Unwort-Paar des Jahres 2020: „Corona-Diktatur“ & „Rückführungspatenschaften“

Das Jahr 2020 ist in bisher kaum gekannter Weise von einem einzigen Thema geprägt worden, der Corona-Pandemie. Dadurch war auch der öffentliche Diskurs lange Zeit auf dieses eine Thema konzentriert. Mit der erstmaligen Wahl eines Unwort-Paares nimmt die Jury Rücksicht darauf, dass dieses Thema in der Öffentlichkeit wie in den Unwort-Einsendungen dominierte. Sie macht aber zugleich darauf aufmerksam, dass auch in anderen Themenbereichen weiterhin inhumane und unangemessene Wörter geprägt und verwendet werden. Als Unwörter des Jahres 2020 wurden daher „Rückführungspatenschaften“ und „Corona-Diktatur“ gewählt. Mit dieser Doppelwahl will die Jury zudem erneut verdeutlichen, dass die „Unwort-Wahl“ keineswegs als Zensurversuch zu verstehen ist, wie ihr gelegentlich unterstellt wurde, sondern als Anlass zur Diskussion über den öffentlichen Sprachgebrauch und seine Folgen für das gesellschaftliche Zusammenleben.

Mit „Rückführungspatenschaften“ (41x vorgeschlagen) wurde im September 2020 von der EU-Kommission ein neuer Mechanismus der Migrationspolitik bezeichnet: Die EU-Staaten, die sich weigern, Flüchtlinge aufzunehmen, sollen ihrer „Solida- rität“ mit den anderen Mitgliedern der EU dadurch gerecht werden, dass sie die Verantwortung für die Abschiebung abgelehnter Asylbewerber übernehmen. Dies als „Rückführungspatenschaften“ zu bezeichnen, hält die Jury für zynisch und beschönigend: Der ursprünglich christlich geprägte, positive Begriff der Patenschaft steht für Verantwortungsübernahme und Unterstützung im Interesse von Hilfs- bedürftigen. In der Zusammensetzung mit dem – ebenfalls beschönigend für „Ab-schiebung“ gebrauchten – Wort „Rückführung“ wird suggeriert, „dass Abschieben eine gute menschliche Tat“ (Zitat aus einer Einsendung) sei.

Das Wort „Corona-Diktatur“ (21x vorgeschlagen) wurde seit Beginn des öffentlichen Diskurses um den politischen Umgang mit der Pandemie von der selbst ernannten „Querdenker“-Bewegung und insbesondere von deren rechtsextremen Propagandisten gebraucht, um regierungspolitische Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie zu diskreditieren. Dass der Ausdruck auf Demonstrationen verwendet wird, die – anders als in autoritären Systemen! – ausdrücklich erlaubt sind, stellt schon in sich einen Widerspruch dar. Zudem verharmlost der Ausdruck tatsächliche Diktaturen und verhöhnt die Menschen, die sich dort gegen die Diktatoren wenden und dafür Haft und Folter bis hin zum Tod in Kauf nehmen oder fliehen müssen. Dies erscheint umso problematischer, als das Schlagwort oft von denen verwendet wird, die – wie es in einer Einsendung heißt – „ja selbst und zum Teil ganz offen auf die Abschaffung der bürgerlichen Freiheiten und der sie repräsentierenden Verfassung zielen“. Der Ausdruck macht es zudem schwieriger, berechtigte Zweifel an einzelnen Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie offen und konstruktiv zu diskutieren.

red

Corona und der Klimaschutz

In der Corona-Krise haben fast alle Länder ihre Wirtschaft massiv nach unten gefahren. Das hat Auswirkungen auf das Klima, die vorher so nicht abzusehen waren. Denn als Folge der Pandemie hat Deutschland laut Experten nun sogar das Klimaschutz-Ziel für das Jahr 2020 übertroffen.

Der Treibhausgas-Ausstoß habe im Jahr 2020 exakt 42,3 Prozent unter dem Wert von 1990 gelegen, ergab eine Analyse der Denkfabrik Agora Energiewende, berichtet “tagesschau.de”. Das ursprüngliche Ziel für 2020 sah 40 Prozent weniger Emissionen als 1990 vor.

