Bund und Länder beschliessen neue Corona-Maßnahmen

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder haben am Dienstag über die weiteren Schritte im Kampf gegen die Corona-Pandemie beraten. Auf einer Pressekonferenz informierten Merkel, Markus Söder (CSU) und Peter Tschentscher (SPD) über die getroffenen Maßnahmen.

Bund und Länder wollen schnell und regional angepasst handeln, um die Zahl der Neuinfektionen in der Corona-Pandemie niedrig zu halten. “Aber wir wissen, dass vor uns die schwierigere Zeit liegt, die Herbst- und Wintermonate”, betonte Bundeskanzlerin Merkel nach einer Videokonferenz am Dienstag mit den Regierungschefinnen und -chefs der Länder.

Die steigenden Infektionszahlen seien Grund zur Beunruhigung. Aber man wisse, dass man sich dem mit den richtigen Maßnahmen auch entgegenstellen könne, sagte Merkel. Deshalb habe man heute darüber beraten, welche Botschaften man an die Menschen in Deutschland senden könne. “Denn wir wissen, dass wir all das nur durchsetzen können, wenn es eine Bereitschaft der Menschen gibt, den Regeln zu folgen und einen Beitrag dazu zu leisten, dass sich die Pandemie nicht weiter ausbreitet.”

Man habe sich klar darauf verständigt, dass “wir Prioritäten haben: Wir wollen die Wirtschaft am Laufen halten und wir wollen, dass Kinder in Schulen und Kitas gehen können soweit wie möglich”, so Merkel.

Das sind die wichtigsten getroffenen Maßnahmen im Überblick:

  • Feiern in öffentlichen oder angemieteten Räumen sollen auf maximal 50 Teilnehmer beschränkt werden. Dies gelte, wenn in einem Landkreis innerhalb von sieben Tagen mehr als 35 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner auftreten, sagte Bayerns Ministerpräsident Söder.
  • In privaten Räumen soll es demnach keine Vorschriften zur Teilnehmerzahl geben. Es werde jedoch dringend empfohlen, in privaten Räumen keine Feierlichkeit mit mehr als 25 Teilnehmern durchzuführen.
  • Ab einer Infektionsrate von mehr als 50 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohnern sollen Feiern in öffentlichen oder angemieteten Räumen auf 25 begrenzt werden. Für private Räume wird in diesem Fall dringend empfohlen, keine Feierlichkeiten mit mehr als zehn Teilnehmern durchzuführen. 
  • Falschangaben in Restaurants und anderen Gastwirtschaften sollen künftig mit einem Bußgeld von mindestens 50 Euro bestraft werden können. Merkel sagte, das sei “kein Kavaliersdelikt”. Konkretes regeln die Länder. Schleswig-Holstein etwa will bis zu 1.000 Euro verlangen.

red

Quelle: Bundesregierung

Ab August: Weitere Lockerungen für Messen und Ausstellungen in Baden-Württemberg

Ab dem 1. August dürfen wieder kleinere Messen, Ausstellungen und Kongresse mit bis zu 500 Teilnehmenden stattfinden. Vom 1. September an dürfen solche Veranstaltungen mit mehr als 500 Personen durchgeführt werden. Das gab am Mittwoch das Wirtschaftsministerium bekannt.

Wirtschaftsministerium und Sozialministerium haben sich nach intensiven Gesprächen mit Vertretern baden-württembergischer Messegesellschaften auf weitere Erleichterungen für Messen, Ausstellungen und Kongresse verständigt. Ab dem 1. August 2020 dürfen bereits wieder kleinere Messen, Ausstellungen und Kongresse mit bis zu 500 Teilnehmenden stattfinden. Vom 1. September 2020 an dürfen Messen, Ausstellungen und Kongresse mit mehr als 500 Personen durchgeführt werden. Zudem wurden die Regelungen zur Mindestquadratmeterzahl pro Person und zur Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Vergleich zur bisher vorgesehenen Regelung geändert.

