Gratiskonten haben bald ausgespielt

Deutsche Banken denken darüber nach, kostenlose Girokonten abzuschaffen und neue Gebühren einzuführen. Der Grund: 76 Prozent der Institute gehen davon aus, dass Gratiskonten vor allem wegen der europäischen Zahlungsdiensterichtlinie (PSD2) ihre Ankerfunktion verlieren.

Weil die Kunden ihren Kontozugang für die Dienste anderer Anbieter freigeben könnten, spiele es kaum noch eine Rolle, wer das Konto führt. Deshalb sinken die Hemmungen bei den Instituten, angesichts der angespannten Ertragslage höhere Preise durchzusetzen und auch für bislang kostenfreie Angebote Gebühren zu verlangen. Das jedenfalls geht aus dem “Branchenkompass Banking 2019” von Sopra Steria Consulting und dem F.A.Z.-Institut hervor. 101 Führungskräfte aus der Bankbranche wurden befragt.

Ralf Loweg

Streik: Das sollten Fluggäste wissen

Streik ist für viele Flugreisende ein großes Ärgernis. Auch beim anstehenden Arbeitsausstand bei der Lufthansa müssen sich die Passagiere wieder auf zahlreiche Flugausfälle und Verspätungen einstellen. Diesmal legen die Flugbegleiter von Deutschlands größter Airline ihre Arbeit nieder. Doch betroffene Fluggäste müssen diese Situation nicht klaglos hinnehmen.

Was raten Experten? “Betroffene Passagiere sollten unbedingt die aktuelle Lage beobachten und regelmäßig den Status ihres Fluges überprüfen. Reisende, deren Lufthansa-Flüge aufgrund des Streiks gestrichen werden, haben Anspruch auf eine Entschädigung in Höhe von bis zu 600 Euro pro Person. Gleiches gilt für Passagiere, deren Flüge ihr Ziel erst mit mindestens drei Stunden Verspätung erreichen. Dies regeln die europäischen Fluggastrechte”, erklärt Laura Kauczynski, Expertin für Fluggastrechte bei AirHelp.

Neben der finanziellen Entschädigung ihrer Passagiere muss die Lufthansa bei Wartezeiten von mehr als zwei Stunden und einer betroffenen Flugstrecke von mehr als 1.500 Kilometern am Flughafen zudem Mahlzeiten und Getränke bereitstellen und ihnen die Möglichkeit bieten, zwei Telefonate zu führen oder E-Mails zu versenden. Bei Bedarf muss sogar eine Unterkunft bereitgestellt und die Beförderung dorthin ermöglicht werden.

Die Höhe der Entschädigungszahlung berechnet sich aus der jeweiligen Länge der Flugstrecke. Der rechtmäßige Entschädigungsanspruch ist abhängig von der tatsächlichen Verspätungsdauer am Ankunftsort sowie dem Grund für den ausgefallenen oder verspäteten Flug. Und noch etwas: Betroffene Passagiere können ihren Entschädigungsanspruch rückwirkend durchsetzen, bis zu drei Jahre nach ihrem Flugtermin, betonen die Experten von AirHelp.

Ralf Loweg

Herbstlaub: Die rutschige Gefahr

Jahr für Jahr wird Herbstlaut zu einer Gefahr. Denn durch die sinkenden Temperaturen und die Niederschläge verwandelt Herbstlaub die Bürgersteige in rutschige Flächen. Ein Unfall ist da schnell passiert.

Kommunen können in ihren Satzungen festschreiben, ob und in welchem Umfang sich Hauseigentümer um die Reinigung der Bürgersteige kümmern müssen. Wer sich der Reinigungspflicht dauerhaft entzieht, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Den Eigentümern eines Mietshauses steht es offen, die Reinigungspflicht über den Mietvertrag an die Mieter weiterzugeben.

Ereignet sich ein Unfall, hat das nicht nur eine strafrechtliche Seite. Hier geht es, wie ein Versicherungskonzern mitteilt, auch um persönliche Haftung. Bricht sich ein Passant beispielsweise das Bein, weil vergessen wurde, die Blätter wegzufegen, muss der Verantwortliche für den Schaden aufkommen.

Ohne Haftpflichtversicherung kann das teuer werden: Im geschilderten Fall können dem Geschädigten Schmerzensgeld – und falls er arbeitet – auch eine Entschädigung für seinen Verdienstausfall zustehen. Bleiben nach einem Unfall dauerhafte Schäden zurück, können sogar lebenslange Rentenzahlungen fällig werden.

