürchten, dass davon auch sehr viele Kinder und Jugendliche betroffen sein werden”, sagte der Präsident des Kinderhilfswerks, Thomas Krüger, den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Mittwochsausgaben). “Das verstößt nach unserer Ansicht gegen die UN-Kinderrechtskonvention, durch die sich Deutschland verpflichtet hat, das Wohl aller Kinder zu achten, unabhängig von ihrer Herkunft oder einer möglicherweise bestehenden Ausreisepflicht.”

Sollten Sozialleistungen auch von Kindern und Jugendlichen auf Null gesetzt werden, wäre hier eine neue Dimension erreicht, sagte Krüger weiter. “Kinder ohne Geld für Verpflegung, Medizin oder Hygiene auf ihre Ausreise warten zu lassen, tritt Kinderrechte mit Füßen und widerspricht allen Grundsätzen von Humanität und Menschenwürde”, kritisierte er. Er verwies auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, nach der auch Geflüchteten ein menschenwürdiges Existenzminimum zusteht. Diese Rechtsprechung, fürchtet man bei der Kinderschutzorganisation, solle durch die neuen Vorschläge ausgehebelt werden, um politischem Druck nachzugeben.

“Das Deutsche Kinderhilfswerk mahnt deshalb eindringlich, die Rechte der Kinder bis zu einer tatsächlichen Ausreise in Deutschland zu wahren”, sagte Krüger. “Dazu gehören Schulpflicht, die gemeinsame Unterbringung mit der Familie in kinderrechtlich geeigneten Unterkünften sowie eine angemessene Versorgung mit Nahrung, Hygieneartikeln und medizinischer Hilfe.” Die aktuellen Vorschläge von Bundesregierung und Oppositionsparteien seien kinderrechtlich verwerflich und müssen deshalb schleunigst vom Tisch.

Die Ampel-Koalition hatte in der vergangenen Woche angekündigt, dass Geflüchtete, für deren Asylverfahren ein anderer Staat zuständig ist und dieser einer Überstellung auch bereits zugestimmt hat, in Deutschland keine weiteren Leistungen erhalten sollen.

red

Faeser kündigt schnelles Handeln nach Migrationsgesprächen an – Weitere Beratungen sollen folgen

Berlin – Nach dem Treffen zwischen Bund, Ländern und der Union zum Thema Migration berichten die Teilnehmer von einer konstruktiven und vertraulichen Atmosphäre – die Bundesregierung kündigte eine schnelle Umsetzung des “Sicherheitspakets” an. Konkrete Ergebnisse der Beratungen wurden nicht benannt – Vertreter der Ampel hatten die Erwartungen jedoch bereits im Vorfeld gedämpft. Die Gespräche sollen in der kommenden Woche fortgesetzt werden.

Über die Bilanz des Treffens in großer Runde hielt sich Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) bedeckt: “Jetzt geht es darum, bestimmte Punkte, die wir vertraulich besprochen haben, rechtlich zu prüfen und dann weiter zu beraten.”

Weiter verwies Faeser auf die bisherigen Erfolge bei der Begrenzung der irregulären Migration: “Es gibt ein Fünftel weniger Asylanträge als im Vorjahr, ein Fünftel mehr Rückführungen, mehr als 30.000 Zurückweisungen an den deutschen Grenzen durch unsere Binnengrenzkontrollen seit Oktober 2023. Wir haben erstmals wieder gefährliche Straftäter nach Afghanistan abgeschoben.”

Faeser kündigte eine schnelle Umsetzung des “Sicherheitspakets” an. Diese beinhalte unter anderem die “konsequente Ausweisung von Gewalttätern”. “Es sieht Messerverbote, Gesichtserkennung von Straftätern, Taser-Einsatz und verdachtsunabhängige Kontrollen der Bundespolizei vor. Wir werden unseren Gesetzentwurf schnell vorlegen und schnell im Parlament beraten”, so die Bundesinnenministerin.

