Gerichtsurteil: Keine Zusatzgebühren für PayPal-Zahlung

Ob die Pizza für den schnellen ungesunden Snack, das neue T-Shirt oder die Bus-Tickets für den Wochenendtrip in die Lieblingsstadt – immer mehr Menschen wickeln Zahlungen online mit entsprechenden Anbietern ab. Ein neues Urteil kommt dabei Verbrauchern zugute.

Das Landgericht München hat in einem Urteil gegen den Fernbusanbieter Flixbus (Aktenzeichen: 17 HK O 7439/18) entschieden, dass Unternehmen keine zusätzlichen Gebühren für die Zahlung per Online-Anbieter PayPal in Rechnung stellen dürfen. Paypal wird in Deutschland von rund 21 Millionen Kunden für eine sichere Zahlungsabwicklung im Internet genutzt.

Bei Zahlungen mit Kreditkarte, als Sepa-Lastschrift oder Sepa-Überweisung dürfen Unternehmen die anfallenden Gebühren in Deutschland nicht auf ihre Kunden abwälzen. Ein entsprechendes Gebührenverbot basiert auf einer EU-Richtlinie, die den Zahlungsverkehr innerhalb der Staatengemeinschaft vereinfachen soll.

Die Zahlungen via PayPal, bei der in der Regel eine Bankverbindung oder eine Kreditkarte im Kundenkonto hinterlegt sind, seien mit den gebührenfreien Zahlungsarten vergleichbar, meinten die Münchener Richter, weswegen Flixbus keine Gebühren bei PayPal-Zahlungen erheben dürfe. cid/Mst

Datenschützer kritisieren Telefonanbieter

Telefon- und Internetanbieter gehen zu lasch mit den Daten ihrer Kunden um. So lautet die Kritik des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung, dem die Daten-Sammelleidenschaft der Unternehmen ein Dorn im Auge ist – und der nun Anzeige erstattet hat.

Ob Kontakte, Verbindungen oder gar Bewegungen – Internet- und Telefonanbieter speichern Daten was das Zeug hält, und das teils über erschreckend lange Zeiträume. Einige deutsche Telekommunikationsanbieter würden von jedem Kunden “abrechnungsirrelevante Informationen über die Telefon- und Internetnutzung” speichern, was eine Erhebung der Bundesnetzagentur zeige, die dem Arbeitskreis vorliege, heißt es in einer Mitteilung. So werde etwa der Aufenthaltsort eines Handy-Nutzers (Funkzelle) eine Woche lang, die weltweit einmalige Kennung mobiler Endgeräte (IMEI) bis zu vier Monate und die Internetkennung (IP-Adresse) bis zu drei Monate lang gespeichert, ohne dass dies zur Abrechnung nötig sei.

“Dass Mobilfunkanbieter bei jeder Verbindung den Aufenthaltsort festhalten, ermöglicht Behörden massenhafte Funkzellenabfragen und kann Unschuldige in Verdacht bringen, beispielsweise nach der Teilnahme an einer Demonstration”, erklärt Uli Breuer vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung. Das Ausmaß der “freiwilligen Vorratsdatenspeicherung” sei nach dem Maßstab des Leitfadens der Bundesnetzagentur klar illegal und ordnungswidrig. Deshalb wurde Anzeige erstattet, in der es heißt, dass die Anbieter “entgegen § 96 Abs. 1 Satz 3 und § 97 Abs. 3 Satz 2 sowie § 100 Abs. 1 Satz 3 TKG Telekommunikationsverkehrsdaten nicht rechtzeitig löschen (§ 149 TKG)”.

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung verlangt von der Bundesnetzagentur, die Speicherdauer jedes Anbieters transparent zu machen, damit Verbraucher Alternativen suchen können. cid/Mst

So streamen Sie kostenlos

Weihnachten sitzt die ganze Familie zusammen. Nach der Bescherung wird entweder Musik gehört oder wie in früheren Zeiten ein netter Film angeschaut. Wer bei den gewohnten Sendern nicht fündig wird, kann es ja mal mit Streaming probieren. Die Auswahl im Netz ist groß. Plattformen wie Netflix oder Apple Music bieten sogar kostenlose Probe-Abos an. “Bei der Nutzung einer solchen Probe-Mitgliedschaft sollten Anwender beachten, dass durch einen fahrlässigen Umgang schnell ein kostenpflichtiges Abonnement entstehen kann”, erklärt André Reinhardt vom Onlineportal teltarif.de.

