Gaspreise steigen weiter an

Nach jahrelangem Sinkflug sind die Gaspreise seit Herbst 2018 für private Verbraucher stark angestiegen. Ein Musterhaushalt mit einem Jahresverbrauch von 20.000 kWh bezahlte im Oktober 2018 durchschnittlich 1.120 Euro. Im August 2019 liegen die durchschnittlichen Kosten bei 1.216 Euro, was einem Anstieg von knapp 9,0 Prozent entspricht.

Der Winter wird noch teurer. Für September und Oktober haben 34 örtliche Gasversorger Preiserhöhungen von durchschnittlich 8,4 Prozent angekündigt. Ein Musterhaushalt muss mit Mehrkosten von rund 109 Euro rechnen.

“In der kommenden Heizperiode wird das Preisniveau von Erdgas weiterhin hoch bleiben”, sagt Valerian Vogel, Energieexperte bei Verivox. “Daher sollten sich Verbraucher bereits jetzt einen günstigen Gastarif wählen. Dieser sollte eine Preisgarantie von mindestens zwölf Monaten haben. So sind die Kunden vor Preiserhöhungen während des Winters geschützt.”

Bei den Großhandelspreisen hat sich der Preistrend seit Beginn des Jahres 2019 gedreht. Der Preis an der deutschen Grenze, der vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) erhoben wird, ist seit Januar 2019 um rund ein Drittel gesunken. Daher könnten die Gaspreise für private Verbraucher langfristig wieder sinken.

“Sinkende Großhandelspreise haben in der Vergangenheit allerdings deutlich länger als ein Jahr gebraucht, um bei den Endkunden anzukommen”, sagt Valerian Vogel. “Sinkende Erdgaspreise für private Verbraucher erwarten wir daher erst in der übernächsten Heizperiode – falls die Großhandelspreise weiter so günstig bleiben.”

Ralf Loweg

Kennzeichnung von Lebensmitteln

Die meisten Bundesbürger wünschen sich eine übergreifende, eindeutige Kennzeichnung aller Lebensmittel, um die Kaufentscheidung im Supermarkt davon abhängig machen zu können. 21 Prozent möchten sich möglichst natürlich ernähren und würden mit einer Kennzeichnung gerne Lebensmittel mit chemischen Zusätzen vermeiden. Weitere 10,0 Prozent schränken noch weiter ein: Sie sind der Meinung, dass nur Fertigprodukte und Fast Food gekennzeichnet werden sollten.

Der Rest der Bevölkerung findet ein Gesundheits-Label für Lebensmittel unnötig – und hat sehr pragmatische Gründe dafür: 7,0 Prozent möchten beim Einkaufen nicht noch mehr nachdenken müssen, die restlichen 12,0 Prozent kaufen grundsätzlich danach ein, was schmeckt – Inhaltsstoffe hin oder her.

Das sind die Ergebnisse des STADA Gesundheitsreports 2019, einer repräsentativen Studie mit 18.000 Befragten aus neun Ländern. Das Marktforschungsinstitut Kantar Health hat im Auftrag der STADA Arzneimittel AG jeweils rund 2.000 Menschen aus Deutschland, Belgien, Frankreich, Italien, Polen, Russland, Serbien, Spanien und dem Vereinigten Königreich zum Thema “Die Zukunft deiner Gesundheit” befragt.

Ralf Loweg

Online-Bewertungen: Experten schlagen Alarm

Wer im Internet auf Shopping-Tour geht oder ein Hotel-Zimmer buchen möchte, kommt an Bewertungen nicht vorbei. Denn Erfahrungen anderer Kunden müssen doch hilfreich sein. Deshalb vertrauen viele Verbraucher darauf. Aber Verbraucherschützer schlagen Alarm: “Lassen Sie sich nicht von Sternen blenden”, sagt Georg Tryba von der Verbraucherzentrale NRW im Gespräch mit tagesschau.de.

Für die Warnung gibt es einen Grund: Zwei Drittel der Kunden informieren sich vor einer Kaufentscheidung über die Bewertungen des Produkts im Netz. Zu diesem Ergebnis kommt eine bundesweite Umfrage der Gesellschaft für Konsumforschung. Das Problem sind nicht nur gefälschte Bewertungen, sondern auch die Qualität der echten Rezensionen, so die Experten.

Die starke Wirkung der Kundenbewertungen ist verständlich. Sie tauchen direkt auf den Verkaufsportalen auf. Wer sich unabhängiger informieren will, muss daher aktiv auf die Suche gehen. Eine Methode sei, nach unabhängigen Tests zu schauen, an erster Stelle bei Stiftung Warentest, sagt Tryba. Deren ausführlichen Berichte sind in der Regel kostenpflichtig.

