Bundeswehr holt 60 Prozent der afghanischen Ortskräfte nach Deutschland

Berlin/Kabul (dts) – Nach dem Abzug der NATO-Streitkräfte aus Afghanistan wurden von insgesamt 1.650 anerkannten Ortskräften, die für die Bundeswehr gearbeitet haben, bisher etwa 1.000 mit ihren Kernfamilien nach Deutschland gebracht. Dazu zählen auch Ehepartner und minderjährige Kinder, insgesamt sind es etwa 5.000 Personen. Etwa 600 Ortskräfte mit rund 2.400 Angehörigen warten noch in Afghanistan oder in der Region auf eine Ausreise, berichtet die “Welt” in ihrer Dienstagausgabe.

“Wir suchen derzeit intensiv nach Wegen, wie für die zu einer Aufnahme berechtigten Ortskräfte der Bundeswehr eine Einreise nach Deutschland ermöglicht werden kann”, sagte ein Sprecher des Einsatzführungskommandos der Bundeswehr der “Welt”. Auf politischer Ebene liefen dazu intensive Verhandlungen und Abstimmungen. Mittlerweile wurde auch ein Call-Center für die Betroffenen eingerichtet.

Anerkannte Ortskräfte und ihre Kernfamilien erhalten eine sogenannte “Aufnahmezusage” durch das Bundesinnenministerium, dann steht ihnen ein Aufenthaltstitel zu. Demnach blieben sie “zunächst afghanische Staatsbürger, die sich legal und unbegrenzt in Deutschland aufhalten dürfen”, so der Bundeswehr-Sprecher. Sie seien “keine Flüchtlinge oder Asylbewerber”.

Sie dürften auch arbeiten oder eine Ausbildung absolvieren. Dies sollte eigentlich auch den Erstaufnahmeeinrichtungen bundesweit bekannt sein, doch in Einzelfällen könne es vorkommen, “dass die Information über dieses Prozedere nicht an alle Verantwortlichen in den Aufnahmeeinrichtungen der Länder weitergeleitet werden”, so der Bundeswehr-Sprecher. Dann gingen die Behörden vor Ort davon aus, dass keine Aufnahmezusagen vorliegen, und rieten fälschlicherweise zum Stellen eines Asylantrages.

Hier könne das Call-Center im Einsatzführungskommando behilflich sein.

 

Polizeigewerkschaftvorsitzender Wendt für Böllervebot an Silvester

Berlin (dts) – Wegen der Pandemie fordern die Polizeigewerkschaften auch dieses Jahr ein Böllerverbot an Silvester. “Wir fordern die Kommunen auf, sogenannte Böllerverbote möglichst restriktiv auszusprechen und genügend Ordnungskräfte zur Überwachung bereitzuhalten”, sagte der Vorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft DPolG, Rainer Wendt, der “Neuen Osnabrücker Zeitung” (Samstagausgabe). “Angesichts der steigenden Infektionszahlen durch Corona ist es ohnehin derzeit nicht angezeigt, sich in großen Gruppen zu treffen und die Risiken noch zu vergrößern.”

Auch die Polizeigewerkschaft GdP sprach sich für Einschränkungen der klassischen Böllerei vor allem mit Blick auf Sicherheitsfragen aus. Der stellvertretende GdP-Bundesvorsitzende Jörg Radek verwies gegenüber der “NOZ” auf den Nachbarn Niederlande, wo bereits in mehreren Kommunen reagiert und ein entsprechendes Böllerverbot für den Jahreswechsel ausgesprochen wurde. “Eine Entscheidung, die unter dem Aspekt der Sicherheit total nachvollziehbar und aus unserer Sicht nachahmenswert ist”, sagte Radek.

In der niederländischen Hauptstadt Amsterdam dürfen Bürger an diesem Silvester das neue Jahr nicht mit Böllern und Raketen begrüßen. Der Gemeinderat hatte bereits Anfang Oktober ein Verbot der Knallerei festgelegt und als Gründe etwa die zahlreichen Verletzungen und auch Brände genannt. Radek fügte hinzu, dass dies nicht ein absolutes Verbot von Böllerei bedeuten müsse: “Niemand will den Menschen die Feierfreude an Silvester nehmen.”

Die GdP befürworte aber ein “kontrolliertes Abbrennen von Feuerwerk an zentralen Orten” – dies sei eine “sichere Alternative zur klassischen Böllerei”. Radek sagte: “Es muss ja nicht immer knallen. Eine Laser-Show mit musikalischer Untermalung ist auch eine denkbare Alternative.”