Wer sich für das Angebot von Amazon entscheidet, kann mehrere Unterhaltungssparten abdecken. Der Dienst kostet 69 Euro jährlich oder 7,99 Euro monatlich, wenn das 30-tägige Probe-Abo nicht rechtzeitig gekündigt wird. Auch auf Netflix findet sich eine große Auswahl an Filmen und Serien, die 30 Tage lang gratis getestet werden kann. Danach werden – je nach Variante – zwischen 7,99 Euro und 13,99 Euro pro Monat fällig.

Wer lieber Sport als Filme schaut, für den könnte der Streaming-Dienst DAZN interessant sein. Von Fußball über Eishockey und Football bis hin zu Darts finden Sport-Fans einen guten Mix, den sie live streamen oder zeitversetzt schauen können. “Wer vergisst, vor Ablauf des kostenlosen Probe-Monats den Vertrag aufzulösen, muss etwa bei DAZN 9,99 Euro im Monat zahlen. Wie viele andere Plattformen ist der Sport-Streaming-Dienst aber monatlich kündbar”, so Reinhardt. cid/rlo

Der Leichtsinn mit Passwörtern

In der digitalen Welt ist nahezu alles verschlüsselt. Ohne Passwort gibt es keinen Einlass. Doch bei so vielen Kombinationen, die man sich merken muss, geht irgendwann die Fantasie aus. Viele greifen dann zu einem Passwort, das seinem Namen wahrlich keine Ehre macht.

Auch 2018 verließen sich viele auf simple Zahlenreihen. Doch das ist gefährlich, wie Experten sagen. “Derart schwache Passwörter gleichen Haustüren, an denen von außen ein Schlüssel steckt. Sie sind geradezu eine Einladung zum Identitätsdiebstahl”, sagt Christoph Meinel, Direktor am Hasso-Plattner-Institut (HPI).

Es gibt zwar keinen 100-prozentigen Schutz vor Identitätsdiebstahl, aber es muss Kriminellen so schwer wie möglich gemacht werden, an Passworte zu gelangen. “Insbesondere die weit verbreitete Mehrfachnutzung von Passwörtern für unterschiedliche Dienste ist wirklich leichtsinnig, wenn man bedenkt, welche Schäden einem entstehen können.” Doch daran denken offenbar die wenigsten. Denn den Spitzenplatz im Ranking der in Deutschland meistgenutzten Passworte belegt die Ziffernfolge “123456”. cid/rlo

Recht: Klinik muss verlorene Zahnprothese nicht ersetzen

Dass bei einem Klinikaufenthalt persönliche Gegenstände verloren gehen, kommt vor. Dass der Streit um den Verlust vor Gericht landet, gehört nicht zur Tagesordnung. Wenn dann die Kläger auch noch auf Granit beißen, ist das für sie umso ärgerlicher.

Eine Erbengemeinschaft hatte eine Klinik verklagt, weil die Zahnprothese des verstorbenen Vaters bei einem Krankenhausaufenthalt verloren gegangen war. Die Klägerin wollte rund 6.000 Euro Schaden ersetzt bekommen, der durch den Verlust der Prothese entstanden sei. Der Neuwert hätte rund 9.000 Euro betragen.

Der Schadensersatzforderung erteilte das Landgericht Osnabrück (Az.: 7 O 1610/18) eine Absage. Die Beeinträchtigung durch den Verlust treffe den persönlichen, nicht in Geld messbaren Bereich, argumentierte das Gericht. Die Zahnprothese diene wesentlich der Herstellung von körperlichen Fähigkeiten wie der Nahrungsaufnahme und dem unbeeinträchtigten Sprechen. Es gehe daher im Ergebnis um eine Kompensation für die fortdauernde Beeinträchtigung der Persönlichkeit. Ein solcher Anspruch sei zweckgebunden und bestehe nur für den Fall einer tatsächlichen Neuanfertigung einer Prothese. Fiktive Kosten könnten in diesem Fall nicht geltend gemacht werden. mp/Mst

Verbraucher: Die besten Akku-Lader

Für Autofahrer ist es eine üble Situation: Es ist kalt und dunkel – und das Auto springt nicht an. Wer vorbeugen will, kann der gerade im Winter arg gestressten Batterie durch eine regelmäßige Fitnesskur am Akku-Ladegerät etwas Gutes tun. Doch welches nehmen? Die Gesellschaft für Technische Überwachung (GTÜ) hat zusammen mit Auto Bild und Auto Bild Klassik 14 Batterielader getestet.