„Es ist wichtig und richtig, dass wir die Rahmenbedingungen für die Messebranche verbessern und ich bin erleichtert, dass das Infektionsgeschehen dies zulässt. Bei aller notwendigen Vorsicht müssen wir dafür Sorge tragen, dass der Messestandort Baden-Württemberg attraktiv bleibt und im Wettbewerb mit anderen Bundesländern und den Nachbarländern nicht das Nachsehen hat. Ohne die weiteren Lockerungen droht nicht nur ein irreparabler Schaden für die Messebranche in Baden-Württemberg, sondern auch ein erschwerter Wiederanlauf der Wirtschaft des Landes insgesamt. Denn unsere Wirtschaft ist auf die Messen als Schaufenster für ihre Produkte angewiesen“, sagte Wirtschaftsministerin Hofmeister-Kraut.

„Beim Zusammentreffen vieler Menschen in geschlossenen Räumen ist weiterhin die Einhaltung von Abstands- und Hygieneregeln oberstes Gebot. Verschiedene Ausbrüche in unterschiedlichen Settings zeigen, dass das Coronavirus jede Chance zur Weiterverbreitung ausnutzt. Es liegt in der Verantwortung der Aussteller und Besucher, dass Messen nicht zum Treiber des Infektionsgeschehens werden. Die Notwendigkeit, weitreichende Beschränkungsmaßnahmen wieder einführen zu müssen, müssen wir nach Möglichkeit vermeiden“, betonte Gesundheitsminister Manne Lucha.

In den Hygienevorgaben für die Durchführung von Messen, Ausstellungen und Kongressen wird nun entgegen der bisher geplanten Regelung die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung an einzelnen Ständen oder auch bei Einnahme von Sitzplätzen aufgehoben, wenn dort der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen sicher eingehalten werden kann. Zudem wird die Mindestquadratmeterzahl pro Person von zehn auf sieben Quadratmeter gesenkt, wobei grundsätzlich die Besucherzahl für die Berechnung maßgeblich ist. Standpersonal etc. wird nicht angerechnet.

„Die Messe- und Kongressstandorte ermöglichen ein hohes Maß an Kontrollierbarkeit. Sei es durch Zutrittskontrollen mit namentlicher Registrierung, Begrenzung der Teilnehmerzahl, Steuerung der Besucherströme im Verhältnis zur Raumgröße oder auch Lüftungskonzepte für Innenräume. Deshalb sind die weiteren Erleichterungen das richtige Signal“, erklärten Hoffmeister-Kraut und Lucha. Seit Mitte März 2020 wurden in Baden-Württemberg keine Messen, Ausstellungen und Kongresse mehr durchgeführt.

red

 

Landtagsabgeordneter Fabian Gramling kandidiert 2021 für den Bundestag

Der CDU-Landtagsabgeordnete Fabian Gramling wird für die Nachfolge von Eberhard Gienger MdB im Bundestagswahlkreis Neckar-Zaber antreten. Dies hat der 33-jährige in einem Schreiben vom 9. Juni den CDU Orts-, Stadt- und Kreisvorsitzenden des Wahlkreises mitgeteilt. Die CDU-Nominierungsversammlung für den Wahlkreis Neckar-Zaber soll am 18. Juli stattfinden.

“Corona hat uns alle vor größere und kleinere Herausforderungen gestellt. Ich setze mich für eine gute Kinderbetreuung, eine moderne Infrastruktur und sichere Arbeitsplätze ein. Mit innovativen Lösungen möchte ich nachhaltig unsere Umwelt schützen und Arbeitsplätze erhalten – dafür möchte ich mich im Deutschen Bundestag einsetzen.”, so der Landtagsabgeordnete gegenüber Ludwigsburg24.

Hintergrund: Auf einer CDU-Ortsvorsitzendenkonferenz im Februar hatte Eberhard Gienger nach 19 Jahren Bundespolitik seinen Rückzug angekündigt. Seit 2002 saß Gienger im Deutschen Bundestag und wurde seitdem von den Bürgerinnen und Bürgern stets direkt in den Bundestag gewählt.