Beim vergangenen Jahreswechsel 2020/2021 hatte es wegen der Corona-Pandemie ein deutschlandweites Verkaufsverbot von Feuerwerk gegeben. Das Böllern auf öffentlichen und belebten Plätzen war verboten, und sämtliche öffentliche Feuerwerke wurden gestrichen. Das Ziel war, Ansammlungen von Menschen angesichts der hohen Corona-Infektionszahlen zu verhindern.

Da die einzelnen Länder und Gemeinden die Umsetzung in der eigenen Hand haben, gab es im vergangenen Jahr regional verschiedene Lösungen.

 

Zeitumstellung 2021: Uhren auf Winterzeit umgestellt

Braunschweig (dts) – In Deutschland und fast allen europäischen Ländern sind die Uhren in der Nacht zu Sonntag von Sommerzeit wieder auf Winterzeit umgestellt worden. Um 3 Uhr wurde auf 2 Uhr zurückgestellt. Bei der Bahn halten Züge, die nachts unterwegs sind, an einem Bahnhof entlang der Reisestrecke an und legen eine Stunde Pause ein, um morgens nicht eine Stunde zu früh anzukommen.

Die Winterzeit endet am 27. März 2022. Dann werden die Uhren wieder auf Sommerzeit vorgestellt. Seit Jahren gibt es eine Diskussion über eine mögliche Abschaffung der Zeitumstellung, bewegt hat sich nichts.

 

Drohbriefe im Fall “NSU 2.0”: Staatsanwaltschaft klagt gegen 53-jährigen Berliner

Frankfurt/Main (dts) – Die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main hat im Fall “NSU 2.0” gegen den verdächtigten 53-Jährigen Anklage erhoben. Der zuletzt in Berlin wohnhafte Mann hatte seit August 2018 bundesweit unter anderem an zahlreiche Personen des öffentlichen Lebens Drohschreiben verschickt. Mit der am Landgericht Frankfurt eingereichten 120 Seiten umfassenden Anklageschrift werden dem Angeschuldigten neben 67 Fällen der Beleidigung aber auch noch zahlreiche weitere Delikte vorgeworfen.

Neben versuchter Nötigung, Bedrohung, Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener, Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten, Verbreiten von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, öffentliche Aufforderung zu Straftaten, Volksverhetzung und tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte, Besitz kinder- und jugendpornographischer Schriften sowie ein Verstoß gegen das Waffengesetz. Der Mann soll vom 2. August 2018 bis 21. März 2021 insgesamt 116 selbst verfasste Drohschreiben per E-Mail oder unter Nutzung kostenloser SMS- und Faxdienste unter Verwendung eines TOR-Browsers online verschickt und dabei regelmäßig die Grußformel “Heil Hitler” verwendet sowie sich selbst meist “SS-Obersturmbannführer” genannt haben. Bei den Adressaten handelte es sich um Privatpersonen, Personen des öffentlichen Lebens sowie Behörden und Institutionen.

Die Schreiben enthielten Beleidigungen wie “Türkensau”, “Scheißtürken”, “Volksschädling”, “Kümmelhändler”, “hirntoter Scheißdöner” sowie “Abfallprodukte”, teilte die Staatsanwaltschaft am Donnerstag mit. Gedroht wurde unter anderem mit “verpiss dich lieber, solange du hier noch lebend rauskommst” oder damit, dass Familienangehörige “mit barbarischer sadistischer Härte abgeschlachtet” würden. Aufgebaut waren die Drohbriefe häufig in Form eines offiziellen bzw. behördlichen Schreibens mit Anrede, Anschreiben und Grußformel oder in Form eines Gerichtsurteils.

In einer Vielzahl von Fällen soll der Angeschuldigte zur Verstärkung der Drohwirkung personenbezogene und zum Teil nicht frei zugängliche Daten der ausschließlich weiblichen Adressatinnen genannt haben. Nach dem Ergebnis der Ermittlungen geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass er diese unter Einsatz einer Legende erlangt hat, indem er vorgab, Bediensteter einer Behörde zu sein. Der anfängliche Verdacht, Polizeibeamte könnten in strafrechtlich relevanter Weise an der Datenabfrage beteiligt gewesen sein, hat sich nach Angaben der Staatsanwaltschaft nicht bestätigt.

