US-Präsident Biden verkündet Rückzug: ‘Die Fackel an eine neue Generation weitergeben’

Washington  – US-Präsident Joe Biden hat in einer Rede an die Nation die Gründe für seinen Rückzug aus dem Rennen um die Präsidentschaft erläutert. “Ich verehre dieses Amt, aber ich liebe mein Land mehr”, sagte in der knapp zehnminütigen Ansprache.

Es sei die Ehre seines Lebens gewesen, Präsident zu sein, aber die “Verteidigung der Demokratie” stehe auf dem Spiel – und die sei wichtiger als jeder Titel. Er glaube zwar, dass seine “Führungsrolle in der Welt” und seine “Vision für Amerikas Zukunft” eine zweite Amtszeit verdient hätten, aber nichts dürfe der “Rettung der Demokratie” im Wege stehen.

“Das schließt persönlichen Ehrgeiz ein”, so Biden. “Deshalb habe ich beschlossen, dass der beste Weg nach vorn darin besteht, die Fackel an eine neue Generation weiterzugeben.” Das sei der beste Weg, die Nation zu vereinen. Er warb auch für seine derzeitige Vizepräsidentin Kamala Harris, die im November gegen Donald Trump antreten soll: Sie sei “erfahren, zäh und fähig”.

red

Innenminister begrüßen Urteil: Kein automatischer Schutz für alle Syrien-Flüchtlinge mehr

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) hat das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster, wonach für Zivilpersonen in Syrien keine ernsthafte, individuelle Bedrohung ihrer körperlichen Unversehrtheit infolge willkürlicher Gewalt im Bürgerkrieg mehr bestehe, als “sehr wichtig und richtungsweisend” bezeichnet. Zwar habe sich das Regime des syrischen Diktators Baschar al-Assad “leider gefestigt”, aber es gebe “weite Teil des Landes”, in denen man “ungefährdet” leben könne, sagte er dem “Redaktionsnetzwerk Deutschland” (Donnerstagausgabe).

“Deshalb gibt es keinen Anlass, jedem, der zu uns kommt, automatisch Schutz zu gewähren”, so Herrmann. “Die Bundesregierung ist jetzt gefordert, eine neue Lagebewertung für Syrien vorzunehmen.”

Thüringens Innenminister Georg Maier (SPD) begrüßte das Urteil. “Ich teile die Auffassung des Gerichts”, sagte er. “Man muss die Lage in Syrien differenziert betrachten. Es gibt auch geflüchtete Syrer, die nachweislich regimetreu sind und deshalb keine Konsequenzen zu befürchten haben”, so Maier.

“Ich bin grundsätzlich der Auffassung, dass insbesondere Abschiebungen von islamistischen Gefährdern und Straftätern, die schwere Straftaten begangen haben, wieder durchgeführt werden sollten, notfalls über Drittstaaten”, sagte er. “Die nationalen Sicherheitsinteressen überwiegen hier gegenüber den individuellen Interessen der abgelehnten Asylbewerber.”

Das Oberverwaltungsgericht Münster hatte in seinem Urteil erklärt, in Syrien bestehe für Zivilisten “keine ernsthafte, individuelle Bedrohung ihres Lebens oder ihrer körperlichen Unversehrtheit infolge willkürlicher Gewalt im Rahmen eines innerstaatlichen bewaffneten Konflikts” mehr. Die Entscheidung des OVG stehe gegen die bislang gängige Praxis beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, syrischen Asylbewerbern im Regelfall subsidiären Schutz als Bürgerkriegsflüchtlinge zuzusprechen, sagte ein Sprecher des höchsten Verwaltungsgerichts von Nordrhein-Westfalen kürzlich.

red

Undercover im Bundestag: Journalisten decken leichtes Spiel für Lobbyisten auf

Journalisten der Plattform “Abgeordnetenwatch” und des ZDF haben sich monatelang im Bundestag verdeckt als Lobbyisten ausgegeben und dabei erstaunliche Erfolge verbucht.

Laut des am Mittwoch veröffentlichten Berichts gelang es relativ problemlos, als frei erfundene Lobby-Agentur mit dem Phantasienamen “Ianua Strategy” persönliche Gesprächstermine bei Bundestagsabgeordneten von SPD, FDP, CDU und AfD, sowie einem Fraktionslosen zu bekommen, um für ein Förderprogramm für E-Zigaretten zu werben. Bei Grünen und Linken hatten die Undercover-Journalisten keinen Erfolg.

Bei den tatsächlich durchgeführten Gesprächen gelang es unter anderem, an einen noch unveröffentlichten Fraktionsentwurf zum Thema E-Zigaretten zu kommen, mehrfach wurden von Abgeordneten im Auftrag der falschen Lobbyisten Anfragen an die Bundesregierung gestellt.

