Die größten Ängste der Deutschen

Angst vor Datenmissbrauch

Der Umgang mit persönlichen Informationen im Internet treibt vielen Verbrauchern den Angstschweiß auf die Stirn. 36 Prozent der Deutschen befürchten, dass persönliche Informationen in falsche Hände gelangen könnten, wie die R+V-Studie “Die Ängste der Deutschen” zeigt. Bei Frauen ist diese Angst mit 38 Prozent etwas stärker ausgeprägt als bei Männern (34 Prozent).

Unterschiede gibt es auch in den Altersgruppen. Am meisten Sorgen machen sich die Menschen zwischen 20 und 39 Jahren (42 Prozent). Bei den 14 bis 19-Jährigen sind es 35 Prozent, bei den 40 bis 59-Jährigen 38 Prozent.

Entspannter gehen hingegen die über 60-Jährigen mit dem Thema um. Nur etwa jeder Vierte (27 Prozent) fürchtet sich vor Datenmissbrauch in Internet. Wahrscheinlich sind in der Altersklasse viele gar nicht oder zumindest weniger im Internet und in den sozialen Medien aktiv, so die R+V-Experten. cid/rlo

Vergleichsportale im Visier

Das Verbraucherschutzministerium will Vergleichsportale wie Verivox oder Check24 nach der Insolvenz des Stromanbieters BEV stärker kontrollieren, schreibt die “Süddeutsche Zeitung”. Das Kartellamt zweifle an der Objektivität der vermeintlich unabhängigen Angebote.

Das Kartellamt kritisiere die nicht immer transparenten Bewertungen und Rankings der Vergleichsportale, die sich durch Provisionen finanzierten. Deutschlands Verbraucherschützer wollen – nach Pleiten bei Teldafax, Flexstrom und BEV – Taten sehen. Die Bundesregierung “muss die Verantwortung der Plattformen gegenüber Verbrauchern und Anbietern umfassend definieren”, sagt Klaus Müller, Vorstand beim Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV).

Klaus Müller dringt darauf, “eine spezielle Haftung für Internet-Vergleichsportale” einzuführen. Drei Punkte bedürfen nach Ansicht des VZBV eilig einer Klarstellung. Erstens: Welche Informationspflichten haben die Portale? Zweitens: Wie kam ihr Ranking zustande, also die Reihenfolge, in der sie Produkte und Dienstleistungen empfehlen? Und drittens: Wie umfassend ist der Marktüberblick, den sie geben? “Die Zeit ist vorbei”, sagt Müller, “dass sich die Portalbetreiber auf die Position zurückziehen, sie lieferten nur Informationen.” cid/rlo

Die größten Ärgernisse im Netz

Immer mehr Menschen wickeln alltägliche Dinge über das Internet ab. Also Einkaufen, Konto-Führung oder Aktienhandel. Aber fühlen sich die Nutzer dabei auch immer sicher? Anlässlich des Safer Internet Days am 5. Februar 2019 ist Trusted Shops dieser Frage nachgegangen und hat sich genauer mit diesem Thema beschäftigt.

Dabei stellt sich heraus, dass immerhin 49 Prozent der Befragten online bereits negative Erfahrungen gemacht haben. Unerwünschte Werbung war mit 56 Prozent das größte Ärgernis, gefolgt von Online-Shopping-Betrug (35 Prozent) und anderen Problemen beim Online-Shopping (22 Prozent).

96 Prozent geben daher an, dass die allgemeine Sicherheit bei der Internetnutzung für sie Priorität hat. In erster Linie, wenn es um Finanzen geht: 82 Prozent wollen beim Online-Banking geschützt sein, 54 Prozent, wenn es um das Online-Shopping geht. Für 37 Prozent spielt sie auch eine Rolle, wenn sie nur allgemein Surfen.

Auffällig ist, dass die Hälfte der Befragten negative Erfahrungen im Online-Shopping gemacht hat, weil die Ware nicht geliefert wurde. Weitere 29 Prozent geben an, bei einer Retour kein Geld zurückerhalten zu haben und 28 Prozent haben die Waren zu spät geliefert bekommen.

Da ist es nicht überraschend, dass rund die Hälfte der Nutzer bereit ist, für einen zusätzlichen Schutz bei Nicht-Lieferung und Nicht-Erstattung einen kleinen Betrag extra zu bezahlen. cid/rlo

Erben: Geld für Resturlaub

Verstirbt ein Arbeitnehmer, haben seine Erben einen Anspruch auf Geldersatz für nicht genommene Urlaubstage, wie das Bundesarbeitsgericht nun bestätigt hat. Der Gerichtshof der Europäischen Union hatte eine entsprechende Vorgabe gemacht.

