Windräder schießen mancherorts scheinbar wie Pilze aus dem Boden. Sehr zum Ärgernis von Anwohnern und Umweltschützern. Doch wie weit müssen diese Energiespender eigentlich auseinander stehen, damit alle zufrieden sind?
In dieser Frage ist jetzt nach langen Verhandlungen offenbar eine Einigung über Mindestabstände für Windräder an Land erzielt worden. Und deshalb soll im Baugesetzbuch eine Länderöffnungsklausel eingeführt werden. Den Angaben nach soll der Förderdeckel für Solaranlagen aufgehoben werden.
Planungs- und Genehmigungsprozesse sollen künftig beschleunigt werden, heißt es. Zudem soll über einen Koordinierungsmechanismus von Bund und Ländern der Stand des Ausbaus der Erneuerbaren Energien kontinuierlich überprüft werden.
Der Ökostrom-Anteil am Stromverbrauch soll bis 2030 von derzeit über 40 auf 65 Prozent steigen. Dies soll es Ländern ermöglichen, einen Mindestabstand von bis zu 1.000 Metern zwischen Windrädern und Wohngebäuden aufzunehmen.
In vielen Ländern gibt es bereits entsprechende Regelungen oder Empfehlungen. Die bestehende und schärfere bayerische Regelung soll davon unberührt bleiben. Der Einigung zufolge sollen die Länder nun selbst entscheiden, ob bei ihnen mindestens 1.000 Meter Abstand zwischen Siedlungen und Windrädern eingehalten werden müssen.
Ralf Loweg