Den Berechnungen zufolge gingen die Emissionen um mehr als 80 Millionen Tonnen CO2 zurück auf rund 722 Millionen Tonnen. Zwei Drittel der Minderung seien aber eine Folge der Corona-Pandemie, ohne sie hätte der Rückgang nur bei etwa 25 Millionen Tonnen gelegen und das 2020-Ziel wäre verfehlt worden, heißt es in der Analyse.

Als Folge der Pandemie ist der Energieverbrauch 2020 deutlich gesunken. Dazu kamen den Experten zufolge relativ hohe CO2-Preise in der EU, die vor allem die klimaschädliche Stromproduktion aus Kohle verteuern, sowie niedrige Gaspreise und ein milder Winter, in dem nicht so viel geheizt wurde.

Ralf Loweg / glp

Silvester 2020: Was ist erlaubt?

Auch zum Jahresabschluss 2020 bleibt alles anders. Denn Raketen, Böller und Co. werden nicht verkauft, es wird also deutlich stiller auf Deutschlands Straßen, wo sowieso ein generelles Versammlungsverbot gilt. Doch was ist an Silvester jetzt noch erlaubt und was nicht? 

Wie immer gilt: Es gibt Unterschiede im Land. Heißt: Die private Böllerei ist nicht in allen Bundesländern grundsätzlich verboten. Aber es gilt die Kontaktbeschränkung von maximal fünf Personen aus zwei Haushalten und je nach Region oder Bundesland womöglich auch eine nächtliche Ausgangssperre. Die meisten Kommunen verbieten zudem das Abfeuern von Silvesterfeuerwerk auf öffentlichen Plätzen. Auch einen Verkauf von Knallern und Raketen der Kategorie 2 wie Knallfrösche, China-Böller oder Leuchtraketen gibt es in diesem Jahr nicht.

Ein Erwerb von Pyrotechnik online oder in Nachbarländern ist keine gute Idee, warnen die Experten. Denn oft ist nicht sichergestellt, dass sie tatsächlich eine EU-Prüfung durchlaufen haben und damit in Deutschland erlaubt sind. Der Kauf von Pyrotechnik in den Nachbarländern wie zum Beispiel Luxemburg, Frankreich oder Polen ist zudem nur sehr eingeschränkt möglich, da vielerorts auch der “kleine Grenzverkehr” eine Quarantäne nach sich zieht.

Es wird sicher Menschen geben, die noch Pyrotechnik aus dem letzten Jahr aufbewahrt haben. Diese dürfen theoretisch abgefeuert werden. Dennoch raten die Experten auch hier dringend ab, um das Gesundheitssystem durch typische Böller-Verletzungen nicht noch weiter zu belasten.

Kleiner Trost: Knallerbsen, Wunderkerzen oder Bengalisches Feuer sind Feuerwerkskörper der Kategorie 1, die das ganze Jahr über verkauft werden dürfen. Zumindest Haustiere werden dankbar sein, denn für sie bedeuten laute Silvesternächte purer Stress.

Wichtig zu wissen: Seit dem verheerenden Brand im Krefelder Zoo, bei dem letztes Jahr über 30 Affen starben, ist das Aufsteigenlassen von Himmelslaternen in allen Bundesländern grundsätzlich verboten.

Andreas Reiners / glp

Baden-Württembergs beliebteste Vornamen in 2020

Sophia und Leon waren nach einer Auswertung des Vornamen-Experten Knud Bielefeld in diesem Jahr die beliebtesten Vornamen bei Neugeborenen in Baden-Württemberg. Auf dem am Mittwoch veröffentlichten Ranking lösen sie Emilia und Elias als die beliebtesten Vornahmen des Vorjahres ab.

Da es keine offizielle deutsche Vornamenstatistik gibt, ermittelt Knud Bielefeld regelmäßig die häufigsten Babynamen. Bielefeld veröffentlicht seit 1996 jährlich ein Namensranking auf seiner Internetseite beliebte-vornamen.de. Für das Jahr 2020 erfasste er knapp 180.000 Geburtsmeldungen aus ganz Deutschland. Das sind etwa 23% aller in Deutschland geborenen Babys. Das Ranking basiert auf Quellen aus 465 Städten (51% der Datengrundlage stammt von Geburtskliniken und 49% von Standesämtern). Falls für eine Stadt amtliche Meldungen vorliegen, wurde aus dieser Stadt keine Geburtsklinik ausgewertet und so Doppelerfassungen verhindert.

