LandwirtschaftsministerÖzdemir verteidigt geplantes Tierschutzgesetz

Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir (Grüne) hat das geplante Tierschutzgesetz verteidigt als Möglichkeit, Lücken im Tierschutz zu schließen. “Seit 20 Jahren ist der Tierschutz als Staatsziel im Grundgesetz verankert, aber es zeigt sich, dass nach wie vor Defizite bestehen”, sagte Özdemir dem “Redaktionsnetzwerk Deutschland” (Samstagausgaben).

Nun solle der Tierschutz “mit zahlreichen konkreten Maßnahmen” gestärkt werden. So sollten etwa Geschäfte mit Tierleid verhindert werden, indem der Verkauf von Tieren, die Merkmale von Qualzucht aufweisen, auf Online-Plattformen verboten werde. Auch Eingriffe, die nicht der Gesundheit dienten, wie das Kürzen von Schwänzen, sollten deutlich reduziert werden.

Özdemir hat den Entwurf für ein Tierschutzgesetz nach monatelanger Abstimmung in der Koalition vorgelegt. Nach der Ressortabstimmung im Kabinett können sich nun die Verbände zu dem Entwurf äußern. Tierschutzverbände haben sich bereits enttäuscht gezeigt.

red

USA greifen Ziele in Irak und Syrien an

Washington D.C. – Die USA haben am Freitag begonnen, Luftangriffe im Irak und Syrien durchzuführen. Die Angriffe gelten als Gegenschläge auf einen Drohnenangriff in Jordanien, bei dem am Sonntag drei US-Soldaten getötet und mindestens 40 weitere Soldaten verletzt wurden. Die Tat wurde Milizen zugerechnet, denen eine Nähe zu den Islamischen Revolutionsgarden des Irans nachgesagt wird.

“Heute Nachmittag haben die US-Streitkräfte auf meine Anweisung hin Ziele in Einrichtungen im Irak und in Syrien angegriffen, die den Islamischen Revolutionsgarden und mit ihm verbundene Milizen für Angriffe auf US-Streitkräfte nutzen”, teilte US-Präsident Joe Biden mit.

“Die Vereinigten Staaten streben keinen Konflikt im Nahen Osten oder irgendwo sonst auf der Welt an”, so Biden. “Aber all jene, die uns Schaden zufügen wollen, sollen Folgendes wissen: Wenn Sie einem Amerikaner Schaden zufügen, werden wir darauf reagieren.”

red

Bund und Länder einigen sich auf 20-Milliarden-Euro-Programm für Schulen

Das Bundesforschungsministerium und die Länder haben sich am Freitag auf ein Förderprogramm für Schulen verständigt. Damit sollen ab August über einen Zeitraum von zehn Jahren 20 Milliarden Euro in Schulen investiert werden, die einen hohen Anteil an benachteiligten Schülern haben.

Der Bund will das Programm mit einer Milliarde Euro pro Jahr fördern, die Länder sollen sich in gleichem Umfang beteiligen. 40 Prozent der Fördermittel sollen für eine bessere Ausstattung der geförderten Schulen eingesetzt werden, hieß es. 30 Prozent der Mittel sollen als sogenannte “Chancenbudgets” in bedarfsgerechte Maßnahmen der Schul- und Unterrichtsentwicklung fließen, beispielsweise in Lernförderung. Weitere 30 Prozent sollen für die Stärkung “multiprofessioneller Teams” genutzt werden.

Die Höhe der Fördermittel, die ein Land vom Bund erhält, soll vom Anteil der Kinder und Jugendlichen aus armutsgefährdeten Familien und mit Migrationsgeschichte abhängen. Darüber hinaus soll in geringerem Umfang das Brutto-Inlandsprodukt der Länder berücksichtigt werden. Die Festlegung der geförderten Schulen erfolgt durch das jeweilige Land. Erreicht werden sollen rund zehn Prozent aller Schüler in Deutschland. Etwa 60 Prozent der geförderten Schüler sollen Grundschüler sein. Nach der Verständigung von Bund und Ländern auf das Programm sollen nun die erforderlichen Ratifizierungsprozesse in Bund und Ländern folgen, bevor im Frühsommer 2024 die formale Unterzeichnung erfolgen soll.

Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger (FDP) sprach vom “größten und langfristigsten Bildungsprogramm in der Geschichte der Bundesrepublik”. Es gehe um die Zukunft der Kinder und den Wohlstand des Landes. “Mit dem Startchancen-Programm investieren Bund und Länder gemeinsam in erfolgreiche Bildungsbiografien, in Fachkräfte von morgen, in unsere Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit sowie in den Zusammenhalt unserer Gesellschaft und die Stabilität unserer Demokratie”, so die Ministerin.

Die Bundesmittel würden “ganz spezifisch bedarfsgerecht auf die Länder verteilt” und “anhand von geeigneten Sozialkriterien dann auch ausgewiesen”. Darin sieht sie einen Paradigmenwechsel: Die Gelder würden “nicht mit der Gießkanne” verteilt, “sondern eben genau gezielt dort, wo sie gebraucht werden”.

Die Präsidentin der Kultusministerkonferenz, Christine Streichert-Clivot (SPD), erklärte, der Zusammenhang zwischen sozialer Herkunft und Bildungserfolg sei nach wie vor sehr stark. “Das Startchancen-Programm kann dazu beitragen, diesen Zusammenhang aufzubrechen”, so die saarländische Kultusministerin.

Die Koordinatorin der unionsgeführten Kultusministerien, Karin Prien (CDU), setzt weiterhin auch auf eine Förderung der Digitalisierung an Schulen. “Die Zustimmung der Länder wurde möglich, weil wir wesentliche Schritte aufeinander zugegangen sind und der Bund ein deutliches politisches Zeichen für den Digitalpakt 2.0 gegeben hat”, sagte die Kultusministerin des Landes Schleswig-Holstein. “Ein Wermutstropfen ist auch in diesem Fall wieder die bürokratische Belastung, die Schulträgern und Schulen durch das Programm droht. Beim Digitalpakt 2.0 müssen wir sehr darauf achten, die bürokratischen Hürden abzubauen und Verfahren zu vereinfachen.”

Die Koordinatorin der SPD-geführten Kultusministerien, Stefanie Hubig, erklärte, dass der Bildungserfolg immer noch “zu sehr vom Geldbeutel oder vom Status der Eltern” abhänge. “Mit Hilfe des Startchancen-Programms werden Schulen zu besseren Lern- und Lebensorten – mit einer guten Lernumgebung, multiprofessionellen Teams und individueller Unterstützung von Kindern und Jugendlichen, damit auch sie erfolgreich ins Berufsleben starten können”, so die Bildungsministerin von Rheinland-Pfalz.

red

Bundestag verabschiedet Haushalt 2024 mit knapper Mehrheit

Der Bundestag hat nach monatelangen Diskussionen und juristischem Streit den Haushalt für das laufende Jahr 2024 beschlossen. Für das Haushaltsgesetz stimmten am Freitag in namentlicher Abstimmung 388 Abgeordnete, 279 dagegen, es gab keine Enthaltungen.

Die Regierungskoalition hat eigentlich 417 Abgeordnete. Bereits in der vorherigen Abstimmung über die Haushaltsfinanzierung gab es aus der Ampel mehrere Gegenstimmen, zwei von den Grünen und eine von der FDP, sowie zwei Enthaltungen aus der SPD-Fraktion.

Mit dem Beschluss kann der Bund in diesem Jahr Ausgaben in Höhe von 476,81 Milliarden Euro tätigen. Die Nettokreditaufnahme soll bei 39,03 Milliarden Euro liegen und damit im Rahmen der Schuldenbremse des Grundgesetzes. Gegenüber dem Vorjahressoll steigen die Ausgaben damit um 3,4 Prozent. 2023 lag das Soll bei 461,21 Milliarden Euro, die Nettokreditaufnahme bei 27,41 Milliarden Euro. Der Ausgabenansatz liegt 31,12 Milliarden Euro über dem des Regierungsentwurfs für 2024. Die Nettokreditaufnahme fällt um 22,47 Milliarden Euro höher aus.

Einnahmenseitig werden die Steuereinnahmen nunmehr mit 377,61 Milliarden Euro taxiert, 2,27 Milliarden Euro mehr als im Regierungsentwurf. Die sonstigen Einnahmen liegen mit 60,17 Milliarden Euro um 6,38 Milliarden Euro über dem Regierungsentwurf. Grund hierfür ist unter anderem eine höhere Entnahme aus der Rücklage. Diese war möglich geworden, weil der vorläufige Haushaltsabschluss für das Vorjahr positiv ausgefallen war.