Irene Mihalic, erste parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen-Fraktion, sagte den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Mittwochausgaben): “In den Gesprächen haben wir in einer guten Atmosphäre 2,5 Stunden wichtige Dinge bewegt. Nun wird einiges geprüft werden und gegebenenfalls wird es nächste Woche zu einem weiteren Treffen kommen.”

Die CSU-Bundestagsabgeordnete Andrea Lindholz bezeichnete die Gespräche als “sehr konstruktiv”. Sie habe den Eindruck, dass allen Beteiligten klar sei, dass zeitnah gehandelt werden müsse. Über die Möglichkeiten von Zurückweisungen von Asylsuchenden an der deutschen Grenze sei lange gesprochen worden, so Lindholz.

Der Parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion, Thorsten Frei, erwartet nach dem Treffen eine zeitnahe Reaktion der Bundesregierung. “Wenn wir sehen, dass es da eine Bereitschaft gibt, zu solchen Ergebnissen zu kommen, dann werden wir auch noch weitere Themen ausbuchstabieren.”

Bei dem Treffen ging es darum, einen möglichen gemeinsamen Weg für eine Neuausrichtung der Migrationspolitik auszuloten.

red

Landkreistag fordert schärfere Maßnahmen in der Migrationspolitik

Berlin – Der Deutsche Landkreistag hält die Regierungspläne zur Erleichterung von Abschiebungen und Leistungskürzungen bei bestimmten Flüchtlingsgruppen nicht für ausreichend. Das geht aus einem Positionspapier hervor, über das der “Spiegel” berichtet.

Die im Zuge des Attentats in Solingen von der Ampelkoalition vorgestellten Maßnahmen könnten nur ein erster Schritt sein, schreibt der Landkreistag. Was bislang fehle, sei ein Gesamtkonzept für eine grundsätzlich andere Migrationspolitik, heißt es in dem Papier. Deutschland müsse sich auch einen nationalen Aufnahmestopp vorbehalten – als “Ultima Ratio”.

Kein Staat sei gezwungen, “Flüchtlinge in einem Umfang aufzunehmen, der mit akuten Gefahren für das Funktionieren seiner Institutionen verbunden ist”. Indizien hierfür könnten eine überforderte Verwaltung sowie fehlende Kapazitäten für Unterbringung oder Integration sein. Hier seien die Grenzen “in vielerlei Hinsicht erreicht oder schon überschritten”.

Zudem fordert der Spitzenverband, “dass Asylanträge von Personen, deren Identität nicht durch Ausweisdokumente oder vergleichbare Unterlagen gesichert festgestellt werden kann, bereits als unzulässig abgelehnt werden können”.

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge solle auf Verbesserungen der Sicherheitslage in Herkunftsländern reagieren und bereits erteilte Anerkennungen widerrufen. Abschiebungen nach Syrien sollten “nicht nur bei Gefährdern und Straftätern, sondern generell erfolgen”.

Außerdem fordern die Kommunen die Länder auf, mehr Plätze für Abschiebehaft und -gewahrsam zu schaffen. Flüchtlingen, für deren Asylverfahren ein anderes EU-Land zuständig sei, soll laut Papier der Weg nach Deutschland verwehrt bleiben. “Die Funktionsfähigkeit des Systems würde erheblich erhöht, wenn in Dublin-Fällen bereits eine Zurückweisung an den deutschen Grenzen erfolgte”, so die Forderung. Sollte dies europarechtlich nicht möglich sein, müssten die entsprechenden Regelungen angepasst werden.

Leistungen von Asylsuchenden, die “nur aufgrund einer Duldung noch rechtmäßig in Deutschland” sind, sollten bis auf das Niveau einer Grundversorgung gekürzt werden. Diese könne die Betroffenen zur freiwilligen Ausreise veranlassen.