Beliebteste Vornamen in Baden-Württemberg:

Platz Mädchennamen Jungennamen
1. Sophia Leon
2. Hannah Noah
3. Mia Elias
4. Emma Luca
5. Emilia Luis
6. Lea Ben
7. Lina Matteo
8. Marie Lukas
9. Mila Paul
10. Anna Finn

red

UNICEF-FOTO des Jahres 2020

Das UNICEF-Foto des Jahres 2020 zeigt den Exodus von Kindern aus dem brennenden Flüchtlingslager Moria auf der griechischen Insel Lesbos. Das Siegerbild des griechischen Fotografen Angelos Tzortzinis hält die Tapferkeit, Fassungslosigkeit und Hilfsbereitschaft von Kindern angesichts höchster Not in einer bewegenden Momentaufnahme fest.

Auch der zweite und der dritte Preis des internationalen Wettbewerbs von UNICEF Deutschland fangen Geschichten von Kindern ein, die bedrückenden und außergewöhnlichen Lebensumständen standhalten. Die Reportage des indischen Fotografen Supratim Bhattacharjee über arbeitende Kinder auf den größten Kohlefeldern Asiens erhält den zweiten Preis. Der deutsch-russische Fotograf Evgeny Makarov zeigt in seiner Reportage aus Brasilien eine Ballettschule als Antwort auf Gewalt und Drogen im Alltag von Kindern in den Favelas von Rio de Janeiro. Sie wird mit dem dritten Preis ausgezeichnet.

„Das UNICEF-Foto des Jahres 2020 ist eine eindringliche Mahnung. Es erzählt von einem Drama direkt vor unserer Haustür. Das Bild konfrontiert uns mit unserer Menschenpflicht: Wir in Europa müssen endlich eine Antwort finden – auch für die Kinder von Moria. Wir müssen gemeinsam mehr tun, um auch in ihr Leben Hoffnung zu bringen“, erklärt Elke Büdenbender, Schirmherrin von UNICEF Deutschland.

„Das Jahr 2020 hat für viele Mädchen und Jungen auf der Welt eine Eskalation an Katastrophen gebracht“, sagt Peter-Matthias Gaede, stellvertretender Vorsitzender von UNICEF Deutschland. „Aus einem Flüchtlingslager fliehen zu müssen, in ohnehin armseligen Lebensverhältnissen zusätzlich von der Corona-Pandemie bedroht zu werden, von Kinderarbeit nicht nur körperlich, sondern auch seelisch zerstört zu werden: Bilder aus dem diesjährigen Wettbewerb zeigen, was das bedeutet. Ihre Botschaft: Helfen wir den Kindern!“

„Covid-19 hat das Arbeitsfeld der Fotoreporter enorm eingeschränkt. Reisen wurden fast unmöglich. Gleichwohl erreichten die Jury für das UNICEF-Foto des Jahres 2020 bemerkenswerte Bilder und Bild-Essays. Realisiert häufig von den einheimischen Fotografen der Brennpunkte der Welt“, sagt Prof. Klaus Honnef, Vorsitzender der Jury. „Zehn herausragende Bild-Geschichten von Kindern zeichnete die Jury aus, deren Lebenswelt die unterschiedlichsten Zwänge und Herausforderungen prägen.“

Das Siegerbild: Die brennende Not

 

Der zweite Preis: Der Fluch der Kohle

© Supratim Bhattacharjee, Indien In Jharia im indischen Bundesstaat Jharkhand liegen die größten Kohlefelder Asiens. Auf 280 Quadratkilometern wird hier Kohle im Tagebau gewonnen, oftmals von Kindern.
© Supratim Bhattacharjee, Indien In Jharia im indischen Bundesstaat Jharkhand liegen die größten Kohlefelder Asiens. Auf 280 Quadratkilometern wird hier Kohle im Tagebau gewonnen, oftmals von Kindern.