„In den letzten Jahren im Landtag habe ich viele wichtige Erfahrungen sammeln können. Zusätzlich mit meiner Berufserfahrung aus der Banklehre, über sechs Jahren in der Wirtschaftsprüfung und meinem Masterstudium mit den Schwerpunkten Steuerlehre, Wirtschaftsrecht und Bilanzierung möchte ich mein Wissen und meine Erfahrung im Finanz- und Wirtschaftswesen in Berlin einbringen“, so der CDU-Abgeordnete Gramling.

Seine politischen Schwerpunkte sieht Gramling bei Familien, Steuerlast und nachhaltiger Wirtschaft: „Mir ist es wichtig, dass wir den Menschen Eigenverantwortung zutrauen, dass wir sie nicht mit Verboten und Gängelungen bevormunden. Aus vielen Gesprächen weiß ich, dass sich viele Bürgerinnen und Bürger trotz ordentlichem Einkommen kein Eigenheim mehr leisten können. Ich möchte mich in Berlin für eine Steuerreform einsetzen, die Familien und die Mittelschicht entlastet. Außerdem geht es bei einer Steuerreform auch darum, dass unsere Unternehmen international wettbewerbsfähig bleiben. Unser Wohlstand und unsere Lebensqualität fußt auf der starken Wirtschaft in unserem Land. Mit unserem Tüftlergeist und den Chancen der Digitalisierung können wir diese Stärke und sichere Arbeitsplätze erhalten und unsere Wirtschaft nachhaltiger machen.“

red

Eberhard Gienger – “Der Sport steht für Gleichheit und den Kampf gegen jegliche Form von Diskriminierung”

In der aktuellen Diskussion über die Solidaritätsbekundungen und politischen Botschaften von Bundesligaspielern zum Tod von George Floyd bei verschiedenen Bundesligaspielen am Pfingstwochenende hat sich nun der Bundestagsabgeordnete und sportpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Eberhard Gienger, zu Wort gemeldet.

“Der Sport steht für Gleichheit und den Kampf gegen jegliche Form von Diskriminierung. Deshalb dürfen die im Fußball gezeigten Solidaritätsbekundungen gegenüber George Floyd vom Deutschen Fußball Bund jetzt nicht mit Strafen belegt werden. Dennoch sollten Regeln entwickelt werden, wie man mit politischen Positionen umgeht, diese unter den Sportlern bzw. im Verein abstimmt und mit entsprechenden Programmen hinterlegt.

Der gewaltsame Tod von George Floyd hat in den USA zu teilweisen gewalttätigen landesweiten Proteste geführt

Die Geschehnisse in den USA machen tief betroffen. Der Sport kann mit seinen international geltenden Normen und Werten ein wichtiges Zeichen im Kampf gegen Diskriminierung setzen. Dies sollte aber koordiniert und vor allem außerhalb des Spielfeldes forciert werden, damit Appelle nicht schnell verblassen und stattdessen ein nachhaltiges Umdenken greifen kann.

Übergeordnet gilt, dass Profifußballer und andere Athleten bzw. Sportler sich frei zu allen gesellschaftspolitischen Themen äußern dürfen. Als mündige Athleten muss ihnen diese Option immer offenstehen, wenngleich sie hierzu nicht verpflichtet werden können. Der passendere Ort für Solidarität und gesellschaftspolitisches Engagement liegt im Profisport aber vor allem außerhalb des Spielfeldes, gerade wenn Positionen und Lösungswege komplex und erklärungsbedürftig sind. Für einen tiefgreifenden Wandel müssen Vorurteile aufgebrochen und demokratische Werte gestärkt werden. Der Sport kann hier eine wichtige Vorbildfunktion übernehmen”.

red

Maske auf in allen Bundesländern

Es wurde gestritten und diskutiert. Jetzt ging es plötzlich ganz schnell und das Dauer-Thema “Maske” ist gefallen. Alle 16 Bundesländer haben eine Maskenpflicht oder werden sie innerhalb der nächsten Tage einführen. Mit Bremen gab nun auch das letzte Bundesland seine ablehnende Haltung gegen das Tragen der Schutzmasken auf.