Der durch Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 2003/88/EG (Arbeitszeitrichtlinie) gewährleistete Anspruch auf bezahlten Mindestjahresurlaub dürfe nicht mit dem Tod des Arbeitnehmers im laufenden Arbeitsverhältnis untergehen, ohne dass ein Anspruch auf finanzielle Vergütung für diesen Urlaub besteht, der im Wege der Erbfolge auf den Rechtsnachfolger des Arbeitnehmers überzugehen habe, lautet ein Richterspruch des Gerichtshofs der Europäischen Union.

Im deutschen Fall, den das Bundesarbeitsgericht (BAG) zu entscheiden hatte, ging es um einen verstorbenen Beschäftigten des Öffentlichen Dienstes, auf dessen Arbeitsverhältnis der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) anwendbar war – hiernach standen dem Mann 30 Tage Urlaub zu. Die Klägerin, die Witwe des Mannes, verlangte insgesamt Geld für 25 Arbeitstage. Die nach dem europäischen Unionsrecht gebotene Auslegung der §§ 1, 7 Abs. 4 (Bundesurlaubsgesetz (BurlG) verlange, dass der Resturlaub auch dann abzugelten ist, wenn das Arbeitsverhältnis durch den Tod des Arbeitnehmers endet. Denn die Vergütungskomponente des Anspruchs auf den vor dem Tod nicht mehr genommenen Jahresurlaub werde als Teil des Vermögens auch Teil der Erbmasse.

Die Erben hätten nicht nur den sogenannten Abgeltungsanspruch für den bezahlten Erholungsurlaub nach §§ 1, 3 Abs. 1 BUrlG von 24 Werktagen, sondern auch den Anspruch auf Zusatzurlaub für schwerbehinderte Menschen nach § 125 Abs. 1 Satz 1 Sozialgesetzbuch IX der damaligen Fassung sowie den Anspruch auf Urlaub nach § 26 TVöD, der den gesetzlichen Mindesturlaub übersteige, teilen die Rechtsexperten der ARAG mit (BAG, Az.: 9 AZR 45/16). wid/Mst

Mietwagen sind im Ausland oft unterversichert

Hinter einem preiswerten Mietwagen kann sich eine Kostenfalle verbergen. Und zwar dann, wenn das Fahrzeug unterversichert ist. Viele Urlauber achten nicht auf diesen Aspekt, auch wenn sie beim eigenen Wagen sorgfältiger auf den Versicherungsschutz schauen.

Um nicht in die Falle zu tappen, empfiehlt sich auch bei der Mietwagenbuchung der Blick auf die enthaltenen Leistungen. Denn im Schadensfall schießen sonst die Kosten rasant in die Höhe. Zum Tag der Autoversicherung am 1. Februar nennt der Mietwagenexperte Sunny Cars einige Punkte, die beim Mietwagen unbedingt versichert sein sollten:

Beispielsweise sei der Abschluss eines Vollkaskoschutzes unerlässlich. Vor allem wenn der Fahrer den Unfall selbst verursacht hat, ist dies essentiell, um nicht auf den Unfallkosten sitzen zu bleiben. Auch wer daran denkt, ist noch nicht auf der sicheren Seite, denn oft bleibt der Kunde auf der Selbstbeteiligung sitzen. Wer das nicht will, benötigt einen Vollkaskoschutz mit Erstattung der Selbstbeteiligung.

Manchmal steckt aber der Teufel im Detail: Schäden an Glas, Dach und Reifen sind keine Seltenheit bei Unfällen. Gerne nehmen Mietwagenanbieter beziehungsweise Versicherungen diese jedoch aus. Somit gilt es bei der Anmietung stets zu checken, ob auch diese Autoteile zum Leistungsumfang des Versicherungsschutzes gehören. Gleiches gilt für Kupplung und Unterboden inklusive Ölwanne, denn Schäden daran gehen gerne schnell ins Geld.

Ein Unfall führt nicht selten zu einem Personenschaden beim Fahrer oder mitfahrenden Personen. Die Insassen sind jedoch nicht automatisch bei der Vollkasko mitversichert. Darum raten die Experten zu einer Unfallversicherung inklusive einer Deckung von bis zu 20.000 Euro pro Person im Mietwagen.

Auch Abschleppkosten können beträchtlich sein. Oft ist die nächste Werkstatt weit weg und viele Schäden passieren nachts oder am Wochenende. Je nach Abschleppdienst und Land summieren sich die Kosten schnell auf eine beachtliche Höhe. Daher empfiehlt es sich, dass deren Erstattung im Schadensfall im Leistungsumfang des Mietwagenanbieters enthalten ist.

