Hier ein zerdelltes Auto, dort ein abgedecktes Dach und daneben reihenweise kaputte Fenster. Wenn ein Sturmtief wie “Sabine” übers Land zieht, hinterlässt es oft große Verwüstungen. Sind Betroffene gegen die finanziellen Folgen abgesichert – und wer zahlt? Die Verbraucherzentrale Bayern gibt Tipps.
“Wichtig ist, die Schäden der richtigen Versicherung zu melden und auch schnell zu handeln”, so Versicherungsexperte Sascha Straub. Sein Tipp: Alles, was kaputtgegangen ist, sollte mit Fotos oder Videos möglichst detailliert festgehalten werden. Das weitere Vorgehen sollte laut des Juristen am besten mit der Versicherung abgesprochen werden.
Grundsätzlich gilt: Schäden am Haus (Dach, Fenster, Keller) können ein Fall für die Wohngebäudeversicherung sein, bei Schäden am Haus-Inventar ist die Hausratversicherung zuständig. Wenn der Sturm Dachziegel auf ein parkendes Auto geweht oder sonstige Beschädigungen angerichtet hat, kommt normalerweise die Kfz-Kaskoversicherung dafür auf. Welche Versicherung gegen welche Schäden schützt und welche Einschränkungen es gibt, zeigt eine Übersicht auf www.verbraucherzentrale-bayern.de.
Für manche Schäden durch Naturereignisse tritt allerdings nur eine Elementarschadenversicherung ein, etwa bei Hochwasser oder Starkregen. “Immobilienbesitzer sollten im Hinblick auf künftige Naturereignisse in ihrem Versicherungsschein bei den versicherten Risiken nachsehen, ob auch die Elementarschäden erwähnt sind”, rät Straub.
Rudolf Huber