Koalitionskonflikt: Grüne gegen Abschiebung von Clan-Angehörigen ohne Verurteilung

Die Grünen wollen bei dem Plan, mutmaßliche Angehörige krimineller Clans auch dann abzuschieben, wenn ihnen keine Straftaten nachgewiesen werden können, nicht mitziehen. “Die Koalition hat vereinbart, die Abschiebepraxis zu reformieren und zu effektivieren”, sagte die Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen-Bundestagsfraktion, Irene Mihalic, dem “Redaktionsnetzwerk Deutschland” (Dienstagsausgabe). “Dazu erwarten wir von der verantwortlichen Innenministerin konkrete, belastbare Vorschläge.”

Mihalic fügte jedoch hinzu: “Dabei ist klar, dass außerhalb des Rechtsstaats stehende Regelungen für uns Grüne niemals zur Debatte stehen. Das gilt auch für Maßnahmen, die nicht strafrechtlich verurteilte Verwandte von Kriminellen genauso behandeln wie Kriminelle.” Mihalic weiter: “Die deutsche Geschichte mahnt uns, dass Rechtsstaatlichkeit die eigentliche Brandmauer des Rechtsstaates ist.”

Das von Nancy Faeser (SPD) geführte Bundesinnenministerium hatte einen Vorschlag gemacht, wie Angehörige krimineller Clans oder anderer Gruppierungen der Organisierten Kriminalität in Zukunft leichter abgeschoben werden könnten.

red

Verfassungsschutzchef Haldenwang: Verletzung der Menschenwürde in der AfD

Der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV), Thomas Haldenwang, warnt vor verfassungsfeindlichen Bestrebungen in der AfD. “Wir sehen eine erhebliche Anzahl von Protagonisten in dieser Partei, die immer wieder Hass und Hetze verbreiten gegen Minderheiten aller Art hier in Deutschland”, sagte Haldenwang am Montag den ARD-Tagesthemen. “Da geht es gegen Menschen mit Migrationshintergrund, da geht es gegen muslimische Personen, da geht es gegen Menschen mit anderer geschlechtlicher Orientierung oder anderer Sexualität. Da gibt es auch Strömungen von Antisemitismus. All das nehmen wir innerhalb der AfD wahr in einem Maße, das durch diesen Hass und durch diese Hetze die Menschenwürde dieser Personenkreise verletzt wird.” Und wenn dieses Kriterium erfüllt sei, “dann handelt es sich insoweit um verfassungsfeindliche Bestrebungen”. Diese sehe man “durchaus vermehrt in der AfD”.

Auf die Frage, ob es ein Fehler gewesen sei, während der Parteiversammlung über die AfD zu sprechen, sagte Haldenwang: “Nein, auf keinen Fall. Ich folge dabei unserem gesetzlichen Auftrag. Wir sind durch das Bundesverfassungsschutzgesetz verpflichtet, über extremistische Bestrebungen zu berichten und dieser Pflicht sind wir nachgekommen.”

Den Vorwurf aus der AfD, er sei nicht neutral, wies Haldenwang zurück. “Natürlich bin ich neutral gegenüber allen politischen Bestrebungen und Parteien, aber die Neutralität endet dort, wo wir es mit verfassungsfeindlichen Bestrebungen zu tun haben.” Da müsse der Verfassungsschutz tätig werden.

Es sei richtig dann zu informieren, wenn es Ereignisse gebe, die zeigten, dass “hier eine extremistische Bestrebung, eine Bestrebung, die sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung richtet, aktiv ist. Das haben wir zu diesem Zeitpunkt getan.” Auch vor dem Hintergrund der deutschen Geschichte habe der Verfassungsschutz als “wichtiges Instrument” der wehrhaften Demokratie “nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht, über verfassungsfeindliche Bestrebungen aufzuklären”, so Haldenwang.