Der dritte Preis: Das Favela-Ballett

© Evgeny Makarov, Deutschland/Russland (Agentur Focus)
Mitglieder einer der besten Tanz-Akademien Brasiliens haben beschlossen, für eine Alternative zu den oftmals aussichtslosen Lebensbedingungen in den Favelas von Rio de Janeiro zu sorgen.

red

Feuerwerk 2020: Expertin rät zum Komplett-Verzicht

Die neuen Regeln zur weiteren Corona-Eindämmung schränken auch die Nutzung von Raketen, Feuerwerksbatterien und Böllern an Silvester ein. Wie ist die genaue Situation? Rechtsexpertin Dr. Katarzyna Guzenda von der Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) beantwortet die wichtigsten Fragen.

– Darf ich Böller zünden, die ich noch aus dem Vorjahr habe?

2020 wird generell davon abgeraten, Feuerwerk zu zünden. In der angespannten Corona-Lage sollten unnötige Belastungen für die Feuerwehren oder das Gesundheitswesen und alle Zusatzgefahren vermieden werden. Das gilt selbst dann, wenn das Zünden im eigenen Garten rechtlich erlaubt sein mag oder vor der Haustür kein explizites Feuerwerksverbot gilt.

– Was ist mit Böllern, die schon online bestellt wurden?

Einige Landesverordnungen verbieten den Verkauf von pyrotechnischen Gegenständen. Bei anderen ist ausdrücklich auch deren Abgabe, also die Auslieferung, verboten. Grundsätzlich steht Verbrauchern bei Bestellungen im Internet ein Widerrufsrecht zu. Wer in dieser Situation also unsicher ist, kann sie stornieren und bekommt sein Geld zurück.

– Was passiert, wenn sich der Handel nicht an die Verbote hält?

Bei einem Verstoß gegen diese Bestimmungen müssen Händler mit einer Strafe rechnen. So sieht beispielsweise der Bußgeldkatalog im Land Brandenburg einen Regelsatz von 1.000 bis 12.500 Euro vor.

– Kann man Böller schnell noch im grenznahen Ausland kaufen?

Das ist definitiv keine gute Idee. Der kleine Grenzverkehr etwa nach Polen ist untersagt. Aber auch aus anderen EU-Ländern dürfen nur zugelassene Feuerwerkskörper eingeführt werden.

Grundsätzlich gelte, so die Expertin: “Auch Verzicht ist ein Verbraucherrecht” – gerade im Corona-Jahr 2020.

Rudolf Huber / glp

Deutschland putzt sich heraus

In der Corona-Krise rückt die Hygiene in vielen Haushalten in den Mittelpunkt. Sauberkeit ist oft das oberste Gebot. Vor allem in Deutschland wohnen die Putz-Könige. Denn nirgendwo in Europa wird mehr Geld ausgegeben für Wasch-, Putz- und Reinigungsmittel.

Die Corona-Pandemie hat diesen Trend verstärkt. Der Umsatz für Haushaltspflegemittel stieg 2020 um 9,2 Prozent auf 48 Milliarden Euro. Das geht aus Hochrechnungen des Industrieverbands Körperpflege und Waschmittel (IKW) hervor. “Putzen hilft bei der Alltagsbewältigung”, sagt Geschäftsführer Thomas Keiser. Gerade in schwierigen Zeiten wie der Corona-Pandemie brächten Pflegerituale Stabilität in den Alltag.

Besonders die Seifenhersteller erlebten einen Boom. Weil sich die Deutschen in der Corona-Krise viel häufiger die Hände waschen, stieg die Seifen-Nachfrage um 77 Prozent. Der Umsatz mit Reinigungsmitteln erhöhte sich um über 18 Prozent. Zweistellige Zuwächse verzeichneten auch Geschirrspülmittel und Raumdüfte. Insgesamt gaben die Deutschen durchschnittlich 98 Euro für Haushaltspflegemittel aus – zehn Prozent mehr als 2019.

Wegen der Kontaktbeschränkungen spielt sich das Leben stärker zu Hause ab. Folglich wird auch mehr in der eigenen Wohnung gereinigt. “Die Schließung von Kantinen und Restaurants führte dazu, dass mehr zu Hause gegessen und daher auch gespült wurde”, erklären die Branchenvertreter.