Mit dem Haushaltsgesetz 2024 reagiert die Koalition auch auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15. November 2023 zum zweiten Nachtragshaushalt 2021. Als Folge des Urteils ist unter anderem der Wirtschaftsplan des Klima- und Transformationsfonds angepasst worden. Zudem reflektiert der Haushalt 2024 Umschichtungen, die sich aus der Auflösung des Wirtschaftsstabilisierungsfonds zum Jahresende 2023 ergeben haben.

Ferner hat die Koalition die Beschlüsse des sogenannten “Paketes für zukunftsfeste Finanzen, soziale Sicherheit und Zukunftsinvestitionen” weitestgehend im Etat umgesetzt. Mit dem Paket hatte die Koalition auf den nach dem Urteil bilanzierten Konsolidierungsbedarf reagiert. Unter anderem sind im Etat Kürzungen gegenüber den bisherigen parlamentarischen Beschlüssen beim internationalen Engagement vorgenommen worden. Zudem ist der Ansatz für den Bürgergeld-Bonus, der Weiterbildungen fördern sollte, gestrichen sowie der Ansatz für Bürgergeld abgesenkt worden, um der geplanten Verschärfung der “Totalverweigerer”-Regelung Rechnung zu tragen.

Einnahmenseitig wurde unter anderem die erhöhte Luftverkehrssteuer veranschlagt. Ferner sind Einnahmen aus dem Windenergie-auf-See-Gesetz, die bisher einer engeren Zweckbindung unterlagen, breiter im Etat verteilt worden, etwa im Etat des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz.

Zur gesetzlichen Umsetzung einiger dieser Änderungen hatte der Haushaltsausschuss den Entwurf des zweiten Haushaltsfinanzierungsgesetzes beschlossen. Darin sind unter anderem die Anpassungen im Bürgergeldbezug enthalten. Auf Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen ist die Regelung nun befristet und soll evaluiert werden.

Zudem verzichtet der Bund auf die Teil-Rückzahlung von Geldern durch die Bundesagentur für Arbeit, die zur Unterstützung während der Corona-Pandemie ausgezahlt worden waren. Die so entfallenen 1,5 Milliarden Euro im Haushalt 2024 sollen stattdessen durch eine Entnahme aus der Rücklage gestemmt werden.

Eine weitere Änderung bezieht sich auf den angepassten Elterngeldbezug und die Einkommensgrenze für Alleinerziehende. Diese Anpassungen sowie weitere Maßnahmen hatte der Bundestag bereits mit einem ersten Haushaltsfinanzierungsgesetz im Dezember 2023 beschlossen. Ebenfalls im Dezember hatte der Bundestag das Nachtragshaushaltsgesetz 2023 beschlossen.

Aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts hatte sich der Beschluss des Haushalts 2024 verzögert. Eigentlich hatte der Ausschuss die Bereinigungssitzung Mitte November abschließen wollen. Nach dem Urteil wurden zunächst wesentliche Beschlüsse zum Haushaltsgesetz und einzelnen Einzelplänen verschoben, auch die Haushaltswoche im Bundestag wurde abgesagt.

red

Über 40 Prozent der Bus- und Straßenbahnfahrer sind 55 Jahre und älter

Wiesbaden, 3. Februar 2024 – Die Anzahl der Fahrer von Bussen und Straßenbahnen stieg im Jahr 2022 um knapp sechs Prozent auf insgesamt 145.000 im Vergleich zum Vorjahr. Allerdings deutet sich eine Herausforderung an, da etwa 40 Prozent dieser Berufsgruppe 55 Jahre und älter sind, so das Statistische Bundesamt (Destatis) am Freitag.

Die Altersstruktur der Bus- und Straßenbahnfahrer zeigt, dass die Gruppe der über 55-Jährigen deutlich überrepräsentiert ist, verglichen mit der Gesamtzahl der Erwerbstätigen, bei denen dieser Anteil knapp 26 Prozent beträgt. Nur knapp 14 Prozent der Fahrer dieser Verkehrsmittel sind unter 35 Jahre alt. Im Vergleich dazu liegt der Anteil der 15- bis 34-Jährigen bei den Erwerbstätigen insgesamt bei über 30 Prozent.