Ralf Loweg

Unbekannte manipulieren Bankautomaten

Bei der Polizei sind seit Freitag (01.11.2019) bislang zehn Fälle angezeigt worden, bei denen die Täter an Geldausgabeautomaten den Sichtschutz entfernt und vermutlich den Kartenschacht manipuliert haben. In einer Stuttgarter Bankfiliale an der Epplestraße manipulierten die Täter am Samstagvormittag (02.11.2019) den Kartenschacht an einem Geldautomaten, sodass ein 80-Jähriger gegen 10.00 Uhr nach erfolgter Geldausgabe seine Karte nicht wieder zurück erhielt. Der Mann ging zunächst davon aus, dass der Automat die Karte einbehalten hatte, später stellte er fest, dass die Täter mehrere Tausend Euro Bargeld von seinem Konto abgehoben hatten. In einer weiteren Filiale an der Epplestraße spähten die Betrüger gegen 10.45 Uhr vermutlich die PIN einer bislang unbekannten Frau am Geldautomaten aus und lenkten sie während der Kartenausgabe ab, um im Anschluss ihre Bankkarte zu stehlen. Zeugen oder Geschädigte, insbesondere die unbekannte Frau, werden gebeten, sich bei den Beamtinnen und Beamten der Kriminalpolizei unter der Rufnummer +497189905778 zu melden.

Die Polizei rät: Achten Sie deshalb darauf, dass die Eingabe Ihrer PIN nicht von anderen beobachtet werden kann und sorgen Sie für einen ausreichenden Sicherheitsabstand zum nächsten Kunden. Decken Sie während der PIN-Eingabe das Tastaturfeld mit der anderen Hand oder einem Gegenstand (zum Beispiel Geldbörse, Blatt Papier) als Sichtschutz vollständig ab. Das erschwert das “Ausspähen” erheblich. Nutzen Sie keinen Geldausgabeautomaten, an dem Ihnen etwas ungewöhnlich erscheint, zum Beispiel angebrachte Leisten oder Verblendungen, abstehende und lockere Teile, Spuren von Kleber rund um den Kartenschlitz. Bei Verdacht auf Manipulation sollten Sie den Automaten nicht nutzen. Verständigen Sie die Polizei und Bankmitarbeiter, um mögliche Spuren sichern zu können.

Weitere Tipps: Kontrollieren Sie regelmäßig Ihre Kontoauszüge und wenden Sie sich bei Auffälligkeiten sofort an Ihre Bank. Bei dem Verdacht der Ausspähung Ihrer Kartendaten lassen Sie umgehend die Karte über Ihre Bank oder den bundesweiten Sperrnotruf 116 116 sperren und erstatten Sie Anzeige bei der Polizei. Weitere Informationen finden Sie im Internet unter www.polizei-beratung.de

Öl oder Gas: Hier sparen Sie am meisten

Verbraucher mit einer Ölheizung zahlen im 10-Jahresvergleich mehr als Verbraucher, die mit Gas heizen. Das zeigt ein Heizkosten-Rückblick des Vergleichsportals Verivox.

Ein Vergleich der Brennstoffkosten seit der Heizperiode 2009/2010 zeigt, dass eine Musterfamilie mit Gasheizung bei einem durchschnittlichen Heizbedarf von 18.000 Kilowattstunden 111 Euro pro Jahr weniger bezahlte als eine Familie mit Ölheizung. Die durchschnittlichen Gaskosten lagen bei 1.127 Euro pro Jahr, die Kosten für Heizöl beliefen sich auf 1.238 Euro.

“Im langjährigen Durchschnitt ist Heizen mit Öl teurer”, sagt Valerian Vogel, Energieexperte beim Vergleichsportal Verivox. Wer mit Öl heizt, ist zudem starken Preisschwankungen ausgesetzt und muss beim Nachfüllen des Tanks hoffen, den richtigen Zeitpunkt zu erwischen.

Beim Gas kommt es laut Valerian Vogel auch auf eine clevere Tarifwahl an. “Wer im vergangenen Winter im Grundversorgungstarif geheizt hat, zahlte im Bundesdurchschnitt 1.121 Euro, im günstigsten Tarif waren es hingegen nur 755 Euro – also 366 Euro weniger.”

