Online-Betrug nimmt zu

Online-Banking birgt Gefahren

In den ersten Monaten dieses Jahres haben betrügerische Überweisungen im Onlinebanking deutlich zugenommen. Das hat die R+V Versicherung, spezialisiert auf die Versicherung von Banken, festgestellt.

So gelingt es Betrügern derzeit trotz gezielter Warnhinweise der Geldhäuser immer öfter, an die Zugangsdaten zum Onlinebanking zu gelangen. Meist wird das mobileTan-Verfahren für die Gaunereien verwendet. Deshalb ist es wichtig, dass die Kontoinhaber ihre Zugangsdaten vor fremdem Zugriff schützen.

“Lag der durchschnittliche Schaden durch Onlinebanking-Betrug bei den bei uns versicherten Banken in den vergangenen Jahren noch bei einigen tausend Euro, hat er sich in den ersten sechs Monaten 2019 auf über 15.000 Euro verdreifacht”, so Theo Schneider von der R+V Versicherung. Der höchste Einzelschaden belief sich demnach auf 350.000 Euro. Bisher haben die 300 Betrugsfälle im Jahr 2019 einen Gesamtschaden von fünf Millionen Euro verursacht. cid/rhu

Billigflieger kassieren ab

Beim schärfer werdenden Preiskampf der Fluggesellschaften bleiben die Passagiere auf der Strecke. Und zwar mit knurrendem Magen. Denn immer mehr Billigflieger streichen kostenlose Snacks in der Economy Class von ihrer ohnehin winzigen “Speisekarte”. Frei nach dem Motto: Wer Hunger hat, soll zahlen. Und das kann teuer werden. In welchem Billigflieger am tiefsten in die Tasche gegriffen werden muss, hat die nun Reiseplattform fromAtoB untersucht. Analysiert wurden die aktuellen Preise für Getränke und Snacks in zehn europäischen Billigfliegern.

Passagiere, die statt Tomatensaft eher Lust auf ein Bier haben, sind am besten in den Billigfliegern aus Deutschland aufgehoben. Bei TUIfly und Eurowings kann die kleine Dose (0,33 l) für drei Euro erstanden werden. Der Liter Bier kostet hochgerechnet 9,09 Euro. Doppelt so viel (18,18 Euro pro Liter) nimmt die britischen Airline easyJet, bei der Fluggäste sechs Euro für eine kleines Bier entrichten müssen. Und die Reisenden der irischen Fluggesellschaft RyanAir müssen immerhin noch 5,50 Euro berappen.

Die günstigsten nicht-alkoholischen Erfrischungen gibt es für Passagiere von easyJet, TUIfly, Wizzair und SunExpress. Bei den vier Airlines bezahlt man 2,50 Euro für einen halben Liter Wasser. Air Baltic verlangt den gleichen Preis für 0,33 Liter. Ein Liter Wasser kostet bei der lettischen Fluggesellschaft mit 7,58 Euro also mehr als doppelt so viel wie bei bei easyJet, TUIfly und Co.

Die Preise für Cola und Kaffee bewegen sich in den untersuchten Fluglinien auf einem ähnlichen Niveau. In allen Maschinen bekommt man koffeinhaltigen Getränke für einen Preis zwischen 2,50 und drei Euro. Bei Cola unterscheidet sich allerdings das Preis-Leistungs-Verhältnis in den deutschen Fliegern: Während man bei TUIfly sechs Euro für den Liter hinlegen muss, kostet dieser bei Eurowings zehn.

Sowohl süße als auch salzige Snacks sind in türkischen Flugzeugen von Sunexpress am erschwinglichsten. Hochgerechnet auf 100 Gramm zahlen Passagiere hier zwei Euro für einen Twix-Riegel und fünf Euro für die Portion Chips. Bei Vueling müssen Fluggäste hingegen 6,56 Euro für 100 Gramm Schokolade springen lassen, während Reisende bei Norwegian, Pegasus und Wizz Air 7,50 Euro für 100 Gramm Chips zahlen.

Wer eine vollwertigere Mahlzeit wünscht, ist bei Wizz Air allerdings gut aufgehoben. Unter allen analysierten Airlines bietet das ungarische Unternehmen die günstigsten Sandwiches an. Vier Euro kostet hier das mit Putenbrust belegte Baguette. Norwegian fordert für das Sandwich 2,50 Euro mehr. Auch beim spanischen Unternehmen Vueling zahlt man zwar 6,50 Euro, bekommt hierfür allerdings ein Club Sandwich.