Wenn es wie bei Hotels und Urlaubsangeboten kein unabhängiges Testportal gebe, müsse sich jeder Konsument im Klaren darüber sein, dass die Buchung ein Abenteuer bleibe: Trotz 5-Sterne-Bewertungen könnten am Urlaubsort eine Baustelle oder ein schmutziges Badezimmer warten, betont der Experte. Für eine bewusste Kaufentscheidung empfiehlt der Verbraucherschützer einen Dreier-Schritt: “Bewertungen wahrnehmen, innerlich zurücktreten, eigene Kriterien priorisieren.” cid/rlo

Online-Banking soll sicherer werden

Wer Online-Banking nutzt, muss sich auf Änderungen einstellen. Vom 14. September 2014 an gelten neue Vorschriften – zum Beispiel zur Authentifizierung für sichere Bankgeschäfte. Für das Login in den Internet-Bank-Account reicht nicht mehr eine einfache PIN, sondern es werden zwei von drei Faktoren abgefragt – deswegen Zwei-Faktor-Authentifizierung. Die zweite europäische Zahlungsdienstrichtlinie (PSD2) regelt das.

“Weil es nicht mehr sicher ist, ist eigentlich schon seit zwei, drei Jahren klar, dass die TAN-Listen weg müssen”, sagt Hermann-Josef Tenhagen vom Verbraucher-Ratgeber Finanztip dem Portal tagesschau.de. Die Banken seien spät dran, ihren Kunden zu sagen, dass sie etwas Neues brauchen.

Ab September 2019 müssen Online-Kunden zwei von drei Sicherheitskriterien nutzen, um ihr Bankgeschäft machen zu können. Das erste Kriterium lautet “Wissen” und bedeutet einen Faktor, den nur der Nutzer kennt – zum Beispiel ein Passwort oder eine PIN.

Das zweite Kriterium lautet “Besitz”. Es beschreibt einen Faktor, den nur der Nutzer besitzt – zum Beispiel ein Smartphone, eine Bankkarte oder ein TAN-Generator.

Das dritte Kriterium bedeutet “biometrische Merkmale”, die einen Faktor meinen, der Teil des Nutzers selbst ist – zum Beispiel ein Fingerabdruck oder die Iris eines Auges.

Ob Online-Banking durch die Vielzahl von Änderungen sicherer wird, bleibt abzuwarten. Fest steht aber schon jetzt: Die finanziellen Transaktionen werden in jedem Fall komplizierter. cid/rlo

Lebenmittelhinweise immer öfter eine Mogelpackung

“100 Prozent Frucht”, “reines Pflanzenöl”, “Trink-Joghurt pur”: Trägt ein Lebensmittel solche Hinweise, darf auch nur das drin sein, was draufsteht. Das jedenfalls findet ein erheblicher Anteil der Verbraucher. Bei Produkten mit diesen Hinweisen steigt zudem die Bereitschaft, sie zu kaufen und sogar mehr zu zahlen. Das zeigt eine Studie im Auftrag des Projekts Lebensmittelklarheit des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) und der Verbraucherzentralen. Der vzbv fordert, dass Produkte, die mit Reinheitsbegriffen werben, die Erwartungen erfüllen müssen.

“Wenn Unternehmen Reinheit oder pure Frucht versprechen, wecken sie konkrete Erwartungen an ein Lebensmittel. Sind dann aber stark verarbeitete Zutaten oder Zusatzstoffe enthalten, sehen sich Verbraucher zu Recht getäuscht”, sagt Klaus Müller, Vorstand des vzbv, und fordert: “Was draufsteht, muss drin sein.”

Ralf Loweg

Parken am Flughafen – ein teurer Spaß

Parken am Flughafen kann schnell teurer werden als das Ticket. Bis zu 238 Euro pro Woche verlangen die deutschen Airports – dann allerdings für eine Abstellmöglichkeit in bester Lage. Das ergab eine aktuelle Tarif-Auswertung.

Spitzenreiter ist Düsseldorf, das fürs Terminal-Parken die erwähnten 238 Euro kassiert. Zum Vergleich: Am Dresdener Flughafen können Reisende ihr Auto schon ab 15 Euro pro Woche abstellen. In Köln wiederum kostet es Abholer 24 Euro, wenn sie eine Stunde direkt am Terminal stehen – also neun Euro mehr als der günstigste Wochentarif in Dresden.