Der subsidiäre Schutzstatus, den die meisten Bürgerkriegsflüchtlinge in Deutschland erhalten, habe sich nicht bewährt. Wer nicht von individueller politischer Verfolgung bedroht sei, müsse mit EU-Unterstützung in den Nachbarländern Schutz erhalten und nicht hierzulande.

Am Dienstagnachmittag kommen Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) und Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) mit Vertretern der Länder und der Union im Bundesinnenministerium zusammen, um über Wege zur Eindämmung der irregulären Migration zu beraten.

red

Russischer Oppositioneller Chodorkowski kritisiert Westen: ‘Putins Macht wird verlängert

Berlin – Der russische Oppositionelle und frühere Oligarch Michael Chodorkowski kritisiert den Umgang westlicher Regierungen mit Russland. Der Westen begehe “mehrere strategische Fehler” und verlängere damit Putins Zeit an der Macht, sagte er dem “Tagesspiegel” (Dienstagsausgaben).

“Der Westen muss sagen, dass er sich im Krieg mit den Entscheidungsträgern befindet”, fordert der Gründer der oppositionellen “Open Russia Foundation”, die in Russland verboten ist. Es sei falsch, Russland an sich zum Feind zu erklären und die russischen Entscheidungsträger mit der Bevölkerung gleichzusetzen.

Mit Blick auf den Ukraine-Krieg sagte Chodorkowski: “Hätte sich der Westen bei Ausbruch des umfassenden Kriegs im Februar 2022 so verhalten, wie er es jetzt tut, wäre der Krieg bereits vorbei.”

Die Reaktion der russischen Bevölkerung auf die ukrainische Kursk-Offensive nennt der Regime-Kritiker “sehr interessant”: Die Russen sähen die Offensive “nicht als den Angriff eines Feindes”, sondern als “Naturkatastrophe”. Die Menschen seien unglücklich darüber, wie die Regierung damit umgehe. Putins Umfragewerte sänken derzeit.

red

Umfrage: FDP würde aktuell an Fünf-Prozent-Hürde scheitern – Grüne und Linke verlieren ebenfalls

Berlin – Die FDP verliert bundesweit an Zustimmung in der Wählergunst und wäre aktuell nicht mehr im Bundestag vertreten. Das berichtet “Bild” (Dienstagsausgabe) unter Berufung auf eine Umfrage des Instituts Insa.

Wäre am Sonntag Bundestagswahl, käme die FDP nur noch auf 4,5 Prozent. Das ist ein Punkt weniger als in der Vorwoche. Auch die Grünen verlieren einen Punkt auf 10,5 Prozent. AfD (19 Prozent) und BSW (9,5 Prozent) gewinnen jeweils einen halben Prozentpunkt. Die SPD liegt unverändert bei 15 Prozent, die Union bei 31,5 Prozent. Die Linkspartei verliert einen halben Prozentpunkt und kommt nur noch auf 2,5 Prozent. Ihr bringt auch die Grundmandatsklausel nichts, da sie derzeit keinen Wahlkreis direkt gewinnen würde. Sonstige Parteien kommen zusammen auf 7,5 Prozent (+ 1,5).

Insa-Chef Hermann Binkert sagte zu “Bild”: “Scheitert die FDP an der Fünf-Prozent-Hürde, verringern sich die Optionen zur Regierungsbildung für die Union. Übrig bleibt nur die alte GroKo, die aber keine große Koalition mehr ist.”

Für den Insa-Meinungstrend im Auftrag von “Bild” wurden vom 30. August bis zum 2. September 2024 insgesamt 2.002 Bürger befragt.

red

Studie: 60 Kinder müssen sich in Deutschland einen Spielplatz teilen

Köln – Kinder in ländlichen Gebieten teilen sich Schaukeln und Sandkästen mit deutlich weniger Altersgenossen als Stadtkinder – aber haben oft deutlich längere Wege bis zum nächsten Spielplatz. Das Institut der Deutschen Wirtschaft (IW) hat zum Ende der Sommerferien eine Studie zum bundesweiten Angebot an Spielplätzen veröffentlicht, über die das “Redaktionsnetzwerk Deutschland” (Sonntagsausgaben) berichtet.