Frauen sind in dieser Berufsgruppe mit einem Anteil von 15 Prozent unterrepräsentiert, während der Frauenanteil bei den Erwerbstätigen insgesamt bei 47 Prozent liegt. Etwa 24 Prozent der Bus- und Straßenbahnfahrer haben eine ausländische Staatsangehörigkeit, im Vergleich zu 14 Prozent bei den Erwerbstätigen insgesamt.

Laut der Fachkräfteengpassanalyse der Bundesagentur für Arbeit (BA) im Jahr 2022 gehörte der Beruf des Bus- und Straßenbahnfahrers zu den sogenannten Engpassberufen. Diese Analyse berücksichtigt Faktoren wie die Anzahl der unbesetzten Stellen und die durchschnittliche Besetzungszeit für diese Berufe.

red

Anziehungskraft lässt nach: Bundeswehr verzeichnet erneut leicht rückläufige Bewerberzahlen

Die Bundeswehr hat 2023 weniger Bewerber als im Vorjahr verzeichnet. Im vergangenen Jahr bewarben sich nur noch 43.200 Personen für eine militärische Karriere, wie eine Sprecherin des Bundesverteidigungsministeriums dem Podcast “Stimmenfang” des “Spiegels” mitteilte. Das waren 700 Bewerbungen weniger als 2022.

Nach Darstellung des Ministeriums sei es “gelungen, den Rückgang im Bewerberaufkommen deutlich zu bremsen und die Zahlen im Jahresverlauf weitestgehend zu stabilisieren”. Zum 30. November 2023 standen demnach rund 182.000 Soldaten im Dienst der Bundeswehr.

Eigentlich soll die Zahl bis 2031 auf 203.000 steigen, Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) hat dieses Ziel jedoch bereits infrage gestellt. Die Truppe kämpft wie viele Unternehmen mit dem Fachkräftemangel und dem demografischen Wandel. Seit dem Ende der Wehrpflicht konkurriert das Militär zunehmend mit der Wirtschaft um Talente.

Der Verteidigungsminister lässt inzwischen Modelle einer Wehrpflicht prüfen, verspricht jedoch auch Sofortmaßnahmen. In einem internen Bericht seiner “Taskforce Personal” wird unter anderem die Bedeutung von Frauen für die künftige Personalstärke hervorgehoben. Im vergangenen Jahr betrug ihr Anteil an den rund 18.800 militärischen Einstellungen 15 Prozent.

Außerdem soll die Bundeswehr dem Papier zufolge verstärkte Präsenz in sozialen Medien zeigen, unter anderem durch Influencer in Uniform. Marcel Bohnert, Vizevorsitzender des Bundeswehrverbands, begrüßte die Maßnahmen: Die Truppe brauche wieder “überraschende Marketingmaßnahmen”, sagte er.

red

Deutschlandticket: Verbraucher klagen über technische Probleme und mangelnden Kundenservice

Verbraucher haben neun Monate nach Einführung des Deutschlandtickets weiterhin technische Schwierigkeiten beim Kauf sowie der Kündigung des D-Tickets und kritisieren mangelhaften Kundenservice. Dies geht aus einer Auswertung von rund 1.500 Meldungen von Kunden an den Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) hervor, über die die Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Freitagausgaben) berichten. Probleme der Anfangszeit seien zum Teil weiter ein Ärgernis.

“Die Verkehrsunternehmen müssen jetzt dringend nachbessern, damit das Deutschlandticket einfach nutzbar und zuverlässig wird”, sagte Ramona Pop, Vorständin des VZBV. “Fehlerhafte technische Prozesse, mangelhafter Kundenservice und unnötige Datenabfragen – so sieht kein verbraucherfreundliches Angebot aus”, bemängelte Pop. “Die Branche hatte genug Zeit, ihre Prozesse zu optimieren.”

Verbraucher bemängelten, dass beim Bestellvorgang des Tickets von ihnen teilweise sensible Daten abgefragt werden. So verlangen manche Anbieter, das sich Kunden auf der Internetseite eines Kontoinformationsdienstes mit ihren Zugangsdaten für ihr Online-Banking anmelden müssen. Dort sollen sie sich identifizieren und ihre Bonität nachweisen.

Verbraucher sollten “nicht gezwungen werden, einen Kontoinformationsdienst zu nutzen, um das Deutschlandticket zu kaufen”, forderte Pop. “Das Deutschlandticket muss unkompliziert für alle erhältlich sein.”