Es gebe aktuell eine Entwicklung in Deutschland, in der “wir feststellen, dass extremistische Kräfte durchaus an Zulauf gewinnen”. So sehe man “steigende Umfragewerte für Parteien am äußersten rechten Rand”. Auch dies sei “sicherlich Anlass, vermehrt über verfassungsfeindliche Bestrebungen innerhalb solcher Parteien zu berichten, damit die Bürger, die möglicherweise sich nicht so detailscharf informieren, auch über diese Aspekte Informationen erhalten.”

red

Beamtenbund-Chef warnt: Zunehmende Aggressivität und Gewalt gegenüber öffentlichen Beschäftigten

Beamtenbund-Chef Ulrich Silberbach hat sich besorgt über eine zunehmende Aggressivität und Gewalt gegenüber Beschäftigten des öffentlichen Dienstes gezeigt. “Das ist ein sehr großes und wachsendes Problem”, sagte der Dbb-Bundesvorsitzende Silberbach den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Dienstagausgaben). “Die Gesellschaft verroht, das Misstrauen gegen den Staat wächst, Leidtragende sind natürlich auch die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes, nicht nur bei Polizei und Rettungsdiensten, sondern auch in Schulen, Jobcentern und Bürgerämtern.”

Silberbach hält es für möglich, dass solche Vorkommnisse mögliche Bewerber von einer Karriere im öffentlichen Dienst abschrecken. “Ich kann nicht sagen, ob sich Menschen schon wegen dieser Entwicklung gegen eine Karriere im öffentlichen Dienst entschieden haben, ausschließen kann ich es aber auch nicht”, sagte der Bundesvorsitzende des Beamtenbundes. “Die zunehmende Verrohung und Gewaltbereitschaft ist ein großes Problem für den öffentlichen Dienst, aber eigentlich für unsere ganze Gesellschaft.”

red

Polizeigewerkschaft knüpft Kollektivabschiebung von Clan-Mitgliedern an Bedingungen

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) knüpft eine Abschiebung von nicht-straffällig gewordenen mutmaßlichen Clan-Mitgliedern an rechtliche Bedingungen. Es sei zu prüfen, “ob Personen aufgrund eines Familiennachzuges zu einem auszuweisenden Straftäter ein Aufenthaltsrecht erworben hatten”, sagte der stellvertretende GdP-Bundesvorsitzende Sven Hüber den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Dienstagausgaben). “Ist das der Fall, bleibt zu bewerten, ob die Familie mit ihrem früheren Einreisegrund nun gemeinsam wieder das Land verlassen muss, um die Familie nicht zu trennen, oder inzwischen ein entstandenes eigenständiges Bleibeinteresse überwiegt.”

Zudem spiele es eine Rolle, “ob Familienangehörige den bisherigen Lebensunterhalt vorrangig aus den kriminellen Erträgen des auszuweisenden Straftäters bestritten haben oder auf eigenen wirtschaftlichen Füßen stehen”, so Hüber. Grundsätzlich begrüßte die Polizeigewerkschaft den Vorstoß von Innenministerin Nancy Faeser (SPD), Mitglieder krimineller “Clans” schneller abzuschieben. “Diese Täter sind eine schwerwiegende Gefahr für die öffentliche Sicherheit hierzulande. Um sie schnellstmöglich außer Landes zu schaffen, gehören alle Karten auf den Tisch und alle Optionen diskutiert”, sagte Hüber den Funke-Zeitungen. Scharfe Kritik an dem Vorschlag aus der Bundesregierung kam von der Linkspartei. “Wenn Innenministerin Faeser wirklich Menschen aus dem alleinigen Grund abschieben lassen will, dass ihre Angehörigen mutmaßlich oder tatsächlich Teil der organisierten Kriminalität sind, ist sie von allen guten Geistern verlassen”, sagte die rechtspolitische Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag, Clara Bünger, den Funke-Zeitungen.