Es wurde der Frage nachgegangen, wie viele Kinder sich in Deutschland einen Spielplatz teilen müssen und wie weit dieser vom Elternhaus entfernt ist. “In Deutschland teilen sich im Durchschnitt 60 Kinder unter zehn Jahren einen Spielplatz, wobei 95 Prozent der Kinder diesen in weniger als 25 Minuten zu Fuß erreichen können. In ländlichen Gebieten, insbesondere in Ostdeutschland, sind die Entfernungen jedoch deutlich länger”, schreiben die Wissenschaftler Wido Geis-Thöne und Jan Wendt in ihrem Forschungsbericht.

Die Studie kommt zum Ergebnis, dass Kinder in Mecklenburg-Vorpommern teilweise bis zu 68 Minuten zu Fuß laufen müssten – in Berlin sind es durchschnittlich nur acht Minuten. Rund 5 Prozent der Kinder in Deutschland haben keinen Spielplatz in fußläufiger Entfernung.

Die Erreichbarkeit und Ausstattung von Spielplätzen variiert stark zwischen den Bundesländern und sogar zwischen einzelnen Kreisen. Am wenigsten Kinder sind es in Mecklenburg-Vorpommern mit 45 und am meisten in Hessen mit 74. Im niedersächsischen Landkreis Lüchow-Dannenberg teilen sich beispielsweise 23 Kinder einen Spielplatz, während es in Oberhausen im Ruhrgebiet 143 Kinder sind.

red

CDU will Leistungen auch für geduldete Migranten drastisch kürzen

Berlin – Die Unionsfraktion im Bundestag fordert, auch geduldeten Asylbewerbern grundsätzlich nur noch absolute Minimalleistungen zu gewähren. “Die geplante Kürzung der Asylbewerberleistungen für Dublin-Fälle muss selbstverständlich auf andere Gruppen ausgeweitet werden”, sagte ihr innenpolitischer Sprecher Alexander Throm (CDU) der “Welt”.

“Sie muss grundsätzlich für alle Ausreisepflichtigen gelten, auch für diejenigen, die eine Duldung haben.” Deren Aufenthalt in Deutschland sei “nach wie vor rechtswidrig”, sagte Throm. “Ziel muss es sein, ihnen nur noch ein Überbrückungsgeld zu geben, damit sie die Ausreise vollziehen können. Ausnahmen kann es für bestimmte Geduldete geben, die etwa aus gesundheitlichen Gründen tatsächlich nicht ausreisen können.”

Wie das Bundesinnenministerium Ende August auf eine Kleine Anfrage der Bundestagsgruppe der Linken mitteilte, hielten sich Ende Juni 226.882 ausreisepflichtige Personen in Deutschland auf, darunter 182.727 mit einer Duldung. Darunter sind auch solche, die keine Leistungen beziehen.

Der Migrationsrechtsexperte Ulrich-Arthur Birk, emeritierter Hochschullehrer an der Universität Bamberg, sagte der “Welt”, dass es für eine Absenkung der Leistungen rechtlichen Spielraum gebe. “Im Jahr 2012 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass Asylbewerber einen Anspruch auf ein soziokulturelles Existenzminimum haben und dass eine Absenkung der Leistungen aus migrationspolitischen Gründen nicht gerechtfertigt ist. Das betrifft allerdings nur Personen, die sich noch im Asylverfahren befinden und in Deutschland eine Bleibeperspektive haben.”

Schon heute gebe es nach Paragraf 1a des Asylbewerbergesetzes die Möglichkeit, unmittelbar ausreisepflichtigen Personen nur noch als unerlässliches Existenzminimum Ernährung, Unterkunft und Gesundheitsfürsorge zur Verfügung zu stellen. “Ich hielte es für rechtlich unproblematisch, wenn dieser Personenkreis nur noch eine Überbrückungsleistung für zwei Wochen und die Rückreisekosten bekäme.” Dies gelte bereits für Flüchtlinge, die in einem anderen EU-Staat als schutzberechtigt anerkannt worden sind.