Die Geräte kosten zwischen 24 und 94 Euro. Eindeutiger Sieger des Vergleichs und Träger des Prädikats “sehr empfehlenswert” ist das CTEK CT5 Time to go aus Schweden. Sehr empfehlenswerte Ladegeräte sind auch das Gysflash 6.12, das Bosch C3, das Noco Genius G7200 und das Dino-Batterieladegerät 12V/5A. Empfehlenswert sind APA Mikroprozessor 6V/12V 5A, AEG LD 5.0, Pearl Kfz-Ladegerät 12V/24V, Pro User Battery Charger DFC 900N und Black & Decker BDV090 6V/12V. Bedingt empfehlenswert sind Eufab EAL 6V/12V, Einhell CC-BC 6 M, Absaar EVO 6.0 sowie der Excelvan Battery Charger 6V/12V 5A. mid/rhu

Regeln für Online-Apotheken

Medikamente über das Internet zu bestellen, ist für viele eine ganz normale Sache geworden. Das spart oft Zeit und Geld. Aber nicht immer geht alles glatt, und dann ist der Ärger groß. Doch wie steht es eigentlich um die Rechte der Kunden?

Dazu gibt es jetzt ein neues Urteil: Demnach dürfen Online-Apotheken das Widerrufsrecht bei der Bestellung von Medikamenten nicht generell ausschließen, heißt es da. Das hat jedenfalls das Kammergericht Berlin nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen die bekannte niederländische Versandapotheke DocMorris entschieden. Das Gericht verpflichtete das Unternehmen außerdem dazu, vor dem Versand von Arzneimitteln die Telefonnummer des Kunden zu erfragen, um ihn bei Bedarf kostenlos zu beraten.

“Verbraucher dürfen grundsätzlich auch online bestellte Medikamente innerhalb von 14 Tagen zurücksenden,” sagt Heiko Dünkel, Rechtsreferent beim vzbv. “Denn das hat nach den Oberlandesgerichten Naumburg und Karlsruhe jetzt auch das Kammergericht Berlin betätigt.” cid/rlo

Kornwestheim: Öffnungszeiten über Weihnachten 2018 und den Jahreswechsel

Kornwestheim. Für die Stadtverwaltung und ihre Einrichtungen gelten über Weihnachten und Neujahr teilweise geänderte Öffnungszeiten. Diese lauten wie folgt:

Das Rathaus ist von Montag, den 24. Dezember 2018, bis einschließlich Mittwoch, den 26. Dezember 2018, sowie am Montag, den 31. Dezember 2018, und am Dienstag, den 1. Januar 2019, geschlossen.

Der letzte Ausleihtag vor Weihnachten in der Stadtbücherei ist am Samstag, den 22. Dezember 2018. Am Dienstag, den 25. Dezember 2018, und am Mittwoch, den 26. Dezember 2018, sowie am Dienstag, den 1. Januar 2019, ist die Stadtbücherei geschlossen. Von Donnerstag, den 27. Dezember 2018, bis einschließlich Samstag, den 29. Dezember 2018, gelten die üblichen Öffnungszeiten.

Das Schulmuseum Nord-Württemberg bleibt von Samstag, den 22. Dezember 2018, bis einschließlich Sonntag, den 30. Dezember 2018, geschlossen. Am Wochenende vom 5. und 6. Januar 2019 ist das Museum geöffnet.

Das Museum im Kleihues-Bau hat von Montag, den 24. Dezember 2018, bis einschließlich Mittwoch, den 26. Dezember 2018, sowie am Montag, den 31. Dezember 2018, und am Dienstag, den 1. Januar 2019 geschlossen. Am Wochenende vom 28. Dezember 2018 bis zum 30. Dezember 2018 sowie am Wochenende vom 4. bis zum 6. Januar 2019 ist das Museum jeweils von 11 Uhr bis 18 Uhr geöffnet.

Die städtische Musikschule ist von Freitag, den 21. Dezember 2018, bis einschließlich Sonntag, den 6. Januar 2019, geschlossen. In dieser Zeit findet kein Unterricht statt. Das Sekretariat ist ebenfalls nicht besetzt.

Das Bewohner- und Familienzentrum (BFZ) ist von Freitag, den 21. Dezember 2018, bis einschließlich Sonntag, den 6. Januar 2019, geschlossen.

Die Schulsozialarbeit an den Schulen ist von Freitag, den 21. Dezember 2018, bis einschließlich Sonntag, den 6. Januar 2019, geschlossen.

Das Jugendzentrum (JuZ) ist ab Sonntag, den 23. Dezember 2018, bis einschließlich Montag, den 7. Januar 2019, geschlossen. Das Büro auf dem ESG-Freizeitgelände ist von Freitag, den 21. Dezember 2018, bis einschließlich Sonntag, den 6. Januar 2019, ebenfalls nicht besetzt.