Sie gehe nicht davon aus, dass diese “offenkundig rechtsstaatswidrigen Pläne” in die Tat umgesetzt würden. Bünger hob hervor: “Aber schon die Tatsache, dass eine sozialdemokratische Ministerin solche Vorschläge unterbreitet, trägt zur Stigmatisierung migrantischer Familien bei und verschiebt das politische Klima auf unverantwortliche Weise noch weiter nach rechts.” Das Bundesinnenministerium schlägt laut eines Berichts der “Süddeutschen Zeitung” vor, Angehörige von kriminellen Clans auch ohne Begehung einer Straftat abzuschieben.

“Angehörige von Gemeinschaften der Organisierten Kriminalität” sollen einem Diskussionspapier zufolge “unabhängig von einer strafrechtlichen Verurteilung” ihr Aufenthaltsrecht verlieren. Ziel sei es, “Angehörige sogenannter Clan-Strukturen künftig leichter abschieben zu können”, sagte eine Ministeriumssprecherin nach Angaben der Zeitung. Bislang existiert eine ähnlich pauschalisierende Regelung im Ausländerrecht dem Bericht zufolge nur für den Bereich der Terrorismusbekämpfung.

Die treffe zum Beispiel Ausländer, die einem Moscheeverein angehören, der an eine terroristische Gruppe gespendet hat. Sie sind demnach selbst dann auszuweisen, wenn sie nicht selbst gegen Gesetze verstoßen haben.

red

Eifersuchtsdrama im Kleiderschrank: Freund erwischt Freundin mit Ex

Landau – In einer Episode direkt aus dem Handbuch für “Kurioses” wurde der Polizeiinspektion Landau am 05.08.2023 gegen die spannende Uhrzeit von 23:00 Uhr ein besonders origineller Fall unterbreitet. Da hatte sich ein kreativer 21-Jähriger gedacht, er würde seiner Ex-Freundin, die immerhin 19 Jahre jung ist, einen Überraschungsbesuch abstatten. Die Überraschung sollte allerdings eher auf seiner Seite liegen.: Der aktuelle Freund der Ex erschien unerwartet. Um der unangenehmen Konfrontation zu entkommen, flüchtete sich der 21-Jährige in einen Schrank. Dort angekommen, griff er zum Telefon, wählte die Notrufnummer und behauptete, der aktuelle Freund bedrohe ihn mit einem Baseballschläger.

Die Polizei wurde gerufen, um die vermeintliche Bedrohung zu beenden. Als die Beamten vor Ort eintrafen, hatte sich der 21-Jährige jedoch bereits eigenständig aus seinem engen Versteck befreit. Die Behauptung mit dem Baseballschläger entpuppte sich als pure Erfindung. Als Anerkennung für diese ungewöhnliche Performance wurde der junge Mann wegen Missbrauchs von Notrufen und Vortäuschens einer Straftat angezeigt. Zudem kommen auf ihn die Kosten für den Polizeieinsatz zu.

red

Clan”-Angehörige vor Abschiebung ohne Straftat? Faeser-Vorschlag sorgt für Wirbel

Das Bundesinnenministerium unter Nancy Faeser (SPD) schlägt vor, Angehörige von kriminellen “Clans” auch dann abzuschieben, wenn diese keine Straftaten begangen haben. Eine entsprechende Regelung findet sich in dem “Diskussionsentwurf zur Verbesserung der Rückführung”, den Faesers Ministerium am vergangenen Donnerstag veröffentlicht hat. “Unabhängig von einer strafrechtlichen Verurteilung”, so heißt es dort, sollten “Angehörige von Gemeinschaften der Organisierten Kriminalität” ihr Aufenthaltsrecht verlieren.

Ziel der vorgeschlagenen Änderung sei es, “Angehörige sogenannter Clan-Strukturen künftig leichter abschieben zu können”, bestätigte eine Sprecherin des Ministeriums auf Nachfrage der “Süddeutschen Zeitung” (Montagsausgabe). Bislang existiert eine ähnlich pauschalisierende Regelung im Ausländerrecht lediglich für den Bereich der Terrorismusbekämpfung. Die trifft zum Beispiel Ausländer, die einem Moscheeverein angehören, der an eine terroristische Gruppe gespendet hat.