Unvorhergesehene Ärgernisse sind vielfältig. Schlüssel oder Fahrzeugpapiere können weg oder beschädigt sein; auch Langfinger machen vor Mietwagen oder den darin eingebauten elektronischen Geräten nicht halt. Darum sollte der Mieter immer genau auf den Leistungsumfang der Versicherung achten. mid/wal

Höhere Kfz-Steuern für CO2-Schleudern

Die aktuellen Messverfahren könnten sich bald auf die Höhe der Kfz-Steuern auswirken. Und dabei zeigt der Pfeil nach oben. Die “Worldwide Harmonized Light-Duty Vehicels Test Procedure”, kurz WLTP, soll seit September 2018 realistischere Abgaswerte eines Fahrzeugs ergeben, als dies bisher der Fall war.

Nach Angaben von Experten des Versicherers ARAG könnte sich dadurch allerdings für viele Halter die Kfz-Steuer erhöhen, da durch das neue WLTP-Verfahren in der Regel höhere CO2-Werte geliefert werden und sich die Steuer nach dem CO2-Wert und dem Hubraum richtet. mid/wal

Flott Streamen trotz Datenlimit

Unlimitierte Freiheit beim schnellen Streamen mit dem Smartphone ist meist ziemlich teuer. Wesentlich günstiger sind die limitierten Angebote der Netzbetreiber. Doch was tun, wenn das Daten-Kontingent verbraucht ist und die Datendrosselung einsetzt?

Telefónica, Telekom und Vodafone bieten dafür unterschiedliche Lösungen an, und zwar unabhängig vom verfügbaren Datenvolumen. André Reinhardt vom Onlineportal teltarif.de: “Mit den o2-Free-Tarifen und den Zero-Rating-basierten Streaming-Optionen StreamOn und Vodafone Pass müssen Nutzer ihr Datenvolumen nicht dauernd im Blick haben.”

Klar ist: Die reguläre Drosselung nach dem Highspeed-Limit auf bis zu 32 kBit/s bedeutet langsames Internet und ist unbrauchbar für Streaming. Kunden der o2-Free-Tarife surfen dagegen laut der Experten in dieser Situation mit maximal einem MBit/s 31 Mal so schnell. Das reiche sogar noch für Netflix-Inhalte in HD. Bei einer Netzüberlastung kann sich das Tempo aber schon vor dem Aufbrauchen des LTE-Volumens reduzieren.

Die Telekom setzt mit StreamOn in seinen angebotenen Bereichen Music, Music&Video (Max) und Gaming auf teilnehmende Partner, deren Dienste als Zero-Rating behandelt werden.

Vodafone kooperiert ebenfalls mit verschiedenen Partnern. Wie StreamOn funktioniert der Vodafone Pass nur über die App der jeweiligen Dienste. Ein Pass der Kategorie Chat, Social oder Music kann laut teltarif.de zu jedem Red-Vertragstarif kostenlos ausgewählt werden, beim Video-Pass gibt es Tarif-Vorgaben. Sprach- und Video-Telefonie sind wie das Öffnen externer Links und Werbung nicht abgedeckt. cid/rhu

Wenn Kinder ausspioniert werden

Big Brother im Kinderzimmer

Datensicherheit auch im Kinderzimmer hat für die Eltern oberste Priorität. Laut einer bundesweiten forsa-Umfrage im Auftrag der Dekra ist das der wichtigste Hemmschuh beim Kauf von internetfähigem Spielzeug.

Der Hintergrund: Immer mehr Spielzeug kann mit einer App gesteuert werden und ist häufig oder ständig online. Vor allem beim Kauf eines Produktes für Kinder bis 14 Jahre wirkt diese Fähigkeit aber wie eine Bremse: Für vier von fünf Befragten kommt ein Kauf eher nicht oder auf keinen Fall in Frage.

Die Befürchtung, dass online persönliche Daten ausspioniert werden könnten, ist in allen Altersgruppen groß, und zwar bei insgesamt 88 Prozent der Befragten. Auf Platz zwei und drei bei den Befürchtungen stehen Abhängigkeit vom Internet-Spielzeug (83 Prozent) und die Sorge vor Hackern im Heimnetzwerk (80 Prozent). cid/rhu

KFZ-Versicherungsbeiträge erhöhen sich stark

Versicherer langen zu

Dass die Versicherer nach der Wechselperiode Ende des Jahres mit den Preisen raufgehen, ist ganz normal. Doch dieses Jahr langen sie besonders kräftig zu.