Auch geduldete Migranten hätten in Deutschland keine Bleibeperspektive mehr, sagte Birk. “Sie sind ausreisepflichtig, eine Abschiebung wird lediglich vorübergehend ausgesetzt. Sie bekommen allerdings bisher Asylbewerberleistungen oder Bürgergeld in voller Höhe, da der Gesetzgeber keinen Unterschied zwischen asylberechtigten Personen und geduldeten Ausländern macht. Das halte ich für rechtspolitisch problematisch. Auch hier könnte der Gesetzgeber die Leistungen auf das unerlässliche Existenzminimum absenken, um den Ausreisedruck zu erhöhen.”

red

Wissenschaftlicher Dienst:AfD-Vorhaben in Sachsen und Thüringen verstoßen gegen Verfassung

Berlin – Zwei zentrale migrationspolitische Vorhaben der AfD für den Fall einer möglichen Beteiligung an einer Landesregierung in Sachsen oder Thüringen wären offenbar rechts- und verfassungswidrig. Zu diesem Schluss kommt eine aktuelle Ausarbeitung der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestags, über die die Zeitungen des “Redaktionsnetzwerks Deutschland” berichten.

AfD-Chef Tino Chrupalla hatte im Juli im ARD-Sommerinterview gesagt, seine Partei werde im Fall einer Regierungsübernahme in Sachsen oder Thüringen innerhalb der ersten 100 Tage Grenzkontrollen einführen und den bundesweiten Verteilmechanismus für Asylbewerber aufkündigen. Die Linken-Bundestagsabgeordnete Clara Bünger hat die Wissenschaftlichen Dienste des Parlaments nun mit einer rechtlichen Prüfung dieser Vorhaben beauftragt – das Ergebnis: Beide Maßnahmen wären nicht rechtskonform durchsetzbar.

Der Bund verfüge gemäß Artikel 73 des Grundgesetzes über die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz für den Grenzschutz, schreiben die Experten der Wissenschaftlichen Dienste. Die Länder könnten nur im Einvernehmen mit dem Bund Grenzschutzaufgaben wahrnehmen – wie es aktuell in Bayern der Fall sei.

Würde ein Land ohne Einvernehmen des Bundes Grenzschutzmaßnahmen durchführen, verstieße das gegen die grundgesetzlich geregelte Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern. Ob ein solcher Verstoß vorliege, könnte Gegenstand eines Bund-Länder-Streits vor dem Bundesverfassungsgericht werden. “Sofern die Voraussetzungen des Art. 37 GG vorliegen, kämen theoretisch auch Maßnahmen des Bundes im Wege des – praktisch noch nie angewendeten – Bundeszwangs in Betracht”, schreiben die Verfassungsexperten des Bundestags. Auch der Verteilmechanismus für Asylbewerber – der sogenannte Königsteiner Schlüssel – könne nicht von einem einzelnen Land angetastet werden. Auch hier seien Maßnahmen bis hin zum “Bundeszwang” möglich.

“Der Wissenschaftliche Dienst bestätigt, dass Chrupallas Ankündigungen für den Fall einer AfD-Landesregierung mit geltendem Verfassungsrecht unvereinbar sind”, sagte die Linken-Abgeordnete Bünger dem RND. “Entweder handelt es sich also um plumpe Wählertäuschung oder aber um die Ankündigung eines noch nie dagewesenen Verfassungsbruchs, der die gefestigten rechtsstaatlichen Strukturen des Föderalismus gefährdet.” Chrupallas Ankündigungen zeigten einmal mehr, warum die AfD die Verfassung und den Frieden in Deutschland gefährde.

red

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