Ralf Loweg

Damit die Jugend sicher surft

Heutige Kinder und Jugendliche sind mit dem Internet aufgewachsen. Das schützt sie aber noch längst nicht vor Fallen, die im Netz lauern. Eine Fernsehsendung klärt nun auf. Die sogenannten “Digital Natives” mögen sich versiert fühlen, ist das Internet für sie ja nicht gerade “Neuland”, um einen von Bundeskanzlerin Angela Merkel in diesem Zusammenhang verwendeten Begriff zu zitieren. Trotzdem tippen sie schon mal versehentlich eine Pishing-Mail an oder geraten in den sozialen Netzwerken in einen Shitstorm.

Passend zum Stichtag 50 Jahre Internet: In zehn neuen Video-Episoden der Reihe “App+on” widmen sich Berliner Jugendliche erneut wichtigen Fragen aus dem digitalen Alltag. “App+on” vermittelt auf den Kinderseiten der ZDFmediathek (zdftivi.de) einen sicheren und sozialverträglichen Umgang mit dem Internet anhand lebensnaher Beispiele. Auf zdftivi.de und auf YouTube sind die neuen und alle bisherigen Folgen seit Dienstag, 29. Oktober 2019, abrufbar. An diesem Tag vor 50 Jahren wurde die erste aller Internet-Nachrichten verschickt.

Obwohl die acht Protagonisten von “App+on” sogenannte Digital Natives sind, tappen auch sie in mancherlei Internet-Fallen. Statt sie nur zu erklären, erleben die Freunde die digitale Welt hautnah und zeigen verantwortungsvolles Verhalten im Netz. Sie helfen sich gegenseitig und treten für andere ein – immer auf Augenhöhe. Die Protagonisten der ersten Staffeln sind weiterhin dabei, in den Hauptrollen werden sie ergänzt durch die neue Generation der kleinen Geschwister und deren Freunde: Laetitia, Keanu, Rafi und Helen.

Zu den Videos finden sich weiterführende Informationen in den Begleittexten und unter den Links. Zudem können User ihr Wissen über das Internet in einem Quiz testen und über die Kommentarfunktion mitdiskutieren, etwa zum Thema “Im Netz sind alle so schön! Oder ist das fake?”. Oder: “Was mache ich, wenn ich komische Nachrichten bekomme, von jemandem, den ich gar nicht kenne?”

Lars Wallerang

 

Fallstricke beim Fahrzeug-Leasing

Die Leasing-Branche wächst. An dem, was früher nur Geschäftsleute interessant fanden, finden mittlerweile mehr und mehr Privatkunden Gefallen. Doch beim Leasen kann man schnell Fehler machen. Beispielsweise können sich die Raten für ein und dasselbe Auto je nach Anbieter um ein paar hundert Euro monatlich unterscheiden. Das ergibt über die Vertragslaufzeit schnell mehrere tausend Euro.

Deshalb gilt auch beim Leasing: Angebote vergleichen. Dabei hilft der sogenannte Leasingfaktor, erklärt der Online-Leasing-Anbieter Vehiculum, Der setzt sich aus zwei Faktoren zusammen: der monatlichen Rate und dem Bruttolistenpreis des Autos.

Das Zahlenspiel wirkt zwar auf den ersten Blick etwas kompliziert, ist es aber nicht: Zur Berechnung des Leasingfaktors teilt man die monatliche Rate durch den Listenpreis und multipliziert das Ergebnis mit 100. Für ein Angebot mit einer monatlichen Rate von 180 Euro bei einem Listenpreis von 30.000 Euro ergibt sich demnach ein Leasingfaktor von 0,6. Grundsätzlich gilt: je niedriger der Wert, desto besser das Angebot.

Doch Vorsicht: Es können nur gleichwertige Angebote miteinander verglichen werden, sprich die Vertragslaufzeit (zum Beispiel 36 Monate) und die vereinbarte Laufleistung (etwa 10.000 Kilometer pro Jahr) müssen bei den zu vergleichenden Angeboten identisch sein. Außerdem sollten eventuelle Überführungskosten und Sonderzahlungen in die monatliche Rate einberechnet werden, raten die Experten.

Grundsätzlich wird zwischen dem Kilometer- und dem Restwertleasing unterschieden. Beim Restwertleasing schlägt der Leasinggeber einen möglichst hohen Restwert vor, um die monatliche Rate niedrig zu halten. Der Kunde zahlt mit der monatlichen Rate dann die Wertminderung des Fahrzeugs bis Vertragsende. Ändert sich der Restwert des Fahrzeugs nach Vertragsabschluss aber, muss der Leasingnehmer für die Differenz aufkommen. Das Risiko liegt also beim Kunden.