So ist der durchschnittliche Kfz-Haftpflichtbeitrag seit November 2018 um stolze 17 Prozent gestiegen. Als “außergewöhnlich stark” bezeichnet auch Dr. Tobias Stuber, Geschäftsführer Kfz-Versicherung bei Check24, diese Entwicklung. Seiner Erfahrung nach geht das auch noch bis zum Sommer so weiter.

Und auch grundsätzlich gibt es bei den Prämien für Haftpflicht und Kasko nur eine Richtung: nach oben. So kostetet etwa der Pflichtschutz im November 2018 mit im Schnitt 276 Euro pro Jahr um 45 Prozent mehr als im November 2009 (191 Euro). mid/rhu

Trotz Niedrigzins verlangt manche Bank mehr als 13 Prozent

Für Sparer sind die Zinsen sehr niedrig. Doch bei Kreditnehmern langen die Banken kräftig zu. Das hat die Verbraucherzentrale NRW durch Stichproben bei zehn Geldinstituten festgestellt. Im Check wurden die Zinsen für einen festverzinslichen Musterkredit über 10.000 Euro mit vier Jahren Laufzeit sowie die Gebühren für Ratenstundung, Ratenreduzierung und vorzeitige Rückzahlung bei zehn Instituten abgefragt.

Nur zwei der zehn Banken boten mit Comdirect (3,65 Prozent effektiv) und ING (3,79 Prozent effektiv) einen Einheitszins für alle Kunden. Alle anderen machten die Höhe des Zinses von der Bonitätseinstufung der Kunden abhängig – und das teils mit sehr weiten Spannen: Bei der Targobank reichte die Bandbreite von 2,45 bis 13,7 Prozent Effektivzins. Beim Musterkredit bedeutete das: Kunden mit Top-Bonität zahlten insgesamt 502 Euro Zinsen, für Kunden mit geringer Bonität stiegen die Kosten auf mehr als das Fünffache: satte 2.855 Euro.

Auch Deutsche Bank, S-Kreditpartner und TeamBank (“EasyCredit”) als Kreditabwickler der Genossenschaftsbanken langten mit einem Maximalzins von 10,99 Prozent ordentlich zu. Dass es auch günstiger geht, zeigte die Norisbank: Hier lag die Zinsspanne zwischen effektiven 2,9 und 7,8 Prozent.

Gut zu wissen: Wer einen Ratenkredit vorzeitig zurückzahlt, muss mit einer Vorfälligkeitsentschädigung rechnen. Die Höhe hat der Gesetzgeber begrenzt. Bis zu ein Prozent der außerplanmäßigen Rückzahlungssumme dürfen Banken verlangen, bei maximal zwölf Monaten Restlaufzeit die Hälfte. Ausgesprochen positiv deshalb: Postbank, Deutsche Bank und ING verzichteten auf diesen Gebührenposten.

Als verwirrend erschienen der Verbraucherzentrale NRW hingegen die Regelungen bei anderen Geldinstituten. Comdirect beispielsweise wollte auf die Vorfälligkeitsentschädigung nur verzichten, falls nach der Sondertilgung mindestens ein Kredit in Höhe von “mehr als 1 Euro” übrig blieb.

Norisbank-Kunden wiederum durften kostenlos höchstens 50 Prozent des aktuellen Saldos extra tilgen. Die Targobank akzeptierte 80 Prozent gebührenfreie Sondertilgung – außer beim Basis-Kredit, wo stets eine Entschädigung kassiert wurde.

Unterdessen zeigten sich alle befragten Banken gesprächsbereit, wenn es eng wird mit der Rückzahlung. Sie gewährten im Notfall eine Ratenstundung oder -reduzierung. Dadurch verlängert sich die Laufzeit des Kredits, was natürlich zu insgesamt höheren Zinskosten führt. Ganz ohne weitere Extrakosten war diese Hilfe nur bei Commerzbank, ING, Postbank und TeamBank zu haben. Im Preisverzeichnis von S-Kreditpartner war immerhin eine gebührenfreie Ratenaussetzung zu finden.

Für undurchsichtig hält die Verbraucherzentrale NRW die Lage bei Santander. Laut Preisverzeichnis kostete eine Ratenstundung 40 Euro. Allerdings werde beim Abschluss in der Filiale vertraglich geregelt, dass dafür keine Kosten anfallen, teilte das Institut mit. Für online abgeschlossene Santander-Kredite sollten jedoch weiterhin die 40 Euro gelten. wid/lw

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