Keine Steuern auf Enteignungs-Einnahmen

Erst enteignet werden, dann das Zwangsentgelt auch noch versteuern? So nicht, urteilte jetzt das Finanzgericht Münster in einem Grundsatzurteil.

Im konkreten Fall musste ein Grundstücksbesitzer ein Stück Land abgeben, weil es die Kommune für ein Projekt benötigte. Dafür bekam er eine Entschädigung, so der InfodienstRecht und Steuern der LBS. Das Problem: Das Finanzamt wertete den Deal als “steuerpflichtiges Veräußerungsgeschäft ” und hielt die Hand auf.

Dagegen klagte der Betroffene – und siegte vor dem Finanzgericht. Die Richter: Diese Einschätzung der Fiskal-Behörde setze voraus, dass die Eigentumsübertragung auf eine wirtschaftliche Betätigung des Veräußernden zurückzuführen sei. Dazu gehöre auch “ein auf die Veräußerung gerichteter rechtsgeschäftlicher Wille des Veräußernden”. Der fehle hier, der Eigentumswechsel sei “gegen beziehungsweise ohne seinen Willen” vollzogen worden. Fazit: Es waren keine Steuern fällig (Finanzgericht Münster, Aktenzeichen 1 K 71/16, Revision beim BFH unter Aktenzeichen IX R 28/18). wid/rhu

BGH-Urteil zu Routern von Unitymedia

Grünes Licht für die Hotspots: Unitymedia NRW darf Router von Kunden mittels eines zweiten WLAN-Signals in Wifi-Hotspot-Stationen umwandeln, auch wenn Kunden dafür kein Einverständnis gegeben haben oder keine vertragliche Vereinbarung vorliegt.

Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) jetzt entschieden (Az.: I ZR 23/18). Damit stellt sich der BGH gegen die Auffassung der Verbraucherzentrale NRW, die gegen das eigenmächtige Vorgehen des Kabelnetzbetreibers geklagt hatte.

NRW-Verbraucherzentralenvorstand Wolfgang Schuldzinski zeigte sich enttäuscht von der Entscheidung: “Bei der zunehmenden Vernetzung des Alltags dürfen nicht Firmen, sondern sollten die Nutzer bestimmen, wie Geräte und Zugänge zu Hause agieren. Anbieter sollten Verbraucher von der Sinnhaftigkeit ihrer Angebote überzeugen müssen und nicht Fakten schaffen dürfen, die die Verbraucher aktiv beseitigen müssen.”

Hintergrund: 2016 hatte Unitymedia NRW ihren Kunden per Post mitgeteilt, dass mit “WiFiSpot” ein zusätzliches WLAN-Signal auf Routern aktiviert werden sollte, die der Anbieter seinen Kunden für die Vertragslaufzeit zur Verfügung gestellt hat. So sollte ein dichtes Netz aus Hotspots geknüpft werden, das Kunden von Unitymedia auch außerhalb der eigenen vier Wände einen Zugang über ihre mobilen Geräte ins Internet ermöglicht. Kunden, die einen eigenen Router für die Nutzung des Anschlusses verwenden, waren von der Aufschaltung nicht betroffen. cid/rlo

Online-Dokumente: Vorsicht vor Betrügern

Im digitalen Zeitalter können auch wichtige Dokumente online beantragt werden. Dazu gehören Geburtsurkunde oder Führungszeugnis. Doch Vorsicht: Inzwischen wurden Fälle bekannt, in denen Bürger bei der Internetsuche unter dem Stichwort “Führungszeugnis online beantragen” auf die private Internetseite www.amtsweg.com geleitet wurden. Das berichtet jetzt die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.

Die Angaben auf der Seite erwecken den Eindruck, dass gegen Zahlung von 13 Euro – also genau des Betrages, auf den sich auch die Gebühr für die Erstellung eines Führungszeugnisses beläuft – dieses online beantragt und übersandt werden kann. Nur bei genauem Hinsehen fällt auf, dass nach Bezahlung keineswegs ein Führungszeugnis übersandt wird, sondern nur ein eBook, das erklärt, wie ein Führungszeugnis online beantragt werden kann.

Diese Masche kommt immer wieder vor: Einige Dienstleister machen ein Geschäft damit, die Anfragen an Behörden weiterzuleiten und dafür extra abzukassieren. Wer nicht genau hinschaut, zahlt entweder doppelt – oder bekommt statt des gewünschten Papiers lediglich Informationen zur Beantragung. Manche Seiten sind besonders dreist und senden sogar direkt eine Mahnung.