Dagegen waren Kosmetikprodukte, insbesondere Make-ups und Parfums deutlich weniger gefragt als 2019. Der Umsatz der dekorativen Kosmetik schrumpfte um fast 13 Prozent, die Erlöse für Herren- und Damendüfte sanken um über sieben Prozent . Auch für Rasierpflege wurde weniger Geld ausgegeben. In Corona-Zeiten lassen sich Männer lieber einen Bart wachsen.

Ralf Loweg / glp

Lotto-Jackpot: Drei Gewinner teilen sich 45 Millionen Euro

Der mit 45 Millionen Euro maximal gefüllte Jackpot im LOTTO 6aus49 wurde am Mittwochabend ausgeschüttet. Weil kein Tipper die Gewinnklasse 1 (6 Richtige mit Superzahl) getroffen hatte, fiel das Geld nach den Regularien der Gewinnklasse 2 (6 Richtige) zu. Gleich drei Gewinner aus Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Schleswig-Holstein dürfen sich jetzt über jeweils 15 Millionen Euro freuen. Das gab Lotto Rheinpfalz am Donnerstag bekannt. 

Da der 45 Millionen-Jackpot in die Gewinnklasse 2 gewandert ist, wurde das Geld, das ursprünglich dort ausgeschüttet worden wäre, nun der Gewinnklasse 3 (5 Richtige mit Superzahl) zugeschlagen. Dies geschah, weil die Gewinnsumme im ersten und zweiten Rang auf jeweils 45 Millionen Euro beschränkt ist. Dadurch dürfen sich die 49 Glückspilze der dritten Gewinnklasse über den Rekordgewinn von jeweils rund 283.000 Euro freuen.

“Wir sind froh, dass die erste garantierte Ausschüttung des Jackpots nach den neuen Regularien so vielen Spielern in der Vorweihnachtszeit einen Geldsegen beschert hat”, freut sich Jürgen Häfner, Geschäftsführer von Lotto Rheinland-Pfalz, der derzeit federführenden Gesellschaft im Deutschen Lotto- und Totoblock (DLTB).

Die neue Regel besagt, dass der Jackpot bis zur Höhe von 45 Millionen Euro steigen kann, wenn er dazwischen nicht geknackt wird. Dann muss er ausgeschüttet werden. Bis dato galt die Regel, dass der Jackpot dann garantiert ausgeschüttet wird, wenn er zwölf Ziehungen in Folge nicht geknackt wurde.

Der Lotto-Jackpot stand in der deutschen Lotto-Geschichte nur einmal noch höher: Am 5. Dezember 2007 gab es über 45,3 Millionen Euro zu gewinnen. Dieses Geld teilten sich dann drei Gewinner aus Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen. Sie gewannen jeweils rund 15,1 Millionen Euro.

Den bislang höchsten Gewinn im LOTTO 6aus49 mit 42,5 Millionen Euro schaffte im Oktober 2020 eine Tipperin aus Baden-Württemberg. Die beiden nächsten Plätze auf der Jackpot-Hitliste belegen Spielteilnehmer aus Nordrhein-Westfalen: Am 7. Oktober 2006 gewann ein Tipper knapp 37,7 Millionen Euro, während am 14. Mai 2016 ein weiterer Spielteilnehmer aus dem bevölkerungsreichsten Bundesland die Summe von 37,05 Millionen Euro abräumte.

Die Wahrscheinlichkeit, bei LOTTO 6aus49 sechs Richtige plus Superzahl zu treffen, liegt bei 1 zu 140 Millionen. Für die zweite Gewinnklasse benötigt man nur sechs Richtige, dafür liegen die Chancen bei 1 zu 16 Millionen. Die Wahrscheinlichkeit für einen Treffer bei der Gewinnklasse 3 (5 Richtige mit Superzahl) liegt bei rund 1:542.000.

red

Weihnachten brennt der Baum

Alle Jahre wieder: Auch die Corona-Krise kann den Deutschen nicht die Weihnachtsstimmung verderben. Und zum Fest gehört natürlich auch ein schöner Weihnachtsbaum. Der macht das gemütliche Beisammensein mit der Familie erst so richtig perfekt.