Vergleicht man die Warenkörbe der zehn Billigflieger, bekommen die Reisenden von TUIfly am meisten für ihr Geld. Insgesamt zahlen die Passagiere der Fluggesellschaft mit Hauptsitz in Hannover 35,84 Euro für alle analysierten Artikel. Norwegian Airlines fordert mit 52,09 Euro am meisten für die komplette Snack-Palette. mid/rlo

Verbraucherpreise im Mai leicht gestiegen

Die Verbraucherpreise in Deutschland lagen im Mai 2019 um 1,4 Prozent höher als im Mai 2018. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, schwächte sich die Inflationsrate – gemessen am Verbraucherpreisindex (VPI) – damit wieder ab. Im April 2019 hatte sie bei +2,0 Prozent gelegen.

Dämpfend auf die Inflationsrate für Mai 2019 wirkte vor allem der Preisrückgang bei Pauschalreisen (-9,0 Prozent). Zudem schwächte sich der Preisauftrieb für Flugtickets (+1,4 Prozent; April 2019: +6,1 Prozent) und Bahntickets (+1,0 Prozent; April 2019: +3,4 Prozent) wieder ab. Diese Preisrückgänge seien in erster Linie auf den Kalendereffekt durch die im Vergleich zum Vorjahr späte Lage von Pfingsten in diesem Jahr zurückzuführen, heißt es.

Energieprodukte verteuerten sich von Mai 2018 bis Mai 2019 um 4,2 Prozent und wirkten damit wie schon im Vormonat erhöhend auf die Gesamtteuerung. Die Preise für Kraftstoffe erhöhten sich gegenüber dem Vorjahr um 4,6 Prozent, die für leichtes Heizöl um 3,7 Prozent.

Die Preise für Nahrungsmittel erhöhten sich von Mai 2018 bis Mai 2019 dagegen nur um +0,9 Prozent. Erheblich teurer als ein Jahr zuvor war im Mai 2019 insbesondere Gemüse (+8,7 Prozent, darunter Kartoffeln: +36,9 Prozent).

Weitere Preiserhöhungen gab es unter anderem bei Fisch, Fischwaren und Meeresfrüchten (+2,9 Prozent) sowie bei Brot und Getreideerzeugnissen (+2,3 Prozent). Diesen Preisanstiegen standen starke Preisrückgänge bei Obst (-7,6 Prozent) sowie Speiseölen und Speisefetten (-4,9 Prozent) gegenüber.

Die Preise für Waren insgesamt lagen im Mai 2019 um 1,8 Prozent höher als im Vorjahresmonat. Neben den Preisanstiegen bei den Energieprodukten (+4,2 Protzent) verteuerten sich auch Zeitungen und Zeitschriften (+4,9 Prozent) sowie Tabakwaren (+3,8 Prozent).

Einige Waren wurden demgegenüber auch deutlich günstiger zum Beispiel Mobiltelefone: -9,6 Prozent, Geräte der Unterhaltungselektronik: -6,9 Prozent.

Bewusstsein für Datenschutz gestiegen

Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gilt seit einem Jahr. Zahlen der EU-Kommission zeigen: Das Bewusstsein für Datenschutz ist gestiegen. Ein rechtssicherer Umgang mit Daten ist für Unternehmen nicht nur wichtig, um DSGVO-Bußgelder zu vermeiden, sondern kann auch zum Wettbewerbsvorteil werden. Ein neuer Leitfaden des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie hilft dabei.

Ob intelligente Datenbrillen in der Fertigung, moderne Autos mit hunderten Sensoren oder Gesundheits-Apps: Die stetig wachsende Summe von Daten bietet immer größere Chancen für neue Dienste, sogenannte Smart Services. Dabei werden häufig Informationen verarbeitet, die Rückschlüsse auf Personen zulassen. Die rechtlich einwandfreie Nutzung dieser Daten, die seit einem Jahr unter anderem durch die DSGVO geregelt wird, ist Voraussetzung für den Erfolg der smarten Dienste. Nicht zuletzt zeigt jedoch eine Umfrage des Handelsblatts unter den Datenschutzbeauftragten der Bundesländer, wonach allein 70 DSGVO-Bußgelder verhängt wurden, dass die Anwendung der Verordnung noch nicht überall einwandfrei gelingt.