Ein Ärgernis seien auch unbeabsichtigte Doppelbuchungen, wie aus den Meldungen hervorgeht. So bricht manchmal der Buchungsprozess beim Kauf plötzlich ab oder Käufer erhalten keine Buchungsbestätigung. Verbraucher gehen in solchen Fällen manchmal davon aus, dass die Buchung nicht geklappt hat und versuchen es ein weiteres Mal. Dadurch kann es passieren, dass sie dann zwei oder sogar mehrere Abos abgeschlossen haben.

Die Kündigung der Doppelbuchung ist zum Teil schwierig, weil der Kundendienst schlecht oder nicht erreichbar ist. Bei manchen Rückbuchungen meldeten sich sogar Inkassounternehmen bei den Betroffenen, heißt es in den Meldungen.

red

Bordell-Verbot gescheitert: Gericht erklärt Sperrbezirksverordnung in dieser Stadt für unwirksam

Die Stadt Braunschweig ist mit einem großflächigem Bordell-Verbot in fast dem gesamten Stadtgebiet vorerst gescheitert. Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat eine 2022 von der Polizei verhängte Sperrbezirksverordnung für unwirksam erklärt.

Die Sperrbezirksverordnung enthielt ein grundsätzliches Verbot der Bordellprostitution für das gesamte Stadtgebiet. Erlaubt war sie nur noch im historischen Rotlichtviertel sowie in “Toleranzzonen”, die in Industrie- und Gewerbegebieten lagen. Einer Stadt wie Braunschweig mit mehr als 50.000 Einwohnern sei ein Verbot der Prostitution nur für Teile des Stadtgebiets zulässig, so die Richter. Prostitution dürfe nur in solchen Gebieten verboten werden, die “durch eine besondere Schutzbedürftigkeit und Sensibilität gekennzeichnet seien”, hieß es weiter zur Begründung. Dazu gehörten Gebiete mit hohem Wohnanteil sowie Schulen, Kindergärten, Kirchen und sozialen Einrichtungen.

Insofern sei nicht nachvollziehbar, weshalb die Polizeidirektion etwa bei Kerngebieten eine Schutzbedürftigkeit pauschal unterstellt habe, heißt es im Urteil. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig, eine Revision zum Bundesverwaltungsgericht wurde allerdings nicht zugelassen. Binnen eines Monats kann dagegen noch Nichtzulassungsbeschwerde eingereicht werden (Az.: 11 KN 353/21 und 11 KN 284/21).

red

Schlimmste Dürre im letzten Jahrhundert – Katalonien ruft Dürre-Notstand aus

Die spanische Region Katalonien hat am Donnerstag einen Dürre-Notstand ausgerufen. Der Präsident der Provinz, Pere Aragones, sprach von der “schlimmsten Dürre des letzten Jahrhunderts”.

Betroffen sind 239 Gemeinden mit über sechs Millionen Einwohnern. Um die Auswirkungen der Dürre zu bekämpfen, soll nun die verhältnismäßig teure Trinkwasserproduktion durch Entsalzungsanlagen ausgebaut werden. Der Dürreplan sieht zudem vor, dass der Wasserverbrauch der Gemeinden auf durchschnittlich 200 Liter pro Einwohner begrenzt werden soll. Jedem einzelnen Haushalt sollen täglich nunmehr 90 Liter pro Person zur Verfügung stehen. Zum Vergleich: In deutschen Haushalten werden täglich pro Person 128 Liter Trinkwasser verwendet.

Um diese Einsparungen zu schaffen, muss die landwirtschaftliche Bewässerung um 80 Prozent reduziert werden. Für Nutztiere sind 50 weniger Wasser vorgesehen. Industrielle Nutzer sollen ihren Verbrauch um 25 Prozent reduzieren.

Botanischen Gärten und Naturrasen-Sportplätze dürfen nur noch in Ausnahmefällen mit regeneriertem Wasser aus Kläranlagen oder mit Grundwasser bewässert werden. Zierbrunnen und künstliche Seen, in denen sich keine bedrohten Arten aufhalten, dürfen nicht mehr befüllt werden.

Auch für Schwimmbäder darf in der Regel kein Süßwasser mehr verwendet werden. Verboten wurden zudem Schaumpartys, Wasserspiele, Eisbahnen und ähnliche Freizeitnutzungen sowie die Reinigung von Fahrzeugen ohne spezielle Wasserumlaufsysteme.