Beim Kilometerleasing hingegen zahlt die leasende Partei eine auf der vereinbarten Laufleistung basierende monatliche Rate, die die Wertminderung des Fahrzeugs über den vereinbarten Zeitraum und die Laufleistung deckt. Ändert sich der Restwert des Fahrzeugs nach Vertragsabschluss, kommt der Leasinggeber für die Differenz auf. Das Risiko liegt also bei der leasinggebenden Partei. Diese Variante sei, so Vehiculum, eindeutig vorzuziehen, da sie dem Leasingnehmer finanzielle Sicherheit gewährt.

Eine Voll- und Teilkasko plus Haftpflichtversicherung muss man bei einem Leasingauto sowieso abschließen. Allerdings wissen Leasing-Neulinge vielleicht nicht, dass auch eine GAP-Versicherung dringend empfehlenswert ist, wenn es um die finanzielle Absicherung geht. Denn sollte es mit dem Leasingauto zu einem Totalschaden, Diebstahl etc. kommen, zahlt die Versicherung meist nur den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs zu dem Zeitpunkt. Der Leasingnehmer muss jedoch weiterhin die vertraglich vereinbarten Raten zahlen, die dann meist eine höhere Summe als den Wiederbeschaffungswert des Autos ergeben.

Um die Differenz zwischen dem (von der Versicherung erstatteten) Wiederbeschaffungswert und der Summe der an den Leasinggeber zu zahlenden ausstehenden monatlichen Raten nicht aus eigener Tasche zu bezahlen, empfiehlt sich der Abschluss einer GAP-Versicherung, auch bekannt als GAP-Deckung.

Die Rückgabe des Leasingautos wird gemeinhin oft noch mit hohen Kosten assoziiert, vor allem wenn Schäden am Fahrzeug zu vermerken sind. Das Leasingfahrzeug ist jedoch fremdes Eigentum, welches ordnungsgemäß genutzt und in entsprechendem Zustand zurückgegeben werden muss. Da das Fahrzeug dem Leasingnehmer überlassen wird, ist er auch für entstandene Schäden verantwortlich.

Deshalb sei es ratsam, so die Experten, sich vor Abschluss des Vertrags über die in der Rate enthaltenen Schäden (etwa Steinschläge oder leichte Kratzer) zu informieren. Außerdem sollte geprüft werden, ob die leasinggebende Partei bei der Rückgabe des Fahrzeugs auf einen objektiven Schadenskatalog, beispielsweise vom TÜV oder der Dekra zurückgreift, um etwaige Mängel am Fahrzeug einzuordnen.

Lars Wallerang

Kfz-Versicherung: Wechsel?

Vergleichsportale raten Autofahrern oftmals zum Wechsel der Kfz-Versicherung. Damit lasse sich unter Umständen jede Menge Geld sparen. Das lässt viele deutsche Autofahrer offenbar kalt. Denn sie halten ihrer Versicherung lieber die Treue. Das zeigt eine aktuelle Forsa-Umfrage im Auftrag von CosmosDirekt.

Demnach haben rund ein Drittel der Befragten noch nie ihre Kfz-Versicherung gewechselt. Dabei gibt es gerade hier enorme Unterschiede bei Qualität, Preis, Service und Leistungsumfang. Wenn sie denn eine neue Versicherung für ihr Fahrzeug suchen, haben die befragten Autofahrer durchaus genaue Vorstellungen, worauf zu achten ist. 96 Prozent der Umfrageteilnehmer geben an, dass ihnen der Leistungsumfang wichtig oder sogar sehr wichtig ist, knapp gefolgt von der Beitragshöhe mit 95 Prozent.

Jedes Jahr ist der 30. November der Kündigungs-Stichtag, bis zu dem die ordentliche Kündigung des Kfz-Vertrags dem Versicherer vorliegen muss – und zwar schriftlich, also per Fax oder Post. Nur dann kann ein neuer Vertrag für das neue Jahr abgeschlossen werden. Daher ist es von Vorteil, sich rechtzeitig vor dem Stichtag mit eventuellen Wechselwünschen zu befassen.

Ralf Loweg

Kfz-Versicherung: Das sollten Rabatt-Jäger wissen

Im Tarif-Dschungel der Autoversicherungen lässt sich jede Menge Geld sparen. Allerdings ist es nicht immer einfach, den Durchblick zu behalten. Denn bei mehr als 50 Tarifmerkmalen, die den Preis einer Kfz-Versicherung bestimmen, stochern viele Autofahrer im Nebel herum.

Die Experten von Check24 klären auf: Eine reine Haftpflichtversicherung kostet demnach 49 Prozent weniger als Vollkaskoschutz. Wählen Versicherungsnehmer Teilkasko- statt Vollkaskoschutz zahlen sie 28 Prozent weniger.