Bei sämtlichen Taten soll es dem Angeschuldigte darum gegangen sein, neben der Bedrohungswirkung auf die unmittelbaren Adressaten der Schreiben eine öffentlichkeitswirksame Medienberichterstattung zu erreichen. Er wurde am 3. Mai 2021 in seiner Berliner Wohnung festgenommen und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft. Der Festnahme gingen nach Angaben der Ermittler aufwändige und sehr zeitintensive Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und des Hessischen Landekriminalamtes in Form von Internetrecherchen, sprachwissenschaftlichen Begutachtungen und Rechtshilfeersuchen ins Ausland voraus, die letztlich im April 2021 zur Identifizierung des Angeschuldigten führten. Bei der im Anschluss an die Festnahme durchgeführten Wohnungsdurchsuchung konnten neben einer Vielzahl von elektronischen und schriftlichen Unterlagen mehrere Datenträger mit kinder- und jugendpornographischem Bild- und Videomaterial sowie zwei dem Waffengesetz unterliegende Würgehölzer sichergestellt werden. Der Angeschuldigte bestreitet die Tatvorwürfe. Das Landgericht wird nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheiden.

 

Nach tödlichen Schüssen am Filmset Ermittlungen auf Hochtouren

Santa Fe (dts) – Nach den tödlichen Schüssen an einem Filmset im US-Bundesstaat New Mexico laufen die Ermittlungen auf Hochtouren – und bringen neue Details hervor. Das Promi-Portal TMZ berichtet unter Berufung auf den Schauspieler Ian Hudson, am Filmset habe es einige Merkwürdigkeiten gegeben. So sei die Kamera in den Waffenszenen durch eine spezielle Barriere, bei der es nur für die Linse eine Art Guckloch gibt, geschützt gewesen – nicht aber die Menschen hinter und vor der Kamera.

Er habe bei seinem letzten Dreh einige Tage vor dem tödlichen Unglück, in dem er filmisch erschossen wird, reale Angst verspürt, weil er wusste, dass echte Waffen auf ihn gerichtet waren. Beim Abfeuern habe er den Luftstoß verspürt. Die erfahrenen Schauspieler am Set hätten ihre Waffen zwei- oder dreimal geprüft, und das nachdem sie sie von der Waffenmeisterin bekommen hätten.

Niemand am Set habe mit den Waffen herumgespielt, wenn die Kameras nicht liefen, so Hudson. Die Waffenmeisterin und ein Regieassistent stehen nun im Fokus der Ermittlungen, weil sie für die geladene Waffe verantwortlich waren, mit der Hauptdarsteller Alec Baldwin bei den Proben für eine Filmszene die Kamerafrau versehentlich erschoss und den Regisseur verletzte. Laut neuen Ermittlungsdokumenten, aus denen die “Los Angeles Times” zitiert, übte Baldwin gerade, die Pistole aus der Halterung zu ziehen und auf die Kamera zu zielen, als sich der Schuss löste.

Die getötete Kamerafrau und der verletzte Regisseur standen direkt hinter der Kamera. Der Regieassistent soll Baldwin nach Angaben von Zeugen ausdrücklich gesagt haben, dass es sich um eine “kalte Waffe” handele. Mittlerweile ist auch bekannt, dass sechs Mitglieder der Filmcrew erst kurz vor dem Unglück das Set verlassen hatten, nachdem sie sich bei der Produktionsfirma über schlechte Bezahlung und die Unterkunft beschwert hatten.

Dass überhaupt am Filmset echte, wenn auch in der Regel ungeladene Waffen benutzt werden, löst bei vielen Kommentatoren Unverständnis aus – vor allem im Ausland. In den USA werden immer wieder echte Pistolen benutzt, wenn beispielsweise Nahaufnahmen das Nachladen zeigen. Weil viele US-Bürger ganz legal Schusswaffen besitzen, sind in den Staaten die Ansprüche an die Authentizität entsprechender Szenen höher als anderswo.

 

Putschversuch im Sudan

Khartum (dts) – Im Sudan hat es am Montag offenbar erneut einen Putschversuch gegeben. Der sudanesische Premierminister Abdalla Hamdok sei durch eine militärische Einheit unter Hausarrest gestellt worden, berichten mehrere Medien übereinstimmend. Weitere Regierungsmitglieder wurden demnach festgenommen.

In der sudanesischen Hauptstadt Khartum sollen das Internet und alle Telefonverbindungen ausgefallen sein. Hamdok ist seit August 2019 Premierminister des Sudan. Er hatte das Amt nach einem Militärputsch und monatelangen Machtkampf zwischen Zivilisten und Militärs übernommen.

Das Land kommt seit dem Sturz des langjährigen Machthabers Umar al-Baschi im April 2019 nicht zur Ruhe. Bereits im September war ein Putschversuch gescheitert. Im März 2020 hatte Hamdok einen Sprengstoffanschlag auf seinen Fahrzeugkonvoi überlebt.