“Unternehmen, die Daten mit Personenbezug nutzen, müssen sicherstellen, dass diese absolut sicher verwendet werden – vor allem, wenn mit diesen Daten neue Dienste entstehen. Dabei gilt es, jeden Fall genau zu prüfen: So können zum Beispiel auch Maschinendaten Rückschlüsse auf die Produktivität von einzelnen Mitarbeitern zulassen”, erklärt Dr. Steffen Wischmann, Leiter der Begleitforschung zum Technologieprogramm Smart Service Welt I des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. cid/rlo

Flüge werden immer unpünktlicher

Verspätungen bei der Bahn gehören für viele Reisende fast schon zur Normalität. Doch jetzt müssen offenbar auch Fluggäste mit Chaos rechnen. Denn im ersten Drittel 2019 gab es bereits einen überproportional hohen Anstieg an Flugproblemen im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Das ist das Ergebnis einer aktuellen Analyse des weltweit führenden Fluggasthelfer-Portals, AirHelp (www.airhelp.com).

Demnach ist das Gesamtaufkommen an Passagierflügen im Vergleich zum Jahr 2018 um rund 1,8 Prozent gewachsen. Gleichzeitig stieg die Anzahl an gestrichenen und verspäteten Flügen aber unverhältnismäßig an: So gab es zwischen dem 1. Januar 2019 und dem 30. April 2019 rund 12 Prozent mehr Flugausfälle und rund 5,0 Prozent mehr verspätete Flüge als im selben Zeitraum 2018.

Noch deutlicher wird die Zunahme an Flugverspätungen und -ausfällen im Sechsjahresvergleich. Gab es im ersten Drittel 2014 nur knapp 26.000 ausgefallene oder verspätete Flüge, waren es 2019 bereits mehr als 61.000. Pro Tag gibt es in Deutschland demnach rund 290 Problemflüge mehr als noch vor fünf Jahren, obwohl sich die Gesamtanzahl an Flügen seitdem nur um rund 10,0 Prozent erhöht hat. Generell gab es mit Ausnahme des Jahres 2016 eine stetige Zunahme an Flugverspätungen und -ausfällen an deutschen Flughäfen in den letzten Jahren. mid/rlo

Fake-Shops: Minister machen mobil

Die Verbraucherschutzministerien wollen gegen sogenannte “Fake-Shops” im Internet vorgehen. Nach Informationen von NDR und “SZ” soll die Anmeldung von .de-Internetseiten nur noch mit Identitätsprüfung möglich sein.

Bisher kann man eine Internetseite mit einer .de-Adresse anmelden, ohne seine Identität nachweisen zu müssen. Die Folge: Viele solcher Seiten werden mit falschen Namen und Anschriften registriert. Betrüger nutzen .de-Seiten, um Kunden falsche Seriosität vorzugaukeln.

Recherchen von NDR und “Süddeutscher Zeitung” hatten gezeigt, dass solche Fake-Shops in ihrer Aufmachung immer perfekter werden und sich nicht nur deutscher Internetadressen bedienen, sondern auch deutscher Bankkonten und gefälschter Qualitätssiegel.

Die Minister sprechen sich als weitere Maßnahme für eine zentrale Anlaufstelle bei den Ermittlungsbehörden aus. Diese soll in Zusammenarbeit mit den Verbraucherzentralen helfen, solche Fake-Shops zu bekämpfen.

Eine wichtige Maßnahme sei das, sagt Jonathan Maier vom Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV): “Gerade bei Fake-Shops spielt die Zeit eine große Rolle. Denn so schnell wie sie im Internet auftauchen, so schnell verschwinden sie auch wieder. Deshalb ist es sehr wichtig, dass die Ergebnisse zentral gebündelt werden und es so eine zentrale Anlaufstelle gibt.”

Überhaupt sehe er die Initiative sehr positiv, so Verbraucherschützer Maier: “Wir begrüßen es sehr, dass die Verbraucherschutzminister jetzt hier einen Aufschlag wagen und den ersten wichtigen Schritt machen, um das Problem, das viele, viele Verbraucher betrifft, in Angriff zu nehmen.” Die Landesminister werden die Maßnahmen und Forderungen am Freitag beschließen. cid/rlo

Heizölkunden zahlen drauf

Der vergleichsweise milde Winter 2018/2019 hat dafür gesorgt, dass Verbraucher sieben Prozent weniger Energie für das Heizen ihrer Wohnung benötigten als in der Vorsaison. Das brachte Gaskunden Entlastung, doch Heizölkunden zahlten drauf, wie das Vergleichsportal Check24 berichtet.