Günstiger wird die Kfz-Versicherung auch, wenn Versicherungsnehmer weniger Kilometer im Jahr zurücklegen. Ein Beispiel: Verbraucher, die ledigliche 6.000 Kilometer Fahrleistung statt 12.000 Kilometer angeben, zahlen durchschnittlich 13 Prozent weniger.

“Verbraucher sollten in erster Linie auf individuell passende Leistungen achten und ihren Versicherungsschutz nicht nach einzelnen Rabatten auswählen”, sagt Dr. Tobias Stuber, Geschäftsführer Kfz-Versicherungen bei Check24. “Um den Versicherungsschutz nicht zu gefährden, müssen die Angaben zu Tarifmerkmalen wahrheitsgemäß erfolgen.”

Verbraucher, die den Fahrerkreis ihres Pkw nicht einschränken, zahlen im Schnitt 179 Prozent mehr als Halter, die allein als Fahrer des Autos eingetragen sind. Durchschnittlich 70 Prozent teurer wird es für Vielfahrer, die 35.000 Kilometer statt 12.000 Kilometer im Jahr zurücklegen.

Auch das Alter des Versicherungsnehmers hat großen Einfluss auf den Versicherungsbeitrag. Ein Fahrer über 75 Jahre zahlt 58 Prozent mehr Kfz-Versicherung als ein 45-Jähriger. Ähnlich stark verteuert sich der Jahresbeitrag, wenn der versicherte Pkw statt 116 PS auf eine Motorleistung von 290 PS kommt. Dann werden 46 Prozent mehr fällig.

Doch Vorsicht: Die verschiedenen Tarifmerkmale wirken sich nicht bei allen Versicherern gleich auf den Beitrag aus. Während manche Versicherer für bestimmte Merkmale Rabatte gewähren, berechnen andere Aufschläge. Auch hier ein Beispiel: Wohnen Fahrzeughalter in einer Eigentumswohnung statt zur Miete, gewähren manche Versicherer bis zu zehn Prozent Rabatt, andere schlagen fünf Prozent auf.

Ralf Loweg

Mehr Sicherheit durch Security-Token

Beim Kurznachrichtendienst Twitter wurden Telefonnummern und E-Mail-Adressen für die Zwei-Faktor-Authentifizierung (2FA) missbräuchlich dazu verwendet, Werbung zu personalisieren. Doch das ist laut Experten kein Einzelfall.

“Es ist nicht nur bei Twitter eine verbreitete Unsitte, dass Nutzer unentwegt aufgefordert werden, ihre Handynummer anzugeben”, kritisiert die Piratenpartei. Schon bei einem ähnlichen Fall in Zusammenhang mit Facebook hatte sie “datensparsamere Alternativen zur anonymen Nutzung von Online-Diensten” gefordert.

Oft sei die Bekanntgabe der Handynummer bei neuen Verträgen Voraussetzung dafür, diese überhaupt aktivieren zu können. Dass hier das Vertrauen der Nutzer, die sich eigentlich mehr Sicherheit für ihre Accountdaten versprachen, quasi ins Gegenteil verkehrt wurde, müsse Konsequenzen haben.

Weil viele Nutzer längst meist das Smartphone verwenden, um auf Social-Media-Dienste zuzugreifen, ist laut der Piraten der Sicherheitsgewinn einer SMS-Authentifizierung, die über das selbe Gerät empfangen wird, eher fragwürdig. Eine sicherere und datenschutzfreundlichere Lösung seien separate U2F-Security-Tokens, die über USB oder NFC mit dem Endgerät kommunizieren.

Ähnliche sieht es bei der neuen EU-Zahlungsdiensterichtlinie PSD2 aus, die Banktransaktionen besser absichern soll. Viele Banken setzen hier laut der Experten vor allem auf das mTAN-Verfahren, bei dem die Kunden TANs per SMS erhalten. Realitätsfern sei dabei, dass Online-Banking und der Empfang SMS-TAN auf dem gleichen Gerät aus Sicherheitsgründen nicht gestattet sind, der Hinweis dazu aber meist tief in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen versteckt ist.

Die Konsequenz: Smartphone-Nutzer, die nur ein einzelnes Gerät für das Online-Banking benutzen, verstoßen regelmäßig gegen die Bedingungen der Banken und müssen im Missbrauchsfall damit rechnen, auf ihrem Schaden sitzen zu bleiben.

Rudolf Huber

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