 

US-Schauspieler Alec Baldwin erschießt versehentlich Kamerafrau bei Filmdreh

Santa Fe (dts) – US-Schauspieler Alec Baldwin hat an einem Filmset im Bundesstaat New Mexico versehentlich eine Kamerafrau erschossen und einen Regisseur verletzt. Das bestätigte der Sheriff von Santa Fe am Donnerstagabend (Ortszeit). Die 42-jährige Kamerafrau wurde noch schwer verletzt ins Krankenhaus gebracht, wo sie für tot erklärt wurde.

Der 48-jährige Regisseur Joel Souza bleibt vorerst in einem anderen Krankenhaus, sein Zustand ist unbekannt. Baldwin wurde von Ermittlern verhört und anschließend freigelassen, sagte ein Beamter des Santa-Fe-Sheriffs-Departments am Abend. Der Schauspieler soll eine Requisitenfeuerwaffe benutzt haben, die aber offensichtlich ohne Wissen des Schauspielers geladen war.

An dem Filmset sollte ein Western gedreht werden. Baldwin gewann schon mehrere Emmys als Hauptdarsteller für die Serie “30 Rock” und für seine Auftritte in “Saturday Night Live”. Dort imitierte er zuletzt den damaligen US-Präsidenten Donald Trump.

Studie: Afrika besonders von Folgen des Klimawandels betroffen

Genf (dts) – Der afrikanische Kontinent ist besonders von den Folgen des Klimawandels betroffen. Das teilte die Weltorganisation für Meteorologie (WMO) in einem von ihr koordinierten Bericht mehrerer Organisationen mit. Afrika sei unverhältnismäßig stark anfällig für veränderte Niederschlagsmuster, steigende Temperaturen und extremere Wetterverhältnisse.

Dies habe im Jahr 2020 zu wachsender Ernährungsunsicherheit, Armut und Vertreibung beigetragen und verschärfe die durch die Covid-19-Pandemie ausgelöste sozioökonomische und gesundheitliche Krise, heißt es in dem Bericht. Der potenzielle Nutzen von Investitionen in Klimaanpassung, Wetter- und Klimadienste und Frühwarnsysteme übersteige die Kosten bei Weitem. “Im Jahr 2020 waren die Klimaindikatoren in Afrika durch eine anhaltende Erwärmung der Temperaturen, einen beschleunigten Anstieg des Meeresspiegels, extreme Wetter- und Klimaereignisse wie Überschwemmungen, Erdrutsche und Dürren und die damit verbundenen verheerenden Auswirkungen gekennzeichnet”, schreibt WMO-Generalsekretär Petteri Taalas in dem Bericht.

“Das rasche Schrumpfen der letzten verbliebenen Gletscher in Ostafrika, die in naher Zukunft voraussichtlich vollständig abschmelzen werden, signalisiert die Gefahr eines unmittelbar bevorstehenden und unumkehrbaren Wandels des Erdsystems.”

 

Diese Regeln gelten für Hunde

Hunde dürfen viel, wenn Herrchen oder Frauchen es gestatten. Doch gibt es rechtliche Grenzen und Verpflichtungen. Experten sagen, worauf es dabei ankommt.

Ist Hundegebell Ruhestörung? Hundegebell beurteilen die Gerichte unterschiedlich, aber an folgenden Regeln kann man sich orientieren: “Schwierig kann Hundegebell werden, das länger als 30 Minuten täglich und länger als zehn Minuten am Stück andauert”, sagt Tobias Klingelhöfer, Rechtsexperte beim Versicherungsunternehmen ARAG. Und während der nächtlichen Ruhezeiten und in der Mittagszeit müssen Hunde im Freien überhaupt das Bellen möglichst einstellen. Notfalls müssen sie ins Haus.

Muss ich meinen Hund im Auto anschnallen? Eine Anschnallpflicht für Hunde besteht nicht. Allerdings gelten Tiere laut Straßenverkehrsordnung (StVO) als Ladung. Und die ist so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei einer Vollbremsung oder plötzlichen Ausweichbewegungen nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen kann. Ein Hund, der nur 20 Kilogramm wiegt, wird bei einer Geschwindigkeit von 50 Kilometern pro Stunde zu einem Geschoss mit einer Durchschlagskraft von 600 Kilogramm. Daher sollten Hunde im Kofferraum in einer fest verankerten Transportbox oder mit einem festen Metallgitter zwischen Laderaum und Rücksitzbank transportiert werden.