Sachsen, Mecklenburg-Vorpommern und Bayern waren vorgeprescht. Nach und nach folgten dann auch alle anderen Bundesländer und führen das Tragen von Masken in der Öffentlichkeit ein, um die Verbreitung des Coronavirus einzudämmen.

Baden-Württemberg, Thüringen, Schleswig-Holstein, Hessen, Hamburg, Berlin und Sachsen-Anhalt sind schon seit Dienstag dabei. Am Mittwoch kamen dann noch Niedersachsen sowie Brandenburg mit eigenen Regelungen hinzu, wenig später dann auch Nordrhein-Westfalen, das Saarland, Rheinland-Pfalz und als Schlusslicht Bremen.

Die Regelung in dem Stadtstaat solle am kommenden Freitag beschlossen werden und ab Montag für den Öffentlichen Personennahverkehr und das Einkaufen in Geschäften gelten, teilte ein Sprecher der Landesregierung mit.

Ralf Loweg

Corona-Verordnung: Neue Richtlinie für Einzelhandel veröffentlicht

Die Landesregierung hat ihre Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus am 17. April geändert. Die neuen Regelungen gelten ab Montag, den 20. April 2020. Mit der gemeinsamen Richtlinie des Wirtschaftsministeriums und des für Gesundheit zuständigen Sozialministeriums wurden nun die Voraussetzungen für die Öffnung im Einzelhandel aufgrund der Corona-Verordnung konkretisiert.

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau und das Ministerium für Soziales und Integration haben am Samsatg (18. April) auf Basis der innerhalb der Landesregierung erfolgten Abstimmungen eine gemeinsame Richtlinie zu den Voraussetzungen der Öffnung im Einzelhandel veröffentlicht. Mit dieser Richtlinie wird in Form einer Checkliste konkretisiert, welche Hygieneregeln von Geschäften des Einzelhandels einzuhalten sind. Zudem enthält die Richtlinie Vorgaben, nach welchen Regeln die Verkaufsfläche von 800 qm zu berechnen ist, bis zu der Geschäfte des Einzelhandels aufgrund der ab dem 20. April 2020 wieder öffnen dürfen.

Gesundheitsschutz muss weiter absolut im Vordergrund stehen

„Mit dieser Regelung haben die Verkaufsstellen des Einzelhandels einheitliche und klare Vorgaben an der Hand, wie die verschiedenen Vorgaben des Arbeitsschutzes und des Infektionsschutzes, insbesondere aufgrund der Corona-Verordnung, erfüllt werden können. Damit geben wir den Betrieben eine wichtige Hilfestellung und Orientierung, unter welchen Voraussetzungen eine Öffnung ab Montag wieder möglich ist“, so Ministerin Dr. Hoffmeister-Kraut. „Auch für die Frage der Berechnung der Verkaufsfläche gibt es eine klare Regelung: Abtrennungen und Teilöffnungen von Verkaufsflächen sind nicht zugelassen.“

Sozialminister Manne Lucha erklärte: „Der Gesundheitsschutz, die strikte Einhaltung der Hygiene-Etikette und fürsorgliches Abstandhalten stehen für uns nach wie vor absolut im Vordergrund. Nur auf diesem Weg kann es uns gelingen, die Ausbreitung des Virus abzubremsen und eine zweite Welle zu verhindern. Also gilt es jetzt eine Sogwirkung in die Innenstädte und Shoppingcenter effektiv zu vermeiden. Bei diesem ersten Schritt zu einer vollständigen Verkaufsöffnung haben wir uns deshalb für eine vorsichtige Variante entschieden. Wir werden die Wirksamkeit der bisherigen und der neuen Regeln genau beobachten und regelmäßig prüfen, ob die Infektionsschutzkonzepte sowie Abstands- und Hygieneregeln der Unternehmen funktionieren.“

„Wir werden alles tun, damit die jetzt noch beschränkten Branchen und Bereiche nicht länger als nötig ihre Geschäfte und Einrichtungen geschlossen halten müssen. Umso wichtiger ist es jetzt, dass alle die Hygiene- und Abstandsregeln konsequent und sorgfältig befolgen, damit es zu keinem erneuten Anstieg der Infektionszahlen kommt. Wenn uns dies erfolgreich gelingt, können wir hoffentlich schon bald über weitergehende Öffnungen nachdenken“, so Hoffmeister-Kraut.