Außerhalb des Bundestages führten die Journalisten als Lobbyisten getarnt Gespräche mit zwei früheren Ministern und einem früheren Staatssekretär. Alle drei stellten mehr oder weniger direkt in Aussicht, persönliche Gespräche mit amtierenden Bundesministern oder zumindest Staatssekretären organisieren zu können. Dabei wurden für die “Beratung” Tagessätze von 2.500 bis 3.000 Euro gefordert, in einem Fall wurde ein größeres “Gesamtpaket” für 187.200 Euro für ein Jahr angeboten.

Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD) teilte nach Abschluss des Experiments auf Anfrage der Journalisten mit, Lobbyismus sei in einer parlamentarischen Demokratie legitim und sogar notwendig, wichtig sei aber Transparenz. Das gerade erst umfassend reformierte Lobbyregister werde nach ihrer Überzeugung kontinuierlich dazu beitragen, die Transparenz weiter zu erhöhen und damit das Vertrauen in die politischen Prozesse und Institutionen “nachhaltig zu stärken”, zitiert “Abgeordnetenwatch”. Zu den Resultaten des Experiments wollte sich Bas laut Bericht nicht äußern.

red

Strack-Zimmermann will EU-Armee

Brüssel – Die neu gewählte Vorsitzende des Verteidigungsausschusses des Europaparlamentes, Marie-Agnes Strack-Zimmermann (FDP), hält die Zeit für gekommen, mit dem Aufbau gemeinsamer EU-Streitkräfte zu starten. “Ich wünsche mir, dass wir eine europäische Armee aufstellen”, sagte die FDP-Europaabgeordnete der “Rheinischen Post” (Donnerstagausgabe).

Die einzelnen EU-Staaten sollten darin ihre besonderen Fähigkeiten und Interessen einbringen. “Ich bin der Meinung, es ist an der Zeit, parallel zu den nationalen Armeen, sukzessive eine europäische Armee aufzubauen”, so Strack-Zimmermann. Es müsse jetzt damit begonnen werden, von Brüssel aus die immer wichtiger werdende Kooperation auch in die nationalen Parlamente hineinzutragen.

red

Urteil gegen pauschale Bargeldgrenzen: Gericht gibt Flüchtlingsfamilie Recht

Hamburg – Das Sozialgericht Hamburg hat im Eilverfahren vorläufig pauschale Bargeldgrenzen auf der Bezahlkarte für Flüchtlinge gekippt. Die entsprechende Entscheidung aus der vergangenen Woche teilte das Gericht am Mittwoch mit.

Die Einführung der Bezahlkarte stehe auf gesetzlicher Grundlage und sei per se unwürdig, so die Richter. Allerdings sei die Ausgestaltung der Bezahlkarte rechtspolitisch umstritten. Die Art der Leistung stehe im Ermessen der Behörde. Diese habe dabei den örtlichen Besonderheiten und unterschiedlichen Lebenslagen Rechnung zu tragen. Es sei deshalb eine Einzelfallbetrachtung erforderlich.

Das Gericht spricht der klagenden Familie, die bislang 110 Euro Bargeld abheben konnte, zunächst einen Bargeldbetrag von knapp 270 Euro zu. Das Hamburger Amt für Migration kann gegen die Entscheidung des Sozialgerichts Beschwerde einlegen.

Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) und Pro Asyl hatten die schutzsuchende Familie bei der Klage unterstützt. “Die Einführung einer Bezahlkarte mit erheblichen Beschränkungen missachtet die Grundrechte der Betroffen. Die Entscheidung aus Hamburg bestätigt, dass eine pauschale Bargeldobergrenze von maximal 50 Euro für Schutzsuchende nicht haltbar ist, ohne das menschenwürdige Existenzminimum zu gefährden”, sagte Lena Frerichs, Verfahrenskoordinatorin und Juristin bei der GFF. “Existenzsichernde Leistungen müssen sich an den konkreten Bedürfnissen und Umständen des Einzelfalls orientieren. Eine Mammutaufgabe für die Verwaltung – aber unabdingbar zur Wahrung der Grundrechte.”

Wiebke Judith, rechtspolitische Sprecherin von Pro Asyl, kritisierte die Auswirkungen der Bezahlkarten für Flüchtlinge. “Günstige Onlineeinkäufe oder private Gebrauchtwareneinkäufe sind mit der Bezahlkarte ebenso wenig möglich wie der Abschluss eines Handyvertrages oder die Anmeldung im Sportverein; auch akzeptiert nicht jeder Laden die Bezahlkarte”, so Judith. “Dass diese Unterversorgung verfassungswidrig ist, zeigt die Eilentscheidung. Die Entscheidung zeigt auch, welcher bürokratischer Irrsinn auf die Kommunen zukommt, die eine Bezahlkarte einführen wollen. Sie sollten sich dreimal überlegen, ob sie sich diese Mehrbelastung ihrer Verwaltung wirklich leisten können.”