Die Mobile Jugendarbeit (MJA) ist von Freitag, den 21. Dezember 2018, bis zum Montag, den 7. Januar 2019, geschlossen.

Die Friedhofsverwaltung ist am Donnerstag, den 27. Dezember 2018, und am Freitag, den 28. Dezember 2018, jeweils von 9 Uhr bis 11 Uhr für die Vergabe von Bestattungsterminen erreichbar. Von Dienstag, den 1. Januar 2019, bis einschließlich Montag, den 7. Januar 2019, sowie an Samstagen, Sonn- und Feiertagen steht die Firma Raible, Schafbergstraße 16, 70806 Kornwestheim, telefonisch unter der Nummer  07154 41 33 für die Vergabe von Bestattungsterminen zur Verfügung.

 

Wichtige Hinweise: 

Am 25. und 26. Dezember 2018 sowie am 1. Januar 2019 verkehren die Busse des Stadtlinienverkehrs wie an Sonntagen.

Wochenmärkte

Der Wochenmarkt am Marktplatz findet an folgenden Terminen statt:

Freitag, den 21. Dezember 2018

Montag, den 24. Dezember 2018

Freitag, den 28. Dezember 2018

Montag, den 31. Dezember 2018

Freitag, den 4. Januar 2019

Der Wochenmarkt auf dem Holzgrundplatz findet an folgenden Terminen statt:

Samstag, den 22. Dezember 2018

Samstag, den 29. Dezember 2018

Samstag, den 5. Januar 2019

Silvester

In der Nacht von Montag, den 31. Dezember 2018, auf Dienstag, den 1. Januar 2019, ist die Sperrzeit aufgehoben.

Bescherung an der Tankstelle

Schöne Bescherung für die deutschen Autofahrer. Für sie gibt es kurz vor den Festtagen ein paar Geschenke an der Tankstelle. Denn die Spritpreise sind vor Beginn der Weihnachtsferien auf dem Rückzug – genauso wie der Schnee.

Ein Liter Super E10 kostet nach einer aktuellen Untersuchung des ADAC im Bundesdurchschnitt 1,402 Euro, das sind etwa 3,6 Cent weniger als eine Woche zuvor. Damit bewegt sich der Ottokraftstoff auf dem Niveau vom Mai 2018 – damals war der Rohölpreis allerdings deutlich höher. Für einen Liter Diesel musste man im Mittel 1,297 Euro bezahlen, dies sei ein Rückgang um 3,5 Cent, heißt es.

Angesichts des stabilen Euro-Kurses ist nach Einschätzung der Experten ein weiterer Rückgang der Spritpreise nicht ausgeschlossen. Der ADAC empfiehlt Autofahrern, vor dem Tanken konsequent die Preise zu vergleichen. Wer die teilweise erheblichen Preisunterschiede zwischen verschiedenen Tankstellen und Tageszeiten nutzt, spart bares Geld und stärkt den Wettbewerb zwischen den Anbietern, so der Automobilclub. mid/rlo

Neue Medikamente gegen seltene Krankheiten

Immer mehr Krankheiten erfordern immer neue Medikamente. Aus diesem Grund forschen Wissenschaftler rund um die Uhr. 2018 war ein besonders produktives Jahr, zumindest wenn man der Bilanz der Industrie glauben kann. So haben die forschenden Pharma-Unternehmen immerhin 36 neue Medikamente auf den Markt gebracht, darunter zwölf gegen Krebs- und zehn gegen Stoffwechselerkrankungen.

Die EU-Arzneimittelbehörde EMA hat die neuen Medikamente gegen seltene Krankheiten als den bisherigen Therapiemöglichkeiten überlegen eingestuft. Als selten wertet die EU Krankheiten, an denen höchstens fünf von 10.000 EU-Bürgern leiden; das entspricht derzeit maximal 256.000 EU-Bürgern. An der Stoffwechselstörung Alpha-Mannosidose, die zu kognitiven und Immundefiziten führt, leiden in der EU rund 5.000 Menschen. Am Sly-Syndrom mit seinen Knochendeformationen und Sehstörungen sind sogar weltweit weniger als 100 Menschen erkrankt; es ist damit eine der seltensten bekannten Krankheiten überhaupt.

“Für viele Patienten bedeuten die neuen Medikamente bessere Behandlungsmöglichkeiten; für einige sogar die erste gezielte Therapie überhaupt”, sagt Birgit Fischer, Hauptgeschäftsführerin des Verbands der forschenden Pharma-Unternehmen (vfa). mp/rlo

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