“Falsches” Knöllchen kassiert – was tun?

Rein theoretisch muss ein Verkehrsteilnehmer keine Angst vor Bußgeld oder Flensburg-Punkten haben, wenn er sich immer an alle Vorschriften hält. Doch Fehler gibt es immer wieder – auch falsche Beschuldigungen. Was tun in solch einer Situation?

Ursachen für ungerechtfertigte Anzeigen gibt es viele, hat der ACE festgestellt. Etwa fehlerhafte Technik, übereifrige Ordnungshüter oder bloße Missverständnisse. Wer sich zu Unrecht beschuldigt fühlt, hat eine Reihe von Möglichkeiten, dagegen vorzugehen. So können Fotos und Zeugen helfen, sein Recht im Straßenverkehr geltend machen, wenn es trotz korrekt eingestellter Parkuhr oder ordnungsgemäß gelöstem Ticket ein Knöllchen gegeben hat. Wichtig ist es, den Einspruch innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Bescheids einzulegen, so der ACE.

Diese Frist gilt auch, wenn das Blitzerfoto ein anderes Auto zeigt – oder einen anderen Fahrer. Wer tatsächlich hinterm Steuer gesessen ist, aber seiner Meinung nach zu Unrecht geblitzt wurde, kann dem ebenso widersprechen, sobald der Bußgeldbescheid vorliegt.

Wenn der Vorwurf des unerlaubten Entfernens vom Unfallort im Raum steht, etwa nach einem angeblichen Parkrempler, ist Schweigen Gold. Denn hier geht es nicht nur um eine Geldstrafe, sondern möglicherweise um eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren. Deshalb sollten Betroffene keine Aussagen machen und zu einem Anwalt gehen. mid/rhu

Wenn Miete Luxus ist

Vor allem in den Großstädten können sich immer weniger Menschen die Mieten leisten. Trotz der sogenannten “Mietpreisbremse” zeigt die Kurve stetig nach oben. Doch aufgepasst: Mieter müssen nicht jede Mieterhöhung hinnehmen, die der Vermieter ihnen präsentiert, beispielsweise nach einer Modernisierung.

Dabei muss man nach Ansicht der ARAG-Experten unterscheiden, ob die baulichen Maßnahmen nötig waren, den Wohnwert verbessern oder einfach nur übertriebener Luxus sind. Handelt es sich bei der Modernisierung beispielsweise um einen Fitnessraum oder schmückt der Vermieter die Dachterrasse des Hauses mit einem Pool, handelt es sich eindeutig um eine Luxus-Sanierung, an deren Kosten sich Mieter nicht beteiligten müssen.

Geht es aber um einen Fahrstuhl, der in ein mehrstöckiges Haus eingebaut wird, darf der Vermieter einen Teil der Kosten auch auf die Mieter umlegen. Denn durch den Fahrstuhl entsteht ein Gebrauchsvorteil und der Wohnwert wird verbessert. Dies ist nicht nur relevant für die bereits dort Wohnenden, sondern ist auch für Wohnungssuchende ein Argument (Amtsgericht Brandenburg, Az.: 31 C 298/17). wid/rlo

Dürfen Kinder mit “Alexa” spielen?

Sprachassistenten wie “Alexa” oder “Siri” sind in vielen Haushalten fast schon Familienmitglieder. Selbst in den Kinderzimmer haben es sich diese digitalen Helfer längst bequem gemacht. Die Digitalisierung ist längst nicht mehr aufzuhalten.

Deshalb nutzen viele Familien Sprachassistenten für ihren Nachwuchs. Damit können sich die Kinder zum Beispiel Geschichten erzählen lassen und diese nachspielen. Und älteren Schülern helfen diese smarten Speaker bei den Hausaufgaben.

“Es gibt tolle technische Anwendungen, die speziell für Kinder entwickelt werden. Sie unterstützen die Jüngeren beim Spielen und Lernen und schaffen ein Verständnis für die digitale Welt. Eltern sollten beim Kauf und beim Umgang mit Sprachassistenten aber einiges beachten”, sagt Günter Martin, Internet-Experte von TÜV Rheinland.