An fast allen Airports können die Kunden Geld sparen, wenn sie weiter entfernte Abstellplätze mit Shuttle-Anschluss nutzen oder ihren Platz vorab reservieren, so das Fluggasthelfer-Portal AirHelp. Eine weitere Alternative sei es, auf das Angebot eines Privatanbieters in der Nähe auszuweichen. AirHelp-Expertin Laura Kauczynski: “Oft bieten Anbieter von Privatparkplätzen sogar einen Transferservice zum Flughafen an.” mid/rhu

Wenn die Steuererklärung zu spät kommt

Für die Abgabe der Steuererklärung 2018 hatte man erstmals etwas mehr Zeit. Der Stichtag war nicht im Mai, sondern am 31. Juli. Doch der Termin ist verstrichen. Wer es trotz dieser zweimonatigen Fristverlängerung nicht rechtzeitig geschafft hat, seine Steuer einzureichen, muss mit Verspätungszuschlägen oder gar mit einer Steuerschätzung rechnen. Beides ist nicht gut für die Geldbörse.

Was Steuerzahler auch nach dem Verstreichen der Frist tun können, um hohe Säumnisgebühren zu umgehen, verraten Experten des Versicherers ARAG. Zunächst stellt sich die Frage: Wer muss überhaupt eine Steuererklärung abgeben? Antwort: Der Gesetzgeber vermutet in bestimmten Fällen, dass er trotz Lohnsteuerabzug und/oder Vorauszahlungen während des Jahres von Ihnen zu wenig Einkommensteuer bekommen hat. Deshalb müssen Sie als Arbeitnehmer unter anderem dann eine Einkommensteuererklärung abgeben, wenn einer der folgenden Punkte zutrifft (§ 46 EStG):

– Sie waren gleichzeitig bei mehreren Arbeitgebern beschäftigt.

– Sie hatten unversteuerte Einkünfte über 410 Euro; etwa Honorare, Renten oder Mieten.

– Auf Ihrer Lohnsteuerkarte ist ein Freibetrag eingetragen und Ihr Arbeitslohn lag über 11.600 Euro beziehungsweise gemeinsam mit Ihrem Ehegatten über 22.050 Euro im Jahr.

– Sie haben Lohnersatzleistungen von mehr als 410 Euro bezogen, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen, zum Beispiel Elterngeld, Kurzarbeitergeld oder Arbeitslosengeld.

– Sie wurden geschieden und Sie oder Ihr Ex-Partner haben im gleichen Jahr wieder geheiratet.

Wer nun den Termin verpasst hat, kann zum Beispiel einen Steuerberater beauftragen. So verlängert sich die Frist automatisch auf den 29. Februar 2020, sofern das Finanzamt nicht ausdrücklich eine frühere Abgabe verlangt hat. Der Grund für den späteren Termin ist simpel: Den Steuerexperten ist es nicht zuzumuten, die ganze Arbeit in den ersten sieben Monaten des Jahres zu erledigen. Diese Regelung gilt auch, wenn man die Steuerunterlagen von einem Lohnsteuerhilfeverein bearbeiten und einreichen lässt.

Wenn Sie vor der Abgabefrist eine stillschweigende Fristverlängerung beantragen, ist diese schon so gut wie akzeptiert. Wenn Sie vom Finanzamt nichts mehr hören, ist der Antrag genehmigt. Wenn Sie nach verstrichener Frist noch eine Fristverlängerung beantragen, sind Sie auf das Wohlwollen der zuständigen Finanzbehörde angewiesen. Wichtig ist, dass Sie Gründe für Ihr Anliegen nennen. Dazu zählen beispielsweise ein Umzug, eine Dienstreise, Krankheiten oder fehlende Unterlagen. Akzeptiert das Finanzamt die Verlängerung, haben Sie nach Auskunft der ARAG-Experten in der Regel noch bis zum Jahresende Zeit.

Wer keinen dieser Auswege nimmt, muss vermutlich tief in die Tasche greifen. Es gilt: Je später die Steuerunterlagen abgegeben werden, desto höher die Verspätungszuschläge. Bis zu zehn Prozent des festgesetzten Steuerbetrages darf das Finanzamt kassieren. Immerhin: Bei 25.000 Euro ist der Säumniszuschlag gedeckelt. Wenn keine Aufforderung und Erinnerung mehr hilft, übernimmt schließlich das Finanzamt die Steuererklärung und schätzt die Besteuerungsgrundlage. Dass diese Rechnung in der Regel nicht zu Gunsten des säumigen Steuerzahlers ausfällt, versteht sich wohl von selbst.

mid / Lars Wallerang

Teures Telefonat auf dem Schiff

Ein Telefongespräch auf dem Kreuzfahrtschiff kann teuer werden. Daher empfiehlt die Verbraucherzentrale Reisenden, sich vor dem Ablegen schlau zu machen. Wer eine Kreuzfahrt plant, sollte zunächst wissen, dass landgestützte Mobilfunknetze auf hoher See nicht genutzt werden können.