Teures Gassigehen – Bußgelder für Hundehaufen: Angesichts von täglich knapp einer Million Kilogramm Hundekot, die in Deutschland schätzungsweise anfällt, ist es nicht verwunderlich, dass es dieses Thema in immer mehr kommunale Satzungen geschafft hat. Bis zu 1.000 Euro müssen Hundebesitzer berappen, wenn sie die Hinterlassenschaften ihrer Vierbeiner liegenlassen

Lars Wallerang / glp

Neu ab Oktober 2021: Schnelltests, Stalking, Inkassogebühren und mehr

Für Ungeimpfte fällt der Lohnausgleich bei Quarantäne weg, Corona-Schnelltests werden in der Regel kostenpflichtig und das Elektronische-Arzneimittel-Rezept kommt: Das sind die Änderungen, die im Oktober 2021 in Kraft treten.

Corona / Quarantäne und Schnelltests:
Ungeimpfte werden für Verdienstausfälle wegen einer angeordneten Corona-Quarantäne im Normalfall nicht mehr entschädigt. Einen bundesweit einheitlichen Starttermin gibt es nicht, aber die Bundesländer wollen diese Regelung im Laufe des Oktobers umsetzen.  Baden-Württemberg hat die Zahlungen bereits Mitte September eingestellt.

Die sogenannten Bürgertests waren bislang kostenlos. Jede Bürgerin und jeder Bürger konnte sich mindestens einmal pro Woche kostenlos testen lassen. Das ändert sich: Bereits ab dem 11. Oktober müssen Schnelltests, die etwa beim Zugang zu Restaurants oder Veranstaltungen benötigt werden, von Nicht-Geimpften in der Regel selbst bezahlt werden.

Energiekostenvergleich:
Die Spritpreise in Deutschlang steigen immer weiter, und die Menschen fragen sich, wo noch günstig getankt werden kann.

Das ändert sich: Größere Tankstellen sind vom 1. Oktober an verpflichtet, einen Kostenvergleich verschiedener Energieträger wie Benzin, Diesel, Strom, Erdgas oder Wasserstoff in Euro je 100 Kilometer an Zapfsäulen oder im Verkaufsraum auszuhängen. Die neuen Regeln sollen helfen, Verbraucher für alternative Antriebe zu sensibilisieren.

Stalking:
Wer andere Personen immer wieder belästigt oder bedrängt oder ihm nachstellt, macht sich strafbar. Ab Oktober gilt nun ein verschärftes Strafmaß für dieses Vergehen. Zuletzt musste den Tätern „beharrliches“ Nachstellungsverhalten nachgewiesen werden, das das Leben des Opfers „schwerwiegend“ beeinträchtigt.

Das ändert sich: Ab Oktober reicht es schon aus, jemanden „wiederholt“ zu belästigen und dessen Leben damit „nicht unerheblich“ zu beeinträchtigen. Verschärft wird außerdem das Strafmaß: Konnten bisher wegen Stalkings maximal drei Jahre Gefängnis verhängt werden, sind nun auch fünf Jahre Freiheitsstrafe möglich. Darüber hinaus steht ab Oktober auch das digitale „Cyberstalking“ ausdrücklich unter Strafe – etwa wenn jemand auf die Social-Media-Konten oder die Bewegungsdaten seines Opfers zugreift.

Inkassogebühren:
Das ändert sich: Erleichterung für Schuldner kleiner Beträge: Inkassodienstleister müssen Betroffene schon beim ersten Kontakt in der Regel informieren, in wessen Auftrag sie handeln, um welchen Vertrag es geht und welche Kosten bei Verzug entstehen könnten. Bei kleinen Forderungen bis 50 Euro sollen die Inkassokosten, die Schuldner zusätzlich zahlen müssen, nicht höher ausfallen als die Forderung selbst. Wichtige Teile des Gesetzes treten am 1. Oktober in Kraft.

Social-Media:
Das ändert sich: Beim „Netzwerkdurchsetzungsgesetz“, das Hass und Hetze im Netz bekämpfen soll, wird ein „Gegenvorstellungsverfahren“ eingeführt. Soziale Netzwerken wie Facebook müssen ihren Nutzern damit die Möglichkeit geben, sich außergerichtlich gegen die Sperrung vermeintlich illegaler Inhalte zu wehren. So können die Betroffenen etwa eine individuelle Begründung für die Löschung ihrer Beiträge verlangen.

Elektronische-Arzneimittel-Rezept kommt:
Das ändert sich: Ab 1. Oktober ist das elektronische Arzneimittelrezept (E-Rezept) zugelassen. Hausärzte bspw. können nun bundesweit freiwillig elektronische Rezepte für Patientinnen und Patienten ausstellen. Diese E-Rezepte lassen sich dann per Smartphone verwalten. Spätestens ab Januar 2022 ist das E-Rezept für alle verschreibungsfähigen Medikamente verpflichtend.

red