Vertreter von SPD und Grünen haben einen Beschluss des Hamburger Sozialgerichts zur Rechtswidrigkeit der 50-Euro-Obergrenze für die Bezahlkarte für Geflüchtete begrüßt. “Das Gericht bestätigt die Einschätzung von uns Grünen vollumfänglich”, sagte der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Grünen im Bundestag, Andreas Audretsch, dem “Tagesspiegel” am Mittwoch. “Ein Kind muss in der Pause ein Brötchen kaufen können, auch wenn es am Schulkiosk kein Kartenlesegerät gibt. Eine pauschale Bargeldobergrenze von 50 Euro verstößt gegen Grundrechte.”

Audretsch, der für die Grünen im Mai die Gesetzesänderung für eine Bezahlkarte verhandelt hatte, kritisierte die Länderchefs, die sich bei ihren Beratungen auf eine Obergrenze von 50 Euro verständigt hatten. “Der Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz, eine starre Bargeldobergrenze von 50 Euro vorzugeben, ist durch das Gericht für nichtig erklärt worden. Was zählt, ist die Sicherstellung des Existenzminimums – für jeden einzelnen Menschen in unserem Land”, sagte Audretsch.

Berlins Sozialsenatorin Cansel Kiziltepe sprach von einem “richtungsweisenden” Beschluss, der “bundesweite Auswirkungen” haben werde. Die SPD-Politikerin begrüßte die Entscheidung. “Regelungen, die die Grundrechte von Betroffenen verletzten, nur um migrationspolitische Ziele zu steuern, sind nicht mit dem Grundgesetz vereinbar”, sagte Kiziltepe der Zeitung. Die vom Gericht “berechtigterweise” geforderte Einzelfallprüfung stelle die Verwaltung vor eine fast unlösbare Herausforderung, gab Kiziltepe zu bedenken.

Bis auf Bayern und Mecklenburg-Vorpommern haben sich die Bundesländer auf die einheitliche Einführung einer Bezahlkarte verständigt. Mit Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz im Juni dieses Jahres einigten sich die Bundesländer auf eine Bargeldobergrenze von maximal 50 Euro. Hamburg startete im Februar 2024 als erstes Bundesland mit der Bezahlkarte in Form der Hamburger Social-Card.

red

Scholz will erneut Kanzler werden: ‘Ich trete wieder an’

Berlin – Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hat seinen Anspruch auf eine erneute Kanzlerkandidatur für die Sozialdemokraten bekräftigt.

“Wir sind alle fest entschlossen, gemeinsam in den nächsten Bundestagswahlkampf zu ziehen und zu gewinnen und ich werde als Kanzler antreten, erneut Kanzler zu werden”, sagte er am Mittwoch bei seiner Sommerpressekonferenz in Berlin. Die SPD bezeichnete Scholz in diesem Zusammenhang als eine “sehr geschlossene Partei”.

Wie seine Amtsvorgängerin Angela Merkel (CDU) beantwortet Scholz bei dem traditionellen Termin im Sommer vor der Hauptstadtpresse jedes Jahr Fragen zur Innen- und Außenpolitik. Besonders in Erinnerung bleibt weiterhin Merkels Sommerpressekonferenz im August 2015: Damals sagte sie ihren berühmten Satz “Wir schaffen das” im Hinblick auf die Flüchtlingskrise.

red

Termin für nächste Bundestagswahl steht jetzt fest

Die nächste Bundestagswahl soll am 28. September 2025 stattfinden. Eine entsprechende Empfehlung an Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier wurde am Mittwoch vom Bundeskabinett beschlossen. In der Regel hält sich das Staatsoberhaupt an die Vorschläge zu Wahlterminen.

Das Datum galt im Vorfeld bereits als sicher. Lediglich Berlin hatte sich dagegen ausgesprochen. Üblicherweise findet am letzten September-Wochenende der Berlin-Marathon statt. Kürzlich hatte der Veranstalter jedoch angekündigt, dann auf den 21. September auszuweichen.

Bei der letzten Bundestagswahl 2021 waren beide Veranstaltungen auf den gleichen Termin gefallen. Dabei hatte es in Berlin massive Probleme gegeben. Die gleichzeitig durchgeführte Abgeordnetenhauswahl musste komplett, die Bundestagswahl in Teilen wiederholt werden. Einigen Wahllokalen gingen die Stimmzettel wegen der hohen Beteiligung aus. Es konnten jedoch nicht schnell genug neue geliefert werden, weil wegen des Marathons Teile der Innenstadt gesperrt waren.

red

Verzögerungen bei Bezahlkarte: Druck auf Bundesländer steigt

Berlin – Nachdem es bei der bundesweiten Auftragsvergabe für die Bezahlkarte für Asylbewerber zu Verzögerungen gekommen ist, steigt nun der Druck auf die Bundesländer, für eine schnelle Einführung zu sorgen. “Die Menschen erwarten zurecht, dass wir Ordnung in die Migrationspolitik bringen – und das bedeutet, dass Beschlüsse, die der Bundestag fasst, zügig umgesetzt werden”, sagte FDP-Fraktionschef Christian Dürr der “Rheinischen Post” (Mittwoch). “Die Länder müssen jetzt aufhören, die bundesweite Einführung der Bezahlkarte weiter zu verzögern.”