Sie sind selbst dann auszuweisen, wenn sie nicht selbst gegen Gesetze verstoßen haben. So steht es im Aufenthaltsgesetz im Paragrafen 54, Absatz 1, Nummer 2. Diese Regelung soll nun ausgeweitet werden, so der “Diskussionsentwurf” aus Faesers Haus. Dieselbe Härte soll dann auch für Menschen gelten, die einer sogenannten Clan-Struktur angehören, wie auch immer das dann definiert und gerichtlich geprüft werden soll.

Vorgesehen ist laut dem Ministeriumsentwurf, dass ein neuer Passus in das Gesetz eingefügt wird, der davon handeln soll, dass ein Ausländer einer kriminellen Vereinigung “angehört oder angehört hat”. In der Begründung dazu stellt das Ministerium aber klar: Gemeint sind nicht Personen, die selbst kriminell sind. Denn für ihre Abschiebung bräuchte man gar keine neuen Regelungen zu schaffen.

Sie existieren bereits. Vielmehr gehe es jetzt um Personen, die man bisher nicht abschieben konnte, eben weil sie sich keine Straftaten oder andere erhebliche Rechtsverstöße vorwerfen lassen müssten, aber aus Sicht der Behörden dennoch “Angehörige der Organisierten Kriminalität” seien. Der Diskussionsentwurf beruht auf einem Bund-Länder-Treffen im Mai, bei dem verschiedene Änderungen im Asyl- und Ausländerrecht verabredet wurden.

Der Clan-Vorschlag kam nicht vonseiten der Ampel-Koalition, sondern von einigen Bundesländern, sagte eine Sprecherin von Faesers Ministerium jetzt. Dennoch hat das Bundesinnenministerium sich diesen Vorschlag offenbar zu eigen gemacht. “Ob eine solche Regelung indes verhältnismäßig ist und das Regelungsziel ohne ungewollte Nebenfolgen erreicht werden kann”, so fährt die Sprecherin fort, “soll nun noch einmal eingehend mit den Ländern und kommunalen Spitzenverbänden erörtert werden.”

Zu den übrigen Vorschlägen im Ministeriumsentwurf zählt die deutliche Ausweitung des sogenannten Ausreisegewahrsams. Das heißt, dass Ausländer auch unabhängig von einer Fluchtgefahr vorbeugend eingesperrt werden können, um ihre Abschiebung vorzubereiten. Dies war bisher nur für maximal zehn Tage erlaubt, soll künftig aber für bis zu 28 Tage zulässig werden.

Daneben sollen Beamten, die Abschiebungen durchführen, sich freier in Flüchtlingsunterkünften bewegen und auch ohne richterlichen Beschluss in mehr Räume eindringen dürfen als bisher.

red

AfD-Politiker zweifeln an Kooperation mit Union

Angesichts des Höhenflugs in den Umfragen wenden sich führende AfD-Politiker von einer möglichen Zusammenarbeit mit der Union ab. Der stellvertretende AfD-Vorsitzende Stephan Brandner sagte der “Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung”: “Ich persönlich sehe keinen Grund, auf die CDU zuzugehen. Die hatten viel zu lange ihre Chance.”