Unsere Tipps, wie Sie sich vor unseriösen Angeboten schützen: Beantragen Sie offizielle Dokumente immer direkt bei der Stadt oder der Gemeinde. Häufig geht das online – dieser Service kostet in der Regel nichts.

Überprüfen Sie im Impressum, ob Sie wirklich auf der Seite der zuständigen Behörde sind. Werden Gebühren verlangt, lesen Sie aufmerksam die Bedingungen. Kommt bei Ihnen eine Rechnung oder Mahnung an, widersprechen Sie. cid/rlo

Telefonieren ins EU-Ausland: Achtung Schock-Rechnung

Eigentlich soll die neue EU-Verordnung das Telefonieren in andere EU-Länder billiger machen. Doch oft entpuppen sich die Telefonate beispielsweise von Deutschland als Kostenfalle. Denn das sogenannte Roam-like-at-Home-Prinzip findet in Fällen, in denen Nutzer aus einem deutschen in ein ausländisches Netz eines anderen EU-Mitgliedstaates anrufen, keine Anwendung.

Was sagen Experten dazu? “Um Schock-Rechnungen vorzubeugen, hat die Europäische Union eine Regulierung der Endkundenentgelte für Auslandsgespräche und SMS beschlossen”, sagt Alexander Kuch vom Onlinemagazin teltarif.de.

Nach der neuen EU-Verordnung werden die Preise für Auslandstelefonate innerhalb der EU gedeckelt. Mit der Festlegung auf eine Preisobergrenze wird hohen Gebühren ein Riegel vorgeschoben und Verbraucher sollten in entsprechenden Fällen keine unverhältnismäßig hohen Rechnungen mehr erhalten.

Gebühren von bis zu 1,99 Euro pro Minute für ein Auslandsgespräch via Handy, wie sie laut Daten des Europäischen Verbraucherverbandes in Deutschland 2016 noch anfielen, sollten so der Vergangenheit angehören. “Ab 15. Mai 2019 dürfen regulierte Auslandsgespräche aus dem Heimatland nicht mehr als 19 Cent pro Minute und SMS in andere EU-Staaten nicht mehr als 6 Cent pro Kurzmitteilung kosten”, erklärt Experte Kuch. Dies gelte auch unabhängig davon, ob aus dem Mobilfunknetz oder Festnetz angerufen wird.

Doch auch bei der neuen Regelung zu günstigeren Anrufen innerhalb der EU gibt es Ausnahmen. Vonseiten der Bundesnetzagentur heißt es, die festgelegten Preisobergrenzen dürfen bei Tarifen mit Minutenabrechnung nicht überschritten werden. Wer aber schon eine Flatrate für Auslandstelefonate hat, kann gegebenenfalls nicht auf die Einhaltung der Obergrenze hoffen, da nutzungsunabhängige, pauschal abgerechnete Tarife nicht der Regulierung unterworfen sind. Folglich könnten Mobilfunkanbieter neben den regulierten Tarifen für Auslandstelefonate ihren Kunden weiterhin alternative Optionen anbieten, die nicht der europäischen Verordnung unterliegen. cid/rlo

Korrekte Entschädigung bei Flugausfällen

Verspätungen, Flugausfälle, Ärger und Stress – die Vorfälle des katastrophalen Flugsommers 2018 sollen sich dieses Jahr nicht wiederholen. Das ist erklärte Absicht der Teilnehmer von Entscheider-Gipfeltreffen. Eine entscheidende Maßnahme könnte zumindest für eine zeitnahe Entschädigung betroffener Passagiere sorgen.

“Dreh und Angelpunkt wäre eine verpflichtende Bekanntgabe der Ursache für das Flugproblem seitens des Luftfahrtunternehmens”, so das Fluggastrechteportal FairPlane. Sehr viele Fluglinien würden nämlich “außergewöhnliche Umstände” als Grund für ein Flugproblem anführen, und so keine Entschädigung zahlen müssen. Oft stelle sich aber nach Recherchen oder im Zuge eines Gerichtsverfahrens heraus, dass gar kein außergewöhnlicher Umstand vorgelegen habe.

Deshalb fordert das Portal eine Verpflichtung zur Bekanntgabe des Grundes, die einen Entschädigungsanspruch nach sich zieht. Natürlich könne auch ein außergewöhnlicher Umstand, der die Fluglinie von einer Entschädigungszahlung an den Passagier befreit, als Grund angeführt werden.