Einige Landkreise, etwa in Brandenburg oder Baden-Württemberg, hätten gezeigt, wie es funktioniere, und eigenständig eine Bezahlkarte eingeführt. “Erste Kommunen sprechen bereits von einer Entlastung der Verwaltung. Es ist enttäuschend, dass einige Akteure nun versuchen, einen Beschluss auszuhebeln, der Teil eines breiten demokratischen Konsenses ist”, so der FDP-Politiker.

Mit Blick auf eine Gutschein-Tauschaktion des Bündnisses “Offen für eine solidarische Gesellschaft” in Bayern, mit der das Bargeldlimit von 50 Euro pro Person umgangen wird, sagte Dürr: “Ich kann auch nicht nachvollziehen, dass der bayerische Ministerpräsident sich von Aktivisten derart an der Nase herumführen lässt. Markus Söder kündigt gerne harte Maßnahmen an, jetzt muss er auch liefern.” Dürr fordert: “Wenn Gesetze auf diese Art umgangen werden, sollte der Ministerpräsident schleunigst erklären, was er dagegen unternehmen will.”

Der stellvertretende SPD-Fraktionschef Dirk Wiese sagte der “Rheinischen Post”, es sei nun Sache der Länder, festzulegen, wie und in welchem Umfang die Bezahlkarte genutzt werden könne. “Wichtig ist es, dass die Länder nach monatelanger Vorbereitung die Bezahlkarte einführen und die Wirkung erkennbar wird. Wenn es in der Praxis zu Schwierigkeiten kommen sollte, muss nachgesteuert werden”, so Wiese.

Auch der Deutsche Landkreistag erhöhte den Druck. “Wir bedauern sehr, dass sich die bundesweite Einführung der Bezahlkarte immer weiter verzögert. Die Landkreise haben von Beginn an darauf gedrängt, dass die Karte zügig zum Einsatz kommt”, sagte die stellvertretende Hauptgeschäftsführerin, Irene Vorholz, der “Rheinischen Post”. In Bayern, Sachsen und Thüringen sei das bereits der Fall. “Für uns ist wichtig, dass die Bezahlkarte flächendeckend kommt”, sagte Vorholz.

red

Großrazzia gegen Islamisten in Hamburg und sieben weiteren Bundesländern

Hamburg – In Hamburg und sieben weiteren Bundesländern ist die Polizei am Mittwoch im Rahmen einer Großrazzia gegen radikale Islamisten vorgegangen. Hintergrund sei ein Verbot des “Islamischen Zentrums Hamburg” (IZH) durch das Bundesinnenministerium, berichten mehrere Medien übereinstimmend.

Im Fokus der Razzia soll demnach die Blaue Moschee an der Hamburger Außenalster stehen. Das IZH wird seit 2017 vom Hamburger Verfassungsschutz als “Instrument der iranischen Staatsführung” eingeschätzt.

Laut RTL und ntv sind auch weitere Teil- und Unterorganisationen von der Razzia betroffen. Die “Bild” schreibt derweil, dass bundesweit fast 40 Objekte durchsucht werden – Ziel sei es, islamistische Netzwerke zu zerschlagen und weitere Beweise zu sichern.

red

OVG-Urteil: Bundesregierung muss Luftreinhalteprogramm schärfen

Berlin – Die Bundesregierung muss ihr Luftreinhalteprogramm überarbeiten und teilweise nachschärfen. Das entschied das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) nach einer Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH).

Demnach reichen die derzeitigen Maßnahmen noch nicht für eine Gewährleistung der europäischen Ziele bei der Reduzierung des Ausstoßes von Luftschadstoffen aus.

Das nationale Luftreinhalteprogramm Deutschlands war nach Beschluss durch das Bundeskabinett erstmals 2019 beschlossen worden. Eine Aktualisierung wurde im Mai 2024 auf den Weg gebracht. Darin werden eine erfolgreiche Verkehrswende sowie die Fortsetzung der Energiewende als der Schlüssel zur Einhaltung der Reduktionsverpflichtungen bezeichnet.

Das Urteil des OVG ist noch nicht rechtskräftig – eine Revision beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig ist möglich.

red