Hintergrundinformationen

Mit der gemeinsamen Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau und des Ministeriums für Soziales und Integration zur Öffnung von Einrichtungen des Einzelhandels gemäß § 4 Absatz 3 der Corona-Verordnung, werden die Voraussetzungen für die Öffnung im Einzelhandel aufgrund der Corona-Verordnung näher geregelt.

Die Richtlinie legt dabei fest, wie die Verkaufsfläche von 800 qm, bis zu der Einzelhandelsläden gemäß § 4 Absatz 3 Nr. 12 a der Corona-Verordnung der Landesregierung in der neuesten Fassung grundsätzlich öffnen dürfen, konkret zu berechnen ist. Dabei stellt die Richtlinie auf die Kriterien des Bundesverwaltungsgerichts ab, die auch der Flächenberechnung im Baugenehmigungsverfahren zugrunde liegen. Damit wurde eine bewährte und überprüfbare Methode gewählt, um etwaige Zweifelsfälle klären zu können.

Nach Anschlägen: Landesbeirat fordert Maßnahmen gegen Extremismus

Der Landesbeirat für Integration Baden-Württemberg, hat  nach den rassistisch motivierten Anschlägen von Hanau und Halle an Politik und Verwaltung appelliert, sich noch stärker für Maßnahmen zur Prävention gegen Extremismus und für eine vielfältige Gesellschaft einzusetzen.

Die Mitglieder des Landesbeirats für Integration Baden-Württemberg unter Vorsitz von Sozial- und Integrationsminister Manne Lucha  haben in einer Sitzung am Donnerstag (5. März) ein klares Zeichen für Vielfalt und gegen Rassismus gesetzt.

Die Mitglieder des Beirats verurteilten die Attentate von Hanau und Halle aufs Schärfste:

„Rassistische und antisemitisch motivierte Taten gehen uns alle an. Die Politik, Verwaltung, Zivilgesellschaft, Wirtschaft – Jede und Jeder ist gefragt. Wir dürfen uns nicht auseinanderdividieren lassen. Damit würden die Attentäter von Hanau und Halle, damit würden rechtsextreme Akteure erreichen, was sie wollen. Wir müssen gerade jetzt zusammenstehen, uns füreinander einsetzen und so den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken. Niemand soll in unserem Land Angst haben müssen“, so das Abschlussstatement der Mitglieder des Landesbeirats nach der heutigen Sitzung. Integration werde in Baden-Württemberg gelebt und schaffe Zusammenhalt.

Der Landesbeirat appellierte an Politik und Verwaltung, sich verstärkt für Maßnahmen zur Extremismusprävention und für eine vielfältige Gesellschaft einzusetzen. Wichtig sei eine nachhaltige und dauerhafte Verankerung von entsprechenden Maßnahmen sowie die Unterstützung der Zivilgesellschaft.

Beiratsmitglieder:

  • Claudemir Jerônimo Barreto / Cacau (Sportler)
  • Hilda Beck (Ehrenamtlich Engagierte und Vereinsvorsitzende)
  • Isaac Gonzales (Lehrer)
  • Anna Koktsidou (Journalistin)
  • Dejan Perc (Vorsitzender des Landesverbands der kommunalen Migrantenvertretungen)
  • Gökay Sofuoğlu (Sozialpädagoge)
  • Renato Gigliotti (Polizist)
  • Roswitha Keicher (Integrationsbeauftragte der Stadt Heilbronn)
  • Susanne Jakubowski (Religionswissenschaftlerin)
  • Eduardo Garcia (Unternehmer)
  • Prof. Dr. Havva Engin (PH Heidelberg )
  • Dr. Pia Gerber (Freudenberg Stiftung )
  • Jürgen Blechinger (Jurist, Diakonie)

Hass im Internet: Her mit dem Passwort

 Das Bundeskabinett hat eine Gesetzesverschärfung gegen Hass im Internet beschlossen. Dazu gehören die Passwort-Herausgabe und Meldepflicht ans Bundeskriminalamt (BKA).