Er sagte außerdem: “Jeder hat die Möglichkeit sich zu bessern. Auch jede Partei kann sich politisch resozialisieren. Aber die CDU ist noch nicht so weit. Ich wüsste auch nicht, warum ausgerechnet wir, die seit Jahren konsequent Politik für Deutschland machen, jetzt auf diejenigen, die seit vielen Jahren Politik gegen Deutschland machen, zugehen sollten.” Auch der hessische AfD-Vorsitzende Andreas Lichert sprach sich gegen eine Zusammenarbeit aus. Er sagte der “Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung”, er habe “große Fragezeichen” und stellte Forderungen: “Um die CDU koalitionsfähig zu machen, muss eine gravierende und auch glaubhafte Korrektur stattfinden. Das geht nur mit einem tiefgreifenden Personalwechsel.” Bei den jüngeren Unionspolitikern sehe er aber auch kein Potential für eine Zusammenarbeit: “Die jüngeren CDU-Abgeordneten sind von innen komplett begrünt. Da ist nichts Bürgerliches mehr.”

Der neurechte Aktivist und Mitarbeiter des AfD-Abgeordneten Jürgen Pohl, Benedikt Kaiser, warnte seine Partei, die Fehler anderer Rechtsparteien wie FPÖ und Vox zu wiederholen. “Die AfD kann aus der jüngeren Geschichte ausländischer Partnerparteien lernen, wie man es nicht macht”, sagte Kaiser. Die FPÖ hatte mit der ÖVP koaliert, Vox gilt als möglicher Koalitionspartner der Partido Popular.

Der hessische AfD-Vorsitzende Lichert glaubt, dass eine Regierungsbeteiligung der AfD schaden würde. “Selbst wenn wir einen AfD-Minister im Kabinett sitzen haben: Wenn der die komplette Ministerialbürokratie gegen sich hat – wie wollen Sie da erfolgreich arbeiten?”, fragt er und sagte auf Englisch. “Be careful what you wish for”, sei vorsichtig, was du dir wünschst.

red

Linke wirft Ampel-Regierung Versagen bei Kinderarmut und Wohnungsmangel vor

Linksfraktionschef Dietmar Bartsch wirft der Ampel-Regierung Versagen bei der Umsetzung ihres Koalitionsvertrags zur Bekämpfung von Kinderarmut, Wohnungsmangel und Klimakosten vor. “Was die Koalition sich im Koalitionsvertrag zur Kindergrundsicherung vorgenommen hatte, wird in dieser Legislaturperiode keine Realität”, sagte Bartsch der “Rheinischen Post” und dem “General-Anzeiger” (Montagsausgaben). Stattdessen gebe es “Augenwischerei”.

Es sei “beschämend”, dass bei der Kindergrundsicherung von Finanzminister Christian Lindner (FDP) nur ein “Merkposten” in der Finanzplanung für 2025 in Höhe von zwei Milliarden Euro eingetragen sei. “Die Kinderarmut in Deutschland war im vergangenen Jahr auf dem höchsten Stand in der Geschichte des Landes. Ein inakzeptabler Skandal und ein Armutszeugnis für die Ampel.”

Er sei enttäuscht, dass Familienministerin Lisa Paus (Grüne) es bis heute nicht geschafft habe, dazu ein Konzept vorzulegen. “Hier versagt die Ampel sehr grundsätzlich.” Sie nehme in vielen Fällen ihren eigenen Koalitionsvertrag nicht ernst.

So lege die Ampel auch das lange versprochene Klimageld nicht vor. “Es kann doch nicht sein, dass die Regierung die Bürger mit steigenden CO2-Preisen immer stärker belastet, aber die angekündigten Entlastungen auf unbestimmte Zeit vertagt.” Das verunsichere die Menschen und belaste vor allem Haushalte mit kleinem Einkommen.