In Zahlen bedeutet das: Ein Musterhaushalt mit Gasheizung zahlte in der Heizperiode September 2018 bis April 2019 im Schnitt 1.075 Euro. Das sind 33 Euro weniger als im Winter 2017/2018. Für Verbraucher mit Ölheizung stiegen die Kosten dagegen um neun Prozent – von 1.140 Euro auf 1.248 Euro.

“Die Kostenschere zwischen Gas und Heizöl hat sich im Vergleich zur Vorsaison wieder deutlich geöffnet”, sagt Dr. Oliver Bohr, Geschäftsführer Energie bei Check24. Doch was ist der Grund dafür? “Das liegt vor allem daran, dass die Ölpreise in diesem Winter höher waren als im Vorjahreszeitraum”, so der Experte.

Der durchschnittliche Preis für Heizöl stieg im Vergleich der vergangenen beiden Heizperioden September bis April um 19 Prozent. Dieser Preisanstieg konnte durch den geringeren Energiebedarf nicht ausgeglichen werden. Der Gaspreis erhöhte sich nur um durchschnittlich drei Prozent. Somit war Heizen mit Öl 16 Prozent teurer als mit Gas. wid/rlo

Neuer Handy-Vertrag: Darf die Rufnummer mit?

Eine Rufnummer geben Handy-Besitzer nur ungern auf. Klar: Freunde und Bekannte müssten sich wieder an eine neue Nummer gewöhnen. Und das kann dauern. Doch wie sieht das bei einem Anbieterwechsel aus?

Wer einen neuen Handy-Vertrag abschließt und seine Nummer behalten will, kann diese jederzeit problemlos portieren lassen. “Die Rufnummernportierung bezeichnet die Mitnahme der bisherigen Mobilfunknummer bei einem Wechsel des Telekommunikationsanbieters”, erklärt Alexander Kuch vom Onlinemagazin teltarif.de.

Mobilfunk-Kunden, die ihre Rufnummer behalten möchten, müssen meist ein Bearbeitungsentgelt von etwa 25 Euro an den vormaligen Anbieter zahlen. Beim neuen Provider wird für das Mitbringen der Nummer in der Regel keine Gebühr fällig. Vielmehr bieten diese ihren Kunden nicht selten ein Startguthaben oder eine Gutschrift an, mit der die Portierungskosten quasi ausgeglichen werden.

Ist der bestehende Kontrakt bereits gekündigt, können Nutzer ihre Mobilfunknummer unter Berücksichtigung der Bearbeitungszeit bis 30 Tage danach portieren. Wer seinen Anbieter wechselt, obwohl der aktuelle Mobilfunkvertrag noch länger läuft, muss ebenfalls nicht auf die gewohnte Handy-Nummer verzichten.

“Bei dieser sogenannten vorzeitigen Portierung erhalten Nutzer für ihren alten Vertrag eine neue Nummer, meist können sie die alte SIM-Karte zunächst noch weiter nutzen. Für die Verwendung der mitgenommenen Rufnummer ist nach Abschluss der Portierung natürlich die SIM-Karte des neuen Anbieters erforderlich”, erläutert Experte Kuch.

Nicht nur die Anschlussnummer bleibt bei diesem Vorgang erhalten, auch die Netzvorwahl ändert sich dabei nicht. Das hat den Vorteil, dass die Nummer komplett gleich bleibt und sich niemand eine neue merken muss.
Für Anrufer der Handy-Nummer können sich daraus jedoch Mehrkosten ergeben, da durch die Portierung anhand der Vorwahl nicht mehr ersichtlich ist, bei welchem Netzbetreiber der Kunde ist.

Wer nur in bestimmte Netze kostenlos telefonieren kann, sollte vorab klären, bei welchem Anbieter sein Gesprächspartner ist. “Bei Unsicherheit bezüglich der Netzzugehörigkeit können Nutzer beim Provider – etwa über Kurzwahl oder SMS – erfragen, welches Netz welcher Mobilfunknummer zugeordnet ist”, sagt Kuch. Zudem bleibt die Mailbox-Nummer unverändert, nur die Abfrage über Kurzwahl erfolgt über den neuen Anbieter. Gespeicherte Mailbox-Informationen können allerdings nicht transferiert werden. cid/rlo

Der Benzinpreis klettert weiter

Für Deutschlands Autofahrer ist an der Tankstelle keine Entwarnung in Sicht. Sie müssen nach einer aktuellen Auswertung des ADAC jetzt schon in der zehnten Woche hintereinander mehr fürs Benzin-Tanken bezahlen.