Bei der Anschaffung spielen zum einen Daten- und Gerätesicherheit eine wichtige Rolle, um die Privatsphäre der Kinder zu schützen und Datenmissbrauch vorzubeugen, zum anderen pädagogische Gesichtspunkte. “Eine übermäßige Nutzung ist nicht empfehlenswert. Einige Hersteller bauen deshalb Kindersicherungen ein, die die Geräte zu bestimmten Zeiten automatisch deaktivieren. Bei anderen Assistenten helfen die klassische Schaltuhr und Einstellungen am Router”, so Martin.

Potenzielle Folgen übermäßiger Nutzung können laut aktuellem EU-Bericht beispielsweise mangelnde Interaktion mit den Eltern sowie fehlende Balance im Leben sein. So können Schlaf, Sozialisation und körperliche Aktivitäten der Kinder erheblich beeinflusst werden.

Das Spielerlebnis sei zudem gekünstelt und geprägt durch Skripte und Algorithmen. Einen sozialen Kontakt ersetzen Amazon Echo, Alexa und Siri nicht. “Eltern sollten ihren Kindern deshalb möglichst früh erklären, dass es sich bei diesen Geräten nur um Maschinen handelt und kein Mensch dahintersteckt”, erklärt Günter Martin. cid/rlo

So steht es um den Energieausweis

2019 laufen die ersten Energieausweise von Wohnhäusern mit Baujahr 1966 und jünger ab. Sie haben eine Gültigkeitsdauer von zehn Jahren und sind seit Anfang 2009 ausgestellt worden. Die Pflicht, einen aktuellen Energieausweis vorzulegen, gilt für Hauseigentümer, die ihr Haus in naher Zukunft verkaufen, vermieten oder verpachten wollen. Darauf verweist die Deutsche Energie-Agentur (dena).

Die ersten Energieausweise von Nichtwohngebäuden laufen ab dem 1. Juli 2019 ab. Auch hier gilt eine Gültigkeitsdauer von zehn Jahren. Wer einen neuen Energieausweis erstellen lassen möchte, wendet sich am besten an einen qualifizierten Energieberater aus der Energieeffizienz-Expertenliste. Bei der Wahl des Energieausweises rät die dena zum Bedarfsausweis. Denn nur der ist wirklich aussagekräftig und macht unterschiedliche Häuser vergleichbar.

In Deutschland gibt es zwei Arten von Energieausweisen: den Bedarfsausweis und den Verbrauchsausweis. Letzterer basiert auf den Verbrauchswerten der vergangenen drei Jahre. Damit hängt das Ergebnis des Ausweises stark vom Verhalten der jeweiligen Bewohner ab. wid/rlo

Tanken wird wieder teuer

Der Anstieg der Kraftstoffpreise setzt sich fort. Dabei ist am Rohölmarkt einen gegenläufige Entwicklung zu beobachten. Laut aktueller Auswertung des ADAC kostet ein Liter Super E10 im Bundesdurchschnitt 1,342 Euro, das sind 0,5 Cent mehr als in der Vorwoche. Für Diesel müssen Autofahrer im Mittel 1,268 Euro bezahlen, ein Anstieg von 0,3 Cent.

Die Preise für Super E10 haben damit die dritte Woche in Folge zugelegt, bei Diesel sogar die fünfte. Dem aktuellen Anstieg steht eine gegenläufige Entwicklung am Rohölmarkt gegenüber: Ein Barrel der Sorte Brent verbilligte sich gegenüber der vergangenen Woche um rund einen Dollar.

Der ADAC empfiehlt Autofahrern, vor dem Tanken die Preise zu vergleichen. Wer die teilweise erheblichen Preisunterschiede zwischen verschiedenen Tankstellen und Tageszeiten nutzt, spart bares Geld und stärkt den Wettbewerb zwischen den Anbietern. Weitere Tipps und aktuelle Infos gibt der Automobilclub auf seiner Internetseite. mid/wal

Weltweite Spam-Anrufe steigen auf 85 Milliarden

Es muss nicht gleich – wie im Film – der Mörder hinter einem stehen, wenn das Telefon klingelt. Doch nach dem Abheben kann sich der Anruf als lästiger Robocall entpuppen. Und solche Störungen häufen sich. Im vergangenen Jahr haben sie sich weltweit mehr als verdreifacht. Spanien, Großbritannien, Italien, Frankreich, Argentinien und die USA führen die Liste der Länder an, die am stärksten von Stör- und betrügerischen Anrufen betroffen sind.