“Auch beim Wohnungsbau versagt die Ampel, deswegen ist ein Sondervermögen Wohnen grundsätzlich sinnvoll.” Man müsse den Druck von Mietern nehmen, weil sich viele Menschen “angemessenes Wohnen” kaum noch leisten könnten. Ein Sondervermögen Wohnen wäre ein Weg dahin, sagte Bartsch mit Blick auf das 100-Milliarden-Euro-Sondervermögen für die Bundeswehr und die Tatsache, dass die Bundesregierung ihr Ziel deutlich verfehlt, pro Jahr 400.000 neue Wohnungen zu bauen.

red

Verfassungsschutzpräsident Haldenwang hält an kritischer Einschätzung zur AfD fest

Der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV), Thomas Haldenwang, bleibt auch nach dem Abschluss der AfD-Europawahlversammlung “unverändert” bei seiner Einschätzung zu der Partei. “In einer Reihe von Äußerungen kommt ein ethnisches Volksverständnis zum Ausdruck, etwa in dem der `Große Austausch` beschworen wird”, sagte er dem ARD-Hauptstadtstudio. “Solche Äußerungen bieten Anhaltspunkte dafür, dass hier die Menschenwürdegarantie des Grundgesetzes für bestimmte Bevölkerungsgruppen infrage gestellt wird.” Ähnlich hatte Haldenwang sich bereits nach dem ersten Versammlungswochenende geäußert.

Die AfD war dagegen gerichtlich vorgegangen und wollte laut Haldenwang verhindern, dass er sich aktuell und in Zukunft über die Partei und die Europawahlversammlung äußert. Er hatte daraufhin gegenüber dem Kölner Verwaltungsgericht für die Dauer der Versammlung eine Stillhaltezusage abgegeben: “Bei der Abgabe einer Stillhaltezusage handelt es sich um ein übliches Vorgehen in derartigen Eilverfahren, um dem Gericht hinreichend Zeit für eine sachgerechte Prüfung und Entscheidung zu geben.” Haldenwang spricht außerdem davon, durch das Informieren der Öffentlichkeit seinem gesetzlichen Auftrag nachzukommen.

“Dies dient als Mittel einer wehrhaften Demokratie dem Zweck, die Öffentlichkeit über Bestrebungen und Verhaltensweisen zu unterrichten, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet sind. So kann solchen Bestrebungen rechtzeitig im Wege gesellschaftlicher und politischer Auseinandersetzung begegnet werden”, sagte Haldenwang. An den vergangenen zwei Wochenenden hatte die AfD in Magdeburg ihre Kandidaten für die Europawahl bestimmt.

Vor einer Woche hatte sich Haldenwang in seiner Einschätzung bestätigt gesehen, dass innerhalb der Partei starke verfassungsfeindliche Strömungen bestehen, deren Einfluss weiter zunehme. Das Bundesamt für Verfassungsschutz bearbeitet die AfD als sogenannten rechtsextremistischen Verdachtsfall.

red

Bedrohliche Schreiben alarmieren Moscheen in Deutschland

Moscheegemeinden in Deutschland werden mit Schreiben beleidigt und bedroht, die mit Hakenkreuzen, dem Verweis auf den Attentäter von Hanau oder dem Kürzel “NSU 2.0” versehen sind. Der Leiter der Antidiskriminierungsstelle des Moscheenverbands Ditib, Fatih Bahadir Kaya, sagte der “Frankfurter Rundschau” (Montagsausgabe): “Die Lage ist akut und besorgniserregend.” Er sehe die Drohungen “als ein Potenzial, das ganz leicht und schnell in eine physische Gewalt umschlagen kann – wie Hanau.”

Eine “besondere Ballung” der Drohungen sei in Niedersachsen und Hessen zu beobachten. Der Landesvorsitzende von Ditib Hessen, Salih Özkan, bestätigte der Zeitung die Häufung von Drohschreiben an hessische Gemeinden. Die Abkürzung NSU steht für die rechtsextreme Terrorgruppe “Nationalsozialistischer Untergrund”, die zwischen 2000 und 2007 mindestens zehn Morde beging.

In Hanau wurden 2020 zehn Menschen in einer Nacht aus rassistischen Gründen getötet. Etliche Schreiben waren nach Informationen der “Frankfurter Rundschau” um ein Foto des Attentäters ergänzt. In den vergangenen Tagen hatten Moscheegemeinden in Niedersachsen über Drohbriefe berichtet.

red