Da ist es nicht verwunderlich, dass mehr als acht von zehn Bundesbürgern (84 Prozent) einen Christbaum in ihrem Zuhause für das Fest der Liebe aufstellen. Das geht aus einer aktuellen Studie der Tankstellenkette HEM hervor. Jeder Dritte empfindet erst bei frischem Tannenduft und leuchtenden Christbaumkugeln in den eigenen vier Wänden das Gefühl von Weihnachten. 47 Prozent geben an, dass vor allem ein Weihnachtsbaum als langlebige Tradition essentiell für das Weihnachtsfest der Familie ist.

Wer denkt, dass im heutigen Zeitalter die meisten Weihnachtsbäume online gekauft werden, liegt falsch: Nur ein Prozent bestellen ihren Baum im Internet. Das mag daran liegen, dass für jeden Fünften vor allem das Aussehen der Tanne bei der Kaufentscheidung ausschlaggebend ist. Das lässt sich direkt vor Ort natürlich am besten feststellen. Dabei zieht es 34 Prozent der Deutschen an den temporären Verkaufsstand oder in den stationären Handel, also ins Gartencenter oder in den Baumarkt (24 Prozent). Zwölf Prozent wählen den traditionellen Weg und schlagen ihren Baum im Wald selbst. Dabei muss es für jeden zweiten Baumkäufer eine schöne Nordmanntanne sein.

Der Transport der großen und kleinen Tannen stellt kein Problem für die Bundesbürger dar. Während jeder Zweite seinen Baum im Kofferraum des eigenen Pkws transportiert, schnallen ihn sieben Prozent einfach aufs Dach. 13 Prozent der Befragten nutzen einen Transporter und weitere sieben Prozent klemmen ihn einfach unter den Arm.

Während 14 Prozent der Deutschen es kaum erwarten können, ihren Christbaum direkt Anfang Dezember aufzustellen, folgen 44 Prozent erst Mitte des Monats der Weihnachtstradition. Weitere 29 Prozent bringen ihre Tanne sogar erst am Morgen des 24. Dezembers ins heimische Wohnzimmer.

Geschmückt wird der Baum von der Mehrzahl der Deutschen (61 Prozent) direkt nach dem Aufstellen. Weitere 18 Prozent dekorieren ihn erst am Morgen des 24. Dezembers, um für die morgendliche Weihnachtsstimmung zu sorgen.

Ralf Loweg / glp

Dauerbrenner Abo-Falle

Das Thema ist nicht nur lästig und ärgerlich. Es kann für die Betroffenen auch ganz schön teuer werden. Jedenfalls zahlt laut einer aktuellen forsa-Umfrage im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) knapp jeder fünfte Bundesbürger für einen Vertrag, den er eigentlich gar nicht abschließen wollte. Und von ungewollten Vertragsverlängerungen ist sogar fast jeder Vierte betroffen.

Am verbreitetsten sind ungewollte Abschlüsse oder Verlängerungen im Bereich Telekommunikation (Telefon, Internet, Mobilfunk), gefolgt von Streamingdiensten und Printmedien. Dazu berichtet fast jeder vierte Befragte (23 Prozent) von Problemen bei der Ausübung des Widerrufsrechts. Am häufigsten (acht Prozent), weil der Anbieter behauptet, den Widerruf nicht erhalten zu haben.

In 62 Prozent der untersuchten Fälle entstand aus Sicht der Verbraucher durch ungewollte Vertragsverlängerungen ein finanzieller Nachteil. Die Betroffenen schätzen diesen Schaden im Schnitt auf 335 Euro in zwei Jahren.

“Es ist höchste Zeit, dass die Bundesregierung Verbraucher besser vor teuren Kostenfallen wie ungewollten Verträgen für Handy, Strom oder Streamingdienste schützt”, sagt vzbv-Vorstand Klaus Müller. Schwarz-Rot sollte die Auseinandersetzungen rund um das Faire-Verbraucherverträge-Gesetz beilegen und es noch in dieser Legislatur verabschieden.

Rudolf Huber / glp