“Immer wieder werden Verbraucher nach ihrer Rückkehr von hohen Kosten überrascht, wenn sie unbeabsichtigt via Satellit über ein Mobilfunknetz an Bord eines Schiffes telefonieren”, sagt Tatjana Halm, Juristin der Verbraucherzentrale Bayern. “Vor einer Schiffsreise sollten sich Urlauber beim Reiseanbieter über die Nutzung von Mobilfunk und WLAN an Bord informieren”, rät die Expertin. Bislang gilt die Kostensperre der EU-Roaming-Verordnung ausschließlich an Land. Einige Anbieter haben nun reagiert und eine Roaming-Sperre auf See eingerichtet. Dadurch kann sich das Smartphone nicht mehr unbemerkt in ausländische Netze einwählen.

Um ganz sicherzugehen, sollten Urlauber jedoch vor einer Schiffsreise die automatische Netzeinwahl in den Einstellungen ihres Mobilfunkgeräts deaktivieren. Das ist auch bei einem Aufenthalt in Hafennähe empfehlenswert. Sinnvoll sei es außerdem, automatische Updates der Handy-Apps für die Dauer des Urlaubes auszuschalten. So entstünden durch den Download der Updates keine zusätzlichen Kosten.

mid/Lars Wallerang

Wer zahlt, wenn’s Auto brennt?

Allein in Berlin sind im Jahr 2019 schon mehr als 300 Autos in Flammen aufgegangen – Tendenz steigend, wie generell in deutschen Großstädten. Aber wer zahlt die Rechnung, wenn ein Brandstifter zugeschlagen hat?

“Im schlimmsten Fall der Fahrzeug-Eigentümer selbst, sofern er keine Kaskoversicherung für sein Auto abgeschlossen hat”, heißt es bei der R+V Versicherung. “Eine Teilkaskoversicherung übernimmt in der Regel den Schaden am eigenen Auto”, so Experte Christoph Röttger. Das gelte auch dann, wenn der Wagen völlig ausgebrannt ist.

Der Autobesitzer bekommt dann üblicherweise den Wiederbeschaffungswert seines Fahrzeugs erstattet, also den Preis eines gleichwertigen Autos auf dem regionalen Gebrauchtwagenmarkt. “Manchmal lohnt auch ein Blick in den Versicherungsvertrag, da teilweise auch der Neu- oder Kaufpreis des Wagens erstattet wird”, so die Assekuranz.

Wenn das Feuer auf andere Autos oder auf Gebäude übergreift, sind der Autohalter und dessen Versicherung nicht in der Pflicht. Der Besitzer eines durch Brandstiftung in Flammen gesetzten Autos hafte nicht für Folgeschäden, so Röttger. Gefragt ist hier die Kasko-Versicherung des zusätzlich beschädigten Wagens oder die Gebäudeversicherung. mid/rhu

E-Scooter: Warnung vor dubiosen Verleihern

Nachdem die Verordnung für Elektrokleinstfahrzeuge in Kraft getreten ist, werden vor allem deutsche Großstädte von E-Scootern geradezu überschwemmt. Immer mehr Anbieter drängen mit den elektrischen Tretrollern auf den Markt. Doch das birgt auch Gefahren.

Die Unternehmen kommen häufig aus dem Ausland. Die Verbraucherzentrale Bayern rät dringend, sich die Nutzungsbedingungen der einzelnen Verleiher genau anzusehen. Nicht selten finden sich gerade bei Anbietern aus dem Ausland zu weitgehende Haftungsausschlüsse oder eine verbraucherunfreundliche Rechts- und Gerichtswahl. “Sollte es hier zu Streitigkeiten bei einer Schadensregulierung kommen, können sich Verbraucher erheblichen Schwierigkeiten bei der Rechtsdurchsetzung gegenübersehen”, sagt Tatjana Halm, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Bayern.

Grundsätzlich sind Anbieter verpflichtet, eine Betriebserlaubnis und ein Versicherungskennzeichen zu erwerben. Für die am Markt vorhandenen E-Roller sollte eine Haftpflichtversicherung bestehen. “Eine ausreichende Absicherung ist besonders wichtig, da die eigene Privathaftpflichtversicherung Unfälle mit E-Scootern normalerweise nicht abdeckt”, so Tatjana Halm.

Die Verbraucherzentrale Bayern empfiehlt, vor der Abfahrt mit dem E-Scooter stets zu prüfen, ob eine gültige Versicherungsplakette angebracht ist und die Lichter und Bremsen richtig funktionieren. mid/rlo

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