Die meisten User dürfte es aber beunruhigen, dass die Passwort-Herausgabe auch nach einer Überarbeitung des Gesetzesentwurfs ein Bestandteil des beschlossenen Maßnahmenpakets geblieben ist. Google sieht darin sogar das Risiko einer “Online-Hausdurchsuchung”.

Die Passwort-Herausgabe steht noch vor einem ganz praktischen Problem. Denn Facebook und Co. dürfen nach geltendem Datenschutzrecht gar keine Passwörter der Nutzer speichern, die sie herausgeben könnten. Lediglich sogenannte “Hash-Werte” dieser Passwörter werden gespeichert, mit dem ein Dienstleister nur deren Richtigkeit überprüfen kann.

Beruhigen dürfte das nur halb, denn auch ein Hash-Wert ist an die Ermittlungsbehörden herauszugeben, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind.

Ralf Loweg

Corona-Virus: Hygiene nicht übertreiben

Zu viel Hygiene ist im alltäglichen Leben nicht gut – so ist laut Experten auch in Zeiten des Corona-Virus die Desinfektion von Toilettensitzen, Türklinken oder Küchenoberflächen in privaten Haushalten nur in absoluten Ausnahmefällen angebracht. Und wenn überhaupt, dann nur zeitlich begrenzt und in Absprache mit dem Arzt.

“Das ist etwa der Fall, wenn ein Bewohner eine hochansteckende Infektion mit Noroviren hat – und ein anderer eine geschwächte Immunabwehr, weil er Medikamente nimmt, die diese unterdrücken”, so Dr. Ralf Dieckmann vom Bundesinstitut für Risikobewertung im Gesundheitsmagazin “Apotheken Umschau”. Seine Auffassung: Die regelmäßige Reinigung mit sanften Mitteln reicht aus, um das Zuhause gesund und sauber zu halten.

So genügt es, die Hände oft und gründlich mindestens 20 Sekunden lang mit Seife zu waschen, vor allem vor dem Kochen, vor dem Essen, nach dem Toilettengang und dem Kontakt mit Tieren. Antibakterielle Seifen verringern das Ansteckungsrisiko in der “Normalbevölkerung” nicht, das beweisen großangelegte Studien. “Antibakterielle Mittel töten nicht nur Keime ab, die wir loswerden wollen, sondern können auch die Hautgesundheit und die natürliche Hautflora beeinträchtigen”, sagt Dieckmann. In der Folge kann die Hautbarriere geschädigt werden, Keime dringen möglicherweise sogar leichter ein. Werden Desinfektionsmittel falsch eingesetzt, können etwa Bakterien Abwehrmechanismen gegen die Mittel bilden – und diese helfen nicht mehr, wenn sie wirklich gebraucht werden.

Rudolf Huber

 

Coronavirus gefährlicher als SARS

Das Coronavirus breitet sich in China weiter aus. Landesweit sind aktuell rund 17.200 Menschen infiziert. Am stärksten betroffen ist nach wie vor die Provinz Hubei. Dort gaben die Behörden einen Anstieg der Infektionen um mehr als 2.100 Fälle bekannt. 56 weitere Personen seien gestorben. Die Zahl der Todesopfer in China stieg damit auf 361.

Die Zahl der Todesfälle durch das neuartige Virus ist nun höher als während der SARS-Epidemie der Jahre 2002 und 2003. An diesem Erreger waren damals in China laut der offiziellen Bilanz 349 Menschen gestorben.

Von China aus hat sich das Coronavirus inzwischen in mindestens 24 andere Länder ausgebreitet. Den bislang einzigen bekannten Todesfall außerhalb Chinas hat es in der philippinischen Hauptstadt Manila gegeben. Weltweit sind rund 180 Fälle in etwa zwei Dutzend Ländern bestätigt. In Deutschland ist das Coronavirus bei zehn Menschen nachgewiesen worden, berichtet “tagesschau.de”.

Ralf Loweg

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