Demnach kostet ein Liter Super E10 derzeit im Bundesdurchschnitt 1,496 Euro und damit rund 0,2 Cent mehr als in der Vorwoche. Bei Diesel wurde der Aufwärtstrend der Preise in dieser Woche dagegen erst einmal gestoppt: um 0,4 Cent pro Liter sank der Dieselpreis auf 1,298 Euro.

Die Preisdifferenz zwischen Diesel und Super E10 hat sich damit nach der Annäherung der beiden Sorten in den Wintermonaten wieder auf beinahe 20 Cent erhöht. Mit dem zehnten Preisanstieg in Folge bleibt Benzin in Relation zum aktuellen Ölpreis aber weiterhin teuer, so die ADAC-Experten. mid/rlo

Telefonate ins EU-Ausland werden billiger

Nach Telefonaten ins Ausland kann schon mal die Telefonrechnung explodieren. Doch vor dieses Szenario hat die EU einen neuen Riegel geschoben. Allerdings muss man einige Dinge beachten.

Allgemein gilt: Egal ob per Handy oder übers Festnetz: Telefonate aus Deutschland in andere EU-Länder kosten ab 15. Mai netto nur noch maximal 19 Cent pro Minute. Eine SMS darf ab dann für höchstens sechs Cent ohne Mehrwertsteuer versandt werden. “Die mobile Kommunikation wird durch die neuen Regelungen innerhalb der EU vereinfacht und preiswerter”, lobt die Verbraucherzentrale NRW. Die Regelung zu den neuen Preisobergrenzen für Telefonate vom Inland ins EU-Ausland gilt jedoch zunächst nur für eine Dauer von etwa fünf Jahren.

Und: Die Preisobergrenze gilt für Telefonate oder SMS, wenn die verbrauchten Einheiten nutzungsabhängig pro Minute oder pro SMS abgerechnet werden. Telekommunikationsunternehmen können zusätzlich spezielle Tarife anbieten, in denen die Preisobergrenze nicht berücksichtigt wird. Dies ist etwa der Fall, wenn Kunden einen Tarif buchen, der Gespräche sowie SMS ins EU-Ausland aber auch für Drittländer umfasst. Für solche speziellen Tarife können Anbieter die Preise weiterhin selbst festlegen.

Auch bei Flatrate-Verträgen, die neben den EU-Ländern auch Auslandsgespräche in Nicht-EU Länder umfassen, müssen die Preisobergrenzen nicht beachtet werden. Dies ändert sich schlagartig, sobald die Minuten- oder SMS-Pakete der Flatrate aufgebraucht sind. Ab dann dürfen nur Kosten in Höhe der gedeckelten Preise berechnet werden. Kunden sollten für Auslandsgespräche rechtzeitig prüfen, ob ein Flatrate-Tarif für sie trotz Wegfall der Preisobergrenzen günstiger ist, raten die Verbraucherschützer.

Die Preisobergrenzen gelten ab dem 15. Mai. Bei speziellen Tarifen treten die neuen Regelungen abhängig vom Tarif erst nach einer Frist von zwei Monaten automatisch zum 15. Juli in Kraft. Es besteht aber auch die Möglichkeit, direkt kostenfrei in den gedeckelten Tarif zu wechseln. Wer seinen speziellen Tarif beibehalten will muss dies seinem Telefonanbieter vor Fristablauf ausdrücklich mitteilen. Kunden sollten sich rechtzeitig darüber informieren, welcher Tarif für sie der günstigste ist, um nicht durch die automatische Umstellung in eine Kostenfalle zu geraten, erklärt die Verbraucherzentrale.

Telefonieren und Simsen in Länder, die nicht zur Europäischen Union gehören, können weiterhin sehr schnell ins Geld gehen. Die Preisdeckelung gilt nämlich nicht bei Verbindungen in Länder wie Thailand, die Schweiz oder die Türkei. Auch bei einer Kreuzfahrt auf hoher See oder während eines Flugzeug-Trips innerhalb der EU können die Kosten fürs Simsen und Surfen schnell explodieren, wenn sich das Handy über einen Satelliten ins Mobilfunknetz einwählt. Hierfür gilt bisher noch keine Preis-Deckelung. cid/wal

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