Außerdem fordert FairPlane Strafen bei vorsätzlich falschen Angaben zum Grund einer Verspätung oder eines Ausfalls und eine gesetzlich verankerte Pflicht der Fluglinien, binnen drei Wochen nach Zugang eines Anspruchsschreibens dem Fluggast “substantiell” zu antworten. wid/rhu

Strompreise in Deutschland am höchsten

Die Strompreise für Privathaushalte in Deutschland sind so hoch wie nie. In der Grundversorgung zahlen Verbraucher in Deutschland im Durchschnitt 32,2 Cent pro kWh. Das geht aus einer aktuellen Analyse des Verbraucherportals StromAuskunft hervor.

Bei dem günstigsten Alternativanbieter kostet die kWh demnach 27,5 Cent. Allein in den ersten drei Monaten 2019 haben etwa zwei Drittel der 826 Grundversorger in Deutschland die Strompreise erhöht – und zwar um durchschnittlich rund 5,0 Prozent.

“Mittlerweile haben wir in Deutschland die höchsten Strompreise in Europa. Verantwortlich dafür sind in erster Linie die hohen Umlagen und Steuern. Die reine Stromerzeugung ist nicht die Ursache für die hohen Kosten. Auch wenn die Preise gestiegen sind, kostet eine Kilowattstunde im Großhandel weniger als fünf Cent,” sagt Dr. Jörg Heidjann, Herausgeber der Strompreis Studie.

Wie viel Geld Verbraucher für Strom in Deutschland ausgeben hängt neben dem Verbrauch auch vom Wohnort ab. Im Durchschnitt bezahlt ein Musterhaushalt mit einem Jahresverbrauch von 3.500 kWh 1.127 Euro pro Jahr in der Grundversorgung und 959 Euro beim günstigsten Alternativanbieter. wid/rlo

Hersteller-Banken: Kunden sind am loyalsten

Fast die Hälfte der Autofahrer, exakt 48 Prozent, kann sich aktuell vorstellen, ein zukünftiges Neufahrzeug komplett online zu bestellen und auch die nötige Finanzdienstleistung direkt online abzuschließen. Das ist eines der Ergebnisse einer Studie der puls-Marktforschung für den Branchenverband Banken der Automobilwirtschaft (BDA).

Was die Auftraggeber mindestens ebenso wichtig finden: Kunden von herstellerverbundenen Autobanken sind ihrer Fahrzeugmarke und ihrem Händler gegenüber am loyalsten. So bleibt etwa gut die Hälfte dieser Kunden (54 Prozent) ihrer Fahrzeugmarke treu. “Bei Kunden anderer Banken und Barzahlern sind dies nur 40 beziehungsweise 43 Prozent”, so die Studie.

Was sich für den Handel ebenfalls deutlich bemerkbar macht – und zwar positiv: Die Herstellerbanken-Kundschaft stattet ihr Fahrzeug nicht nur besser aus (44 Prozent), sie kann häufig auch ein größeres Modell fahren als gedacht (30 Prozent) und kauft das neue Fahrzeug früher als ursprünglich geplant (27 Prozent).

Mehr als jeder zweite Kunde entscheidet sich heute zudem über die Finanzierung oder den Leasingvertrag hinaus für weitere Service- und Versicherungsleistungen rund um das eigene Fahrzeug. Zu den gefragtesten Mobilitätsangeboten zählen laut der Studie die Pakete Inspektion / Kundendienst, Mobilitäts- und Pannenservice sowie Garantieverlängerung. mid/rhu

Autofahrer müssen sich vor Ostern auf steigende Preise einstellen

Tanken tut weh. Vor dem Osterfest dürfte so mancher Autofahrer feuchte Augen beim Blick auf die Preistafel bekommen – das aber nicht vor Freude. Laut aktueller Auswertung des ADAC kostet ein Liter Super E10 im Bundesdurchschnitt 1,426 Euro und damit 2,5 Cent mehr als in der Vorwoche.

Auch Diesel wurde teurer, wenn auch weniger stark als Benzin. Für einen Liter muss man im Mittel 1,267 Euro bezahlen, ein Anstieg von 1,1 Cent. Die Preisdifferenz zwischen beiden Sorten vergrößerte sich dadurch auf nun 15,9 Cent je Liter. Dies ist der höchste wöchentliche Durchschnittswert seit mehr als sechs Monaten.