Im Rahmen der Zusammenkunft von Führungskräften aus der Mobilbranche in Barcelona zum diesjährigen Mobile World Congress hat der Telekommunikation-Experte Hiya seinen ersten “Global Robocall Radar Report” vorgestellt, der schätzt, dass weltweite Spam-Anrufe um 325 Prozent auf 85 Milliarden gestiegen sind. Die Daten, die auf der Analyse von mehr als zwölf Milliarden weltweiten Anrufen pro Monat basieren, kamen zu dem Schluss, dass unerwünschte Anrufe in den USA, wo die Regulierungsbehörden Kenntnis davon genommen haben, zwar sehr verbreitet sind, aber auch auf globaler Ebene schnell wachsen.

“Da Spam-Anrufe weltweit immer häufiger werden, ist die Nachfrage nach Schutz vor unerwünschten Anrufen drastisch gestiegen”, sagt Alex Algard, der CEO von Hiya. “Indem wir branchenführende Spam-Erkennung mit einer Lösung kombinieren, die sicherstellt, dass Anrufe von legitimen Unternehmen ordnungsgemäß identifiziert werden, haben wir es uns zur Aufgabe gemacht, sicherzustellen, dass jeder auf der ganzen Welt wieder unbesorgt an sein Telefon gehen kann.”

Mit fast 60 Millionen Nutzern pro Monat weltweit arbeitet Hiya am Schutz von Verbrauchern vor unerwünschten Anrufen in jedem Land der Welt. Globale Partnerschaften mit Carriern wie AT&T, T-Mobile und OEMs wie Samsung haben laut Hiya dazu beigetragen, Hiyas Führungsposition bei der Identifizierung von Stör- und betrügerischen Anrufen auszubauen. Allein 2018 soll Hiya mehr als 1,3 Milliarden Anrufe als Spam identifiziert und davon mehr als 425 Millionen blockiert haben. cid/wal

Fiese Fakes bei Amazon

Mehr als die Hälfte der Online-Shopper vertraut bei ihrem Kauf den Erfahrungen anderer Käufer. Auch beim größten Markplatz Amazon können sich Interessenten durch die Bewertungen der Vorgänger ein Bild machen. Das Problem: Britische Verbraucherschützer warnen vor organisierten, gefälschten Bewertungen auf Amazon.

Gefakte Bewertungen sind erst einmal nichts Neues. Doch laut einer Untersuchung der Briten wird vor allem auf Facebook ein großer Aufwand betrieben, Kundenrezensionen zu kaufen. Anbieter versprechen für gute und vor allem authentische Bewertungen nach einem Kauf Belohnungen wie die Erstattung des Kaufpreises. Die Krux: Diese Rezensionen erhalten den Hinweis “Verifizierter Kauf”, da das Produkt ja tatsächlich über das Amazon-System erworben wurde. Das Ziel, für Vertrauen bei der Kaufentscheidung zu sorgen, wird so natürlich ad absurdum geführt. Die Stiftung Warentest warnt deutsche Verbraucher daher, noch vorsichtiger mit Bewertungen umzugehen, da es praktisch zu erkennen sei, ob sie gefälscht seien.

Was können Verbraucher noch tun? Sich an sogenannten Gütesiegeln orientieren. Aktuell führt das Netzwerk für digitale Gesellschaft “Initiative D21” vier seriöse Siegel: Trusted Shops, das S@fer Shopping des TÜV Süd, Geprüfter Online-Shop des EHI und ips (Internet Privacy Standards) des Datenschutz-Cert. cid/arei

So loggen sich die Deutschen ein

Der Login mit Benutzername und Passwort ist für die überwiegende Mehrheit der Deutschen die bevorzugte Identifizierungs-Lösung. Laut des Statistischen Bundesamtes (Destatis) verwenden sie 87 Prozent der rund 65 Millionen Internet-Nutzer hierzulande.

Zweithäufigstes elektronisches Identifikationsverfahren sind mit 29 Prozent Codes wie TAN- oder iTAN-Listen, einschließlich der TAN-Generatoren fürs Online-Banking. Ebenso viele nutzen Verfahren, bei denen ein Code via Messaging an das Handy beziehungsweise ans Smartphone gesendet wird. Und 22 Prozent identifizieren sich mit ihrem Login aus sozialen Medien bei anderen Online-Diensten. cid/rhu

Verbraucherzentrale gewinnt gegen Apple

David gewinnt gegen Goliath: IT-Riese Apple muss vor Gericht eine Schlappe hinnehmen gegenüber der Verbraucherzentrale (Bundesverband). Die hatte gegen die im Jahr 2011 eingeführte Datenschutzrichtlinie des Konzerns geklagt. Diese sei teilweise rechtswidrig, urteilte nun das Kammergericht Berlin.