Aragones dankte allen, die bereits in den vergangenen Monaten versucht haben, einen Notstand abzuwenden. Dieser sei dank der Bemühungen bereits um 15 Monate verzögert worden.

Seit drei Jahren leidet die Region unter extremer Trockenheit. Im Sechsten Sachstandsbericht hat der Weltklimarat (IPCC) festgestellt, dass Dürren aufgrund der menschengemachten Erderhitzung immer häufiger auftreten und schwerwiegender ausfallen.

So führten höhere Temperaturen zu höheren Verdunstungsverlusten und damit zu trockeneren Böden. Diese wiederum vermindern die Wassermengen, die in Flüsse fließen. Darüber hinaus werden die Trockenperioden länger; die Niederschläge fallen häufiger als Starkregen, der von den Böden schlechter aufgenommen werden kann.

red

Umfrage: Union bleibt stärkste Kraft, Grüne legen zu, Wagenknechts Partei bei fünf Prozent

Das Meinungsforschungsinstitut Infratest sieht die neue Partei von Sahra Wagenknecht bei fünf Prozent. Es ist das erste Mal, dass das “Bündnis Sahra Wagenknecht” (BSW) von Infratest separat ausgewiesen wird.

Wenn schon am Sonntag Bundestagswahl wäre, käme die SPD demnach auf 16 Prozent, zwei Prozentpunkte mehr als bei der letzten Erhebung Anfang Januar. Die Union büßt gegenüber dem Vormonat einen Prozentpunkt ein, wäre aber mit 30 Prozent weiterhin stärkste Kraft. Die Grünen lägen bei 14 Prozent (+1), die FDP käme auf 4 Prozent (-1) und läge damit unterhalb der Mandatsschwelle. Die AfD würde satte drei Prozentpunkt einbüßen, läge mit 19 Prozent aber weiterhin an zweiter Stelle. Die Linke würde auf 3 Prozent (-1) kommen und läge damit ebenfalls unterhalb der Mandatsschwelle. Auf alle anderen Parteien würden aktuell 9 Prozent entfallen.

Das Ansehen der Ampel-Regierung befindet sich weiterhin auf einem Tiefstand: Nur 17 Prozent der Wahlberechtigten zeigen sich aktuell zufrieden mit der Arbeit der Bundesregierung (+-0), eine deutliche Mehrheit von 81 Prozent (-1) ist weniger oder gar nicht zufrieden. Mit Ausnahme des Verteidigungsministers ziehen alle abgefragten Mitglieder der Ampel-Regierung überwiegend negative Urteile auf sich: Boris Pistorius wird von jedem Zweiten (50 Prozent; -1) positiv bewertet. Auf ihn folgt mit einem gewissen Abstand Außenministerin Annalena Baerbock (Grüne) mit einem Zuspruch von 35 Prozent (+4). Mit der Arbeit von Wirtschaftsminister Robert Habeck sind derzeit 26 Prozent (+2) zufrieden. Die SPD-Innenministerin Nancy Faeser gewinnt an Zuspruch und überzeugt aktuell 20 Prozent (+3 im Vgl. zu Dezember 2023). Mit der Arbeit von Finanzminister Christian Lindner (FPD) ist ebenfalls jeder Fünfte (20 Prozent; -3 im Vgl. zu Januar 2024) zufrieden.

Auch SPD-Kanzler Olaf Scholz überzeugt 20 Prozent und damit etwas mehr (+1) als im vergangenen Monat. Mit der Arbeit des FDP-Verkehrsministers Volker Wissing zeigen sich aktuell 15 Prozent (+2 im Vgl. zu Dezember 2023) zufrieden. Mit CDU-Fraktionschef und Oppositionsführer Friedrich Merz sind derzeit 29 Prozent (-1) zufrieden, AfD-Co-Fraktionsvorsitzende Alice Weidel überzeugt derzeit 21 Prozent der Wahlberechtigten (-1 im Vgl. zu Dezember 2023) und mit der Arbeit des ehemaligen Linken-Fraktionschefs Dietmar Bartsch sind 11 Prozent (-2 im Vgl. zu Januar 2024) zufrieden.

Für die Erhebung wurden 1.303 Wahlberechtigte von Montag bis Mittwoch dieser Woche im Auftrag der ARD befragt.

red