Hilfe beim Preisvergleich verspricht der ADAC mit seiner Smartphone-App “ADAC Spritpreise”. Ausführliche Informationen zum Kraftstoffmarkt und aktuelle Preise gibt es auch unter www.adac.de/tanken. mid/rlo

Gerichtsurteil: Verbraucher können einen Darlehensvertrag widerrufen

Ausstieg aus Darlehen bei falschen Zinsangaben

Verbraucher können einen Darlehensvertrag widerrufen, wenn das Kreditinstitut den effektiven Jahreszins falsch angibt. Das hat kürzlich das Oberlandesgericht Köln entschieden.

In dem Verfahren (Aktenzeichen: I-4 U 102/18) ging es um einen Streit mit der Sparkasse Leverkusen und die Frage, ob ein Darlehenswiderruf wegen Fehlern in den Vertragsunterlagen viele Jahre nach Vertragsschluss wirksam erklärt werden könne. Klare Antwort des OLG: Ja. Die Vertragserklärungen aus dem Jahr 2011 konnten mit Schreiben vom 19. Dezember 2016 wirksam widerrufen werden. Die Sparkasse Leverkusen hatte den effektiven Jahreszins mit 3,70 Prozent angegeben – ein Berechnungsfehler. Das OLG folgte den Ausführungen des Rechtsanwalts der Klägerseite und stellte im Urteil fest, dass der Effektivzins zu gering angegeben sei, weshalb der Jahre nach Vertragsschluss erklärte Widerruf wirksam war. “Das Urteil ist eine Sensations-Entscheidung”, kommentiert Christian Rugen von Hahn Rechtsanwälte. “Alle Darlehensnehmer, die ihre Immobilie ebenfalls nach dem 10.06.2010 finanziert haben, sollten die Angabe des effektiven Jahreszinses durch einen Fachanwalt überprüfen lassen.” wid/Mst

Achtung bei gebrauchten E-Autos: Das müssen Sie wissen

Die Zahl der E-Autos in Deutschland ist noch überschaubar. Demzufolge ist auch der Gebrauchtwagenmarkt übersichtlich. Umso wichtiger ist es für alle, die sich für ein Elektroauto aus zweiter Hand interessieren, einige Vorgaben zu beachten.

Laut TÜV Süd habe eine Internetrecherche nach gebrauchten Stromern rund 20.000 Treffer ergeben – nicht sehr viel, aber immerhin. Tipp von Volker Blandow vom TÜV Süd: “Inzwischen gibt es Händler, die sich auf Elektroautos spezialisiert haben. Gerade bei Modellwechseln gibt es hier oft gute Konditionen – die Entwicklung ist ja derzeit sehr dynamisch.”

Kaufinteressenten sollten bei vollelektrischen Autos oder bei Hybrid-Fahrzeugen besonders auf Komponenten wie Ladekabel und Ladebuchse achten, während laut TÜV Süd Bremsen und der Antriebsstrang eine untergeordnete Rolle spielen, da diese oftmals deutlich länger halten als bei Modellen mit herkömmlichen Antrieb.

Als wichtigste Komponente nennt der TÜV-Experte die Batterie, die zudem das teuerste Bauteil beim E-Auto ist. Das Problem: Art und Häufigkeit der Ladungen wirken sich auf Lebensdauer und Leistung der Akkus aus. Deshalb sollten sich Käufer vom entsprechenden Markenhändler Batterie-Daten des Fahrzeugs erstellen lassen, um Informationen über Ladezyklen und andere wichtige Faktoren für die Haltbarkeit des Energiespeichers zu erhalten.

Doch selbst gebrauchte Akkus müssen keine Sorgenkinder sein. Trotz 200.000 Kilometern Laufleistung und sieben bis acht Betriebsjahren leisteten viele Akkus häufig noch mit 80 bis 90 Prozent ihrer Anfangskapazität. Grundsätzlich raten die TÜV SÜD-Experten zu einem Auto, das regelmäßig gefahren wurde. “Das ist fast wie bei einem Verbrennungsmotor, wenn das Fahrzeug oft wochenlang nicht bewegt wird”, sagt Blandow.

Vor der Anschaffung eines Stromers sollten sich Interessenten auch über die Lademöglichkeiten Gedanken machen. Wichtig ist es daher zu wissen, welche Lader das E-Auto hat, also 3,7 kW, 11 kW oder gar 22 kW. Nicht optimal und nur in Ausnahmefällen zu empfehlen sei das Laden an einer gewöhnlichen Haushaltssteckdose. Besser: Eine Wallbox oder öffentliche Ladesäule. mid/Mst

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