Konkret ging es gegen die Apple Sales International, die in Deutschland den Apple Store bis 2012 im Internet betrieb. Die Richter begründeten ihre Entscheidung in dem langjährigen Rechtsstreit mit der neuen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

Das Kammergericht habe klargestellt, dass auch ältere Klauseln zur Nutzung personenbezogener Daten die Anforderungen der seit Mai 2018 geltenden DSGVO erfüllen müssen, sagt Heiko Dünkel, Rechtsreferent beim Bundesverband der Verbraucherzentrale (vzbv) “Einige der Formulierungen finden sich so oder ähnlich immer noch in den aktuellen Datenschutzbestimmungen des Apple-Shops, der inzwischen von einer anderen Apple-Tochter betrieben wird.”

In der Datenschutzrichtlinie von 2011 hatte sich Apple weitgehende Rechte zur Nutzung der Kundendaten eingeräumt. Danach sollten personenbezogene Daten auch zur Werbung, zur Verbesserung von Produkten und Dienstleistungen und für “interne Zwecke” verwendet werden. Das Unternehmen nahm sich unter anderem das Recht heraus, persönliche Daten an “strategische Partner” weiterzugeben und sogar präzise Standortdaten der Kunden für Werbezwecke auszuwerten und anderen Unternehmen zur Verfügung zu stellen. Ob sie damit einverstanden sind, wurden die Verbraucher nicht gefragt. Dieser Praxis schob das Gericht nun einen Riegel vor. cid/wal

Wenn das Internet umzieht

Wer umzieht, steht im neuen Zuhause oft erst einmal auf der Leitung. Denn damit in der neuen Wohnung oder dem Eigenheim Internet und Festnetz funktionieren, müssen Nutzer entscheiden, ob sie ihren alten DSL- oder VDSL-Vertrag kündigen oder behalten wollen. Eine Kündigung sollte rechtzeitig geplant werden. Zumal ein Umzug normalerweise keinen vorzeitigen Vertragsausstieg rechtfertigt.

“Kunden sollten sich möglichst frühzeitig über die genauen Bedingungen bezüglich Kündigung oder Umzug beim aktuellen DSL-Anbieter informieren. Zudem sollten sie genügend Zeit für den Umzug des Anschlusses einplanen”, sagt Alexander Kuch vom Onlineportal teltarif.de.

Zunächst sollten sich Verbraucher überlegen, ob der Wohnortwechsel ein guter Anlass ist, den DSL-Anbieter zu wechseln. “Bei einem Umzug kann geprüft werden, ob es nicht vielleicht einen günstigeren DSL-Anbieter oder eine höhere Geschwindigkeit gibt”, so Kuch.

Generell sind korrekte und vollständige Angaben etwa zu Adresse und Lage der neuen Wohnung wichtig – egal, ob Kündigung oder Mitnahme des Anschlusses. Denn für eine schnelle Schaltung des Anschlusses benötigen Anbieter die Etage der Wohnung sowie die postalische Lage und Informationen wie Vorder- oder Hinterhaus. Fehlerhafte Aussagen können den Prozess verzögern.

Sind die technischen Voraussetzungen gegeben, ist ein Umzug ohne Anbieter- und Telefonnummer-Wechsel bei vielen Providern problemlos umsetzbar. Um Verzögerungen bei der Umstellung zu vermeiden, sollten Nutzer eine Vorlaufzeit einplanen. Kuch: “Wird der Tarif mitgenommen, darf der Provider die Vertragszeit weder verlängern noch erneuern. Auch die Vertragskonditionen muss der Anbieter beibehalten. Eine Bearbeitungsgebühr ist allerdings rechtens.”

Ist eine Mitnahme nicht möglich, kommt das Telekommunikationsgesetz zum Tragen. Da erlaubt dem Kunden eine außerordentliche Kündigung mit einer Dreimonatsfrist. Steht ein Anbieterwechsel bevor, sollten Nutzer in ihren Vertragsunterlagen nachschauen, wann die Mindestvertragslaufzeit endet, wie lange die Kündigungsfrist ist und wie die Breitbandversorgung am neuen Wohnort ist. cid/rlo

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